Guten Abend,
ich habe folgendes Problem:
Bin SaZ 4 und seit 01.10.2011 beim Bund. Seit 08.10.2011 habe ich Probleme mit meinem rechten Fuß (wir haben an dem Tag BFT gemacht und seit dem tut mein Fuß weh). Ich bin damals beim TrArzt gewesen - habe dann eine Schiene bekommen - so konnte ich in der AGA weitestgehend alles mitmachen.
Im Januar (nach der AGA) bin ich dann in der Stammeinheit zum TrArzt gegangen, habe ihm die ganze Geschichte erzählt, wurde von Arzt zu Arzt geschickt und habe seit dem durchgehend MSG Status.
Im Mai wurde ich in eine andere Einheit versetzt (heimatnah).
Im Juni wurde ich endlich operiert - OP hat aber nicht das gewünschte Ziel gebracht (ist zwar besser, als vorher, aber noch nicht richtig gut).
Ich kann normal laufen, aber sobald ich renne tut mein Fuß weh.
Ende November soll ich nochmal operiert werden.
Ich muss dazu sagen, dass ich im März 3,5 Wochen KzH war aufgrund Lebensmittelvergiftung.
Nach der 1. OP 4 Wochen KzH war.
Und letzte Woche aufgund Magen-Darm-Infekt.
Ich konnte/durfte dieses Jahr keine Schieß- und Sportzeiten/-werte ablegen (habe nur AGSHP und 200 m Schwimmen).
Heute sagte mein Zugführer, dass er mit der KpChefin geredet hat, dass man evtl. das 90/5 ändern muss zwecks Dienstunfähigkeit und mich rausschmeißen.
Dürfen die mich rausschmießen aufgrund dessen - ich kann doch nichts dafür wegen dem Fuß (hatte dort Knorpelsplitter unter dem Sprunggelenk - diese wurden bereits raus operiert, im November soll das Band genäht werden, was gerissen ist).
Im November werde ich auch wieder ca. 4 Wochen fehlen.
Danke für eure Antworten!
Sicherlich kann dein Chef dich auf Dienstunfähigkeit untersuchen lassen.
Das heißt aber ja nicht, dass du "rausfliegst". Es kommt darauf an, was der Truppenarzt dazu sagt, ob er wirklich eine dauerhafte Dienstunfähigkeit feststellt.
Die Dauerhafte Dienstunfähigkeit dürfte hier wohl irrelevant sein, denn der Chef dürfte wohl eher auf der Jahresregelung herumdenken. Soll heißen: Da kleenemaus nicht innerhalb eines Jahres nach den ersten Einschränkungen durch die Verletzung wieder voll dienstfähig ist ist die Entlassung wohl das Mittel der Wahl. Aber ich denke Ulli wird dazu noch etwas sagen.
Gruß Andi
Also wäre das mit dem 90/5, was heute erwähnt wurde, erstmal "nur" eine Untersuchung.
Ich hoffe und denke, dass ich nach der zweiten OP doch auch wieder rennen kann.
Die machen mir halt doch bisschen Angst zwecks Entlassung - weil halt auch von diesem Jahr alle Daten fehlen... aber wie soll ich irgendwelche Daten machen mit einem kaputten Fuß?
Ich möchte wenigstens die restlichen 3 Jahre bei der Bundeswehr bleiben und nicht wegen dem MSG-Status oder etwas häufigem KzH rausgeschmissen werden.
Danke für eure Antworten
Gibt 2 Möglichkeiten, weswegen ein 90/5 auf Verwendungsfähigkeit (eines auf Dienstfähigkeit würde erst später im DU-Verfahren folgen):
- Der Chef will eine mittelfristige Planung bzw. wissen ,wann du voraussichtlich wieder fit bist- sonst hangelt ihr euch ja von einer Eintragung im Krankenmeldeschein zu nächsten.
- Der Chef will vom Truppenarzt wissen, ob du wieder gesund wirst.
Es gibt die Regel, dass bei Erkrankungen, die voraussichtlich innerhalb eines Jahres nicht ausheilen, ein DU-Verfahren zumindest in Erwägung zu ziehen ist.
in deinem Fall kann auch ein Gespräch zwichen Truppenazt und Chef zweckmäßig sein- dem müsstest du allerdings zustimmen, sofern dein Truppenarzt mit dem Chef über gesundheitliche Dinge spricht wegen der Schweigepflicht. Manchmal ist es einfach so, dass es nem Chef reicht, wenn der Truppenarzt ihm erklärt, was Sache ist und wie die Prognose aussieht.
Ergänzung: Ein 90/5er ist ein Auftrag vom DV an den Truppenarzt dich auf eine Fragestellung hin zu begutachten. In wie weit der Truppenarzt dich dann untersucht oder ob er nach Aktenlage oder nach Gespräch entscheidet, kommt auf den Einzelfall an.
In deinem Fall kommt eine eingeschränkte Verwendungsfähigkeit für 3- 6 Monate in Betracht. Bei so einem 90/5er kann der truppenarzt auch genau reinschreiben, was du tunlichst meiden sollst und welche Sportarten er empfiehlt (falls das Sinn macht). Und so nen Satz wie "Neubegutachtung in x Monaten". Da weiss der chef dann meist auch, dass der Truppenarzt kein DU-Verfahren empfiehlt. DAS schreiben die Truppenärzte nämlcih meist mit drauf wenn eins angestrebt wird.
Danke Ulli,
das hat mir schon mal weiter geholfen bzw. mich etwas beruhigt.
Also brauch ich mir (erstmal) keine Gedanken machen, dass die mich entlassen, obwohl ich halt schon 8 Wochen dieses Jahr KzH war und die nächsten 4 wohl im November/Dezember folgen werden?
Das beunruhigt mich halt doch sehr, weil die KpChefin vor 2 Monaten auch schon mal mir gegenüber so etwas angedeutet hat von wegen DU oder Verwendungsfähigkeit. Und halt heute nochmal mein Zugführer.
Dann sollten die Damen und Herren Vorgesetzten auch doch auch mal vorher schlau machen, bevor sie solche Äußerungen raushauen. *koppschüttel*
Sie waren 8 Wochen KzH, na und. Ich hab Kameraden die waren dieses Jahr 8 Wochen da und den Rest KzH und prahlen noch damit rum das sie eigentlich nichts haben. Ich hab so manchmal das Gefühl das mein DV gar nicht weiß was ein DU ist oder ein 90/5er Verwendungsfähigkeit. Gott sei Dank bin ich kein Kompaniechef ich würde da echt eskalieren.
Zitat von: KlausP am 23. Oktober 2012, 21:26:55
Dann sollten die Damen und Herren Vorgesetzten auch doch auch mal vorher schlau machen, bevor sie solche Äußerungen raushauen. *koppschüttel*
Streiche: auch
Setze: sich
Mist ohne Editierfunktion!
Guten morgen,
danke für eure Antworten. Es beruhigt mich wirklich, dass die mich doch ni so einfach schmeißen können, wie es sich gestern schon wieder anhörte.
Soll ich nochmal ein Gespräch mit meinem Zugführer suchen? Was meint ihr? Und was sage ich da am besten, wenn ihr mir dazu ratet?
Wozu sollten Sie mit dem Zugführer sprechen? Eine Untersuchung auf Verwendungsfähigkeit oder gar Dienstfähigkeit wird ohnehin nur auf Veranlassung des Disziplinarvorgesetzten durchgeführt und Sie wissen jetzt ja auch, wie das Procedere abläuft! Somit sollten Sie auch verstanden haben, dass Ihr Zugführer in diesem Prozess keine Optionen hat und Ihnen demnach seine Äußerungen dazu ganz knapp am ... vorbei gehen können ;) ! Und außerdem würde ich mich niemandem anbiedern, der alleine durch sein Verhalten und seine Äußerungen gezeigt hat, dass Sie ihm ebenfalls sonstwo vorbei gehen.
Folgen Sie meinem Rat und lassen Sie den Zugführer seinen Zug führen, für mehr scheint der Herr ohnehin nicht berufen ;) ! Ich habe nämlich ein grundsätzliches Problem mit "Kameraden", die sich so verhalten, als wäre jeder ihrer Soldaten, der aus welchen Gründen auch immer krank ist, eine persönliche Beleidigung für sie! Moderne Menschenführung oder gar Fürsorge als Vorgesetzter definieren sich eindeutig anders und demnach würde ich mal sagen, hat Ihr Zugführer definitiv die falsche Verwendung, wenn er sich so äußert.
ZitatIch habe nämlich ein grundsätzliches Problem mit "Kameraden", die sich so verhalten, als wäre jeder ihrer Soldaten, der aus welchen Gründen auch immer krank ist, eine persönliche Beleidigung für sie! Moderne Menschenführung oder gar Fürsorge als Vorgesetzter definieren sich eindeutig anders und demnach würde ich mal sagen, hat Ihr Zugführer definitiv die falsche Verwendung, wenn er sich so äußert.
Dem ist nichts hinzuzufügen!
Es gehört zur Fürsorgepflicht, den Betroffenen sowohl über das Prozedere wie auch etwaige Konsequenzen aufzuklären. Insbesondere die Tatsache, dass eine Entlassung nur dann in Betracht kommt, wenn eine Wiederherstllung innerhalb eines Jahres nicht möglich ist, hätte kommuniziert werden müssen. Aber das setzt nunmal Kompetenz voraus, über die nicht jeder verfügt. Oder aber es setzt die Motivation voraus, sich entsprechend kundig zu machen, über die ebenfalls nicht jeder verfügt.
Zur Fürsorgeverpflichtung zählt im Übrigen weitergehend auch, dass ein von einem (in diesem Fall EINER!) Disziplinarvorgesetzten "angeschobenes" DU-Verfahren nicht automatisch zu einer Entlassung aufgrund dauerhafter Dienstunfähigkeit führt.
Selbst wenn der Truppenarzt eine Dienstunfähigkeit in der bisherigen Verwendung sieht, müsste dann im Weiteren von der SDBw geprüft werden, inwieweit die Fragestellerin(?) nicht auf einem Innendienstposten weiter verwendet werden könnte. Und genau hier sehe ich eben diverse Dienststellen, in denen Mannschaftssoldaten benötigt werden.
Hallo migu,
leider ist es eben so, dass ich vor einem Jahr eingestellt wurde und mir gesagt würde, dass ich einen Bürojob bekommen werde. Ich habe bereits eine sehr gute Ausbildung zur Bürokauffrau gemacht.
Nun wurde ich innerhalb der letzten 10 Monate von stammEinheit zu StammEinheit geschickt und von DienstPosten zu Dienstposten. Letztendlich bin ich im Zug gelandet, als einziges Mädel, mit meiner Fußgeschichte usw. Ich sollte eigentlich als ZugSchreiberin eingesetzt werden, nur davon habe ich auch noch nichts gemerkt. Stattdessen muss ich immer im Zug mit rumspringen.
Leider wollen mich Spieß, Zugführer und DV nicht auf einen InnenDienstPosten setzten. In der Kompanie ist angeblich nichts frei (obwohl ich damals auch eine Versetzung für KpTrp erhalten habe). Aber es gibt ja auch noch andere Kompanien wo auch zufällig frische Leute aus der aga auf einmal im Büro eingesetzt werden.
Warum weisen die "alten" Hasen wohl immer so Penetrant darauf hin, dass man Soldat wird und nicht Schreibtischangestellte(er) bei der Bundeswehr.
Weil genau das was dir passiert ist, nämlich keinen Schreibtischjob bekommen zu haben sonder nun doch Soldat sein zu müssen, immer wieder passiert.
Aber viele der zukünftigen Soldaten wollen das ja nicht hören.
Liebe Kleenemaus, mir erschließt es sich nicht, wie man als SaZ innerhalb von 10 Monaten "von Stammeinheit zu Stammeinheit" geschickt wird. Sie haben vom Einplaner am ZNwG einen Dienstposten zugewiesen bekommen und dies wurde dann von der SDBw entsprechend verfügt. Darüber haben Sie auch einen schriftlichen Bescheid. Im Normalfall wurden Sie dann von Ihrer Grundausbildungskompanie in Ihre Stammeinheit versetzt. Hierüber haben Sie eine Versetzungsverfügung der SDBw bekommen. Wenn Sie keine weiteren Versetzungsverfügungen bekamen, kann es sich allenfalls um zeitweilige Kommandierungen gehandelt haben, für die Sie allerdings auch Verfügungen hätten bekommen müssen, z.B. für Lehrgänge. Damit wäre allerdings kein Wechsel der Stammeinheit verbunden.
Davon einmal abgesehen bleibt Ihnen immer noch, schriftlich einen Versetzungsantrag auf einen Innendienstposten, zum Beispiel in die S 1 Abteilung eines Stabes (ggf. auch an anderen Standorten) an die SDBw auf dem Dienstweg zu richten. Über den müsste die SDBw dann entscheiden und Ihnen einen schriftlichen Bescheid geben, den Sie dann ggf. anfechten können.
Hallo, migu,
leider ist es bei mir wirklich so extrem. Kurz mein Werdegang bezgl. VERSETZUNGEN:
Einplanung ZnWG für 2. Kompanie als StDstSdt SK + Kraftfahrer C1
in der AGA bekommene Versetzung für 3. Kompanie als Pz Gren
-> geänderte Versetzung für 4. Kompanie als Pz Gren (ich war aber im Gezi, bis ich dort überflüssig war)
KOMMANDIERUNG in die 1. Kompanie ins Lagezentrum (auch dort war ich überflüssig)
heimatnahe Versetzung in 3. Kompanie als StDstSdt SK KpTrp + Kraftfahrer B (dort war ich ca. 3 Wochen)
danach wurde ich in den Zug gesteckt, wo ich jetzt immer noch bin
for the records: kein Unteroffizier, somit nicht im Verantwortungsbereich der SDBw.
Zitat von: Ralf am 24. Oktober 2012, 19:40:24
for the records: kein Unteroffizier, somit nicht im Verantwortungsbereich der SDBw.
Vertuest du dich da nicht? Die SDBw ist meines Wissens für Manschaften und Unteroffiziere zuständig. Von dort habe ich nämlich meineBeförderungsurkunde erhalten.
Die SDBw ist (noch) für die Personalführung der Unteroffiziere und Mannschaften (SaZ) zuständig, wie mein Vorposter schon beschrieb.
Für alle Mannschafterdienstposten in den Kompanien der PzGrenBtl ist "Panzergrenadier" die erste Ausbildungs- und Tätigkeitsbezeichnung (ATB), das ist also nichts Besonderes. Sie müssen mal schauen, was als Zweit-ATB aufgeführt ist. Die beschreibt Ihre konkrete Verwendung. Dennoch ist das Ganze was Sie da schreiben, seltsam und nicht ganz nachvollziehbar. Der Truppenteil kann Sie nämlich nicht ohne Beteiligung der SDBw auf irgendwelche Dienstposten verschieben, bis Sie "nicht mehr gebraucht" sind.
Davon abgesehen, sollten Sie einen Versetzungsantrag stellen, wenn Sie in eine Stabsdienstverwendung gelangen wollen. Zu dem kann Ihre Kompaniechefin zwar ein negatives Votum schreiben, dennoch ist die SDBw in ihrer Entscheidung frei. Ich sehe da gute Chancen auf Erfolg für Sie - allerdings dann, wenn Sie auch mit einer Verwendung an einem anderen Standort bereit wären.
Zitat von: Zorro67 am 24. Oktober 2012, 20:35:36
Zitat von: Ralf am 24. Oktober 2012, 19:40:24
for the records: kein Unteroffizier, somit nicht im Verantwortungsbereich der SDBw.
Vertuest du dich da nicht? Die SDBw ist meines Wissens für Manschaften und Unteroffiziere zuständig. Von dort habe ich nämlich meineBeförderungsurkunde erhalten.
Dann haben wir mal wieder einen Unterschied Heer/Lw. Für die Msch Luftwaffe liegt die Personalverantwortung bei den Regimentern.
Lieber Ralf, ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie da über aktuelle Informationen verfügen. In der Auftragsbeschreibung der SDBw steht explizit: "Die SDBw nimmt im Rahmen einer zentralen Personalführung:
Maßnahmen der Personalbedarfsdeckung, Personalentwicklung, Personalausgliederung,im Rahmen der Personalbewirtschaftung: Maßnahmen der Beförderung und der Personalhaushaltsbewirtschaftung
für alle Unteroffiziere der Bundeswehr und Mannschaften im zugeordneten Bereich wahr. Dieser zugeordnete Bereich betrifft bei den Mannschaften die SaZ.
In den regimentern werden die FWDL personell geführt - auch das unterscheidet sich bei der Luftwaffe nicht von den anderen TSK/milOrgBer.
Zitat von: BulleMölders am 24. Oktober 2012, 12:55:59
Warum weisen die "alten" Hasen wohl immer so Penetrant darauf hin, dass man Soldat wird und nicht Schreibtischangestellte(er) bei der Bundeswehr.
Weil genau das was dir passiert ist, nämlich keinen Schreibtischjob bekommen zu haben sonder nun doch Soldat sein zu müssen, immer wieder passiert.
Aber viele der zukünftigen Soldaten wollen das ja nicht hören.
dem ist nichts nehr hinzuzufügen.
Hauptsache sicherer Job, heimatnah, womöglich noch Führerschein und ZAW für Lau ;D ;D
Kleine Maus ich behaupte Mal kackfrech:
Dumm gelaufen.
Willkommen in der Realität Bundeswehr.
Mal grundsätzlich näää: Die Hälfte seiner Dienstzeit wartet der Soldat vergebens! Wahrscheinlich sie auch auf Ihren 90/5, weil Mannschaften halt Mangelware sind und solange irgenwie da noch Hoffnung ist das es wird, wird man Sie auch wohl nicht entlassen, ein weiterer Grund ist das Sie sich während des Dienstes die Verletzung zugezogen haben, somit verbleiben Sie normalerweise auch in der Bundeswehr bis zur Genesung, schon alleine um eine Wehrdienstbeschädigung (glaube das es so heißt) erstmal aus dem Weg zu gehen! Mal abgesehen davon haben bei uns einen FW-Anwärter der wartet seid einen halben Jahr auf entlassung aufgrund einer Dienstuntauglichkeit... also erstmal ganz entspannt bleiben und zurücklehnen.
Gut manchmal ist die BW auch schnell... Als ich kürzlich meinen FWDL verlängern wollte sagte man mir, ist aber ganz schön knapp, so 2 Monate vor DZE, wegen Bearbeitung und so... höhö komisch Nachdem der formlose Antrag gestellt war, mein TE seinen Senf dazugeben hat und die Spieß noch einmal gesprochen hat, war alles klar nach gut 1. Woche, fande ich Rekortverdächtig für die Bundeswehr.
Bin mal gespannt wie lange mein SAZ Antrag braucht für Mannschaftslaufbahn... 6 Monate wurden mir Vorausgesagt.
Zitat von: miguhamburg1 am 24. Oktober 2012, 21:37:59
Lieber Ralf, ich bin mir nicht ganz sicher, ob Sie da über aktuelle Informationen verfügen. In der Auftragsbeschreibung der SDBw steht explizit: "Die SDBw nimmt im Rahmen einer zentralen Personalführung:
Maßnahmen der Personalbedarfsdeckung, Personalentwicklung, Personalausgliederung,im Rahmen der Personalbewirtschaftung: Maßnahmen der Beförderung und der Personalhaushaltsbewirtschaftung
für alle Unteroffiziere der Bundeswehr und Mannschaften im zugeordneten Bereich wahr. Dieser zugeordnete Bereich betrifft bei den Mannschaften die SaZ.
...
Ja, ganz sicher. Erst ab der Unteroffizier-Laufbahn beginnt die Personalführung für die Lw bei der SDBw.
Im Einrichtungserlass BAPersBw steht auch drin, dass die Personalführung aller Mannschaften auf das BAPersBw übergeht. Auch das ist so nicht richtig. Vorläufig bleibt das für die Msch Lw in den Verbänden. Gleichwohl ist es
geplant, auch das zu zentralisieren.
Nachtrag: Quelle: ZDv 14/5 Artikel 4 (2) 2 b) und Artikel 6 regelt die Luftwaffe
ZDv 14/5 Artikel 4 (2) 2 a) Artikel 5 für das Heer. Daraus lese ich aber, dass der PzGren, PzSold, FschJ, Art usw. aber auch nicht durch die SDBw geführt werden. Von daher bleibe ich dabei, dass die PersBearb nicht durch die SDBw durchgeführt wurde, sondern wohl durch das Bataillon.
Ok, wenn das so ist, hatte ich dann wohl eine falsche Information bezüglich der Luftwaffe. Die HeeresMsch SaZ werden allerdings von der SDBw geführt...
Ich habe meine erste ATN vor einem Monat bekommen "FuGer Bed". Eigentlich sollte ich schon längst die Stabsdienst ATN haben, aber ich hatte eine PersFw in der 1. Stammeinheit, mit der ich auf Kriegsfuß stand und die hat dafür gesorgt, dass ich die ATN nicht bekomme.
PzGren hab ich nicht, sollte ich auch nie machen. Ich saß nur auf der Stelle, war aber trotzdem im Gezi, bis festgestellt wurde, dass ich dort überflüssig bin. Wurde ins Lagezentrum gesteckt, wo ich ebenfalls überflüssig war. Usw.
Da geht doch einiges durcheinander in Ihren Beschreibungen, Kleenemaus: Ihre erste zuerkannte ATB/ATN war garantiert "Sicherungssoldat " mit Abschluss der Grundausbildung. Danach begann für Sie anscheinend eine Dienstpostenausbildung im Truppenfernmeldeverbindungsdienst, für die Sie eine ATN/ATB zuerkannt bekamen. Alles Weitere erschließt sich mir nicht. Entweder Ihr Truppenteil hat zu viele Mannschaften, dass welche (Sie) überflüssig werden oder Sie haben so wenig Talent, dass jede Ausbildung wirkungslos bleibt: Tatsache ist, dass Sie offenbar in Ihrem Truppenteil wie eine heiße Kartoffel hin- und hergeschoben werden.
Nun müssen Sie entscheiden, was Sie wollen: Entweder Sie machen dieses Spiel weiter mit. Oder Sie übernehmen für Sich Verantwortung. Sie können entweder wie von mir bereits beschrieben einen Versetzungsantrag auf einen Stabsdienstposten auf dem Dienstweg an die SDBw richten. Sie können sich über die Nichtzuerkennung der Stabsdienst ATN beschweren (Ausbildung am Arbeitsplatz hatten Sie ja offenbar genug) oder Sie beschweren sich über Ihre Kompaniechefin, weil sie Sie nicht dienstpostengerecht verwendet und ausgebildet hat. Wie das Gänze mit den Wehrbeschwerden funktioniert, wurde Ihnen ja vermittelt.
Hallo, migu,
natürlich ist es richtig, dass ich die ATN für den Sicherungssoldaten habe (Wachausbildung in der AGA). Ansonsten habe ich wirklich nur die DPA FuGer Bed vor einem Monat gemacht - und diese als zweitbeste abgeschlossen 90 % - so viel zum Talent.
Vorhin sagte meine Chefin, dass ich eigentlich im Dezember mit auf Fahrschule gehen sollte, aber aufgrund der OP am 22.11. das nix werden kann. Also kein Wort von wegen DU oder ähnlichem =(
Ich sehe hier überhaupt nicht mehr durch - fühle mich wirklich wie die erwähnte Kartoffel.
Wie genau wäre denn der Dienstweg bei einer internen Versetzung auf einen Stabsdienstposten?
Stellen Sie einen schriftlichen Versetzungsantrag auf dem Dienstweg an Ihre personalführende Stelle. Das ist die SDBw, von der Sie ja auch Ihre Einplanungsvermerke und Versetzungsverfügungen erhalten haben (Oben als Absender). Diesen Antrag geben Sie in Ihrer Kompanie ab. Wenn Sie da nicht innerhalb von drei oder vier Wochen einen schriftlichen Bescheid über den Eingang und die nachfolgende Bearbeitung haben, können Sie sich auch entsprechend beschweren. Wie das geht, wissen Sie ja.
Hast du denn mal mit deiner Chefin gesprochen, was sie bezüglich DU-Verfahren und deiner weiteren Verwendung vor hat? Oder rätselst du einfach weiter rum?
Hallo ulli,
ich glaube, das Thema ist erstmal wieder auf Eis gelegt. Wir werden jetzt die 2. OP in einem Monat abwarten, in der Hoffnung, dass es mit dem Fuß dann besser geht.
Wird schon alles wieder werden. (hoff und denk ich mal)