Hallo,
im Gesetz zum Entfernungsgeld wird angegeben, dass man einen eingetragenen Lebenspartner besitzen muss und der Fahrweg mehr als 3 Stunden betragen muss, um Entfernungsgeld zu bekommen.
Meine Frage ist nun, wird hierbei von öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Auto ausgegangen? Mit dem Auto lieg ich darunter und mit den Öffentlichen darüber. Und wo trägt man eine Lebensgemeinschaft ein?
Was denn für ein "Entfernungsgeld"?
Mobilitätspauschale?
Bekommt er als SaZ aber nicht.
Wohl eher TG.
Die bekommt kein Personenkreis mehr.
Ist Trennungsgeld denn entfernungsabhängig?
Zitat von: Devtones am 16. November 2012, 16:12:51
Und wo trägt man eine Lebensgemeinschaft ein?
Das machen Sie mit Ihrem gleichgeschlechtlichen Lebenspartner auf dem
Standesamt.
Hm, ich geb zu dass das ziemlich dumm ausgedrückt war. Ja, ich meine das Trennungsgeld. Also für mich klang das so, als ob das auch jeder SAZ bekommt.
Trennungsgeld bekommen nur SaZ die
- einen anerkannten eigenen Hausstand haben und
- denen die Umzugskostenvergütung (UKV) nicht zugesagt wurde.
Deshalb soll ja jeder SaZ-Bewerber seinen Bewerbungsunterlagen einen evtl. vorhandenen Mietvertrag beifügen, um die Anerkennungsfähigkeit prüfen zu können.
Alles klar, danke