Hallo Leute,
ich habe meine Aufforderung zum Dienstantritt am 02.04.2013 bei 6./GebJgBtl 233 in Mittenwald bekommen.
Soweit alles gut aber dann steht: Vorgesehene Anschlussverwendung bei 6./GebJgBtl 233. Ich habe gelesen, dass die 6te die Ausbildungskompanie ist. Bin ich dann als Ausbilder eingeteilt? Was ja theoretisch nicht geht weil ich SaZ4 bin! Oder wird dann erst nach der Spezialausbildung entschieden zu welcher Kompanie ich komme?
Ich bin übrigens Wiedereinsteller und habe somit die AGA schon absolviert.
Die Grundausbildungskompanien (eigentlich: Einsatz- und Unterstützungskompanien) haben in jeder Gruppe einen Mannschafter-Dienstposten, weiterhin haben sie einen Sicherungszug und diverse Dienstposten in der KpFü. Wo Sie dort letzendlich eingesetzt werden, müsste in Ihren Unterlagen vom ZNwG stehen, in einer Stellenbeschreibung oder sowas.
Hhmm...
also eine Stellenbeschreibung ist leider nicht dabei. Nur eine Tätigkeitsbeschreibung die die allgemeinen Aufgaben eines GebJg beschreiben.
Es steht auch das die vorgesehene Anschlussverwendung (ATN) 3001080
und vorgesehene Anschlussverwendung (ATB) GebJg ist. Was auch immer ATN und ATB ist.
Aber eigentlich bin ich zu den GebJg um in eine Kampfkompanie zu kommen! Kann ich da trotzdem noch irgendwie rein oder muss ich irgendein schreibtischposten machen?
Die Mannschafter-Dienstposten in der GA-Kompanie sind bis auf wenige Ausnahmen bei der KpFü in der STAN als Gebirgsjäger ausgeworfen. Dass sich an Ihrer Verwendung noch viel ändert, wage ich zu bezweifeln, weil Sie als SaZ 4 für einen bestimmten, von der Truppe ausgeschriebenen Dienstposten eingestellt werden.
Zitatvorgesehene Anschlussverwendung (ATN) 3001080, (ATB) GebJg ...
Steht da vielleicht noch irgendwas von "TE/ZE"?
ATN - Ausbildungs- und Tätigkeitsnummer
ATB - Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung
von TE/ZE steht nichts!
Es steht noch unter sonstige Voraussetzung: Allgemeine Grundausbildung , anschl. EAV Ausbildung (Zuerkennung der ATN / 3001180)
Grübeln Sie nicht ... rufen Sie Ihren Einplaner beim ZNWG an und bitten, soweit eine freie Stelle verfügbar ist,
um die von Ihnen gewünschte Einplanung in einer GebJgGrp und nicht in einer AusbGrp bzw. Sich-/UstgGrp der 6./
Das mache ich. Vielen Dank für den Hinweis!