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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: rhoen am 06. November 2012, 02:20:35

Titel: Kündigung während der Grundausbildung
Beitrag von: rhoen am 06. November 2012, 02:20:35
Einen Guten Morgen

Der Sachverhalt:

Aufgrund starker Schwierigkeiten der DB, war es meinem Sohn nicht möglich  Richtung Kaserne zu fahren.

Nach einem Anruf beim DVD wurde ihm bestätigt, das er am nächsten Tag anreisen kann. Nun auch hier gabs dann 3 Stunden Verspätung durch die DB.

Ende vom Lied, im wurde nahegelegt er soll die Grundausbildung wiederholen, und selbst kündigen. Weil er einen wichtigen Tag ( 20km Marsch ) verpasst hat.

Ist das alles so  ok????

Danke im voraus auf eure konstruktiven Antworten.

Rhön :)
Titel: Antw:Kündigung während der Grundausbildung
Beitrag von: LuftwaffenSLD am 06. November 2012, 07:40:31
Grundsätzlich begründet dieser einzelne Fall keine Kündigungsempfehlung. Dennoch halte auch ich es für fragwürdig, wenn man am Vortag nicht erscheint, sich am Folgetag ebenfalls zu verspäten. DB hin oder her, hier würde ich ebenfalls Fragen stellen. By the way heißt die Funktion UvD oder FvD (Unteroffizier/Feldwebel vom Dienst)

Unabhängig davon herrscht beim Millitär ein rauherer Ton und besonders in der Grundausbildung wird der junge Soldat für seine neue Umgebung geformt. Dies gilt besonders für Infanterieeinheiten. Hier darf man nicht jedes Wort auf die Goldwaage legen und früher (TM) wurden einem ganz andere Sachen nahe gelegt.
Titel: Kündigung während der Grundausbildung
Beitrag von: justin_k am 06. November 2012, 07:53:15
Fragen werden bei uns vor allem dann gestellt, wenn man abends die allerletzte und dann morgens nicht gleich die allererste Verbindung genommen hat.

Es ist aber gut möglich, dass das nur ein "Spruch" zum Einnorden des Kameraden war. Wenn sich so etwas nicht häuft, ist das schnell wieder von allen vergessen.

Wenn darauf aber ernsthaft weiter herumgeritten wird, hilft vielleicht ein Gespräch mit dem Vorgesetzten, vielleicht auch zusammen mit der Vertrauensperson. Darin sollte der Kamerad aber erklären können, wie er es in Zukunft sicherstellt, pünktlich zu kommen (z. B. durch eine frühere DB-Verbindung). Nur die Schuld auf die Bahn zu schieben, kommt meist nicht so gut an.
Titel: Antw:Kündigung während der Grundausbildung
Beitrag von: schlammtreiber am 06. November 2012, 08:29:18
Nur mal so zum Verständnis: er ist in der Grundausbildung, also in den ersten drei Monaten?
Während dieser Zeit herrscht m.W. Kasernenpflicht (oder ist das nicht mehr so?) also Wochenendausgang ja, aber bereits Sonntag Abend 22h Zapfenstreich mit Anwesenheitspflicht, nicht erst Montagmorgen...
Titel: Kündigung während der Grundausbildung
Beitrag von: justin_k am 06. November 2012, 09:51:19
Der Zapfenstreich ist bei uns für die Rekruten zwar sonntags etwas später, aber im Prinzip ist das bei uns schon noch so. Bei Bahn-Problemen kommt es aber vor, dass Kameraden anrufen, weil sie es nicht rechtzeitig schaffen. Der UvD ist für den Fall angewiesen, dem Rekruten zu befehlen die nächste erreichbare Verbindung zu nehmen. Das kann, wenn es nicht anders geht, auch Montagmorgen sein.

Um ein Gespräch mit Chef oder Spieß kommt man dann bei uns aber nicht herum. Wenn man halbwegs rechtzeitig losgefahren ist und wirklich nur die Bahn Chaos hatte, passiert da aber überhaupt nichts! Wenn jemand wirklich Ausbildung verpasst hat, wird die notfalls irgendwie nachgeholt. Nur wenn man die letzte Verbindung am Abend nimmt und vielleicht schlechtes Wetter ist oder sogar bekannt ist, dass die Verbindung öfter mal nicht funktioniert, und sich dadurch Verspätungen häufen, muss man mit erzieherischen Maßnahmen rechnen.
Titel: Antw:Kündigung während der Grundausbildung
Beitrag von: F_K am 06. November 2012, 10:06:23
@ Rhoen:

Frage:

- Wann sollte der Soldat (Dein Sohn) in der Kaserne sein (Sonntag abend 22 Uhr, Montag morgen zum Dienstbeginn)?
- Sind die ZWEI Störungen der Bahn nachweisbar?
- Warum wurde ein ganzer Tag verpasst?
Titel: Antw:Kündigung während der Grundausbildung
Beitrag von: rhoen am 06. November 2012, 16:50:07
Also

er sollte schon Sonntag abends da sein.
Die Störung der Bahn ist nachweisbar.
Nun ich hätte ihn auch die 400 km gefahren, aber die Aussage war er kann am nächsten Tag kommen.

2. Die 2. Verspätung wieder die Bahn, auch nachweisbar.

Aber wohl egal ich hatte mir das geahnt. Es geht ja nur darum, das er einen wichtigen Teil verpasst hat und somit die GA wiederholen kann :)

Hätten wir früher ähnlich gemacht.

Danke nochmal für die Antworten
Titel: Antw:Kündigung während der Grundausbildung
Beitrag von: StOPfr am 06. November 2012, 16:58:46
Dein Sohn musste den nächsterreichbaren Zug nehmen, der vor dem nächsten Morgen frühestmöglich den Standort erreicht, also gegebenenfalls den nächsten der spätabends noch unterwegs war. War das sichergestellt oder habt ihr bis zum nächsten Morgen gewartet (warten müssen)?

Ich kann mir trotzdem kaum vorstellen, dass wegen des einmaligen Ereignisses die komplette Wiederholung der AGA nach einer Kündigung nahegelegt wird. Auf Wunsch des KpChefs (?) kündigen und dann einfach eine neue AGA beginnen ist nicht möglich.
Titel: Antw:Kündigung während der Grundausbildung
Beitrag von: schlammtreiber am 06. November 2012, 17:03:37
Er wird schon noch zum Marschieren kommen, ich glaube nicht, dass deswegen die AGA wiederholt werden muss.
Titel: Antw:Kündigung während der Grundausbildung
Beitrag von: itschie am 06. November 2012, 23:22:47
Also es ist nicht mehr so das überall am Sonntag Abend eine Vollzähligkeit gemacht wird und eine zu Dienstbeginn anreise gemacht werden kann, als Hinweiß für die "länger Dienenden".

Ich kann mir nicht Vorstellen das wegen des 20 km jemand nicht durch die AGA kommt, da gibt es weiß Gott bei den ein anderen schlimmere Versäumnisse, die nicht so einfach nachzuholen sind. Allerdings hätten natürlich die Ausbilder gerne das die Soldaten die AGA komplett durch haben ohne "fehlausbildungen" und machen deshalb auch mal gerne Druck. By the way, lieblingsspruch unseres Spießes, die letztmögliche Zugverbindung ist die Verkehrte, die vorletzte ist genau die richtige. Wobei ich muss sagen ich hatte Grundsätzlich wenn wirkliche Verspätungen waren diese nur aufm Rückweg.

Hatte zum Dienstort in der AGA 500 km zu überwinden mit der Bahn, da kamen dann auch mal gerne 8-9 Std. fahrt zusammen statt geplante 4,5. Ach so und  sollten sich mal die Verspätungen so häufen ist die DB verpflichtet trotz FWDL-Fahrkarte ihren Sohn zum Dienstort zu befördern oder ihn in einen Hotel unterzubringen auf Kosten der DB natürlich. Da es gerne mal die ein oder anderen Mitarbeiter des tollen Konzerns abwartscheln als würde man ja umsonst fahren, was natürlich nicht stimmt, weil die Bundeswehr bezahlt sehr wohl die DB für die Beförderung, somit ist man ein ganz normaler Fahrgast. Vorzugsweise die meisten Zugbegleiter sind auch so freundlich und stellen einen Schrieb aus, wo die die Verspätung bestätigen, ansonsten direkt zum DB-Service-Schalter gehen, die machen das garantiert.
Titel: Antw:Kündigung während der Grundausbildung
Beitrag von: justice005 am 07. November 2012, 07:54:33
ZitatEnde vom Lied, im wurde nahegelegt er soll die Grundausbildung wiederholen, und selbst kündigen.

Bereits ein solcher Satz ist eine absolute Frechheit des Vorgesetzten. Hier werden junge unerfahrene Leute in eine Situation gebracht, die massive Auswirkungen haben kann. Ein solcher Vorgesetzter gehört sofort vom Dienstposten abgelöst. So jemand ist zur Menschenführung gänzlich ungeeignet.

@ Fragesteller:

Niemals (!!) und unter gar keinen Umständen (!!) sich zu einer solchen Handlung drängen oder überreden lassen! Denken Sie mal logisch nach: Wenn jemandem gesagt wird, er soll kündigen oder freiwillig die Grundausbildung wiederholen, dann bedeutet das doch im Umkehrschluss, dass das ohne die "Freiwilligkeit" rechtlich gar nicht möglich ist.

Es ist völlig egal, ob Ihr Sohn einen Fehler gemacht hat oder nicht. Das rechtfertigt auf gar keinen Fall eine solche Reaktion. Im Übrigen bezweifle ich, dass der Vorgesetzte den Sachverhalt so umfangreich aufgeklärt hat, dass ihm überhaupt eine Bewertung zusteht.

Titel: Antw:Kündigung während der Grundausbildung
Beitrag von: Ralf am 07. November 2012, 09:24:38
Nunja, wir kenne nur eine Seite, also Puls runterfahren. Ich will keinem etwas unterstellen, aber das was wirklich vorfällt und was dann erzählt wird, sind schon mal öfters 2 Paar Schuhe.
Kleines Beispiel?
Buntkreuz zur Bearbeitung:
Einer OA wurde nach 14 Tagen durch den Zugfüher gesagt, sie sei so hervorragend in ihren dienstlichen Leistungen, dass sie direkt nach Abschluss Offz-Lehrgang nach AFG verlegt und dort Einsatzführer (höh?) wird. Sie kommandiere dort einen Zug im Gefecht. Deswegen hat sie nun in der Probezeit gekündigt.

Der Vater ganz aufgeregt an das Bundeskanzleramt geschrieben, das wären ja Sitten wi ebei seinem vater, der direkt von der Kadettenschule nach Stalingrad verlegt wurde und er würde Zeitungen udn TV informieren.
Was war passiert? Die gute junge Frau hatet sich auch für ein Studium der VetMedizin außerhalb der Bw beworben und kurzfristig einen Studienplatz angenommen. Den Hintern in der Hose, zu Hause das zu sagen, dass sie deswegen gekündigt hat, hatte sie nicht, deswegen hat sie diese Geschichte erfunden.
Ich denke, auch und gerade im Jurastudium lernt man, immer beide Seiten zu hören, zu bewerten und dann eine Schlussfolgerung zu ziehen, auch wenn manchmal die jungen Pferde durchgehen.
Titel: Antw:Kündigung während der Grundausbildung
Beitrag von: justice005 am 07. November 2012, 10:52:54
Ralf, du hast völlig recht. Den Grundsatz "Audiatur et altera pars" lernt man sogar auf Latein.

Wir sind hier aber nicht vor Gericht, sondern in einem Forum, wo man durchaus mal (unterstützt durch Erfahrungswerte) die Geschichte eines Fragestellers glauben kann. Der von Dir geschilderte Fall dürfte rein statistisch deutlich weniger häufig vorkommen, als das Beispiel, welches der Fragesteller genannt hat. Die Schilderung hier klingt auch nicht unglaubwürdig, sondern deckt sich durchaus mit verbreitetem Verhalten.

Ich habe schon oft in G1-Abteilungen geübt. Es kommt regelmäßig vor, dass Soldaten Ihren Job hinwerfen, weil Vorgesetzte ihnen irgendeinen Käse erzählt haben.  Hinterher haben Sie es dann - natürlich - bereut.

Was vielen Vorgesetzten nicht klar ist: Die Fürsorgepflicht hört nicht auf, wenn ein Untergebener Mist baut.

Aber - wie gesagt - : Natürlich hast du recht.

Titel: Antw:Kündigung während der Grundausbildung
Beitrag von: schlammtreiber am 07. November 2012, 11:11:56
Zitat von: justice005 am 07. November 2012, 10:52:54
Die Fürsorgepflicht hört nicht auf, wenn ein Untergebener Mist baut.

GENAU DAS hat mal unser Zugführer (Oberleutnant) zu seinem Stellvertreter (OFw) gesagt. Die Antwort war "Er kriegt ja von mir noch ´ne Zigarette und ´ne Augenbinde, so fürsorglich bin ich"  ;D
Titel: Antw:Kündigung während der Grundausbildung
Beitrag von: justice005 am 07. November 2012, 11:44:05
Diese coolen Oberfeldwebel sehen das aber gaaaanz schnell völlig anders, wenn sie kleinlaut vor dem Truppendienstgericht sitzen, und Männer in langen schwarzen Kitteln über ihre weitere Karriere entscheiden.

Prägend war da eine WÜ bei einer Wehrdisziplinaranwaltschaft. Laut Aktenlage in einem Fall war das auch so ein großspuriger Sprücheklopfer, der sich für den tollsten und größten hielt und das auch so gelebt hat, vor allem gegenüber unerfahrenen Untergebenen. Als der zum Schlußgehör anreiste, war das auf einmal ein ganz jämmerliches Würstchen mit mächtig Pipi im Auge..

Aber zumindest der RB/WDA nahm die Fürsorge ernst und erklärte erstmal in Ruhe, dass man nicht gleich rausgeschmissen wird und das viele Grüchte Unsinn sind. Außerdem bekam er auch einen Kaffee angeboten und zwischendurch gab es auch mal Raucher-Pausen bei der Vernehmung. Warum auch nicht?

Titel: Antw:Kündigung während der Grundausbildung
Beitrag von: F_K am 07. November 2012, 12:33:46
ZitatEr kriegt ja von mir noch ´ne Zigarette und ´ne Augenbinde, so fürsorglich bin ich

ZitatAußerdem bekam er auch einen Kaffee angeboten und zwischendurch gab es auch mal Raucher-Pausen bei der Vernehmung
.

Na, so einen großen Unterschied zwischen Truppe und Gericht erkenne ich da nicht - beide dürfen Rauchen, in der Truppe gibt es eine Augenbinde, bei Gericht einen Kaffee ...

;D
Titel: Antw:Kündigung während der Grundausbildung
Beitrag von: schlammtreiber am 07. November 2012, 13:07:43
Kommt auf´s selbe raus  ;)
Titel: Antw:Kündigung während der Grundausbildung
Beitrag von: F_K am 07. November 2012, 14:58:21
ZitatKommt auf´s selbe raus

Nö - wenn der Oberfeldwebel nicht selber gegen Dienstpflichten verstöst, gibt es "nur" eine allgemeine oder besondere erzieherische Maßnahme (auch gerne als Fön bezeichnet) - vor Gericht gibt es wahrscheinlich eine gerichtliche Disziplinarmaßnahme - insoweit würde ich die "virtuelle" Augenbinde immer dem realen Kaffee vorziehen.
Titel: Antw:Kündigung während der Grundausbildung
Beitrag von: schlammtreiber am 07. November 2012, 15:05:31
Dann bist Du nicht müde genug  ;D
Titel: Antw:Kündigung während der Grundausbildung
Beitrag von: wolverine am 07. November 2012, 15:08:46
... es könnte ja auch der Kaffee sein, der vorher durch den Verdauungstrakt dieser Meerkatzen verfemtiert wurde. (Ich habe heute nur fäkale Phantasien; ich brauche dringend einen Termin)
Titel: Antw:Kündigung während der Grundausbildung
Beitrag von: schlammtreiber am 07. November 2012, 15:14:52
Zitat von: wolverine am 07. November 2012, 15:08:46
(Ich habe heute nur fäkale Phantasien; ich brauche dringend einen Termin)

[gelöscht durch Administrator]
Titel: Antw:Kündigung während der Grundausbildung
Beitrag von: ulli76 am 07. November 2012, 19:54:13
Bei mir gabs immer nur Rauherpausen wenn der Protokollführer um Gnade gewinselt hatte.
Titel: Antw:Kündigung während der Grundausbildung
Beitrag von: 4996 am 08. November 2012, 12:25:12
ZitatNa, so einen großen Unterschied zwischen Truppe und Gericht erkenne ich da nicht - beide dürfen Rauchen, in der Truppe gibt es eine Augenbinde, bei Gericht einen Kaffee ...

...also gewissermaßen eine "Blindverkostung" des aromatischen Heißgetränles, oder was?  :D

Manche Vorgesetzte in der freien Wirtschaft sind da auch nicht viel Kultursensibler als beri der Truppe.  :-\

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