Hallo,
am 2.4.2013 beginnt meine AGA. Mein kleiner Bruder wird allerdings in der Zeit meiner Grundausbildung mit dem Abitur fertig und ich würde gern zu seinem Abi-Ball kommen. Kann man denn dann zu gegebener Zeit dafür einen oder zwei Tage Urlaub nehmen?
P.S.: Das ich den Urlaub nicht zu jedem Geburtstag von allen Familienangehörigen einfach mal nehmen kann o. ä. ist mir klar.
Nein kann man nicht vorallem nicht in der Grundausbildung.
Sonderurlaub ist nur für besondere Gründe zu gewähren und da gehört, weder ein Geburtstag noch ein Abiball zu.
Erholungsurlaub kann in der Grundausbildung auch nicht genommen werden.
Wenn der Abiball auf ein Wochenende fällt, können Sie natürlich hin, wenn kein Dienst angesetzt ist.
Zitat von: HeikoG. am 06. November 2012, 16:18:19
Nein kann man nicht vorallem nicht in der Grundausbildung.
Sonderurlaub ist nur für besondere Gründe zu gewähren und da gehört, weder ein Geburtstag noch ein Abiball zu.
Erholungsurlaub kann in der Grundausbildung auch nicht genommen werden.
Wenn der Abiball auf ein Wochenende fällt, können Sie natürlich hin, wenn kein Dienst angesetzt ist.
Ganz so pauschal kann man die Aussage dann doch nicht beantworten. Ich habe schon ein paar Fälle miterlebt, in denen für Familienfeste Erholungsurlaub während der AGA gewährt wurde. Ist jedoch immer eine Einzelfallentscheidung und hängt auch vom jeweiligen Disziplinarvorgesetzten/Dienstplan/usw. ab.
Für den eigenen Abiball stehen die Chancen erfahrungsgemäß nicht schlecht, für den Abiball des Bruders braucht es schon einen sehr toleranen Kompaniechef...
Dann war das ein Bonbon des Chefs.
Sicherlich gibt es Ausnahmen, vorgesehen ist es aber nicht.
Es gibt auch Kameraden, die nur bei wenigen Geburtstagen ihrer Kinder anwesend waren, es gibt sogar Kameraden die nicht jedes Weihnachtsfest zuhause sind.
Ich würde mir das stark überlegen ob ich einen Rekruten in seiner Grundausbildung Sonderurlaub für einen Abiball gewähre. Dann brauch ich nur noch darauf warten bis der nächste ankommt und Sonderurlaub beantragt, weil sein Hamster junge geworfen hat.
Zitat von: HeikoG. am 06. November 2012, 16:30:22
es gibt sogar Kameraden die nicht jedes Weihnachtsfest zuhause sind.
Wie sagte unser Zugführer?
"Wieso, sind Sie mit dem Geburtstagskind verwandt?!?!?!"
Die Urlaubsgewührung ist ausschließlich Angelegenheit des nächsten Disziplinarvorgesetzten, hier also der/des zukünftigen KpChef der TE. Deshalb kann doch die Empfehlung nur lauten, nach der Einschleusung, Einkleidung und Einstellungsuntersuchung Verbindung mit dem Spieß aufzunehmen und den Sachverhalt zu schildern und zu fragen, wie sie nun weiter vorgehen solle. Alles Andere ist Kaffeesatzleserei und hilft ihr nicht weiter.
Genau so ist es. Hat vor allem etwas mit dem Echo des Waldes (nicht nur verbal) zu tun
Grundsätzlich, da leider auch öfter mal Kp-Chefs und Spieße zu gutmütig waren bzw. blauaügig den verkehrten rekruten vertraut haben (heißt belogen wurden), sind die skeptischer geworden, somit einen Beleg für die Veranstalltung vorlegen, kann zu mindest die Chancen leicht steigern. Schlecht wäre natürlich wenn man 2 Wochen später ankommt und auch noch Urlaub haben möchte für Oma und Opas goldene Hochzeit o. ä
Lieber Vorposter, woher nehmen Sie denn solche Informationen über Chefs und Spieße? Ich glaube kaum, dass Sie da einen repräsentativen Überblick haben.
Seitdem ich mit dem "verstorbenen" Vater eines meiner GWDLer telefoniert habe, braucht mir keiner mehr einen vom Pferd zu erzählen. DAS Highlight kann wohl keiner toppen. 8)
Merke: wenn Du die Stimmen Verstorbener hörst, die mit Dir reden... GEHE NICHT IN DAS LICHT!!!!!
ZitatDAS Highlight kann wohl keiner toppen.
Sollte man meinen, aber das ist leider kein Einzelfall. Das kommt duchaus hin- und wieder vor. Mir ist der Fall eines StUffz bekannt, der nicht nur erzählt hat, dass sein Kind gestorben wäre, sondern der auch noch eine Sterbeurkunde gefälscht hat, um frei zu bekommen. Es gibt wirklich erstaunliche Leute... ::)
strafrechtlich: Dienstentziehung durch Täuschung (§ 18 WStG) plus Urkundenfälschung (§ 267 StGB) --> Bewährungsstrafe
dienstrechtlich: Dienstgradherabsetzung zum Hauptgefreiten
@ Fragesteller:
Es liegt in der Tat im reinen Ermessen des Chefs. Der Chef muss bewerten, ob Sie durch einen Urlaub während der AGA wichtige Ausbildungsabschnitte verpassen oder nicht. Wenn der Chef zu der Einschätzung kommt, dass es nicht vertretbar ist, dass Sie die Ausbildungsteile verpassen, dann kann er den Urlaub ablehnen und insbesondere in der Grundausbildung ist das auch üblich.
Das einzige, was er nicht machen kann, ist PAUSCHAL abzulehnen, also nach dem Motto: "Gibts aus Prinzip nicht...." Das wäre nämlich ein Ermessensfehler, weil gar kein Ermessen ausgeübt wurde.
Aber mal ganz praktisch: Wenn ich mich an meinen eigenen Abiball erinnere, dann bin ich sicher, dass der an einem Samstag Abend stattgefunden hat. Es dürfte wohl eher ungewähnlich sein, dass der Ball unter der Woche stattfindet. Daher stehen doch die Chancen ganz gut, dass ohnehin frei ist...
und nachdem ja im april die einberufung ist und der ball ja erst irgendwann ende mai oder juni (je nach bundesland)ist, kann die TE ja erstmal 4 -8 wochen GUTE Leistungen zeigen und dann anfragen ob sie in 2 wochen frei haben kann - gelich in der ersten zeit für ein ereignis nachfragen was 2 monate später sit kommt glaub ich auch nicht so an ;)