Hallo zusammen,
ich bin 22 Jahre alt und mache zur Zeit eine Ausbildung zum Fachinformatiker. Die Ausbildung endet im August 2004. Zu diesem Zeitpunkt bin ich 23 jahre alt. Hier nun meine Frage:
Werde ich dann, im Hinblick auf die Reformen in der BW, noch eingezogen, da ich mein 23.Lebensjahr bereits überschritten habe?
Meine Einberufung wurde zu gunsten meiner Ausbildung ja schon einmal nach hinten verschoben.
Vielen dank im Voraus
Markus
Wohl eher nicht.
Mit Rentenalter 23 bist Du dann eh schon viel zu gebrechlich-
;D
das verstehe ich nun aber nicht warum ist dann mein freund mit 24 noch eingezogen wurden ???
mal ganz ab gesehen davon das ihn das erst auf die idee gebracht hat sich zu verpflichten >:(
Wahrscheinlich erhielt er seinen Einberufungsbescheid BEVOR die neue Reglung in Kraft trat...
Also vor gestern 8)
??? ???
Erstmal ist das ganze eine Richtlinie, kein Muss, es liegt immer im Ermessen des KWEA.
Dann gilt das ganze erst seit gestern und alle die schon irgendwoher nen Einberufungsbescheid bekommen haben, fallen nicht mehr darunter.