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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: AhauserJunge am 02. Dezember 2012, 20:40:31

Titel: Verpflichtungsprämie zu welchem Zeitpunkt??
Beitrag von: AhauserJunge am 02. Dezember 2012, 20:40:31
Ich weiß es ist nervig das ständig dieses thema angesprochen wird aber ich habe keine passenden Themen gefunden... Meine Frage: Wann wird das Verpflichtungsgeld ausgezahlt? mit dem ersten gehalt sprich in der AGA? oder erst nach der Probezeit?

Hoffe ihr könnt mir da helfen

LG Steffen
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zu welchem Zeitpunkt??
Beitrag von: KlausP am 02. Dezember 2012, 20:45:07
Sind Sie schon Soldat? Dann nach Ablauf der "Probezeit". Wenn Sie erst zum 02.01.13 eingestellt werden - gar nicht mehr.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zu welchem Zeitpunkt??
Beitrag von: AhauserJunge am 02. Dezember 2012, 20:50:23
Nein noch nicht das wundert mich ein wenig weil mein wehrdienstberater meinte das es die prämie noch gibt nur sie heißt dann anders... naja man geht ja nicht nur wegen des geldes zum bund
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zu welchem Zeitpunkt??
Beitrag von: KlausP am 02. Dezember 2012, 20:53:14
Irgendwo im Forum gab es dazu von @Ralf (?) in den letzten 2 oder 3 Wochen die Quelle. Vielleicht suchen Sie mal mit dem Begriff "Verpflichtungsprämie".
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zu welchem Zeitpunkt??
Beitrag von: gast julie am 02. Dezember 2012, 21:42:44
gibs die prämie ab 2013 nicht mehr ?
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zu welchem Zeitpunkt??
Beitrag von: AhauserJunge am 02. Dezember 2012, 21:49:30
@KlausP ich werde als Manschaftsdienstgrad eingestellt gilt für mich dann nicht §85a?

LG Steffen
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zu welchem Zeitpunkt??
Beitrag von: KlausP am 02. Dezember 2012, 22:03:30
Was für'n § 85a? Haben Sie denn mal die Forensuche bemüht?


Ich jedenfalls nicht ...
Titel: Verpflichtungsprämie
Beitrag von: Bregenz12 am 02. Dezember 2012, 22:31:14
Es geht um das Bundesbesoldungsgetz:
§ 85a gilt nur noch bis zum 31.12.12 - also nicht mehr bis 31.12.13 für Erstverpflichtungen.
Nachfolgerelung ist der § 43b, hier gieht es um jährlich zu definierende Mangelverwendungen und ist nicht mehr auf die Mannschaftslaufbahn begrenzt. Die Höhe der Prämie ist deutlich geringer als beim § 85a.
Sollte Ihnen bisher die Prämie nach § 85a zugesagt worden sein, z. B. im ZfNwG, wären ggf. rechtliche Schritte zu prüfen (Vertrauensschutz).
So weit ich weiß, sind die Mangelverwendungen nach § 43b für 2013 noch nicht festgelegt.
Titel: Antw:Verpflichtungsprämie zu welchem Zeitpunkt??
Beitrag von: Ralf am 03. Dezember 2012, 07:35:31
Die Mangelfachtätigkeiten werden derzeit durch die milOrgBereiche festgelegt. Da dieses je nach Bedarf unterschiedlich sein wird, kann es trotzdem sein, dass einzelne Verwendungen in der Laufbahn der Msch Prämien bekommen werden. Dieses gilt es abzuwarten.
Da die bisherige gesetzl. Grundlage wegfällt und es keine Übergangsregelung (bisher) gibt, wird das auch nichts mit Vertrauensschutz, weil, auf welche Grundlage soll sich die denn beziehen? Zumal der Bewerber nicht gezwungen ist den Dienst ab 01.01.02013 anzutreten und aufgrund geänderter Voraussetzungen seinen Antrag zurückziehen kann.