Hallo Ihr Leben, vielleicht könnt ihr mir ja nocheinmal helfen...
Folgender Sachverhalt:
Freund in der Eignungsübung, Feldwebelanwärter. Eignungsübung wurde verlängert da sportliche Leistungen nicht gut waren (ua. wurde erwähnt dass der BFT nicht bestanden wurde, den er aber noch gar nicht gemacht hatte.).
Inzwischen hat er den BFT 3 Mal gemacht, 3 Mal bestanden und ist jedes Mal besser geworden. Deutsches Sportabzeichen hat er inzwischen auch erfolgreich abgelegt. Er muss demnächst auf den ersten Feldwebellehrgang, für den ja (meines Wissens nach) 3000m in 15:00min. Voraussetzung sind.
Müssen die 3000m VOR dem Feldwebellehrgang erbracht werden oder wenn dieser Lehrgang beginnt? Momentan kann er diesen Lauf nicht ablegen, da er sich den Fuß verletzt hat, was aber innerhalb der dieser Woche allerdings verheilt sein sollte (Aussage Truppenarzt).
Ist in diesem Fall das DSA wichtiger oder dieser 3000m-Lauf?
Ich freue mich auf Antworten und bedanke mich im Vorraus recht herzlich.
ZitatFreund in der Eignungsübung, Feldwebelanwärter. Eignungsübung wurde verlängert da sportliche Leistungen nicht gut waren (ua. wurde erwähnt dass der BFT nicht bestanden wurde, den er aber noch gar nicht gemacht hatte.).
Da hat scheinbar jemand Käse erzählt (um nicht einen anderen Ausdruck zu gebrauchen). Der BFT wird zu Beginn der Grundausbildung bei allen Rekruten abgenommen, um deren körperliche Leistungsfähigkeit zu ermitteln. Am Ende der GA soll er nochmals abgenommen werden, um die Entwicklung der Leistungsfähigkeit festzustellen.
Für wie lange wurde denn die EÜb verlängert?
Hallo.
Die Eignungsübung wurde um 2 Monate verlängert.
Also es kann sein dass ich da was durcheinander bekommen habe. Also...
Er hat natürlich diesen Test (BFT?/ PFT?)vor der Einstellung gemacht und den auch bestanden.
Als Grund für seine Verlängerung wurde ja das "nicht Bestehen" des BFT als Grund genannt. Wie gesagt, dieser wird in seiner Einheit wohl öfter gemacht und er hat ihn bis jetzt jedes Mal bestanden.
ZitatEr hat natürlich diesen Test (BFT?/ PFT?)vor der Einstellung gemacht und den auch bestanden.
NBei der Eignungsfeststellung beim ZNwG wurde der PFT gefordert. In der Truppe ist jedoch der BFT gefordert.
Noch was vergessen: Wann wurde ihm denn eröffnet, dass seine EÜb verlängert werden soll?
Die Eignungsübung wurde verlängert bis zum 31.12.2012. Eröffnet wurde ihm dies Ende September/Anfang Oktober.
Also der 3000m Lauf MUSS vor dem Lehrgang bestanden sein weil ohne diesen Lauf die Lehrgangsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. Das DSA braucht man aber meine ich nicht dazu.
Sicherlich muss der Kamerad aber erst mal auf den FAL (FeldwebelANWÄRTERlehrgang) und ich bin mir grad nicht sicher ob man da auch diese 3000m braucht. Ich denke fast ehr nicht.
Das mit der Verlängerung kapier ich jetzt nicht. Wenn mir jemand unterstellt das ich den BFT nicht bestanden habe, was ja eigentlich schon hochgradig peinlich ist, ich diesen aber schon 3 mal bestanden habe, dann beweise ich dies auch. Immerhin werden die Ergebnisse schriftlich festgehalten und dann über den KpTrp auf dem PC eingepflegt. Wenn dieser Zettel 3 mal weg gekommen wäre würde ich erst mal eskalieren und dann von mir aus vor den Augen des Disziplinarvorgesetzten diesen billigen Test kurz wiederholen. Wer den Test 3 mal schafft, schafft dies auch ein viertes mal.
Ob das nicht bestehn eines BFT allerdings ein Grund ist eine EÜ zu verlängern, weiß ich auch nicht unbedingt. Wer den BFT nicht besteht sollte allerdings vielleicht selber seine Berufswahl überdenken und vielleicht bei Aldi an der Kasse arbeiten.
ZitatOb das nicht bestehn eines BFT allerdings ein Grund ist eine EÜ zu verlängern, weiß ich auch nicht unbedingt.
Ich kann mir eigentlich auch nicht vorstellen, dass es NUR daran gelegen haben soll. Da dem Soldaten die Absicht, die EÜb zu verlängern, Ende Sept/Anfang Okt eröffnet worden ist, muss das ja noch von der Grundausbildungseinheit ausgegangen sein.
Vielleicht ist er ja Wiedereinsteller und hat keine AGA gemacht.
Was mich ehr wundert ist das er angeblich den BFT nicht bestanden hat, aber er hin doch angeblich 3 mal bestanden hat. Ich würd den KpTrp Soldaten aus dem Büro raus fegen wenn der so schluderig arbeitet.
Irgendwas stimmt hier nicht so ganz.
ZitatVielleicht ist er ja Wiedereinsteller und hat keine AGA gemacht.
Den Gedanken hatte ich auch schon. Bisher gab es aber noch nix dazu. Selbst dann ist das angebliche Nichtbestehen des BFT alleine für mich nicht unbedingt ein Grund für eine verlängerung der EÜb. Aber ich bin ja auch nicht der Disziplinarvorgesetzte, der das der SDBw vorgeschlagen hat und auch nicht dessen Spieß, der ihn beraten haben sollte.
Hallo.
also mein Freund ist wiedereinsteller und war schon rund 4 Jahre dabei.
In der Eignungsübungsverländerung waren einmal bemängelt worden:
Mangelnde Leistungen im Fachwissen Technik (2 Wochen später war es erledigt. Er wurde mündlich abgefragt und war alles ok)
BFT nicht bestanden. (Als dieses Schreiben erging, hatte er schon ziemlich viel Sport auf dem Dienstplan, jedoch hat ihm nie jemand den BFT abgenommen. Erst NACH diesem Schreiben sagte man ihm er solle den BFT machen, wie gesagt, bis jetzt 3 Mal gemacht, 3 Mal bestanden.)
Seine Vorgesetzten haben damals darauf bestanden, dass er das DSA macht, welches er nun, innerhalb der Verlängerung, erfolgreich abgelegt hat.
Er muss jetzt (Januar 2013) auf den ersten Lehrgang, entschuldigt bitte falls ich einen falschen Lehrgangsnamen verwendet habe, ich kenne mich noch nicht so ganz aus!
Wann genau vor so einem Lehrgang muss denn dieser Lauf bestanden werden? 1 Monat vorher, 1 Woche vorher?
Danke für die bereits getätigten und die folgenden Antworten :)
Mangelndes Fachwissen, so so. Hat ihn da jemand nach dem Ohmschen Gesetzt gefragt oder was.
Mit Fachwissen wird wohlmdas wissen gemeint sein was sein Beruf mit sich bringt?!
Wie kann man denn den BFT nicht bestanden haben wenn man diesen nicht mal gemacht hat? Check ich nicht. Egal ich muss ja nicht alles verstehen.
Die Lehrgangsvoraussetzungen werden spätestens bei der Einschleusung am Lehrgangsort geprüft. Wenn diese dort nicht vorliegen gibt es zwei Möglichkeiten. Man erwischt eine stumpfe Einheit und wird direkt wieder nach Haus geschickt und in der Einheit wird angerufen wund gefragt welcher Trottel den Kameraden geschickt hat obwohl die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder man erwischt eine gute Einheit und man erfüllt die Voraussetzungen direkt am ersten Tag. Beim Sport oder ähnlichen ist dies kein Thema fehlt ein Schießen sieht das anders aus.
Danke für die Antwort. Also wäre es auch möglich einen, zehn oder 15 Tage vor diesem Lehrgang diesen Lauf zu absolvieren? Oder eben beim Beginn des Lehrgangs vor Ort?
Kann denn die Eignungsübung auch beendet werden wenn dieser zur Zeit noch nicht erfolgreich absolviert wurde? Weil alles was zur Verlängerung geführt hat ja inzwischen positiv erledigt wurde!?
Gibt es da einheitliche Vorschriften was wann erfüllt sein muss?
Danke im Voraus
Am besten nimmt dein Freund mal Verbindung mit seinen Vorgesetzten auf und fragt die direkt.
Immerhin haben er und seine Vorgesetzten- im Gegensatz zu dir und uns- alle relevanten Infos.
Sein Kompanie Chef ist nun schon längere Zeit krank. Sein Zugführer macht ihm mit "spitzen Bemerkungen" nicht sonderlich viel Mut, andere Vorgesetzte "beglückwünschen ihn durch die Blume" schon zum Bestehen... Deswegen fragte ich, ob es evtl. einheitliche Vorschriften gibt, wann was genau in einer Eignungsübung erfüllt sein muss und wann eben dieser 3000m-Lauf vorliegen muss.
Übrigens geht normalerweise kein Soldat auf irgendeinen Lehrgang so lange er noch in seiner Eignungsübung ist. Ja Ausnahmen bestätigen die Regel, aber da bleibt es wirklich bei Ausnahmen.
Es macht übrigens schon Sinn das man zeitig seine Leistungen erfüllt denn das macht sich einfach besser. Ist sicher peinlich wenn man zum Chef muss weil man irgendwelche Lehrgangsvoraussetzungen nicht erfüllt hat obwohl man seit Monaten seine Planungsinformation in der Hand hält. Ich als Chef wäre da "not amused" oder wie man es als Feldwebel ausdrückt ich wäre ziemlich "abgefucked".
Ob eine Eignungsübung vorzeitig beendet werden kann obwohl sie grad verlängert wurde weiß ich nicht aber ich könnte mir vorstellen das da absolut kein Chef Lust drauf hat.
Erst ruft man bei der SDBw an und verlängert die Eignungsübung und 2 Wochen später ruft der gleiche Chef bei der SDBw an und will diese doch beenden. Der Kamerad bei der SDBw denkt dann sicherlich das der Kompaniechef Arschhaare geraucht oder wer auch immer das ganze telefonisch erledigt. Wohl ehr der Spieß oder der Perser.
Also in der Eignungsübung soll doch nur überprüft werden ob der Soldat den Anforderungen des Dienstposten gerecht wird. Ich bin der Meinung das es da keine bestimmten Dinge gibt die irgendwie erfüllt oder bestanden werden müssen.
Das man jemand zu einer bestanden Eignungsübung beglückwünscht hab ich auch noch nicht gehört. Ich hab auch noch nie davon gehört das jemand die Eignungsübung nicht bestanden hat.
Übrigens wenn sein Chef krank ist wird es sicherlich einen Vertreter geben der die Disziplinargewalt inne hat würde ich mal behaupten.
Zu dem 3000er hab ich doch schon alles gesagt oder? Wenn er Lehrgangsvoraussetzungen ist muss er zum Lehrgang bestanden sein. Ist er keine Voraussetzung sollte er spätestens zum Ende des Jahres bestanden sein um sein DSA zu erfüllen.
Das erledigt gar keiner telefonisch. Beabsichtigt der Chef, die EÜb verlängern zu lassen, erstellt er eine entsprechende "Beurteilung bei einer Eignungsübung" (hab den genauen Titel jetzt nicht auf Tasche). Darin legt er die Gründe dar,eröffnet dem EÜb das Ganze wie jede Beurteilung und schickt das über den BtlKdr an die SDBw.
Ja, zum 3000m-Lauf wurde schon alles gesagt dass stimmt. Ganz lieben Dank dafür.
DSA hat er ja schon bestanden.
Eignungsübung endet 31.12.2012 (01.01.2013?) und im Januar sollte der Lehrgang sein.
Danke für die Antworten
Ja gut dann passiert das ganze über Schriftverkehr Änderungen aber eigentlich nichts an der Tatsache wie ich es oben beschrieben habe. Ist die Eignungsübung ein mal verlängert wird sie sicher nicht wieder verkürzt. Das ist vielleicht möglich wenn die Eignungsübung durch den Soldaten freiwillig verlängert wurde aber anders rum denke ich ehr nicht.
Wenn das DSA bestanden ist dann ist ja auch der 3000er abgehakt.
Nein er hat eine Ausweichdisziplin genommen (ich weiß nicht mehr genau welche, aber den Lauf hat er nicht gemacht).
Oh Sorry ich vergaß man kann auch 1000Meter schwimmen. Ich verdräng das immer weil ich nicht wirklich gut schwimmen kann und 1000Meter noch nie versucht habe.
Soll er halt eben den 3000er laufen und gut ist. Als Lehrgangsvoraussetzungen hat man auch 15 Minuten anstatt 13 Minuten Zeit zumindest für den FwLhg AMT.
Ja er will sie ja auch laufen ;)
Ich weiß nur nicht ob die Eignungsübung als nicht bestanden gewertet werden kann, wenn er diesen eben noch nicht hat. Deswegen frag ich ja immer nach Vorschriften oder ob das im Ermessen seines Kompanie-Chefs liegt.
Also ich hab meine Eignungsübung auch ohne den 3000er bestanden. Wie gesagt Ichbewusstsein nichts davon das es Vorgaben gibt die erfüllt sein müssen und denke deswegen das es im Ermessen des Chefs liegt.
Ok danke schön :)
Es gibt bei der EÜb kein "bestanden" oder "nicht bestanden". Wenn der Disziplinarvorgesetzte der Meinung ist, dass der Soldat für den Dienstposten nicht geeignet ist (und da ist das "Gesamtbild" ausschlaggebend), teilt er das der SDBw mit (Stichwort Beurteilung). Stimmt die SDBw dem zu, wird der Soldat nach Ablauf der (verlängerten) Eignungsübung entlassen.
Ob er trotz laufender Eignungsübung auf den Lehrgang darf, muss er mit seinen Vorgesetzten absprechen. Da hilft auch kein rumrätseln und rumheulen, weil der Zugführer irgendwelche spitzen Bemerkungen macht.