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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: nipkas am 12. November 2012, 22:43:06

Titel: Einstellung als SaZ 4 trotz Vorstrafe ?
Beitrag von: nipkas am 12. November 2012, 22:43:06
Hallo alle zusammen.
Zunächst danke für eure Antworten und vor allem eure Zeit.

Zunächst meine Situation:

Ich bin 18 Jahre und interressiere mich sehr für die Bundeswehr. Ich hatte im Dezember 2011 eine Musterung .. war alles gut wurde mit nem guten T2 gemustert, nur das Gespräch mit der Psychologin ergab sich nicht gut. Ich war zu dem Zeitpunkt noch 17 und erzählte ihr meine Situation, dass ich meine Ausbildung abbrechen will weil sie mir keinen Spaß macht und ich keine Zukunft für mich in dem Beruf sehe.
Sie fand es nicht so toll und auch nicht das ich mich als fwdl 23 eintragen lassen hab. Sie hatte auch ein Problem damit das ich vielleicht ins Ausland kommen könnte. Aufjedenfall wurde ich abgelehnt.

Jetzt fast ein Jahr später wurde mir gesagt das ich mich in Hannover beim Karrierecenter nochmals bewerben könnte.
Ich habe in Hannover beim Wehrdienstberater angerufen und er meinte das wäre völliger quatsch das sie nicht für mich zuständig wären. Ich bin anschließend auf seine Anweisung in Onsabrück gelandet und der Wehrdienstberater dort meinte das ich genau richtig bin und ebenfalls das es mit dem Karriecenter völliger quatsch sei..

So jetzt habe ich in ein paar Tagen einen Termin bei ihm und wollte ihn ein paar Dinge fragen, allerdings wollte ich auch die Meinung anderer hören und nicht nur von einem Wehrdienstberater.

Ich interessiere mich echt sehr für die Bundeswehr nachdem was mir mein Kollege alles erzählt hat ist es mein größter Traum bei der Bundeswehr aufgenommen zu werden. Ich habe so viele Informationen gesammelt ...

Jetzt meine eigentliche Situation:

Mein Kollege und ich sind vor 2 Jahren betrunkenn Auto gefahren.. er ist in ein parkendes Auto rein gefahren und ich bin mit dem Unfallwagen davon gefahren. Die Polizei hat mich erwischt. Ich hab 1 Jahr Führerscheinsperre bekommen d.h. darf jetzt erst mit 19 fahren. musste 80 Sozialstunden machen und die MPU die mir noch bevor steht.. Es ist alles sehr sehr kostspielig.

Jetzt wollte ich fragen denkt ihr das ich eine Chance hätte mich vielleicht mit dieser Vorstrafe sofort als Saz zu bewerben?

Weil ich meine ganz ehrlich ich war jung und dumm und habe echt dazu gelernt.. trinke jetzt viel weniger und würde niemals wieder betrunken hinters Steuer steigen. Habe mein Freundeskreis geewechselt bin ein ganz anderer Mensch geworden.

Ps: Meine Ausbildung habe ich seit 2 Monaten abgebrochen weil es nicht so mein Ding ist. Ich werde mir dann notfalls was anderes suchen wenn es mit der Bundeswehr nicht klappen sollte was ich nicht hoffe..
Titel: Antw:Einstellung als SaZ 4 trotz Vorstrafe ?
Beitrag von: miguhamburg1 am 12. November 2012, 22:57:59
Ich verstehe jetzt nicht, wie das mit dem WDB in Hannover und in Osnabrück zusammenhängen soll. Entweder, Sie wohnen in der Region der einen oder der anderen Stadt. Es gibt da nicht zwei regional so weit auseinanderliegende Zuständigkeitem.

Davon einmal ganz abgesehen, sind Sie wegen einer Straftat verurteilt worden - und damit hat sich zumindest Ihre Einstellung als SaZ derzeit erledigt. Wie lange die Sperrfrist läuft, entscheidet dann der Rechtsberater des ZNwG Hannover, wenn Sie sih als SaZ bewerben. Einmal ganz davon abgesehen, dass Sie die zuständige Psychologin bei Ihrer Musterung wohl als zumindest derzeit nicht geeignet eingestuft hatte, ergibt sich für mich das Bild, dass Sie wohl in der nächsten Zeit eher Ihren Plan "B" realisieren sollten.

Ganz zum Shluss: Wenn Sie nach dem Vorfall, der zur Straftat führte, heute schreiben, "dass Sie schon viel weniger trinken" würde, dann scheint mir Ihr Einsichts- und Reifungsrozess auch noch nicht besonders weit vorangeschriten zu sein.
Titel: Antw:Einstellung als SaZ 4 trotz Vorstrafe ?
Beitrag von: Manfred T. am 12. November 2012, 23:58:41
Zitat von: nipkas am 12. November 2012, 22:43:06
Ps: Meine Ausbildung habe ich seit 2 Monaten abgebrochen weil es nicht so mein Ding ist.
.Garnicht gut gemacht, tut mir Leid. Ich habe auch zuerst eine Ausbildung als Elektroniker für Betriebstechnik gemacht und die beendet obwohl ich bereits im ersten Jahr bemerkt habe das es nicht "mein Ding" ist bevor ich mich als Sanitätsoffizieranwärter bei der Bundeswehr beworben habe (also auch eine völlig andere Richtung). Wenn ich sowas beurteilen würde ist das für mich der Unterschied ob jemand alles gleich hinwirft oder, auch wenn es nicht optimal ist, es zuende bringt.
Titel: Antw:Einstellung als SaZ 4 trotz Vorstrafe ?
Beitrag von: nipkas am 13. November 2012, 18:18:33
Also zuerstmal...mir wurde die Ausbildung in die Hände gelegt ich musste gar NICHTS dafür tun.. musste nichtmal mein Zeugniss vor zeigen, da hab ich natürlich nicht nein gesagt. Aber jetzt nach knapp 1 Jahr verstehe ich auch warum die nichts von mir verlangt haben..

Was soll ich denn machen wenn ich merke ich sehe keine Zukunft für mich in diesem Beruf. ??!!
Wenn ich die zuende mache ist es alles verschwendete zeit ich fange aufjedenall eine andere Ausbildung an, nur ich will halt einfach mal zum Bund weil ich nur gutes darüber höre und es wird aufjedenfall eine positive Lebenserfahrung für mich sein.

Das mit dem Aufgeben finde ich völlig schwachsinnig... sowas einfach zu behaupten !!!!
Genau das selbe hat die Psychologin bei meiner ersten Musterung gesagt, dass sie findet ich habe kein durchhaltevermögen...

Manche Leute haben die Ausbildung kurz vor ihrer Absschlussprüfung abgebrochen und wurden bei der Bundeswehr angenommen und leisten jetzt Fwd. Quelle: bundeswehr-karriere.de     (habe ich mir nicht ausgedacht)

Ich will einfach nicht mehr länger warten das ist die Sache. !!
Titel: Antw:Einstellung als SaZ 4 trotz Vorstrafe ?
Beitrag von: Ralf am 13. November 2012, 18:20:25
Für den FWD gibts auch keine besondere Hürde, die sind beim SaZ ab der Uffz-Laufbahn deutlich höher.
Titel: Antw:Einstellung als SaZ 4 trotz Vorstrafe ?
Beitrag von: KlausP am 13. November 2012, 18:44:28
ZitatIch will einfach nicht mehr länger warten das ist die Sache. !!

Taschentuch? Oder auf'n Arm?  :'(
Titel: Antw:Einstellung als SaZ 4 trotz Vorstrafe ?
Beitrag von: Manfred T. am 13. November 2012, 20:27:54
Zitat von: nipkas am 13. November 2012, 18:18:33
Was soll ich denn machen wenn ich merke ich sehe keine Zukunft für mich in diesem Beruf. ??!!
Es als Erfahrung und Lehre fürs Leben sehen und weiter machen. Was denkst du wie oft du in deinem Leben noch Dinge tun musst die für dich zuerst garkeinen Sinn machen und man muss sie dennoch machen. Ich habe zum Beispiel Ordnung, Teamabsprachen usw mitnehmen können aus meiner Ausbildung.

Zitat von: nipkas am 13. November 2012, 18:18:33Wenn ich die zuende mache ist es alles verschwendete zeit
Eine Ausbildung ist niemals verschwende Zeit ! Du hättest ja vielleicht verkürzen können.

Zitat von: nipkas am 13. November 2012, 18:18:33weil ich nur gutes darüber höre und es wird aufjedenfall eine positive Lebenserfahrung für mich sein.
Genau da liegt der Fehler. Eine Bestimmte Tätigkeit hat immer beide Seiten. Am Anfang ist immer alles cool und neu  und das Abenteuer ruft aber man muss immer im Hinterkopf halten das damit auch viele negative Sache miteinander verbunden sind die einem erst später klar werden.

Zitat von: nipkas am 13. November 2012, 18:18:33Das mit dem Aufgeben finde ich völlig schwachsinnig... sowas einfach zu behaupten !!!!
Genau das selbe hat die Psychologin bei meiner ersten Musterung gesagt, dass sie findet ich habe kein durchhaltevermögen...
Wir alle nehmen Einflüsse subjektiv wahr deswegen mein Tip den ich auch selbst beachte: Wenn mehr als eine Person eine Kritik an einem Unstand äussert der mich betrifft sollte ich mir 1. klar werden das das nichts mit dir als Person dir zu tun hat (also nur die Sache Kritisiert nicht dich als Individuum )und 2. das vielleicht etwas daran stimmt das du aber nicht gerne wahrnimmst
Titel: Antw:Einstellung als SaZ 4 trotz Vorstrafe ?
Beitrag von: Devtones am 16. November 2012, 12:03:05
Mal eben was ganz anderes; Steht betrunken Fahren nicht im Verkehrszentralregister? Sowas kommt doch gar nicht in dein Führungszeugnis.
Titel: Antw:Einstellung als SaZ 4 trotz Vorstrafe ?
Beitrag von: wolverine am 16. November 2012, 12:07:30
Und eine Straftat ist das nicht?
Titel: Antw:Einstellung als SaZ 4 trotz Vorstrafe ?
Beitrag von: F_K am 16. November 2012, 12:31:19
@ Devtones:

Je nach "Schweregrad" des "betrunken Fahren"  kann es eine Straftat sein.

Der geschilderte Fall ist mit der Fahrerflucht und dem Unfall gleich "doppelt" eine Straftat.
Titel: Antw:Einstellung als SaZ 4 trotz Vorstrafe ?
Beitrag von: AriFuSchr am 16. November 2012, 12:38:28
ZitatDas mit dem Aufgeben finde ich völlig schwachsinnig... sowas einfach zu behaupten !!!!
Genau das selbe hat die Psychologin bei meiner ersten Musterung gesagt, dass sie findet ich habe kein durchhaltevermögen...

ohne Worte
Titel: Antw:Einstellung als SaZ 4 trotz Vorstrafe ?
Beitrag von: Paramedic am 16. November 2012, 14:30:13
ZitatZitat
Das mit dem Aufgeben finde ich völlig schwachsinnig... sowas einfach zu behaupten !!!!
Genau das selbe hat die Psychologin bei meiner ersten Musterung gesagt, dass sie findet ich habe kein durchhaltevermögen...


ohne Worte

;D ;D ;D ;D ;D
Titel: Antw:Einstellung als SaZ 4 trotz Vorstrafe ?
Beitrag von: Devtones am 16. November 2012, 16:07:17
Naja was heist denn hier schwachsinnig? Wenn deine Ausbildung wirklich so schrecklich ist, wie du sagst, dann hättest du sie ja schon in der Porbezeit abbrechen können; Diese ist genau dafür da.

Ich habe in diesem Jahr meine Ausbildung zum Bürokaufmann abgeschlossen und finde diesen Beruf schrecklich! Aufgefallen ist mir dies erst nach ca. 1 1/2 Jahren, aber abgebrochen habe ich trotzdem nicht, um genau solchen Situationen wie die, die du gerade erlebst, zu entgehen.