Guten Tag Kamerader und Kameradinen,
ich bin mir nicht sicher ob ich eine Beschwerde schreiben kann oder ob ich den umstand hinnehmen muss.
Folgendes ist passiert:
Ich habe mich auf einen Dienstposten der heimatnah ist beworben. Bin verheiratet und habe ein kind daher wäre es für mich eine super lösung gewesen.
nun habe ich lange nichts mehr davon gehört und habe es auch schon fast vergessen. dann kam am (datum ausgedacht zum veranschaulichen)
24. mein spieß zu mir und fragte ganz sallop nebenher ob man schon mit mir gesprochen habe (dienstbeginn neue Verwedung 1. des folgemonats). dann eröffnete er mir am 24. noch die Vororientierung zur geplanten versetzung. UKV etc wurde besprochen und abgelehnt.
am selben tag kamen schon die ersten probleme auf. die SDBW hat diesen dienstposten doppelt besetzt. nach einigen tagen (ende der woche) kam mein Spieß erneut auf mich zu und sagte:" Es SIEHT (?!?) so aus also ob sie die zuweisung haben" also der mitbewerber wurde gestrichen, hinter meinem namen stand zuweisung. für mich eigentlich eine klare sache!
dann kam das wochen ende und ich wurde eine woche beurlaubt da man noch zeit benötigte da die versetzung sehr kurzfristig werden würde.
Eine verlegung des dienstbeginns wurde beantragt.
montags (tag X also 1.) ruft mein spieß mich an und teilte mir mit das sich das mit der versetzung erledigt habe da jemand zum 1. dort angereist sei und nun dort meinen zugewiesenen Dienstposten ausübt.
da war der urlaub erstmal gegessen.
also ich fühle mich schon richtig verarsc** da man mich erstmal nur mir sehr dürftigen und unzureichenden Informationen versorgt hat und desweiteren eine zugewiesene stelle einfach an den erst besten soldaten der dort auf der matte stand vergibt.
ausserdem ist es auch privat nicht sehr einfach für mich und meine frau das wir die ganze woche getrennt sind und ich ihr eigentlich kaum helfen kann.
Ich will mich definitiv beschweren! nur weiss ich nicht genau an wenn ich diese beschwerde richte und über wenn sie sein soll!?
SDBW und / oder den Spie?
über KpCHef z.Hd Kdr?
Über Kdr z.Hd Wherbeauftragter?
ausserdem verstehe ich nicht ganz was diese "Vororientierung über geplante Versetzung" sein soll.
Und einige Abschnitte darin sind für mich unverständlich da sie sich gegenseitig entkräften.
z.B "Dst, Name wurde die geplante versetzung(...)eröffnet. Klingt nach einer zusage in meinen Ohren.
Nächster absatz: Dst, Name wurde belehrt das die ankündigung zur versetzung noch keine mit einer Wehrbeschwerde nach WBO anfechtbare Maßnahme ist.
ein wenig licht im dunkeln wäre eine erleichterung da mein spie? heute leider keine zeit hatte ein gespräch mit mir zu führen!
MkG
Jeder Soldat kann sich beschweren, wenn er glaubt ungerecht behandelt worden zu sein. Also kann man das auch tun.
Das man nicht weiß wo und wie das läuft ist zwar etwas ungewöhnlich aber, das gibt es eben auch.
Beschwerde kann man direkt richten an:
Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Sollte auch in der Einheit aushängen.
Aber änderen oder eine Versetzung jetzt noch durchsetzen kann er auch nicht. Er kann ja nur feststellen.
ich weiss, dass man sich jederzeit beschweren kann. denn dienstweg wollte ich schon einhalten da es sonst auch für mich unangenehm werden kann.
alles ganz einfach (in der theorie), da stimme ich zu. aber manchmal ticken die uhren auch etwas anders...
Man kann die Beschwerde auch direkt da hin richten. Andere Stellen leiten Sie nur weiter.
Und wegen der Beschwerde dürfen einem keine Nachteile oder ähnliches entstehen.
Also zunächst muss man mal dringend (!) zwischen einer Wehrbeschwerde und einer Eingabe an den Wehrbeauftragten unterscheiden. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.
Grundsätzlich bin ich einer, der eher zur Wehrbeschwerde rät, weil die üblicherweise der deutlich bessere Rechtsbehelf ist, mit dem man auch deutlich mehr anfangen kann. Im vorliegenden Fall aber würde ich auch eher zum Wehrbeauftragten raten. Da man nicht weiß, wer es konkret verbockt hat, macht eine Eingabe mehr Sinn. Außerdem ist die Wahrscheinlichkeit größer, dass umfassend aufgeklärt wird, und zwar auf allen Ebenen, die an der Geschichte beteiligt waren. Schreiben Sie einfach formlos einen Brief und schildern Sie die Geschichte genauso, wie hier. Das reicht aus. Schreiben Sie auf den Brief Ihre telefonische Erreichbarkeit für Rückfragen auf und bitten Sie um möglichst kurzfristige Hilfe. Danach können Sie nur noch abwarten.
Ergänzung: Für eine Eingabe gibt es keinen Dienstweg. Schicken Sie die Eingabe direkt an den Wehrbeauftragen des Bundestags, Platz der Republik, Berlin.
Sollte irgendjemand Ihnen Nachteile auch nur androhen, dann sollten Sie sofort den Wehrbeauftragten darüber informieren. Der informiert dann die Wehrdisziplinaranwaltschaft. Dann wartet ruckzuck das Truppendienstgericht für denjenigen. Der WBdBT versteht da nämlich nicht den kleinsten Spaß. Also locker bleiben.... Vielleicht ist der Fehler ja gar nicht in der Kompanie passiert, dann haben die Vorgesetzten dort auch nichts zu befürchten. Wenn es aber dort verbockt haben, dann müssen Sie mit dem Ärger leben....
Was Mailman beschreibt, ist eine Eingabe. Die hilft in der eigenen Sache nichts aber soll evtl. Missstände aufdecken und ggfs. abstellen. Und das ist das, was ich vorliegend raten würde! Wenn sich alles so verhalten hat, wie hier dargestellt, ist das desolates (Menschen-)Führungsverhalten!
Eine Beschwerde können Sie selbstverständlich schreiben und die hat nichts mit der Eingabe zu tun (außer, dass sie in der Sache gleich ist). Und diese sehe ich wahrscheinlich als unbegründet. Sie haben keinen Anspruch auf heimatnahe Verwendung. Ihr Antrag wurde bearbeitet und alles vor der Versetzungsverfügung waren unverbindliche Vororientierungen (wie gesagt: wenn ales so war, wie hier dargestellt!). Sie haben Anspruch auf ermessenfehlerfreie Personalauswahl. Das ist der einzige Punkt, der Ihnen weiterhelfen könnte. Aber dazu müsste man die Umstände kennen, die zu der Versetzung des jetzigen Dienstposteninhabers geführt haben.
Also: Eingabe würde ich schreiben wegen des Umgangs mit Ihnen. Bzgl. der Beschwerde würde ich mich evtl. noch einmal mit Ihrem Spieß oder PersOffz/-Fw kurzschließen, was die Versetzung des anderen wichtiger machte als Ihre. Wenn die da eine Chance sehen, lassen Sie die auch noch ´raus. Zu richten an den Vorgesetzten dessen, der Ihren ablehnenden Bescheid erlassen hat.
Hehe, zwei Doofe und ein Gedanke ....
Zitat von: M.G am 08. Oktober 2012, 18:19:37
ausserdem verstehe ich nicht ganz was diese "Vororientierung über geplante Versetzung" sein soll.
Und einige Abschnitte darin sind für mich unverständlich da sie sich gegenseitig entkräften.
z.B "Dst, Name wurde die geplante versetzung(...)eröffnet. Klingt nach einer zusage in meinen Ohren.
Nächster absatz: Dst, Name wurde belehrt das die ankündigung zur versetzung noch keine mit einer Wehrbeschwerde nach WBO anfechtbare Maßnahme ist.
Das mag nach einer Zusage klingen, ist es aber nicht. Es ist nur eine Vorabmitteilung über eine geplante Versetzung, die aber noch nicht sicher ist. Der Hinweis auf die Wehrbeschwerde bezieht sich darauf das die Voränkündigung eben noch nicht mit Beschwerde anfechtbar ist, das wäre dann erst die Versetzungsverfügung. Du hättest die zwar nicht angefochten, aber vielleicht jemand der gegen seinen Willen versetzt wird.
An den Wehrbeauftragten zu schreiben kann in deinem Fall aber nicht schaden. Vielleicht hat zwar niemand so gehandelt das es disziplinar zu ahnden wäre, aber bringt es Aufklärung warum es dazu kam das die Stelle doppelt besetzt wurde.
Dir wird das nicht mehr helfen, die Stelle ist weg, aber vielleicht hilft es sowas in Zukunft abzustellen. Also, schreib die Eingabe.
Wer zuerst an der Tür klopft hat den Dienstposten! Das ja krass! Da würde ich mir aber auch richtig verarscht vorkommen!
Da muss man ja genau überlegen ob man nochmal Urlaub einreicht. Nicht das man wiederkommt und dein Job macht plötzlich jemand anderes! :)
ZitatWer zuerst an der Tür klopft hat den Dienstposten! Das ja krass! Da würde ich mir aber auch richtig verarscht vorkommen!
@ Hannes87:
Woraus beziehst Du diese Erkenntnis?
Oder doch eher mal wieder ein Fall von "keine Ahnung" und "was schreiben wollen"?
Zitat von: justice005 am 08. Oktober 2012, 18:50:48
Ergänzung: Für eine Eingabe gibt es keinen Dienstweg. Schicken Sie die Eingabe direkt an den Wehrbeauftragen des Bundestags, Platz der Republik, Berlin.
Sollte irgendjemand Ihnen Nachteile auch nur androhen, dann sollten Sie sofort den Wehrbeauftragten darüber informieren. Der informiert dann die Wehrdisziplinaranwaltschaft. Dann wartet ruckzuck das Truppendienstgericht für denjenigen. Der WBdBT versteht da nämlich nicht den kleinsten Spaß. Also locker bleiben.... Vielleicht ist der Fehler ja gar nicht in der Kompanie passiert, dann haben die Vorgesetzten dort auch nichts zu befürchten. Wenn es aber dort verbockt haben, dann müssen Sie mit dem Ärger leben....
Dazu mal eine Interessante Story aus meiner Einheit vom letzten Jahr.
In meiner Einheit hat letztes jahr ein Stabsbootsmann ( 2 jahre vor pensionierung und schon seit 10 jahren in der Einheit) eine Eingabe an den Wehrbeauftragten geschrieben indem er (zurecht) sich über die Arbeit und den umgang seines Vorgesetzen beschwerte. Er hat vor der Eingabe versucht das Problem mit VP, DBWV usw. aus der Welt zu schaffen aber es trat keine Veränderung im Verhalten ein, es entstanden sogar finanzielle schäden für die Bw.
Nachdem die Eingabe relativ zügig beantwortet wurde und sich recht bald etwas getan hatte, wurde dem C.d.S. von oben runter ordentlich aufs Dach gegeben.(Obwohl der ja gar nix für konnte und auch nix von dem Problem wusste)
Und jeder in der Bw weiß: Sch***e fällt von oben nach unten.
Der Vorgesetzte (natürlich erbost) bei uns war dann sehr geschickt und ging widerum zu seinem Vorgesetzten und hat aufgrund dieser Ereignisse dem StBtsm das vertrauen entzogen und behauptet, aufgrund des erschütterten Vertrauensverhältnisses ist eine konstruktive zusammenarbeit nicht mehr möglich und er braucht einen anderen Mann für den Dienstposten.
Und schwups di wups hatte der StBtsm seine Versetzung in der Hand.
Was sagt man dazu?
Normal müsste die ganze Führung ab einer bestimmten Ebene ausgetauscht und mal sowas von vom Truppendienstgericht verknackt werden das es nur so kracht.
Was soll uns diese herzergreifende Geschichte nun sagen?
leset, suchet nach der Schlüssigkeit und offenbart diese den anderen Fragenden
ZitatUnd schwups di wups hatte der StBtsm seine Versetzung in der Hand.
Und was hat das Beschwerdeverfahren ergeben, welches der StBtsm ja sicher geführt hat?
Zitat von: justice005 am 09. Mai 2014, 13:04:00
ZitatUnd schwups di wups hatte der StBtsm seine Versetzung in der Hand.
Und was hat das Beschwerdeverfahren ergeben, welches der StBtsm ja sicher geführt hat?
Kann ich leider nicht sagen da ich es nicht weis momentan. Ich weis nur das er mit seinem neuen Vorgesetzten darüber gesprochen hat, und dieser ihn jetzt Unterstützt hat nochmals was zu Schreiben.
Aber ob da was rauskommt bezweifle ich.(meine persönliche einschätzung)
Und bei so einer Versetzung gibt es ja auch gar keine Information über die beabsichtigte Versetzung, keine Möglichkeit, sich dazu zu äußern, keine Möglichkeit der Beschwerde wenn man denkt, dass die Versetzung nicht gerechtfertigt ist. ::)
Zitat von: ulli76 am 09. Mai 2014, 13:50:18
Und bei so einer Versetzung gibt es ja auch gar keine Information über die beabsichtigte Versetzung, keine Möglichkeit, sich dazu zu äußern, keine Möglichkeit der Beschwerde wenn man denkt, dass die Versetzung nicht gerechtfertigt ist. ::)
Nachdem er wusste das er Versetzt wird hat er all das gemacht.
Zu seinem DezL, VP, Betriebsrat nochmals das Gespräche gesucht mit dem GL (der ihn ja weghaben wollte) usw und sofort.
Der GL sagte dann nur zu ihm (und noch einem dritten der beim persönlichen gespräch dabei war): "Auch wenn ich jetzt wollte das sie hier bleiben würde ich es nicht rückgängig machen. Ich muss doch vor meinem Vorgesetzten meine weiße Weste bewahren. Da kann ich doch nicht zurückrudern."
Ach Flugzeugbastler:
Versetzungen "im Streit" sind sicherlich sehr komplexe Vorgänge - Du wird da keinen kompletten Einblick haben.
Jedenfalls "versetzt" nicht der GL.
Wenn er sich allerdings tatsächlich beschwert hat, und der Beschwerde wurde nicht stattgegeben, dann ist "der Drops gelutscht" (und die Angelegenheit im Detail anders gelaufen als es hier dargestellt wurde).
ZitatAber ob da was rauskommt bezweifle ich
Ich auch, und zwar weil höchstwahrscheinlich die frist abgelaufen ist.
ZitatDer GL sagte dann nur zu ihm (und noch einem dritten der beim persönlichen gespräch dabei war): "Auch wenn ich jetzt wollte das sie hier bleiben würde ich es nicht rückgängig machen. Ich muss doch vor meinem Vorgesetzten meine weiße Weste bewahren. Da kann ich doch nicht zurückrudern."
Na und? Ist doch großartig! Bei so einer Aussage vor Zeugen hätte ich sofort die nächste Beschwerde geschrieben, und zwar gegen den GL.
ZitatZu seinem DezL, VP, Betriebsrat nochmals das Gespräche gesucht
Das ist alles Unsinn und überflüssig. ALLEINE sinnvoll ist der Rechtsweg im Sinne der WBO und nichts sonst. Denn dies führt bis zu Gericht und spätestens dort wird der Vorgang dann penibel rechtlich überprüft.
Übrigens glaube ich die Geschichte aber auch nicht sooo ganz. Wenn die Entscheidung ein 3-Sterne-General geroffen hat, dann muss der betroffene Soldat in einer sehr hohen Kommandoberhörde gewesen sein. Dort werden alle Entscheidungen üblicherweise auch vom Rechtsberater mitgeprüft. So "mir nichts dir nichts" wird dort keine Entscheidung getroffen. Ich vermute also, dass dort ggf. doch etwas mehr dahinter gesteckt hat.
Zitatund der Beschwerde wurde nicht stattgegeben, dann ist "der Drops gelutscht"
Wie gesagt, man kann die Sache ja notfalls auch gerichtlich prüfen lassen.
Zitatund die Angelegenheit im Detail anders gelaufen als es hier dargestellt wurde).
Den Verdacht habe ich auch.
Zitat von: justice005 am 09. Mai 2014, 14:10:03
ZitatAber ob da was rauskommt bezweifle ich
Ich auch, und zwar weil höchstwahrscheinlich die frist abgelaufen ist.
ZitatDer GL sagte dann nur zu ihm (und noch einem dritten der beim persönlichen gespräch dabei war): "Auch wenn ich jetzt wollte das sie hier bleiben würde ich es nicht rückgängig machen. Ich muss doch vor meinem Vorgesetzten meine weiße Weste bewahren. Da kann ich doch nicht zurückrudern."
Na und? Ist doch großartig! Bei so einer Aussage vor Zeugen hätte ich sofort die nächste Beschwerde geschrieben, und zwar gegen den GL.
ZitatZu seinem DezL, VP, Betriebsrat nochmals das Gespräche gesucht
Das ist alles Unsinn und überflüssig. ALLEINE sinnvoll ist der Rechtsweg im Sinne der WBO und nichts sonst. Denn dies führt bis zu Gericht und spätestens dort wird der Vorgang dann penibel rechtlich überprüft.
Übrigens glaube ich die Geschichte aber auch nicht sooo ganz. Wenn die Entscheidung ein 3-Sterne-General geroffen hat, dann muss der betroffene Soldat in einer sehr hohen Kommandoberhörde gewesen sein. Dort werden alle Entscheidungen üblicherweise auch vom Rechtsberater mitgeprüft. So "mir nichts dir nichts" wird dort keine Entscheidung getroffen. Ich vermute also, dass dort ggf. doch etwas mehr dahinter gesteckt hat.
Verzeiht mir die falsche Abkürzung:
GL = Gruppenleiter
Ich hätte es gleich deutlicher Formulieren sollen:
Es kann nicht sein das eine Eingabe beim Wehrbeauftragten aus fadenscheinigen Gründen eine Versetzung des Soldaten zur Folge hat der diese Schrieb.
Dann kann man ja das Amt des Wehrbeauftragten abschaffen wenn eine Eingabe solche folgen hat.
Nochmal extra für dich, weil du offenbar den Sarkasmus in meinem Beitrag nicht verstanden hast:
Ein DV versetzt nicht einfach so einen Soldaten gegen dessen Willen.
Eine Versetzung läuft immer über den Personalführer. Wenn die Versetzung beabsichtigt ist, wird dies dem Soldaten im Rahmen eines Anhörungsbogens eröffnet. Dabei kann sich der Soldat zu der beabsichtigten Versetzung äußern.
Das wäre dann auch ein guter Zeitpunkt einer Beschwerde wenn es wie in diesem Fall gelaufen sein soll. Genauso würde der Wehrbeauftragte das maximal spannend finden, wenn ein Soldat aufgrund einer Eingabe gegen seinen Willen versetzt werden soll.
Die Äußerung des Soldaten geht dann wieder zum Personalführer und der entscheidet dann.
Also nix von wegen- die Absicht zur Versetzung wird eröffnet und dann kann keiner mehr was tun.
Zitat von: ulli76 am 09. Mai 2014, 14:35:13
Nochmal extra für dich, weil du offenbar den Sarkasmus in meinem Beitrag nicht verstanden hast:
Ein DV versetzt nicht einfach so einen Soldaten gegen dessen Willen.
Eine Versetzung läuft immer über den Personalführer. Wenn die Versetzung beabsichtigt ist, wird dies dem Soldaten im Rahmen eines Anhörungsbogens eröffnet. Dabei kann sich der Soldat zu der beabsichtigten Versetzung äußern.
Das wäre dann auch ein guter Zeitpunkt einer Beschwerde wenn es wie in diesem Fall gelaufen sein soll. Genauso würde der Wehrbeauftragte das maximal spannend finden, wenn ein Soldat aufgrund einer Eingabe gegen seinen Willen versetzt werden soll.
Die Äußerung des Soldaten geht dann wieder zum Personalführer und der entscheidet dann.
Also nix von wegen- die Absicht zur Versetzung wird eröffnet und dann kann keiner mehr was tun.
Nein den habe ich nicht verstanden. Und danke nochmals für die ausführliche erklärung.(sarkasmus sollte man bei so einem thema nur unter "seinesgleichen" machen dann wird er auch verstanden^^)
Wie ich schon geschrieben habe, ist das Resultat der Eingabe beim General aufgeschlagen, dann beim Abteilungsleiter und Chef des Stabes, und die haben sich dann mit dem Gruppenleiter unterhalten was da Sache ist.
Und dort hat der Gruppenleiter dann gesagt dieser Soldat ist für ihn nicht mehr tragbar in seiner Gruppe da das Vertrauensverhältnis unwiderbringlich erschüttert ist.
Es ist keine vertrauensvolle Zusammenarbeit mehr möglich.
Im letzten september kam die Verfügung. Seit Anfang diesen Jahres ist er Versetzt.
Dann hätte er bis Oktober Zeit gehabt eine Beschwerde zu schreiben. Wenn er das nicht macht, war er vielleicht sogar einverstanden oder er wüsste, dass doch irgendetwas ganz anders war als hier vorgestellt.