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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: pottkieker11 am 20. November 2012, 10:00:54

Titel: Bonusheft
Beitrag von: pottkieker11 am 20. November 2012, 10:00:54
Hallo,

kurz zum Sachverhalt:
Ich bin Zivilist und hätte gerne nachträglich mein Bonusheft gestempelt.
Der Standort wurde aber zwischenzeitlich aufgelöst.
Dürfen das eventuell andere Dienststellen erledigen oder habt ihr andere Vorschläge?

Gruß
Titel: Antw:Bonusheft
Beitrag von: wolverine am 20. November 2012, 10:17:21
Wann waren denn Ihre Untersuchungen? Irgendwann ist das wohl nicht mehr nachvollziehbar.
Titel: Antw:Bonusheft
Beitrag von: MMG am 20. November 2012, 11:42:31
Die Untersuchungen sollten in der "Zahnstatuskartei" (G-Akte) vermerkt worden sein.
Andere Dienststellen können das Bonusheft stempeln, sofern denen die "Zahnstatuskartei" vorliegt oder
die Daten der Untersuchungen - so habe ich jedenfalls machen lassen.
Titel: Antw:Bonusheft
Beitrag von: KlausP am 20. November 2012, 12:36:17
Die G-Akte sollte beim KWEA im Keller liegen. Dauert bestimmt, die zu suchen.  ;D
Titel: Antw:Bonusheft
Beitrag von: MMG am 20. November 2012, 12:53:45
Mag sein, hat eben ein Vorteil, wenn man sich die wichtigsten Daten der G-Kartei bei seinen WÜs kopiert.
Titel: Antw:Bonusheft
Beitrag von: wolverine am 20. November 2012, 12:56:05
Oder sein Bonusheft gleich vor Ort aktualisiert! Mal im Ernst: geht mal nach 5 Jahren zu einem Zivilzahnarzt, der lacht Euch aus.
Titel: Antw:Bonusheft
Beitrag von: MMG am 20. November 2012, 13:04:16
TE möchte es ja bei einer anderen Bw Dienststelle nachtragen lassen.
Titel: Antw:Bonusheft
Beitrag von: KlausP am 20. November 2012, 13:06:20
Zitat von: MMG am 20. November 2012, 13:04:16
TE möchte es ja bei einer anderen Bw Dienststelle nachtragen lassen.

Kann er doch. Dann soll er zum KWEA gehen, das ist auch eine Bw-Dienststelle.
Titel: Antw:Bonusheft
Beitrag von: AriFuSchr am 21. November 2012, 09:45:41
ZitatOder sein Bonusheft gleich vor Ort aktualisiert! Mal im Ernst: geht mal nach 5 Jahren zu einem Zivilzahnarzt, der lacht Euch aus.

Aufbewahrungsfrist der Patientendaten für Ärzte: 10 Jahre