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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Arctic am 07. November 2012, 17:07:38

Titel: FU6/Entlassung
Beitrag von: Arctic am 07. November 2012, 17:07:38
Hey,

hab mal ne allgemeine Frage: Wenn man aus persönlichen Gründen (psychsich) vom Arzt KzH geschrieben wird und nen Termin in der FU6 bekommt, könnte das dann das AUS bedeuten?! Ich meine, würden die Psychologen dort einem einfach so bescheinigen können, das man absolut untauglich sei und zu entlassen ist, das wäre dann auch ohne Geld-und Sachbezüge oder?! Oder ist das nicht so einfach? Wenn man garnicht raus möchte sondern einfach nur Interesse an einer Therapie hat, um wieder dienstfähig zu werden?
Titel: Antw:FU6/Entlassung
Beitrag von: KlausP am 07. November 2012, 17:15:23
Einfach mal nach "DU-Verfahren" hier im Forum suchen. So einfach ist das mit einer Entlassung aus gesundheitlichen Gründen nicht. Wobei ich diese Aussage

Zitat... das wäre dann auch ohne Geld-und Sachbezüge oder? ...

nicht verstehe. Wenn Sie entlassen werden bekommen Sie natürlich keine Bezüge mehr. So lange Sie die Entlassungsverfügung nicht in der Hand haben, haben Sie auch weiterhin alle Ansprüche.
Titel: Antw:FU6/Entlassung
Beitrag von: justice005 am 07. November 2012, 17:17:49
Die FU 6 bedeutet nicht die "Endstation" auch wenn das im manchmal so rüber kommt. Ebenso wie bei jeder Erkrankung ist es auch bei psychischen Erkrankungen das Therapieziel, die Dienstfähigkeit wieder herzustellen. Wenn dieses ziel in absehbarer Zeit erreicht wird, kann auch der Dienst wieder aufgenommen werden. Wenn nicht, dann --> DU-Verfahren

Titel: Antw:FU6/Entlassung
Beitrag von: Arctic am 07. November 2012, 17:20:40
Vielen Dank!
Titel: Antw:FU6/Entlassung
Beitrag von: Arctic am 08. November 2012, 13:29:30
Hab mich etwas eingelesen, also: Wenn die Dienstfähigkeit innerhalb eines Jahres nicht hergestellt ist, kann man eine Dienstunfähigkeits-Verfahren einleiten? Ab wann beginnt dieses Jahr, ab dem Tag der 1.Krankmeldung beim Arzt? Hab aber auch gelesen, das wenn man dienstunfähig ist, trotzdem seine BfD-Bezüge bekommt und die Übergangsbeihilfe usw., oder kann die BW einen dann nach z.b 9 oder 10 Jahren einfach so entlassen?! Was stimmt denn nun? DU und Bezüge nach Dienst entsprechend abgedienter Jahre oder garnichts?
Wenn man eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat, die würde in so einem Fall ja greifen, aber trotzdem gingen einem ja die Ansprüche verloren. Bin leider nicht auf der Dienststelle, wo ich jemanden sowas fragen könnte  :-\
Titel: Antw:FU6/Entlassung
Beitrag von: BulleMölders am 08. November 2012, 13:51:00
Wenn man wegen Dienstunfähigkeit Entlassen wird, dann hat man alle Ansprüche entsprechend der gedienten Jahre.
Titel: Antw:FU6/Entlassung
Beitrag von: Arctic am 08. November 2012, 13:52:32
danke
Titel: Antw:FU6/Entlassung
Beitrag von: F_K am 08. November 2012, 14:00:51
,
Zitatkann man eine Dienstunfähigkeits-Verfahren einleiten? Ab wann beginnt dieses Jahr, ab dem Tag der 1.Krankmeldung beim Arzt?

"Du" leitest gar nichts ein - dass macht der Dienstherr.

Das "Jahr" beginnt mit der Feststellung des Arztes, der den Eindruck hat, dass es in einem Jahr nichts werden könnte (ist also ein Blick in die Zukunft) - im Extremfall kann diese Entscheidung direkt mit dem Unfall / dem Beginn der Erkrankung fallen.

Das DU Verfahren dient dem Ziel nach dem SCHUTZ des Soldaten, der mit einer solchen Erkrankung seinen Dienst ja nicht mehr versehen kann.
Titel: Antw:FU6/Entlassung
Beitrag von: ulli76 am 08. November 2012, 20:04:25
Das mit dem Jahr ist auch nur ein grober Zeitraum und nicht ein festes Datum.