Guten Tag Kameraden!
Am 1.12 sollte ich planmäßig nach Afghanistan verlegen. Das wurde nun leider abgesagt, da mich ein Kamerad wegen Körperverletzung, Nötigung, Nachstellung und Gefährdung des Straßenverkehrs angezeigt hat. Dies wurde mir am 01.11 durch meinen Chef eröffnet, mit dem hinweis, dass ich dadurch vom Einsatz ausgeschlossen sei, bis das Verfahren eingestellt ist.
Die Anzeige war aus der Luft gegriffen und zielte darauf ab, mich vom Einsatz auszuschließen (durch Zeugenaussage bestätigt). Er hegt persönlichen Groll gegen mich, weil ich eine Woche vorher eine, durch ihn begangene Urkundenfälschung der Polizei melden musste.
Bereits am 8.11 stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen mich ein. Der Rechtsberater der Bw gab allerdings kein grünes Licht, da die Verfahrenseinstellung lediglich im Briefkopf "Nachstellung" als Tatvorwurf angab. Und dies nur, weil sich die drei anderen Straftatanzeigen gegen eine andere Person richteten. Zwischenzeitlich wurde meine Stelle durch den Leitverband nachbesetzt, ob wohl ich eine Dienstliche Erklärung beim Ausplanungbescheid beifügte, wonach das Verfahren in Gänze eingestellt sei, wie ich nach einem Telefonat mit dem Staatsanwalt erfuhr.
Der Rechtsberater wollte sich seit dem 12.11 darum kümmern, dies vom Staatsanwalt schriftlich bestätigt zu bekommen, hat dies aber bis heute nicht geschafft. Als ich heute anrief, hatte ich binnen einer Stunde die Bestätigung per Fax und hab es meinem Chef vorgelegt.
Habe ich nun, da alles geklärt ist noch einen Anspruch auf meinen Dienstposten? Schließlich wäre ich ansonsten unschuldigerweise ausgeschlossen. Zudem hat mein Nachfolger nun nur 3 Wochen Vorbereitungszeit gehabt und ich ca. 12 Monate. Außerdem sollte doch der Grundsatz der Unschuldsvermutung auch als Soldat greifen, oder täusche ich mich?
Auch für Soldaten gilt erstmal die Unschuldsvermutung.
Nur hat hat der Dienstherr aber die Freiheit Sie auf einem Dienstposten einzusetzen oder auch nicht.
Einen Rechtsanspruch auf einen Bestimmten Dienstposten hat man nicht, genauso wenig wie einen Rechtsanspruch auf einen Einsatz.
Aber eigentlich eine geniale Idee für alle, die sich vor Einsätzen drücken wollen:
1.) Sich wegen irgendwas völlig haltlosem Anzeigen lassen
2.) Dem DV melden
3.) Anzeige eine Woche später wegen Humbug in den Papierkorb
4.) ??
5.) Profit!
Einen Anspruch auf Einsatzverwendung oder einen Dienstposten gibt es nicht. Wenn man aus- oder umgeplant wird, ist das eben so und der andere - so er es denn nicht wollte - hat Pech.
Das klappt, wie in meinem fall, leider auch andersherum: wegen etwas haltlosem angezeigt werden und daraufhin nicht in die einsatz können!
Was kann man da denn machen? Zumal der Soldat bereits einschlägig polizeilich und disziplinarrechtlich bekannt ist!
Dass ich keinen Rechtsanspruch habe, ist mir bewusst! Aber irgendjemand einen Tipp, wie ich doch noch verlegen kann oder nun weiter machen soll? Anzeige wegen Verleumdung sowie Klafe wegen Verdienstausfall sind auf dem Weg. Beschwerde ist eingereicht und der Wehrbeauftragte leitet derzeit ein Ermittlungsverfahren ein, da wie im ersten Satz geschrieben, jeder Soldat der Missgunst dritter ausgeliefert ist!
Wie währe es mit einem Gespräch mit dem DV?
Schon gemacht! Alles nach vorschrift (verständlich)...
Deswegen wird er keinen "obergefreiten-dienstweg" gehen...
Dann ist das Thema wohl gegessen.
Sie sollten auf jeden Fall Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung stellen. Es ist nämlich eine Straftat, einen anderen vorsätzlich falsch anzuzeigen. Das müsste für eine Repatriierung des Kameraden reichen... ;)
Wieso sich der Rechtsberater querstellt, ist mir ein Rätsel. Er müsste wissen, dass auf einem Einstellungsbescheid immer nur EIN Delikt genannt ist, weil jede Akte auch nur EIN Delikt vorne drauf stehen hat. Wäre eines von den angezeigten Delikten noch unklar, wäre keine Einstellung erfolgt. Also hat auch der RB Mist gebaut.
Vor dem Hintergrund der gravierenden Nachteile wäre in diesem Fall ggf. eine Eingabe an den Wehrbeauftragen sinnvoll. Der kann vielleicht (!!) bewirken, dass Sie doch noch kurzfristig in den Einsatz können.
@ schlammtreiber: So gut ist die Idee nicht, denn die falsche Verdächtigung ist eine Straftat und somit auch ein Dienstvergehen...
Ich schließe mich justice005 an. Wenn dem so ist, wie sie es beschreiben sollte sie den strafrechtlichen Weg außerhalb der BW suchen, da hier ja ein öffentliches Interesse an der Aufklärung besteht. Weil ansonsten könnte ja jeder, jeden Verdächtigen und Anzeigen selbst wenn er weiss, dass nichts stimmt.
Über die Anzeige sollten sie, damit ihr Chef nicht aus allen Wolken fällt diesen informieren. Dies kann in einer Meldung erfolgen und beinhaltet nur, dass sie zur Sicherung ihrer Interessen und dem Schutz der Allgemeinheit gegen den Soldaten XY Anzeige erstattet haben, den Rest wird er dann von der Staatsanwaltschaft erfahren.
Das er dann auch schon einmal den Rechtsberater konsultieren wird ist klar. Denn wenn sich der Sachverhalt bestätigen läßt, sehe ich hier auch das Truppendienstgericht bzw. bei ausreichendem Strafrahmen nur noch die Personalbearbeitende Stelle gefordert.
Die Frage war aber, "wie komme ich in den Einsatz" und nicht, wie trete ich den anderen vor das Knie....
Fallfrage beachten! ;D
wie oben beschrieben, hat der wehrbeauftragte bereits ein ermittlungsverfahren eingeleitet!
und rechtsmittel nutze ich bereits sowohl dienstlich als auch privat. ich bedanke mich bei wolverine, der nochmal auf meine frage hinweist!
die aussage über den rechtsberater bestätigt meinen subjektiven eindruck und die aussage der zuständigen staatsanwaltschaft...