Moin an alle,
ich kämpfe mich schon seit Tagen durch das Netz. Die Frage wurde hier auch schon zu Hauf gestellt, aber ich werde dennoch nicht schlau draus. Wie ist das mit den Gehaltsstufen? Richtet sich das nach dem Alter oder nach der Dienstzeit? Da finde ich leider keine genaue Erklärung. Die aktuelle Liste hab ich unter anderem hier gefunden: (
http://www.bundeswehr.de/portal/a/bwde/!ut/p/c4/DckxDoAgDADAt_gBurv5C3UhRSppIMWUgomvl9x4cMIkODihcRUssMNx8RpeF95IrpkSW1ak28gFarXELsl3iT4ySbNv_iBtVdMMePK2_JPXem4!/), aber leider ohne Erklärung.
Kurz zu meiner Person...
Alter: 30
Grundausbildung: ab 01.04.2013 in Plön
-> SaZ in Rostock
Dienstgrad bei Einstellung: FW/BM
Wäre super wenn ich da mal ne Info bekomme. Danke schon mal im Vorraus.
Die Stufen werden nach Diensterfahrung zuerkannt. Da su mit 30 (wieder)eingestellt wirst muss die Verwaltung individuell für dich errechnen in welcher Stufe du eingeordnet wirst (geht nach etwaiger anrechenbarer ziviler Tätigkeit). Deswegen wird dir hier niemand sagen können, welche Stufe du bekommen wirst.
Die Besoldungsgruppe richtet sich dann nach deinem Einstellungsdienstgrad.
Gruß Andi
Ok...ich hatte mal irgenwo eine Liste gesehen wo es nur nach dem Alter ging. Also von 29-31 Stufe 5. Aber dann ist das ja hinfällig und ich muss mich überraschen lassen...
Die Liste ist dann wohl schon etwas älter gewesen ;) ! Jetzt heisst es "Erfahrungsstufe" und nicht mehr "Altersstufe"!
Na ja, die Besoldung wird als Fw bzw. Btsm. auf jeden Fall nach A/ erfolgen ;) !
Sorry, sollte "A7" heissen ;) !
Also werden im besten fall meine 8 jahre als selbstständiger angerechnet....im schlechtesten gar nix...
Die Erfahungsstufe wird so berechnet, als ob du schon seit dem x. Lebensjahr bei der Bundeswehr wärst. Wie das genau berechnet wird, wirst du abwarten müssen. Das geht aber nur, wenn man eben schon den Beruf mitbringt bzw. mit höherem Dienstgrad einsteigt.
Erfahrungsstufe 4 wirst du bekommen.
Ok...wie kommen Sie darauf? Liegt der Aussage irgendeine Formel zugrunde?
Ja, ich hab mir das sicher nicht nur ausgedacht ;)
Gib´s zu- du hast das ausgependelt ;)
Ulli, das Geheimnis ist der Würfel ;) ! Das hat den Vorteil, dass es nie mehr als Erfahrungsstufe 6 geben kann :D !
Mist, durchschaut.
Nur alte Säcke bekommen einen 8-seitigen Würfel Tommie ;)
Ok dann danke ich ersteinmal für die Aussage. Jetzt bin ich schlauer.
AB dem 21. Lebensjahr würde man normalerweise in eine höhere Erfahrungsstufe rutschen. Daher wird davon ausgegangen, dass Sie mit dem 21. Lebensjahr eingestellt worden sind.
Ich bin in Stufe 3 und rutsche zum 1.1.2014 in Stufe 4 (ich bin 27 Jahre alt), demnach können Sie davon ausgehen, dass Sie schon mit A7 Stufe 4 eingestuft werden.
Zitat von: HeikoG. am 08. Dezember 2012, 09:10:18
AB dem 21. Lebensjahr würde man normalerweise in eine höhere Erfahrungsstufe rutschen. Daher wird davon ausgegangen, dass Sie mit dem 21. Lebensjahr eingestellt worden sind.
Ich bin in Stufe 3 und rutsche zum 1.1.2014 in Stufe 4 (ich bin 27 Jahre alt), demnach können Sie davon ausgehen, dass Sie schon mit A7 Stufe 4 eingestuft werden.
Das kann ich mir nicht vorstellen, weil er doch noch gar keine "Erfahrung" hat.
Wieso sollte die Bundeswehr ihn in Stufe 4 eingruppieren?
Würde es noch nach dem Alter gehen, wäre das überhaupt kein Problem. Leider gibts sogar im Moment 29jährige A9er die in Stufe 1 runtergruppiert worden sind aufgrund dem Wechsel vom Alter zu Erfahrungsstufen.
In diesem Falle kannste leider nicht von dir auf andere schliessen.
ZitatDas kann ich mir nicht vorstellen, weil er doch noch gar keine "Erfahrung" hat.
Sie haben richtig Ahnung, was?
Da er als Feldwebel eingestellt wird, wird ihm seine zivilberufliche Erfahrung angerechnet. Was, glauben Sie, hat @Ralf wohl sonst zur Berechnung herangezogen? Aber es ist wie so oft hier im Forum. Diejenigen, die jahrelang im "Personalgeschäft" tätig sind, haben sowieso keinen Schimmer von der Materie. Nur die, die genau NULL Tage Dienstzeit hinter sich haben, sind hier die Checker. Mann, mann ...
Das Ralf keine Ahnung hat ist ja nun kein Geheimniss. ;)
Nee im ernst, das ganze ist doch recht einfach. Steigt man im niedrigsten Dienstgrad ein, also als Rekrut, ist es völlig egal wie alt man ist. Bei den Bewerbern die eine anerkannte Ausbildung mit bringen und mit höherem Dienstgrad einsteigen wird diese Zeit anerkannt. Wie das genau berechnet wird weiß ich nun auch nicht zu 100% aber es ist annähern so als wenn man nach dem Alter eingestellt wird. Die Berechnung ist allerdings individuell wie Andi schon schrieb.
Das A9er auf 1 runtergruppiert wurden kann nur passieren wenn man in A8 Stufe 2 ist und dann zu A9 befördert wird. Das ganze hat auch noch was mit der Überleitung zu tun und wann man genau in A8 befördert wurde ob vor oder nach Juni 2009 aber das werd ich jetzt nicht näher ausführen.
Ich würde übrigens auch in Erfahrungsstufe 3 eingestellt.
Zitat von: KlausP am 08. Dezember 2012, 14:02:56
Sie haben richtig Ahnung, was?
Nö hab ich ja auch nicht behauptet. Hab nur geschrieben das ich es mir nicht vorstellen kann.
Nach welchen Kriterien wird er in 3 oder 4 eingestellt?
Das wird immernoch individuell berechnet, das hat sich seit 30 Minuten nicht verändert und was sie sich vorstellen können oder nicht ist ja eigentlich relativ egal.
Ich hab mir mal folgendes völlig frei ausgedacht und einfach mal so phantasiert:
Erfahrungsstufen:
Einstellung: Bei unterstem DstGrd ist das immer Stufe 1 und die Erfahrungszeit beginnt dann auch erst mit, 21Lj zu laufen.
Wird man mit höherem DstGrd eingestellt oder als Wiedereinsteller mit einem anderen DstGrd als den niedrigsten wird auf das 21Lj rückgerechnet. Anschl. werden die Stufen erhöht nach
ES1=2J,
ES2=2J3M,
ES3=3J,
ES4=4J,
ES5=5J erhöht.
Ab Besoldungsgruppe A08Z erhöht sich die Zeit jeweils zusätzlich um ein Jahr.
ZitatIch hab mir mal folgendes völlig frei ausgedacht und einfach mal so phantasiert:
Boaaaahhh!! DU kannst watt schweret! Reschpeckt! ;D
Bei Einstellung als Soldat *in einem höheren Dienstgrad* wird, entgegen den Annahmen einiger Forenposter, keine zivile Erfahrungszeit in einem, wie auch immer gearteten, Anerkennungsverfahren berücksichtigt. Stattdessen wird pauschal so gerechnet, als ob der Einzustellende seit dem 21. Lebensjahr Soldat ist und dementsprechend die Erfahrungsstufe seitdem berechnet.
Diesen Vorteil ( de facto Einstufung nach Alter ) haben seit Einführung des Dienstrechtsneuordnungsgesetzes Soldaten, nicht mehr aber Beamte. Regelungen aus dem Beamtenbereich zur möglichen (teilweisen) Anerkennung von Erfahrungszeiten sind hier also nicht relevant.
Das würde bedeuten, dass mir 8 bzw 9 Jahre angerechnet werden?
Zitat von: Lacsap am 08. Dezember 2012, 19:11:36
Das würde bedeuten, dass mir 8 bzw 9 Jahre angerechnet werden?
In welcher Laufbahn werden Sie denn eingestellt? Ohne diese Angabe kann man das schlecht beantworten. Und ich habe keine Lust, alle Ihre Beiträge daraufhin abzusuchen. ;)
Laufbahn Fw aFD laut Einplanung bzw FotoFW.
Als StUffz (FA)? (nach dem Einstellungsdienstgrad hätte ich gleich fragen sollen)
Einstellungsdienstgrad ist FW bzw BM.
Zitat von: Ralf am 08. Dezember 2012, 16:50:29
Ich hab mir mal folgendes völlig frei ausgedacht und einfach mal so phantasiert:
Erfahrungsstufen:
Einstellung: Bei unterstem DstGrd ist das immer Stufe 1 und die Erfahrungszeit beginnt dann auch erst mit, 21Lj zu laufen.
Wird man mit höherem DstGrd eingestellt oder als Wiedereinsteller mit einem anderen DstGrd als den niedrigsten wird auf das 21Lj rückgerechnet. Anschl. werden die Stufen erhöht nach
ES1=2J,
ES2=2J3M,
ES3=3J,
ES4=4J,
ES5=5J erhöht.
Ab Besoldungsgruppe A08Z erhöht sich die Zeit jeweils zusätzlich um ein Jahr.
Sehe ich es richtig, dass man bei einer Einstellung mit 17 Jahren benachteiligt wird, was die Erfahrungsstufen angeht? Da hat man dann ja immerhin schon sieben Jahre treu gedient, bevor man in die nächste Stufe kommt, während andere, die irgendwann mal 9 Monate Grundwehrdienst geleistet haben, (je nach Alter) mit höherer Erfahrungsstufe wiedereingestellt werden.
Bei einer Einstellung mit höherem Dienstgrad, aufgrund vorhandener Qualifikationen ist es mit Sicherheit sinnvoll, aber so erscheint es mir nicht zu Ende gedacht. Oder hat dieser Zeitpunkt, dass es erst ab dem 21. Lebensjahr beginnt zu zählen eine tiefere Bedeutung, die sich mir gerade nicht erschließt?
Naja ändern werde ich es eh nicht können und habe in dieser Hinsicht wohl einfach Pech gehabt :'( ;)
ZitatOder hat dieser Zeitpunkt, dass es erst ab dem 21. Lebensjahr beginnt zu zählen eine tiefere Bedeutung, die sich mir gerade nicht erschließt?
Da sollten Sie den Gesetzgeber fragen, der das Bundesbesoldungsgesetz beschlossen und denjenigen, der dazu die Ausführungsbestimmungen erlassen hat. Schließlich bekommen Sie als Soldat nicht, wie ein Beamtenanwärter, Anwärterbezüge sondern gleich Ihre vollen Bezüge entsprechend Ihrer Besoldungsgruppe. Wenn Sie die Unterschiede wissen wollen, lesen Sie mal in der Bundesbesoldungsordnung.
Vielleicht sollte ma mal für alle Soldaten die noch auf ZAW müssen auch Anwärterbezüge einführen, dann würde sicher niemand mehr meckern weil er noch nicht in Erfahrungsstufe xyz ist.
Das ein Gefreiter UA/FA in A3 Stufe 1 schon irgendwas gutes über 1000€ netto verdient ist schon ziemlich tragisch wenn ich mal so dran denke das ich im ersten Lehrjahr unter 600DM verdient habe.
Ich will nicht wissen was die ganz alten hier wie z.B. Klaus bekommen haben. Gab's da überhaupt schon Geld? ;)
Ist zwar schon über 40 Jahre her, aber das weiss ich noch. Im ersten Lehrhalbjahr 80 M, im zweiten 90, im dritten 100 und im 4. Lehrhalbjahr 120 M (da sollten wir aber schon 80 bis 90 % der Facharbeiternorm bringen). Als Facharbeiter (ich hab Elektriker gelernt) hatte ich knapp über 400 M Netto (bei 110 bis 120 % Normerfüllung!)
Das war auch noch vor dem Dreißigjährigen Krieg ;D
Apropos Dreißigjähriger Krieg: Meine ersten Dienstbezüge als SaZ 2 (6) beliefen sich auf etwa 450 DM.
Naja- damals waren die Dienstbezüge noch zweigeteilt:
Grundgehalt plus das was man beim Plündern und Brandschatzen reingeholt hat. Heute heisst das dann leistungsbezogene Besoldung. ;)
leistungsbezogene Besoldung? ???
= je höher die Abschussquote von Taliban´s desto Höher der Sold??
Son Mist ich setz mich wieder ran. mal bei Call of Duty nen klein wenig üben.
Zitat von: Flexscan am 09. Dezember 2012, 16:29:19
leistungsbezogene Besoldung? ???
Du wirst lachen, theoretisch gibt es die. Allerdings habe ich in der Bundeswehr noch nie erlebt, dass diese Art der Förderung herausragender Leitungen praktiziert wird - kostet ja auch Geld.
Doch-geben tut´s die tatsächlich. Die,die sie bekommen, verraten es oft nicht.
Aber es gibt dafür ne gewissen Menge an Geld und als Chef soll man dann regelmäßig (ich glaub einmal im Jahr) melden, wer der Schäflein wieviel davon bekommen soll. Ich bin da zwar schon etwas raus- aber bekommen haben es ca. 5-10% der Einheit. Ist aber auch recht viel Nasenfaktor im Spiel.
Bei den zivilen läuft das auch nochmal anders- da gibt es irgendwie nen dreistufiges System (ein kleines bischen wie eine BU): In der untersten Stufe gibt es gar nichts, in der höchten nen Maximalsatz.
Die Verteilung der leistungsbezogenen Besoldung gehört übrigens auch zum Bereich Innere Führung/ Dienstrecht.
Zitat von: ulli76 am 09. Dezember 2012, 17:02:11
Doch-geben tut´s die tatsächlich. Die,die sie bekommen, verraten es oft nicht.
Du meinst die Einmalzahlung. Die kenne ich auch und kann deine Erfahrung so bestätigen. Ich meinte aber eher die zeitweise Bezahlung nach der nächsthöheren ERfahrungsstufe über mehrere Monate. Das habe ich noch nie erlebt und ich wüsste auch nicht, dass die Verbände hierfür extra Titel hätten.
Gruß Andi
Achso- ja, ich meinte die Einmalzahlung.
Von dem anderen hab ich aber auch noch nie gehört und wusste gar nicht, dass es das gibt.
Zum "gefühlten" 100ten...hier noch einmal mein Beitrag ... ist wirklich hier im Forum zu finden... ;) ;)
Nur anzuwenden für ab dem 01.07.2009 NEU eingestellte/wiedereingestellte Soldaten !
"Bundesbesoldungsgesetz § 27 Bemessung des Grundgehaltes
(1) Das Grundgehalt wird, soweit nicht gesetzlich etwas Anderes bestimmt ist, nach Stufen bemessen.
Dabei erfolgt der Aufstieg in eine nächsthöhere Stufe nach bestimmten Dienstzeiten,
in denen anforderungsgerechte Leistungen erbracht wurden (Erfahrungszeiten).
(2) Mit der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge im Anwendungsbereich dieses
Gesetzes wird ein Grundgehalt der Stufe 1 festgesetzt, soweit nicht (...) bei Soldaten eine
andere Bemessung des Grundgehaltes nach Absatz 4 Satz 4 erfolgt.
Die Stufe wird mit Wirkung vom Ersten des Monats festgesetzt, in dem die Ernennung wirksam wird. (...)
(3) Das Grundgehalt steigt nach Erfahrungszeiten von zwei Jahren in der Stufe 1, von jeweils
drei Jahren in den Stufen 2 bis 4 und von jeweils vier Jahren in den Stufen 5 bis 7.
Abweichend von Satz 1 beträgt die Erfahrungszeit bei Soldaten in der Stufe 2 zwei Jahre und drei Monate (...).
Zeiten ohne Anspruch auf Dienstbezüge verzögern den Aufstieg um diese Zeiten, soweit in § 28 Absatz 2
nicht etwas Anderes bestimmt ist. Die Zeiten sind auf volle Monate abzurunden.
(4) Bei Soldaten sind für den Aufstieg von Stufe 1 nach Stufe 2 Erfahrungszeiten ab dem Ersten des Monats maßgeblich,
in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.
Steht ihnen Grundgehalt der Besoldungsgruppe A 8 oder höher zu, verlängern sich die Erfahrungszeiten
nach Absatz 3 Satz 1 und 2 um jeweils zwölf Monate.
Satz 2 gilt unabhängig von der Besoldungsgruppe auch ab Erreichen der Stufe 4.
Bei erstmaliger Ernennung in einem höheren Dienstgrad werden zur Berücksichtigung der besonderen
militärischen Personalstrukturen Stufe und verbleibende Erfahrungszeiten bis zum Aufstieg in die
nächsthöhere Stufe so festgesetzt, als ob die Ernennung zum Ersten des Monats erfolgt wäre,
in dem das 21. Lebensjahr vollendet wurde."
Daraus ergeben sich dann die Fallgruppen:
1. Soldaten ohne verwertbaren Zivilberuf > deshalb Einstellung im untersten Mannschaftsdienstgrad
z.B. als Flieger (MannLB) , FliegerUA (Uffz-LB), oder FliegerFA (Fw-LB)
unter 21 bei Einstellung
hier greift der § 27 Abs 2 , 1. Halbsatz in Verbindung mit Abs. 4 Satz 1
Als Beginn der Stufe 1 wird der erste des Monats gesetzt, indem er das 21. Lebensjahr vollenden wird.
über 21 bei Einstellung
hier greift nur § 27 Abs. 2 , 1. Halbsatz, weil der Soldat schon das 21. Lebensjahr vollendet hat.
Als Beginn der Stufe 1 wird deshalb der erste des Monats der erstmaligen Ernennung gesetzt. (Abs 2 , Satz 2)
2. Soldaten mit verwertbaren Zivilberuf und Einstellung mit höherem Dienstgrad (Eignungsübende)
unter 21 bei Einstellung
hier greift der § 27 Abs 2 , 1. Halbsatz in Verbindung mit Abs. 4 Satz 1
Als Beginn der Stufe 1 wird der erste des Monats gesetzt, indem er das 21. Lebensjahr vollenden wird.
über 21 bei Einstellung
hier greift der § 27 Abs. 4 Satz 4
Der Beginn der Stufenberechnung wird auf den ersten des Monats gesetzt, in dem der Soldat
sein 21. Lebensjahr bereits vollendet hat.
Beispiel für einen Eignungsübenden über 21 bei Einstellung:
Vorgabe:
Dienstantritt : 01.07.2010
Dienstgrad : Unteroffizier
Geburtsdatum : 12.08.1981
Ernennung SaZ: m.W.v. 02.11.2010
Daten des Soldaten in PersWiSys, sobald er m.W.v. 02.11.10 zum SaZ ernannt wurde:
Beginndatum : 02.11.2010
Stufe : 4
Beginn Stufe : 01.11.2010 (Erster des Monats der Ernennung)
Die Stufenberechnung sieht dabei folgendermaßen aus:
"Startpunkt" ist wieder das 21. Lebensjahr !
Der Soldat vollendet sein 21. Lj am 11.08.2002.
Also beginnt für ihn die Stufe 1 am ersten dieses Monats >> 01.08.2002
Weitere Fortschreibung der Stufen ist dann:
Stufe 1 >> 01.08.2002
Stufe 2 >> 01.08.2004 (nach 2 Jahren)
Stufe 3 >> 01.11.2006 (nach 2 Jahren und 3 Monaten)
Stufe 4 >> 01.11.2009 (nach 3 Jahren)
Da der Soldat sich zum Zeitpunkt der Einstellung/Ernennung im "Zeitfenster" der Stufe 4
befindet, wird diese auch vergeben.
Seine nächste Steigerung in Stufe 5 erfolgt dann zum 01.11.2013 (nach 4 Jahren).
Soldaten die bei Einstellung jünger als 21 sind erhalten ab Einstellung das Gehalt der Stufe 1,
der Beginn der Stufe 1 wird wie o.g. auf den Ersten des Monats gesetzt, indem das 21. Lebensjahr
vollendet wird. Ab diesem Zeitpunkt beginnen auch erst die 2 Jahre zu laufen, die zum Aufstieg in Stufe 2 notwendig sind.
D.h., wer genau mit 18 zur Bw kommt - bekommt ca. 5 Jahre lang Gehalt der Stufe 1.
Eine Debatte über das "Besoldungsdienstalter = 21. Lebensjahr" ist sinnlos !!!
Dies ist keine neue Erfindung der Bundeswehr, sondern vom Gesetzgeber seit Jahrzehnten so festgelegt!!
Wer mit dieser gesetzlichen Regelung von vornherein ein Problem hat - darf nicht zur Bw gehen !
Super. Genau nach so einem Text habe ich gesuch. Jetzt sind alle Klarheiten beseitigt.
Jetzt interessiert mich nur noch eines. Wird in der dreimonatigen Grundausbildung vorerst nur ein abschlag des Gehaltes gezahlt? Diese Ausage habe ich von einem Freund, der aktuell bei der BW ist und seit nem Jahr ca. dabei ist. Er sprach von 1000€ pauschal. Ist das korrekt?
Nein, das ist nur bedingt korrekt. In der regel sieht es so aus, dass im ersten Dienstmonat ein Abschlag etwa in Höhe der zu erwartenden Dienstbezüge gezahlt wird. Das kann aber erst nach der Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ passieren (auch "Ernennung zum SaZ" genannt), die innerhalb der ersten 4 Arbeitstage nach Dienstantritt erfolgen soll (ACHTUNG! Das giklt nicht für Eignungsübende!). Dann werden die Daten an die Wehrbereichsverwaltung (WBV) übermittelt und von dort der Abschlag angewiesen. Ab dem 2. Monat sollten die Bezüge regulär von der WBV am letzten bankoffenen Werktag das Vormonats überweisen sein, eventuelle Differenzen des Abschlags zur normalen Besoldung werden hierbei ausgeglichen (sind in der Regel aber nur minimal).
Ah Ok...also dann passt ja alles. Da kann ja fast nix mehr schief gehen und ich kann mich beruhigt auf meine Zeit bei der BW freuen. :D
Zitat von: Lacsap am 11. Dezember 2012, 10:43:36
...Da kann ja fast nix mehr schief gehen und ich kann mich beruhigt auf meine Zeit bei der BW freuen. :D
1. Das glaubst du :D! und
2. Toi, toi, toi!
Darum ja auch nur fast...aber immer positiv denken.