Hallo,
ich habe mich für die Laufbahn des FlGerBedFw KZO beworben um zum 02.01.2013 eine Stelle in Munster bekommen.
Ich wollte schonmal etwas mein Gehalt planen und wissen, wie viel ich am Ende des Monats über habe. Aus den Unterlagen der Bundeswehr habe ich herausgefunden, dass ich mit dem untersten Dienstgrad 1530,00 € netto verdiene. Die Verpflegung soll täglich ja 7,20 € kosten. Nehmen wir an, dass ein normaler Monat 22 Arbeitstage hat, muss ich mein Gehalt also um 158,40 € kürzen. Meine Unterkunft muss ich auf der Kaserne ja auch noch zahlen, wie viel wären das dann? Und ein Freund der vor einem Jahr sein Studium beim Finanzamt begonnen hat meinte, dass monatlich 50,00 € als Festbetrag in die Krankenversicherung zahlt. Wir SAZ müssen doch auch noch etwas dazu zahlen oder? Erwarten mich sonst noch Abzüge? Und wie viel bekomme ich zur Bahncard 50 dazu?
Danke schonmal
Oh Mann! Sie sind definitv nicht der erste, der als Soldat im niedrigsten Dienstgrad einsteigt!
Sie erhalten Bezüge nach Bundesbesoldungsordnung, Stufe A3, Erfahrungsstufe 1! Davon wird bei einem Soldaten lediglich Lohnsteuer, evtl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag abgezogen. Für die Unterkunft zahlen Sie eine Versteuerung geldwerten Vorteils, eine Krankenversicherung müssen Sie nicht zahlen, da Sie in den Genuß unentgeltlicher truppenärztlicher und truppenzahärztlicher Versorgung kommen!
Und dan erwarte ich von einem Feldwebelanwärter etwas mehr Eigeninitiative, als mit jedem Furz, der ihm im Ranzen herum fährt, das Forum vollzuSPAMen ;) !
Ok, ich werde die Begriffe mal googlen... Danke.
Sie müssen das ganze aber ja auch so sehen, dass sie in google als erstes immer auf die Beiträge aus diesem Forum stoßen. Wenn also demnächst jemand nach "Besoldung FlGerBedFw KZO" googelt und diesen Beitrag findet, wird er kein neues Thema eröffnen :P
Warum glauben Sie eigentlich, dass Ihr Gehalt von Ihrer Verwendung abhängt?
Ich kenn mich nicht wirklich aus und kann mich immer wieder nur auf das verlassen, was von anderen so geschrieben oder gesagt wird. Das ist leider nnmal immer unterschiedlich...
ich habe mir mal folgende Tabelle rausgesucht:
http://www.deutsches-wehrrecht.de/Besoldungstabellen01-2009.pdfDort steht, dass die Unterkunft mir mit 98,76 auf meinen Sold angerechnet wird. Das heist doch dann, dass mein Bruttogehalt auf dem Papier 1714,61 ist. Dieses muss dann noch versteuert werden und ergibt damit im Endeffekt mein netto. Seh ich das richtig?
Die Verwendung unterscheided mein Gehalt zudem schon, soweit ich weis jedenfalls. Als ich beim Einstellungstest war, sagt mir ein Bewerber für den Feldwebel im Sanitätsdienst, dass er direkt ein höheres Gehalt bekommt, weil es für seinen Beruf (Retungsassistent) keinen Meistertitel gibt und er somit mit anderen Leuten gleichbehandelt wird, die einen haben.
Für mich als Bürokaufmann würde so etwas im Fachdienst ja nicht in Frage kommen, da ich ja den Fachwirt oder Betriebswirt machen könnte.
Er schon wieder! Der Kamerad war vermutlich bereits als Rettungsassistent ausgebildet und wurde mit dem Dienstgrad Feldwebel eingestellt! Also wird er nach BBesO, Stufe A7 besoldet!
Und als Kaufmann für Bürokommunikation kann man im Fachdienst auch mit dem Dienstgrad Stabsunteroffizier (FA) eingestellt werden und wird dann nach A6 besoldet!
Aber alles was Sie offensichtlich haben, ist keine Ahnung! Aber zumindest davon haben Sie definitiv genug :D !
Der Sani bekommt ein höheres Gehalt weil er mit einem höheren Dienstgrad eingestellt wird. Sie steigen mit dem untersten Mannschaftsdienstgrad ein weil Ihr Beruf für Ihre Verwendung nicht anrechenbar ist (mithin auch keine Vorteile bringt). Würden Sie im Stabsdienst - also vergleichbar Kaufmann - arbeiten, hätten Sie evtl. auch bereits als Uffz/ StUffz einsteigen und ein entsprechendes Einstiegsgehalt bekommen können.
Folgen Sie also dem Hinweis (A3, Erfahrungsstufe 1) und suchen Sie sich im Intenet einen Gehaltsrechner. Krankenversicherung zahlen Sie nicht (auch keine 50 €); Pflegepflichtversicherung müssen Sie abschließen und zahlen. Wie häufig Sie zum Essen gehen warten Sie doch einfach ab. So viel zahlt man nicht und im Vergleich zu "draußen" ist es mehr als günstig.
@ Tommie: Heute einen Stein im Schuh oder warum so gereizt?
Und im ersten, wenn Sie Pech haben auch im zweiten Monat, werden Sie zunächst einen Abschlag von ca. 1.200,-- Euro erhalten, bis die Wehrbereichverwaltung Ihre Bezüge korrekt berechnet hat! Zu wenig bezahltes Geld bekommen Sie dann mit der ersten "richtigen" Abrechnung nachbezahlt! Und dann merken Sie auch, wie sich die Versteuerung geldwerten Vorteils auf Ihre Bezüge auswirkt!
Fazit: Sie müssen noch eine Menge lernen ;) ! Fangen Sie am besten damit an, das lockere durch die Hose atmen zu üben ;) !
Zitat von: wolverine am 21. November 2012, 16:31:45@ Tommie: Heute einen Stein im Schuh oder warum so gereizt?
He he he, nicht wirklich ;) ! Aber der User "devtones" bringt mich mit der konsequenten Ignoranz der Forumsuche und seiner absoluten Unkenntnis der Google-Suche noch zur Weißglut, wenn er weiterhin lauter Sachen fragt, die im Forum schon "weiß-der-Fuchs-wie-oft" beantwortet wurden!
Was sollte der Kommentar denn bitte? Wenn ich so viel Ahnung hätte würde ich hier ja nicht nachfragen... Ich hatte ja eben weiter oben eine Tabelle gepostet, ich will nur sicher sein, dass das jetzt Bruttowerte sind.
In solchen Tabellen sind immer nur Brutto-Werte zu finden! Denn die Nettowerte ergeben sich aus der Steuerklasse, dem Familienstand, etc., die bei sehr vielen Personen durchaus sehr unterschiedlich sein können. Sie sollten wirklich vor Inbetriebnahme der Tastatur mal Ihr Hirn einschalten ;) !
Naja so dumm waren meine Fragen bisher nun auch nicht... Ich hatte mal gefragt ob ich mit Plattfüßen ausgemustert werde und etwas später nochmal ob ich zu Dienstantritt nochmal wegen Übergwicht ausgemustert werden kann... Zu beidem hate ich verschiedene Meinungen von Bekannten gehört und die Dinge die ich bei google finde werden oft genug auch von Leuten mit wenig Ahnung geschrieben... Ich geh lieber nochmal auf Nummer sicher und frag hier nach weil die Benutzer und Mods mir hier schon sehr seriös rüberkommen
Zitat von: Devtones am 21. November 2012, 16:41:09
Ich geh lieber nochmal auf Nummer sicher und frag hier nach weil die Benutzer und Mods mir hier schon sehr seriös rüberkommen
Das schreiben Sie nur weil Sie uns nicht wirklich kennen ....
Er hat die Admins korrekter Weise ja auch ausgeklammert. ;)
Haha :D Also da das ja die Brutto Bezüge sind, habe ich jetzt folgende Rechnung:
1714,61 € als Brutowehrsold... Darin sind die Kosten für die Unterkunft, die mir ja als Vorteil angrechnet werden mit einbezogen.
Wenn ich jetzt also angebe, dass ich gesetzlich krankenversichert bin (es gibt bei den ganzen Rechnern nur die Auswahl zwischen gesetzlich und privat, wobei ich ja letzteres definitiv nicht bin), zahl ich:
152,66 € Lohnsteuer
8,39 € Soli
13,74 € Kirchensteuer (wohn in NDS)
25,72 € Pflegeversicherung
Das macht dann unterm Strich 1513,30 €, was ja auch ungefähr mit den Angaben in den Broschüren vom Bund hinkommt (1530,00 €). Fragt sich nur, ob ich die ersten drei Monate mein Essen selber zahle. Ich hab mal gelesen dass es das im BFWD und in der AGA das Essen umsonst ist.
Zitat von: Devtones am 21. November 2012, 16:57:52
Fragt sich nur, ob ich die ersten drei Monate mein Essen selber zahle.
Nein, das fragt sich nicht. Das musst du zahlen - oder eben hungern. ;)
Ok, alles klar, dann sind jetzt all meine Fragen bis auf eine beantwortet. Ich hab mal gehört der Bund zahlt 50 % zur Bahncard 50 dazu, stimmt das? Oder variiert das nach Laufbahn?
ZitatIch hab mal gelesen dass es das im BFWD und in der AGA das Essen umsonst ist.
Dann haben Sie mal wieder das Falsche gelesen. Auch in der Grundausbildung zahlen SaZ ihre verpflegung selber. Aber was verstehen Sie unter "BFWD"?
ZitatWenn ich jetzt also angebe, dass ich gesetzlich krankenversichert bin
Als Soldat haben Sie überhaupt keine Krankenversicgheruing und demzufolge auch keine entsprechenden Beiträge dazu. Sie haben einen Anspruch auf kostenlose truppenärztliche Versorgung.
Zitat1714,61 € als Brutowehrsold
Auch "Wehrsold" bekommen Sie nicht. Sie bekommen Dienstbezüge nach Bundesbesoldungsgestz und Bundesbesoldungsordnung A. Wehrsold nach Wehrsoldgesetz bekommen Wehrübende und FWDLer. Wenn Sie eine aktuelle Besoldungstabele suchen, verwenden Sie "Besoldungstabelle Bund 2013" bei Onkel Gurgel.
Ja, aber google spuckt mir nur Rechner aus, in denen ich angeben MUSS ob ich gesetzlich oder privat versichert bin. Die KV-Beiträge zieh ich natürlich nicht von meinem Bruto ab, ich möchte nur wissen ob sich die Lohnsteuer dadurch ändert, dass ich immer etwas angeben muss.
Trommelwirbel .... und ....
Tusch
Also in dem nicht... Rechne ich dann den Beitrag zur Verpflegung einfach auf mein Brutto dazu?
Und die Pflegeversicherung ist da auch nicht mit drin
ZitatAlso in dem nicht... Rechne ich dann den Beitrag zur Verpflegung einfach auf mein Brutto dazu?
Häää???? Wieso dazu? Die Verpflegungskosten sind doch kein Besoldungsbestandteil. Die müssen Sie von Ihrem Netto
BEZAHLEN!!
ZitatUnd die Pflegeversicherung ist da auch nicht mit drin
Kann ja auch nicht, kpnnen Sie doch erst eingeben, wenn Sie eine bei einem Versicherer abgeschlossen haben und wissen, wie viel Sie dafür monatlich abdrücken müssen.
ach und das mit BC 50 stimmt ;)
Also ich weis jetzt auch nicht so ganz was ich von diesem Rechner halten soll... Hier werden 1897.27 € als Gehalt angegeben, in der Tabelle von 2009 1681,05 €. Ich weis ja das sich seitdem eine Menge getan hat, aber über 200,00 € mehr finde ich doch schon sehr viel. Könnt ihr mir als Soldaten bestätigen, dass es wirklich so viel mehr ist? Dazu kommt noch, dass mich die Frage der Unterkunft eben sehr interessiert. Ich studieren leider kein Steuerrecht und hatte damit auch in meiner Ausbildung nicht allzuviel zu tun. Ich denke jetzt aber Mal, dass ich die (laut 2009) 98,76 € Als Wertvorteil auf mein normales Brutto mit dazu rechne. Hierbei frage ich mich jedoch, werden diese zu 100 % angerechnet? 44,00 € gelten laut deutschem Steuerrecht als Freibetrag für Sachbezüge, was eine Unterkunft ja dasellt, oder nicht? Dann wurde ja noch gesagt, dass ich mich selbst Pflegeversichern muss, was auch nicht in diesem Rechner mit enthalten ist. Ich würde dann jetzt einfach vom ausgeschriebenen Brutto 1,5 % abziehen, richtig?
Ich hatte mich verschrieben, es war Unterkunft und nicht Verpflegung gemeint. Dann ist die Pflegeversicherung als privat abzuschließen? Gibt es hier Zuschüsse?
Wieso wollen sie die 98€ dazu rechnen. Meinen sie, sie werden dafür bezahlt in der Kaserne zu wohnen lol.
Die 98€ werden natürlich abgezogen vom brutto.
Okay, ich bin raus ... (http://wuerziworld.de/Smilies/wirr/wirr6.gif)
Ja die Pflegeversicherung schließt man privat ab und nein es gibt keinen Zuschüsse. Wieso auch ?
Aber mal im ernst das kostet nen paar Mark im Monat. Ich zahl für meine Anwartschaft und Pflegepflicht ca 25€ und das ist schon teuer.
Weil in der Tabelle steht, dass die 98,76 € auf das Grundgehalt angerechnet werden. Das heist für mich so viel wie, dass das ganze nur auf dem Papier steht. Mir werden 98,76 € als Mehrgehalt angerechnet die versteuert, mir aber nicht ausgezahlt werden.
OK, ich versteh was sie meinen.
Da ich noch nie für meine Stube gezahlt habe bin ich mir jetzt nicht sicher aber so wie sie das schreiben ist das glaub ich nicht. Ich meine die 98€ werden vom brutto abgezogen.
Muss ja eigentlich denn wenn man ü 25 Jahre ist und sich vom wohnen befreien lässt hat man ja auch mehr Knete in der Tasche.
Googeln Siue doch bitte mal nach "Versteuerung geldwerten Vorteil", ja ;) ? Das Entgelt wird Ihnen aufs Brutto drauf geschlagen, dann versteuert und vom Netto wieder abgezogen! Was Sie daran bezahlt haben, sind die Steuern!
Warum warten Sie denn nicht einfach die erste Abrechnung ab? Vorher sind doch alle Berechnungen vollkommen spekulativ!
Ich habe das ganze jetzt mal mit diesem Rechner:
http://www.n-heydorn.de/gehaltsrechner.html ausgerechnet und mich dabei auf die Angaben der von euch geposteten Seite (A3,1= 1897.27 € monatliches Grundgehalt) berufen.
Soweit sind all meine Fragen damit geklärt, vielen danke für die ganze Hilfe.
Zitat von: Tommie am 21. November 2012, 17:43:50
Googeln Siue doch bitte mal nach "Versteuerung geldwerten Vorteil", ja ;) ? Das Entgelt wird Ihnen aufs Brutto drauf geschlagen, dann versteuert und vom Netto wieder abgezogen! Was Sie daran bezahlt haben, sind die Steuern!
Nö! Der Anrechenbetrag gemäß BBesG wird vom Brutto abgezogen (das ausgezahlte Brutto in der Bezügeabrechnung ist dann auch bereits um den Anrechenbetrag gemindert und entspricht nicht mehr den Sätzen in der Tabelle) - hiermit wird pauschal ein Entgeld für die Unterkunft bezahlt. Der Soldat ist darüber hinaus aber evtl. durchaus verpflichtet den etwaigen durch diesen extrem niedrigen Kostensatz anfallenden geldwerten Vorteil nachzuversteuern. Die Wehrbereichsverwaltung hat da keine Aktien drin.
Gruß Andi
OK, dann kommt die eventuelle Versteuerung geldwerten Vorteils erst später ;) ! Ich dachte, dass der Betrag im Sinne einer klassischen VgV zu entrichten wäre, was dann sao passieren würde, wie ich es beschrieben habe!
Ah ok, danke