Servus,
mein Anliegen richtet sich an die Wiedereinsteller.
Musstet ihr die AGA nochmal mitmachen oder seid ihr gleich ohne Umwege in eure Einheit bzw. auf Lehrgänge usw. gekommen?
Mich Interessiert, weil mein Wehrdienstberater dazu keine konkrete Auskunft geben konnte. Seiner Meinung nach ist das davon abhängig wo man hinkommt und ob das dann von der Kompanie "gewünscht" ist.
Würde ja auch Sinn machen da man ja das ein oder andere im laufe der Zeit eventuell verdrängt hat was man gelernt hat.
Vielen Dank für eure Antworten.
Und er hat Recht mit seiner Aussage.
ZitatSeiner Meinung nach ist das davon abhängig wo man hinkommt und ob das dann von der Kompanie "gewünscht" ist.
Kann ich so nicht bestätigen. (Ich schreibe aus eigener Anschauung als wehrübender Spieß einer AGA-Kompanie bis III/2010!)
In meinem (PzGren)Bataillon hat kein Wiedereinsteller seine AGA wiederholen müssen. Wiedereinsteller traten ihren Dienst immer in der für sie vorgesehenen Kompanie an. Bei Bedarf konnten sie einzelne Ausbildungsthemen bei uns wiederholen, besonders Schießausbildung, aber auch Ausbildungsthemen im Gelände. Hier wurden sie in der Regel als Gehilfen des Ausbilders eingesetzt. Dass das von der Kompanie "gewünscht" wird, glaube ich nicht. Die Kompanie erfährt erst dann, wen sie als Wiedereinsteller bekommt, wenn die Unterlagen eintreffen. Dann hat der WE seine Aufforderung zum Dienstantritt aber schon. So wie ich das hier gelesen habe, wird schon beim ZNwG festgelegt, wer die AGA wiederholen soll. Nach welchen Kriterien das passiert, entzieht sich meiner Kenntnis.
Das Konzept sieht eigentlich vor, dass die KpChef befragt werden durch den Einplaner. Von einigen weiß ich, dass das auch umgesetzt wird, denn neulich hatten wir leider den Fall, dass ein KpChef jemanden nicht nochmal zur GA lassen wollte, obwohl dessen bereits 12 Jahre rum war :o
ZitatDas Konzept sieht eigentlich vor, dass die KpChef befragt werden durch den Einplaner.
Davon ist mir nichts bekannt geworden, dass sowas jemals bei uns passiert wäre. Aber, wie ich schrieb, eben bis III/2010. Kann später durchaus anders gewesen sein.
Zitat von: KlausP am 14. November 2012, 18:10:37... Nach welchen Kriterien das passiert, entzieht sich meiner Kenntnis.
Und nicht nur Deiner, KlausP ;) !
Der Gipfel war ein Stabsgefreiter, ehemaliger SaZ 4-Mannschafter, der als Feldwebelanwärter wieder eingestellt wurde. Er hatte die ZAW Rettungsassistent zugesagt bekommen und wurde daher in die AGA-Kp unseres LazRgt gesteckt, um dort die AGA zu wiederholen! Jetzt ware der Kamerad in seiner aktiven Zeit als Mannschafter zwei Mal in Kunduz gewesen, und zwar als Fahrer eines TPz Fuchs bei der damaligen QRF! Und den haben sie die AGA bei uns Sanis wiederholen lassen! Was für ein Witz mit Anlauf :D ! Ok, IMHO mehr der galoppierende Schwachsinn, aber ...
Vermutlich ging es eigentlich um den Sanitätsgrundlagenlehrgang, der im dritten Monat der AGA stattfindet, und für den man den Kameraden aus dem SanZ, für das er eingeplant war, locker hätte zu uns kommandieren können! Mir als ZgFhr war es egal, ich habe mir den Stabsgefreiten (FA) "geschnappt" und als Hilfsausbilder eingesetzt. Und er war froh, dass es so kam und er einen Zugführer hatte, der auch schon in Kunduz (und an ein paar anderen Orten ;) !) war!
Grundsätzlich finde ich es gut wenn man die AGA nochmal oder in Teilen absolviert.
Was mich nur stören würde wäre das späte Aufstehen...
Das späte Aufstehn? Kapier ich jetzt nicht? Ist das ironisch gemeint?
Selbst wenn, kapier ich das immer noch nicht denn in der AGA steht man ja auch nicht so viel früher auf als in der Stammeinheit.
Naja ich habe schon mal mitbekommen dass ein ehemaliger SAZ 4 die AGA wiederholen musste, allerdings weiß ich nicht mehr wie lange seine Dienstzeit schon her war... Dürften aber ein paar Jahre gewesen sein.
Ich habe nächsten Monat im ZNwG in München die Test als Wiedereinsteller vor mir. Bin mal gespannt was dabei rauskommt.
Aber falls ich genommen werde, bin ich auch mal sehr gespannt ob ich die AGA komplett wiederholen muss oder nur zum Teil (Grundwehrdienst immerhin schon fast 10 Jahre her ---> 2003). Mein Wehrdienstberater konnte hierzu auch keine konkrete Aussage machen.
ZitatMein Wehrdienstberater konnte hierzu auch keine konkrete Aussage machen.
Woher soll er das auch können? Er weiß nicht ob und wofür Sie geeignet sind, auf welchen Dienstposten in welcher Truppengattung und in welcher TSK Sie eingeplant werden und was Ihr zukünftiger Disziplinarvorgesetzter festlegt.