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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Karo am 30. Oktober 2012, 17:15:00

Titel: wird ein Attest verlangt??
Beitrag von: Karo am 30. Oktober 2012, 17:15:00
Hallo.
Also ich habe folgende Frage: wird zur Eignung ein Attest (vom Hausarzt, ...) mit Diagnosen verlangt?? bei mir ist nämlich folgendes Problem: ich bin Krankenschwester und würde mich gerne für die FW-Laufbahn Sanitätsdienst bewerben...leider Gottes habe ich schon einen diagnostizierten Bandscheibenvorfall. Treibe seither viel Sport mit Muskelaufbau, so dass ich seither beschwerdefrei bin und auch (ich habe es schon mit der Stopuhr kontrolliert) die sportliche Eignung schaffen würde. Würde sich aber bestimmt unvorteilhaft anhören, wenn ich das bei der Bewerbung auch "offenlegen" müsste... oder meint ihr ich hätte dennoch Chancen aufgenommen zu werden, also mit offenkundigem BS-Vorfall- ich meine, die würden doch sehen, dass ich den Sporttest dennoch hinkriege....

für Antworten - vielleicht auch Erfahrungsberichte- wäre ich sehr dankbar!!! 
Titel: Antw:wird ein Attest verlangt??
Beitrag von: KlausP am 30. Oktober 2012, 17:23:26
Ein Attest vom Hausarzt wird in der Regel nicht gefordert, allerdings müssen Sie alle Fragen nach eventuellen Vorerkrankungen wahrheitsgemäß beantworten. Bei einem diagnostizierten Bandscheibenvorfall sehe ich als medizinischer Laie für eine Verwendung als SanFw, besonders bei einer Ausbildung zum RettAss oder Ähnlichem, erhebliche Probleme.
Titel: Antw:wird ein Attest verlangt??
Beitrag von: jiN am 30. Oktober 2012, 19:18:05
hatte vor knapp 6 monaten meinen fw lehrgang in weiden, der letzte den es dort gab
ich behaupte mal ich bin überaus sportlich (7 jahre leistungssport handball) und kann dir sagen, das gepäck was du dort täglich zu tragen hast, ist enorm und  wird dir erneute probleme mit der
bandscheibe bereiten.
denke mal klaus weiß sicher mehr hinsichtlich der meinung was ärzte der bw dazu sagen, jedoch kann ich dir auch nur abraten.

es gab dort einige die den lehrgang unterschätzt haben und leider müssen alle, auch diese die nur für einen bürojob geplant sind, diesen absolvieren.
Titel: Antw:wird ein Attest verlangt??
Beitrag von: LuftwaffenSLD am 30. Oktober 2012, 19:54:52
Google mal nach der ZDv 46/1 und schaue unter GNr. 42 ob du dich da wieder findest. Spontan würde ich auf vorrübergehend untauglich tippen, aber näheres wissen nur die Ärzte.
Titel: Antw:wird ein Attest verlangt??
Beitrag von: Andi am 31. Oktober 2012, 00:55:25
Das wäre auch bei nicht vorhandenen Beschwerden nach 6 Monaten eine dreier Graduation. Damit dürfte eine Einstellung ausgeschlossen bzw. nur mit Sondergenehmigung möglich sein. Die wird es für Sanitätsfeldwebel aber wohl kaum geben.

Gruß Andi
Titel: Antw:wird ein Attest verlangt??
Beitrag von: Karo am 31. Oktober 2012, 11:47:01
Danke euch für die Antworten - hat mir weitergeholfen, insbesondere der Google-Hinweis...wusste nicht, dass es so differenziert festgelegt ist (Graduation, ZifferNr). Also ich werde mich ohnehin nicht sofort bewerben, will noch wenigstens 1 Jahr verstreichen lassen und das mit meiner körperlichen Belastbarkeit weiter beobachten und auf die Probe stellen bzw. mich vorher ausführlich über die körperlichen Leistungsansprüche informieren lassen..(Jin hat mir ja versucht etwas Angst zu machen ;) ) aber im Gegensatz zur Antwort von Andi kann ich nicht aus der Graduation 3 herauslesen, dass ich partout ausgeschlossen wäre...ich glaube eher, dass es zunächst mal "ausreicht" bescherdefrei zu sein (am besten schon seit über einem Jahr - wie es bei mir dann der Fall sein würde) und zum anderen, auf den Gutwillen des Arztes oder der Ärzte, die mir meine Tauglichkeit (ob eingeschränkt oder uneingeschränkt sei dahingestellt) attestieren müssen...also ob sie mir/ meinem Körper zutrauen den körperlichen Anforderungen gerecht zu werden... so lese ich es zumindest heraus, aus diesen Hinweisen/Anmerkungen zur Graduation(Nr.42).
Aber danke nochmals für die Antworten oder noch folgende Antworten- bin dadurch schon wieder schlauer geworden ;)
Gruß Karo
Titel: Antw:wird ein Attest verlangt??
Beitrag von: ulli76 am 31. Oktober 2012, 12:54:37
IIIer Gradation nicht mit T3 verwechseln.
Ansonsten kann ic sagen,dass es schlicht keinen Sinn macht,mit nem BSV Soldat werdenzu wollen.
Titel: Antw:wird ein Attest verlangt??
Beitrag von: Andi am 31. Oktober 2012, 18:34:15
Zitat von: Karo am 31. Oktober 2012, 11:47:01
aber im Gegensatz zur Antwort von Andi kann ich nicht aus der Graduation 3 herauslesen, dass ich partout ausgeschlossen wäre...

Du könntest aber in der Vorschrift mal schauen, welche Verwendungsausschlüsse diese Graduation mit sich bringt. ;)
Ok, mit den Buchstaben und Zahlen wirst du nichts anfangen können. Aber hinter den Zahlen-Buchstaben-Kombinationen W201, W202, W203, W204, W205, W401, W402, W403, W404, W700, W701 und W702 verbergen sich Rettungsdienst, Sanitätsmaterialbewirtschaftung und Krankenpflege. Und das bedeutet, dass du in diesem Bereichen bei der Bundeswehr nicht eingesetzt werden kannst.

Verstehst du jetzt, was ich meine?

Gruß Andi