Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Smitty am 08. Oktober 2012, 19:21:19

Titel: AnrechnBetr §39 (2) BBesG
Beitrag von: Smitty am 08. Oktober 2012, 19:21:19
Guten Abend,

Ich glaube es wird jetzt etwas kompliziert.

Also ich (zu dem Zeitpunkt 21 Jahre) war vom 5.1.2011 - 9.3.2011 auf einem Lehrgang kommandiert. Ledig keine anerkannte Wohnung liegt vor. Sowie UKV nicht zugesagt, daraus folgt Trennungsgeld berechtigt.

Mit wurde für den Zeitraum dieses Lehrganges der AnrechnBetr §39 (2) BBesG vom Gehalt abgezogen.

Meiner Meinung nach ist dies doch nicht korrekt, da mir für einen Lehrgang unter 3 bzw 4 Monaten (Bin mir nicht sicher) einem eine Unterkunft unentgeltlich gestellt werden muss.

Ich hab mit meiner Sachbearbeiterin telefoniert, die der Meinung ist, dass alles in Ordnung ist. (Eine ältere Dame wo ich mir denke, dass dort auch mal Fehler passieren können)

Mein Rechnungsführer ist der Meinung, dass ich im Recht bin.
Über eine Umwege und Diskussion bin ich beim S1 gelandet, der hier nochmal nachgehackt hat. Mir wurde dazu geraten, wenn ich mich ungerecht bzw nicht richtig behandelt fühle mich beschweren könnte.

Meine Fragen sind jetzt:
1. Bin ich wirklich im Recht?
2. Wo müsste ich mich beschweren? (Disziplinarvorgesetzter, WBV, oder??)
3. Ich finde den Passus dazu nicht genau, nur den § 69 BBesG (3), der auf eine unentgeltliche Bereitstellung hinweißt.

Ich hoffe auf einen Rat, da ich doch arg verwirrt bin.

Gruß Smitty

Titel: Antw:AnrechnBetr §39 (2) BBesG
Beitrag von: Andi am 08. Oktober 2012, 19:50:03
Hatten wir gerade erst. Siehe hier.