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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: JoeSkater am 25. Oktober 2012, 16:20:03

Titel: Wehrdienst - Bart Frage
Beitrag von: JoeSkater am 25. Oktober 2012, 16:20:03
Hallo


bei der Grundausbildung muss man sich doch jeden Morgen rasieren und man darf keinen Bart haben. Aber wie ist es denn nach der 3 monatigen Grundausbildung? Kann man danach einen Bart wachsen lassen oder muss man sich dann immer noch rasieren ?



mfg
Titel: Antw:Wehrdienst - Bart Frage
Beitrag von: VC93 am 25. Oktober 2012, 16:27:56
Du kannst dir am Wochenende, im Urlaub und in der dienstfreien Zeit deinen Bart wachsen lassen, insofern dieser gepflegt aussieht (bei mir selbst geht das z.B. nicht, da mein Bartwuchs nicht ausgeprägt genug ist  ;D). Ansonsten gilt es eine gründliche Rasur zu haben, wie oft du dich rasieren musst kommt auch wieder auf deinen Bartwuchs an.
Titel: Antw:Wehrdienst - Bart Frage
Beitrag von: KlausP am 25. Oktober 2012, 16:54:14
Zitat von: JoeSkater am 25. Oktober 2012, 16:20:03
Hallo


bei der Grundausbildung muss man sich doch jeden Morgen rasieren und man darf keinen Bart haben. Aber wie ist es denn nach der 3 monatigen Grundausbildung? Kann man danach einen Bart wachsen lassen oder muss man sich dann immer noch rasieren ?



mfg

Ich empfehle Ihnen, mal nach der ZDv 10/5 zu googeln und sich dort die Anlage 1 "Haar und Barttracht der Soldaten" in einer ruhigen Minute zu Gemüte zu führen.
Titel: AW: Antw:Wehrdienst - Bart Frage
Beitrag von: BulleMölders am 25. Oktober 2012, 19:17:20
Zitat von: JoeSkater am 25. Oktober 2012, 16:20:03
bei der Grundausbildung muss man sich doch jeden Morgen rasieren und man darf keinen Bart haben.
Wer sagt das?

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Titel: Antw:AW: Antw:Wehrdienst - Bart Frage
Beitrag von: itschie am 25. Oktober 2012, 22:28:18
Zitat von: BulleMölders am 25. Oktober 2012, 19:17:20
Zitat von: JoeSkater am 25. Oktober 2012, 16:20:03
bei der Grundausbildung muss man sich doch jeden Morgen rasieren und man darf keinen Bart haben.
Wer sagt das?

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die Ausbilder... die finden einen Grund weshalb der bart weg muss... ABC-Schutzmaske oder im zweifelsfall halt das man so nur mehr arbeit beim Tarnen hat, weil es halt unpraktisch ist.
Titel: Antw:Wehrdienst - Bart Frage
Beitrag von: Paramedic am 25. Oktober 2012, 23:24:52
Da würde ich dann aber mal mit einem darüber sprechen, weil das Unsinn ist.

Genau wie lange Haare stören sollen etc.  ::)
Titel: Antw:AW: Antw:Wehrdienst - Bart Frage
Beitrag von: BulleMölders am 26. Oktober 2012, 07:05:20
Zitat von: itschie am 25. Oktober 2012, 22:28:18
Zitat von: BulleMölders am 25. Oktober 2012, 19:17:20
Zitat von: JoeSkater am 25. Oktober 2012, 16:20:03
bei der Grundausbildung muss man sich doch jeden Morgen rasieren und man darf keinen Bart haben.
Wer sagt das?

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die Ausbilder... die finden einen Grund weshalb der bart weg muss... ABC-Schutzmaske oder im zweifelsfall halt das man so nur mehr arbeit beim Tarnen hat, weil es halt unpraktisch ist.

Ist doch alles Quatsch, ich habe in meiner Dienstzeit hunderte von Rekruten mit Bart gesehen und selber auch Bart getragen.
Sicher ist es in einigen Fällen Unpraktikabel aber verbieten kann dir das kein Ausbilder.
Denn die Begründung für einen Dienstlichen Zweck des Befehls, den Bart ab zu nehmen möchte ich sehen.
Titel: Antw:Wehrdienst - Bart Frage
Beitrag von: miguhamburg1 am 26. Oktober 2012, 08:19:59
Im "Haar- und Barterlass", den KlausP aufführte, ist dieses Thema abschließend beschrieben. Im Rahmen dieses Erlasses müssen die Disziplinarvorgesetzten bleiben, wenn sie Soldaten zB erklären, wie ein "gepflegter Bart" oder eine "nicht auffällige Frisur" hergestellt werden muss.

Im Übrigen gibt es für diesen Erlass genau eine Ausnahme: Für die Soldaten der Wach- und Protokollkompanien sowie den Angehörigen des WachBtl, die an Protokolleinsätzen teilnehmen, besteht tatsächlich "Bartverbot".
Titel: Antw:AW: Antw:Wehrdienst - Bart Frage
Beitrag von: KlausP am 26. Oktober 2012, 09:05:56
Zitat von: itschie am 25. Oktober 2012, 22:28:18
...

die Ausbilder... die finden einen Grund weshalb der bart weg muss... ABC-Schutzmaske oder im zweifelsfall halt das man so nur mehr arbeit beim Tarnen hat, weil es halt unpraktisch ist.

Auf den Beschwerdebescheid des Disziplinarvorgesetzten wäre ich dann mal gespannt. Aber für Sie gilt das Gleiche wie für den TE: lesen Sie einfach in der von mir genannten Vorschrift den entsprechenden Erlass. Ob die Ausbilder irgendwas als "unzweckmäßig" oder "unpraktisch" ansehen ist doch dabei vollkommen belanglos.

KlausP
Titel: Antw:Wehrdienst - Bart Frage
Beitrag von: bayern bazi am 27. Oktober 2012, 08:27:30
das sollt mal einer zu mir sagen - bart ab  ;D ;D


das haben die sich nicht einmal "frühertm" getraut  ::)