Hallo,
erstmal zum Problem ich bin im Sommer diesen Jahres nach aus der Bundeswehr ausgeschieden. Ich hatte mit meinem Chef besprochen das ich meine Auskleidung, den Sanigang usw. an meinem letzten tag meiner Dienstzeit machen kann um meine restlichen Urlaubstage abzubummeln. Gesagt, getan, als ich nun an meinem letzten tag als Soldat in die Kaserne kam und meine Stube (zsm. mit dem PO der meine Vollzähligkeit machen sollte) betrat, war mein Spind aufgebrochen und diverse Ausrüstung fehlte , ebenfalls fanden wir meine Schlösser aufgeknackt im Spind vor, wir schrieben zsm. eine Sachschadensmeldung und ebenfalls meldete ich meinem Chef den Aufbruch. Die Sachschadensmeldung belief sich auf 413,88 €. Mir wurde damals versichert, dass ich diese, auf Grund der des aufgebrochenen Spinntes nicht Zahlen muss. Gutgläubig wie ich war lebte ich jetzt mein Ziviles leben, bis ich einen Brief vom WBV Nord bekam in dem ich zur Zahlung aufgefordert wurde, ich habe gegen dieses schreiben Einspruch eingelegt unter den eben genannten Gründen. Jetzt habe ich ein zweites Schreiben bekommen in dem ich wieder zu einer Zahlung aufgefordert werde. *genaues Zitat aus dem Schreiben*: Ihr Schreiben vom ... entlastet Sie nicht. Ich hatte ihr Schreiben zum Anlass genommen, weitere Ermittlungen in ihrer ehemaligen Einheit anzustellen. Diese hat ergeben, dass Ihr Spind immer unverschlossen war. Es liegen hierzu mehrere Zeugenaussagen vor . Ein Abhandenkommen der Sachen war nur möglich, weil Sie sie nicht ausreichend gesichert hatten. Nach diesem Schreiben habe ich mich in meine alten Einheit schlau gemacht wie es zu so einer Schilderung der Falles kommt, mir wurde glaubhaft versichert das nur Zeugenaussagen von meinen alten Stubenkameraden und eine vom Spieß, in denen von meinen ehemaligen Stubenkameraden behauptet wird das mein Spind immer auf war (Sie müssen am Aufbruch beteiligt gewesen sein da unsere Stube immer zusätzlich abgeschlossen war), der Spieß sagte aus das wärend eines Stubendurchganges (schon in meiner Urlaubszeit) mein Spind nicht verschlossen war, womit er die Aussagen meiner ehemaligen Stubenkameraden wiederlegte. Ich bin natürlich nicht bereit diese 413,88€ zu zahlen. Hinzukommt das die fehlende Ausrüstung eig. Sachen sind die man nicht verlieren kann wie Koppel, Helm, Seesack, 1 paar Stiefel und auch WaKa pflichtiges Material.
Ich hoffe ihr hab Tipps für mich was eim Einspruchsschreiben betrifft oder mir vill. sogar dabei Helft.
jetzt schon mal herzlichen Dank, euer exhgzursee
Irgendwie kam mir das bekannt vor. Aber gut, dass jemand den alten Thread gefunden hat. Dann kann ich ja hier dicht machen.