Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Mimi7590 am 30. Oktober 2012, 07:18:22

Titel: Mietzuschuss???
Beitrag von: Mimi7590 am 30. Oktober 2012, 07:18:22
Hey,
nach meiner Eignungsüberprüfung musste ich einiges an Unterlagen unterschreiben. Unter andern auch etwas für meine Wohnung (das die 46m² groß ist und wie hoch die Warmmiete ist, eine Kopie meines Mietvertrages gab ich ebenfalls ab). Gibt es denn so etwas wie einen Mietzuschuss? Also nein würde ich dazu natürlich nicht sagen aber warum gibt es den? Ich würde ja nun meine Wohnung trotzdem behalten, unabhängig davon ob ich überhaupt SaZ werde oder nicht.
Titel: Antw:Mietzuschuss???
Beitrag von: BulleMölders am 30. Oktober 2012, 08:41:01
Nein, für SaZ gibt es keinen Mietzuschuss.
Die Unterlagen für die Wohnung werden für die Entscheidung hinsichtlich UKV benötigt.
Titel: Antw:Mietzuschuss???
Beitrag von: Thufir am 30. Oktober 2012, 10:17:56
Erklärung:

Je nach den Umständen kannst du monatliches Trennungsgeld oder eine einmalige Umzugskostenvergütung erhalten. Dazu muss festgestellt werden, ob du überhaupt eine eigene Wohnung zuhause besitzt.
Titel: Antw:Mietzuschuss???
Beitrag von: Werner S.F. am 02. März 2013, 15:07:36
Gilt das auch für SanOA's? Mir wurde gesagt da würde es während des Studiums bis zu 350€ Mietzuschuss geben, allerdings bin ich ja dann auch nur SaZ und da gibts ja eigentlich nichts, oder?
Titel: Antw:Mietzuschuss???
Beitrag von: ulli76 am 02. März 2013, 15:19:48
Nein, du bekommst als SanOA keinen Mietzuschuss.
Titel: Antw:Mietzuschuss???
Beitrag von: KlausP am 02. März 2013, 16:18:15
Zitat... Mir wurde gesagt da würde es während des Studiums bis zu 350€ Mietzuschuss geben, ...

Ich frage mich, wer immer solche wilden Latrinenparolen in die Welt setzt.
Titel: Antw:Mietzuschuss???
Beitrag von: Ralf am 02. März 2013, 16:52:50
Also ich meine, es kann u.U. schon ein Zuschuss zur Miete geben, wenn eine Unterbringung kasernenseitig nicht möglich ist in der Nähe des Studiumplatzes.
Titel: Antw:Mietzuschuss???
Beitrag von: Werner S.F. am 02. März 2013, 17:35:51
ZitatIch frage mich, wer immer solche wilden Latrinenparolen in die Welt setzt.
Naja, ich hab mich nun seit über nem Jahr immer wieder versucht über die verschiedensten Dinge bezüglich der Bundeswehr zu informieren und dabei festgestellt, dass es da wie mit Krankheiten ist: sobald man da eine Frage stellt ist jeder ein Spezialist und jeder hat ne andere Meinung...^^

ZitatAlso ich meine, es kann u.U. schon ein Zuschuss zur Miete geben, wenn eine Unterbringung kasernenseitig nicht möglich ist in der Nähe des Studiumplatzes.
Ich dachte auch WENN es irgendwie Mietzuschuss gibt, dann sicher bei dem Studium an zivilen Unis... Naja, das Ausbildungsgeld dürfte ja auch so für ne Studentenwohnung reichen ;-)
Titel: Antw:Mietzuschuss???
Beitrag von: ulli76 am 02. März 2013, 18:36:24
Nein, den Mietzuschuss gibt es wenn die UKV nicht zugesagt wird und der Soldat Trennungsgeld bekommt und keine adäquate Unterkunft in der Kaserne zur Verfügung gestellt werden kann.
Bei einer Stehzeit von 6 Jahren wird aber die UKV zugesagt.
Titel: Antw:Mietzuschuss???
Beitrag von: LwPersFw am 04. März 2013, 22:51:20
Aus einem Info-Blatt des PersABw für angehende San-Offz :

Anders als die Truppenoffizieranwärter, absolvieren die Sanitätsoffizieranwärter (SanOA) das
Studium an einer öffentlichen Hochschule und nicht an einer der beiden Bundeswehruniversitäten
in München oder Hamburg.
Die Zentralvergabe für Studienplätze (ZVS) stellt der Bundeswehr pro Semester eine bestimmte Anzahl
von Studienplätzen für die Ausbildung der SanOA an den öffentlichen Universitäten zur Verfügung.
Die SanOA werden für die Zeit des Studiums beurlaubt.
Während des Studiums unterstehen sie einer Betreuungseinheit (z.B. Bundeswehrkrankenhaus,
Standortsanitätszentrum oder Facharztzentrum).
Die Betreuungseinheit ist für die SanOA ein ständiger Ansprechpartner für Fragen und Probleme
im Studium und bezüglich der militärischen Laufbahn.
Des weiteren führt die Betreuungseinheit regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen durch,
die den SanOA nicht nur aktuelle Informationen aus Bundeswehr und Medizin bieten, sondern
auch den Austausch mit anderen SanOA fördern.
Die SanOA sind nicht zum Tragen der Uniform an den Hochschulen verpflichtet.
Für die Unterkunft und Verpflegung während des Studiums sind die SanOA selbst verantwortlich.
Der Studienort wird durch ein Auswahlverfahren festgelegt, wobei der SanOA im Vorfeld
seine Wünsche äußern kann. Diese werden, wenn möglich, berücksichtigt."

Titel: Antw:Mietzuschuss???
Beitrag von: LwPersFw am 05. März 2013, 01:37:28
Nach als Zusatz :

BIS Sie zum Studium beurlaubt werden ... also vom DE bis Studiumbeginn sind Sie Trennungsgeldempfänger.

Achten Sie darauf das auf der Aufforderung zum Dienstantritt sinngemäß steht :

"...wird Ihnen als Ledigen mit Hausstand im Sinne des § 10 Abs 3 BUKG die Umzugskostenvergütung nicht zugesagt..."

Sollte die UKV zugesagt werden, bitten Sie mit Verweis auf den vorgelegten Mietvertrag und den sogenannten
"Strukturerlass zur UKV" um Änderung der Zusage in Nicht-Zusage der UKV.

Meines Erachtens müsste für Sie dann gelten :

Diensteintritt bis Studium > Trennungsgeld-/und Reisebeihilfenempfänger

Während des Studiums > kein Bezug, da beurlaubt unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge

Nach dem Studium > ggf. wieder Aufleben des TG-/RB-Anspruchs

Ich empfehle Ihnen aber, bei der Offizierbewerberprüfzentrale schriftlich nachzufragen,
ob der bis zum Studium bestehende TG-Anspruch nach dem Studium wieder aufleben würde.


Titel: Antw:Mietzuschuss???
Beitrag von: apollo98 am 05. März 2013, 10:16:44
@LwPersFw: Handelt es sich hierbei nicht um Urlaub unter Erhalt der Geld- und Sachbezüge?
Titel: Antw:Mietzuschuss???
Beitrag von: miguhamburg1 am 05. März 2013, 10:23:04
Ja, studierende SanOA werden unter Beibehaltung der UTV zum Studium beurlaubt und erhalten ein ihrem Dienstgrad entsprechendes Ausbildungsentgelt.

Da sie als SaZ in Uniform sowieso ihre Verpflegung und ihre Unterkunft bezahlen müssten, ändert sich in Bezug hierauf für sie nichts (außer dass Studentenbuden teurer sein dürften).
Titel: Antw:Mietzuschuss???
Beitrag von: apollo98 am 05. März 2013, 10:28:05
Das war mir schon klar, jedoch war ich kurz verwirrt. Meine Frage bezog sich auf folgende Aussage:

Zitat von: LwPersFw am 05. März 2013, 01:37:28
Während des Studiums > kein Bezug, da beurlaubt unter Wegfall der Geld- und Sachbezüge

Titel: Antw:Mietzuschuss???
Beitrag von: miguhamburg1 am 05. März 2013, 10:41:14
Es war auch als Ergänzung Ihrer Antwort auf den LwPersFw gemeint.
Titel: Antw:Mietzuschuss???
Beitrag von: ulli76 am 05. März 2013, 11:53:40
Zur Frage wie das mit TG nach Studium aussieht:Kommt drauf an:Nach dem Studium erfolgt die Versetzug an ein BWK(10 Tage nach der letzten Prüfung.).Dabei wird dann neu über TG oder UKV entschieden.
Titel: Antw:Mietzuschuss???
Beitrag von: LwPersFw am 05. März 2013, 18:04:50
Hallo apollo,

genau das ist es... deshalb ja... während des Studiums...kein Bezug von TG/RB...

Zur letzten Aussage von Ulli...

Genau so ist es. Dabei werden aber die folgenden Fragen wichtig sein,

> wird der Status der Wohnung als anerkannt und berücksichtigungsfähig beim Schreiben dieser Versetzungsverfügung berücksichtigt ?
      ...denn aus meiner Sicht ändert sich dies durch die Beurlaubung nicht...auch wenn in der Zeit des Studiums der TG-Anspruch erlischt

> wie werden die Regelungen zur UKV zu diesem Zeitpunkt sein ?
      ...denn der derzeitige "Strukturerlass zur UKV", der im Prinzip für Ledige mit berücksichtigungsfähigen Hausstand, sowie Verheiratete
      und ihnen Gleichgestellte ein Wahlrecht zwischen Zusage und Nicht-Zusage der UKV einräumt - läuft am 31.12.2014 aus.

Ob diese Regelung dann dauerhaft in das BUKG aufgenommen wird ... ist noch vollkommen offen ! BMI und BMF wollen es (bisher) nicht !

Oder ob es weiter eine Sonder-Regel für die Soldaten geben wird ... ebenso vollkommen offen...

Ich kann deshalb nur empfehlen, sich rechtzeitig, von der zuständigen personalbearbeitenden Stelle, die
entsprechenden Informationen - schriftlich - geben zu lassen.
Titel: Antw:Mietzuschuss???
Beitrag von: ulli76 am 05. März 2013, 19:10:17
Die meisten SanOAs haben ja vor Dienstantritt keine Wohnung.
Damals (TM) bei mir war´s ganz einfach: Nach der ganzen Vorausbildung Versetzung mit Zusage der UKV (=kein TG) zur Betreuungseinheit und gleichzeitig Beurlaubung zum Studium. Bezahlt bekommen hab ich den Umzug meiner paar Möbel und persönlichen Dinge aus der Wohnung meiner Eltern zum Studienort.
Nach Ende des Studiums wieder Versetzung zur ersten klinischen Verwendung- dabei auch wieder Zusage der UKV. Da die Stehzeit geplant nur 26 Monate war, wurde ich gefragt, ob ich TG oder UKV will und hab mich für die UKV entschieden.