Schoenen Guten Morgen (falls ihr es am fruehen morgen lest).
Vorweg sei gesagt, das ich die Suchfunktion schon benutzt habe, aber trotzdem nicht so ganz schlau geworden bin.
Ausserdem kann es ja nie schaden das alles etwas zu aktualisieren.
Sollte jemand mir den Kopf umdrehen wollen entschuldige ich mich schonmal im voraus.
Am 01.04 (oder auch 02.04) 2012 geht es also fuer mich los.
AGA.
Da ich schon teilweise weiss was auf mich zukommt, und mein Versicherungsvertreter dort auch schon war hatte ich erst letztens einen Termin bei ihm.
Kommen wir erstmal zum Thema Anwartschaft.
Scheint ja enorm wichtig zu sein.
Es gibt wohl eine Art Spzialversicherer fuer Soldaten dessen Namen ich nun nicht nenne moechte.
Bis letzte Woche dachte ich das dieser der einzigste versicherer ist der das anbietet was aber wohl nicht stimmt.
Meine Versicherung bietet das wohl auch an.
Da ich nicht weiss ob ich den Namen hier erwaehnen darf (Werbung) frage ich erstmal ob es von Versicherung zu Versicherung einen Unterschied zu antwartschaft gibt.
Ob ich nun da oder da eine habe macht eigentlich keinen Unterschied.
Eine Anwartschaft ist wohl fuer jeden Soldaten unverzichtbar.
Ich werde voraussichtlich SAZ 4 machen.
Weil ich nun schon so lange bei dieser Versicherung bin moechte ich dort eine Anwartschaft abschliesen?
Daher Frage 1, oder ich auch dort guten Gewissens meine unterschrift untersetzen kann.
Soweit ich das Verstehe hat eine Anwartschft folgenden Sinn.
Sie sorgt dafuer, das ich nach dem Ausscheiden aus der BW ohne eine Gesundheitspruefung wieder in die gesetzliche KK einsteigen kann.
Und zusaetzlich werde ich mit dem Alter angenommen zu dem ich dir Anwartschaft abgeschlossen haben.
Mal ein doofes Beispiel.
Ich schliesse ich Anwartschaft mit 20 ab, gehe nach 9 Jahren wieder ins zivile Leben, und werde dann als 20 Jaehriger bei wiedereintritt in die GK angesehen.
Stimmt das so?
Da es bei mir voraussichtlich erstmal 4 jahre sind meine ich mal gehoert zu haben, das ich nur eine kleine Anwartschaft abschliessen soll.
Koennt ihr das auch empfehlen?
Weiterhin hat er mir noch eine PKV, BU/DU und eine Unfallversicherung angeboten.
Soll ich das machen?
Klingt eigentlich alles interessant, vor allem die DU.
Ich hoere gerne ein paar neutrale Meinungen von Leuten die sich damit vielleicht auch auskennen, oder auch aehnliche Erfahrungen gemacht haben.
Hoffentlich schlaegt hier niemand die Haende ueber den Kopf, und regt sich ueber solche Fragen auf.
Ich hoffe auf eine sehr das mir einer von euch dazu seine Meinung mitteilen kann.
Viele Gruesse
Zieher
Mir ergeht es fast genau so wie Ihnen. Bin mal über die hilfreichen Antworten gespannt.
Aaaalso:
Während man Soldat ist, braucht man überhaupt keine Versicherung, weil man unentgeltliche truppenärztliche Versorgung genießt. Die Anwartschaft braucht man also eventuell für die Zeit danach.
Aber:
Wer nach Ende seines Wehrdienstes wieder ganz normal in die gesetzliche Krankenkasse geht, weil er als Angesteller irgendwo arbeitet, der ist dann wieder ganz normal versichert und hat die Beiträge für die Anwartschaft umsonst bezahlt.
Eine Anwartschaft ist nur sinnvoll, wenn man nach Ende des Wehrdienstes sich selbst privat versichern muss.
Beispiel 1: Ein Berufssoldat geht mit 60 in Pension. Dieser muss sich selbst versichern, eine private Krankenversicherung zu finden, ist in diesem Alter unmöglich oder unbezahlbar. Daher ist hier eine Anwartschaft zwingend notwendig.
Beispiel 2: Ein Soldat hat sich für 13 Jahre verpflichtet. Wenn er wieder aus der Bundeswehr raus ist, dann ist er über 30. Wenn derjenige sich selbstständig macht oder Beamter wird, dann bekommt er zwar noch eine private Versicherung (sofern man gesund ist), aber die Beiträge sind bereits deutlich teurer, als wenn man in jüngeren Jahren anfängt. Für ihn ist eine Anwartschaft also durchaus sinnvoll. Aber auch er verschwendet - im Nachgang betrachtet - sein Geld, wenn er als Angesteller wieder in die gesetzliche Krankenkasse kommt.
Beispiel 3: Ein 18jähriger verpflichtet sich für 4 Jahre. Wenn seine Dienstzeit endet, ist er 22 Jahre alt. Wenn dieser danach in die gesetzliche Krankenkasse kommt, ist er sowieso ganz normal versichert. Wenn dieser selbstständig oder Beamter wird, dann ist er noch jung genug, um eine private Krankenversicherung kostengünstig abzuschließen.
Daher sollte man das immer im Einzelfall betrachten. Bei einem SaZ 4 halte ich eine Anwartschaft für relativ unnötig. Dass ein Versicherungsvertreter das anders sieht, liegt natürlich auf der Hand. ;)
ZitatSie sorgt dafuer, das ich nach dem Ausscheiden aus der BW ohne eine Gesundheitspruefung wieder in die gesetzliche KK einsteigen kann.
NEIIIIN!
Die gesetzliche Krankenkasse MUSS Dich nehmen, wenn du wieder entsprechend versicherungspflichtig bist. Da die Beiträge fest ans Gehalt gekoppelt sind, gibt es da auch keine Gesundheitsprüfung. Das Anwartschaftsproblem stellt sich nur bei einer zukünftig geplanten privaten Krankenversicherung, also wenn du selbstständig oder Beamter wirst, soder soviel verdienst, dass du über die entsprechenden Einkommengrenzen kommst!
Also ich werde wohl als SaZ 12 wreden und bin dann vorraussichtlich mit 32 durch sein.... ich würde gerne Berufssoldat werden. Wenn dies nicht klappen sollte und ich Beamter im Öffentlichen Dienst werden möchte was man jetzt noch alles ja nicht vorhersehen kann, lohnt sich für mich auch eine Anwartschaft?
Ich höre auch immer nur von jedem das ich das auf jeden fall machen soll.
LG Sascha
Zitat von: Sascha.92. am 10. Dezember 2012, 12:15:59
Also ich werde wohl als SaZ 12 wreden und bin dann vorraussichtlich mit 32 durch sein.... ich würde gerne Berufssoldat werden. Wenn dies nicht klappen sollte und ich Beamter im Öffentlichen Dienst werden möchte was man jetzt noch alles ja nicht vorhersehen kann, lohnt sich für mich auch eine Anwartschaft?
Ich höre auch immer nur von jedem das ich das auf jeden fall machen soll.
LG Sascha
Unter den von Ihnen genannten Voraussetzungen würde ich Ihnen zum Abschluss einer Anwartschaftsversicherung Raten. Holen Sie sich mehrere Angebote und vergleichen Sie unbedingt die Preise
und die Konditionen.
Okay vielen dank für die auskunft :)
und wie sieht es mit einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ? Da stürzen sich auch alle auf mich.
Zitat von: Sascha.92. am 10. Dezember 2012, 12:45:28
Okay vielen dank für die auskunft :)
und wie sieht es mit einer Privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ? Da stürzen sich auch alle auf mich.
Dazu kann ich nichts sagen, ich hätte nie eine und habe auch keinem meiner Soldaten geraten, eine abzuschließen. Wer unbedingt Wert darauf legt, sollte mMn gerade hierbei auf die Konditionen und das Kleingedruckte achten.
Okay vielen dank für die info, dann weiss ich bescheid :)
Na das geht aber schnell mit den Antworten hier.
Ich muss mich mal entschuldigen, da mit aufgefallen ist, das ihr euch alle Siezt.
Erstmal zum Thema BU/DU.
Also ich denke, das die doch relativ sinnvoll sein koennte.
Nehmen wir mal an ich werde ein Jahr vor meiner Entlassung schwer verwundet, und komme dann wieder in die gesetzliche KK rein.
Wer kommt aber nun fuer alles weitere auf?
Klar, bei der GK wird man nicht im Stich gelassen, aber wie bin ich abgesichert, wenn ich meinen gelernten Beruf gar nicht mehr ausueben kann, und dann wegen einer Umschulung gerade so noch genug zum leben habe?
Alternativ wuerde das dann ja die BU zahlen, oder?
Nun nochmal zur Anwartschaft.
Ich wollte zwar keine Werbung machen, ist aber wohl kurz noetig.
Vielleicht ist es auch nur eine unnoetige Panikmache:
https://www.dbwv.de/C12574E8003E04C8/Print/W27ZPH8F557DBWNDEDazu unter anderem das hier: "Ein ausgeschiedener SaZ hat während seiner Übergangsgebührnisse einen Beihilfeanspruch von 70 %. Nur eine Restkostenversicherung bei einer PKV ergänzt die Versorgungslücke auf dem hohen Niveau der Beihilfe. Hierfür ist die PKV-Anwartschaft notwendig."
Wie scho ngesagt hatte ich ueber einige Ecken gehoert, das sich in meinem Fall, SAZ 4 , 26 Jahre eine kleine Anwartschaft lohnen wuerde.
Justice005, mir ist klar, das der Versicherungsvertreter das anders sieht.
Aber er hatte mir das vielleicht auch nur gut verkauft.
Nicht das ich dann nach Ende meiner Dienstzeit keine GPV mehr bekommen.
Ich weiss echt nicht was tun soll.
Der eine sagt so, der andere so.
Ich hoffe sehr, das zukuenftige Kameraden da aufkunftsfreudiger sind.
Es heisst wohl das man in der ersten Woche gleich eine Art Massenabfertigung zu einer anwartschaft bekommt, und auch dort Panik gemacht wird wie sehr man diese wohl braucht.
Fuer weitere Infos waere ich sehr dankbar.
Viele Gruesse
Zieher
Einsatzverwundungen (und auch andere WDBs) werden über das Versorgungsamt abgerechnet und müssen eigentlich nicht krankenversichert werden. Ich sag absichtlich "eigentlich"- da das Verfahren, bis eine WDB durch ist, ewig dauert, es regelmäßig versucht wird, die Ansprüche zu drücken, zumidnest Teile einer Verwundung nicht anzuerkennen etc.
Googel mal nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz- inzwischen gibt es Möglichkeiten die Dienstzeit nach einer Verwundung zu verlängern, bis 1. die Behandlung abgeschlossen ist und 2. ggf. Umschulungsmaßnahmen durchgeführt wurden.
Was immer eine Gefahr darstellt, sind andere Erkankungen, die während der Dienstzeit auftreten können, aber nichts mit dem Dienst zu tun haben. Dazu gehören z.B. so Erkrankungen wie MS, Krebserkrankungen, privaten Unfällen etc. Bei einer gesetzlichen Krankenversicherung ist das nicht das große Problem- deswegen in der Regel auch kein Problem in der Konstellation: vorher GKV versichert, kurze Dienstzeit, danach GKV versichert.
Bei privaten Krankenversicherungen wird das sehr wohl ein Problem- da hilft eine Anwartschaft, indem sie den Status zu Beginn des Anwartschaftszeitraums konserviert. Also bietet sich an bei längeren Dienstzeiten und Planung sich nach DZE privat zu versichern.
Was auch noch ne Möglichkeit ist: PKV für nach DZE geplant, Anwartschaft abgeschlossen, man entscheidet sich dann doch für ne GKV und verhandelt mit der Privaten, ob man die Anwartschaft für ne Privat- Zusatzversicherung nutzt.
Hallo ulli76.
Danke fuer deine schnelle Antwort.
"Einsatzweiterverwendungsgesetz" habe ich gegoogelt.
Wusste ich gar nicht, und von daher klingt das sehr interessant.
Von daher koennte ich die DU/BU auch getrost lassen.
Dort steht aber auch, das die Schutzzeit 8 Jahre betraegt.
Ob danach weitere Hifle gestellt wird steht dort nicht.
Ich muss zugeben, das ich aus deinem letten Satz nicht ganz so schlau werde.
Warum soll ich die PKV nach DZE (falls das Dienstzeitende heisst) abschliessen?
Wahrscheinlich weil ich die freie Heilfuersorge habe, und es sonst keine Sinn macht, oder?
Je fruher man jedoch einzahlt ,desto geringer sind die Beitraege habe ich mir sagen lassen.
Fuer mich steht fest, das ich auch jeden Fall nach DZE wieder in einer GKV gehe.
der Kamerad justice005 sagt weiter oben noch, das die GKS mich aufnehmen muss.
Steht das eigentlich irgendwo?
Durch dieses tricksen meiner Versicherungsvertreters habe ich so langsam den Ueberblick verloren.
Viele Gruesse
Bitte die folgenden Broschüren genau lesen ... und wenn dann noch Fragen sind ... konkrete Fragen zu einzelnen Punkten stellen...
Hinweis:
In der Broschüre zur Absicherung bei Auslandsverwendungen steht noch, dass eine Weiterverwendung
im Status Berufssoldat bzw. Beamter in der Wehrverwaltung ab einem dauerhaften Grad der Schädigungsfolgen (GdS)
von 50 % erfolgen kann.
Dies wurde durch die aktuelle Rechtsprechung neu geregelt !! (Ebenso wie bestimmte finanzielle Leistungen)
Nunmehr gilt :
"Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 17. Dezember 2007 ist das ,,Gesetz zur
Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen (Einsatz-Weiterverwendungsgesetz)"
vom 12. Dezember 2007 am 18. Dezember 2007 in Kraft getreten. Es wurde zuletzt mit dem am
13. Dezember 2011 in Kraft getretenen Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz geändert. Mit
dem Einsatz-Weiterverwendungsgesetz haben einsatzgeschädigte Soldatinnen und Soldaten
(Soldatinnen auf Zeit, Soldaten auf Zeit, Soldaten, die nach Maßgabe des Wehrpflichtgesetzes
Wehrdienst leisten, sowie Soldatinnen und Soldaten, die nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes
Wehrdienst leisten), sowie bestimmte zivile Beschäftigte des Bundes, deren Erwerbsfähigkeit
aufgrund eines Einsatzunfalls um mindestens 30 Prozent gemindert und deren
Weiterverwendungsfähigkeit gegeben ist, nach einer erfolgreich durchlaufenen sechsmonatigen
Probezeit nunmehr einen gesetzlichen Weiterverwendungsanspruch in einem auf Dauer angelegten
Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis beim Bund (beispielsweise Soldatinnen und Soldaten
als Berufssoldatin oder Berufssoldat, Beamtin oder Beamter, Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer)."
[gelöscht durch Administrator]
[gelöscht durch Administrator]
Mir geht es so wie dem Threadöffner...
Wieso wirbt der BundeswehrVerband so stark mit den ganzen Versicherungen, wenn man alles nimmt, Was die einem Vorschlagen, gibt man fast den ganzen Sold nur für Versicherungen aus ???
Und wo wir gerade beim Thema sind, Mitglied beim BwV werden oder nicht?
Und irgendwo habe ich gelesen, man MUSS sich Pflegeversichern, korrekt?
Liebe grüße aus Wiesbaden, Toby
Hallo LwPersFw.
Danke fuer deine Infos.
Ich habe mir auch beide Anhaenge gleich mal runtergeladen (ja, ich bin einer der 3 Downloader) und steiss auf einen interssanten Satz in der Saz Brochuere unter Punkt 8.
Diese moechte ich der einfachheit halber Mal zitieren:
"Wer vor Übernahme zur Soldatin auf Zeit oder zum Soldaten auf Zeit zuletzt
gesetzlich krankenversichert war, für den lebt nach dem Wehrdienst der Versicherungsschutz
bei der bisherigen Krankenkasse wieder auf."
"Dies muss der Krankenkasse innerhalb einer gesetzlichen Ausschlussfrist
von drei Monaten mitgeteilt werden. Die Frist beginnt spätestens mit der
Ernennung zur Soldatin auf Zeit oder zum Soldaten auf Zeit."
Also hier ganz klar die Frage.
Ich brauche die Anwartschaft wohl eher nicht, oder?
Falls ich Irre, oder du mich als uebervorsichtig einschaetzt moechte ich Fragen, ob eine kleine Anwartschaft reichen wuerde.
Das mir der Versicherungsvertreter diese Versicherung natuerlich aufschwatzen will ist mir klar, aber wenn er soviel Panik macht weiss ich nicht mehr was ich nun glauben soll oder nicht.
Irgendwo meine ich auch mal gelesen zu haben, das der Bund prueft, ob eine Anwartschaft vorliegt, und wenn dies nicht der Fall ist, dies disziplinarische Konsquenzen haben kann.
Ich schliesse mich auch topo112 an.
Irgendwann gibt man seinen ganzen Sold fuer Versicherungen aus.
Im Moment ist das alles bei mir ueberschaubar, aber wenn man kein Fachmann ist kann man sich sogar die ganze Welt andrehen lassen.
Was auch gerade die neue Frage mit der Pflegeversichung aufwirft.
Laut der Saz Broschuere heisst das ja, oder , um wieder zu zitieren, "Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die über eine eigene gesetzliche
oder private Krankenkasse verfügen, sind verpflichtet, eine Pflegeversicherung
abzuschließen!" .
Daraus schliesse ich Mal, das ich abermals zu der Aok rennen muss, und einer sperate Pflegeversicherung anmelden muss, oder wie?
Dazu habe ich mal gelesen, das man das der BW, je nach Verpflichtungszeit anspruch aus sogenannte Übergangsgebührnisse hat.
Ob du eine Anwartschaft hast oder nicht, ist rein deine Privatsache- also prüft die Bundeswehr da nix und du hast auch keine disziplinare Folgen zu fürchten.
Was du wahrscheinlich meinst, ist die Pflegeversicherung- die ist Pflicht. Normalerweise hat man die da wo man Krankenversichert ist- als Soldat kann man es sich letztenlich aussuchen- macht aber Sinn die da zu machen, wo man vorher versichert war und wo man danach wieder versichert sein wird (sofern absehbar)
Hallo ulli76.
Das klingt doch gut.
Also werde ich heute meinem Versicherungsvertreter sagen, das wir das mit der ANwartschaft lassen, oder?
Bezueglich Pflegeversicherung.
Vorher, und auch aktuell bin ich bei der AOk versichert.
Soll ich dort also anrufen, und sagen das ich eine Pflegeversicherung fuer meine Zeit bei der Bundeswehr abschliessen will?
Kann ich alternativ auch einfach eine private abschliessen?
Beste Gruesse
Du kannst die Pflegeversicherung abschließen wo du willst - keiner kann dich zwingen. Für alles andere gilt das, was Ulli schon erwähnt hat. Ich würde allerdings bis Dienstantritt warten und schauen, was dir dazu noch gesagt wird (wird dann aber teurer --> Unisextarife).
Ich hatte gerade eben ein persönliches Gespräch mit einem Vertreter der Allianz Versicherung.
Wir sind die wichtigen Versicherungen durchgegangen und ich bin dann zum Entschluss gekommen, dass 3 Versicherungen eigentlich sehr Sinnvoll sind bzw. einer davon ja Pflicht ist.
Zu einen die Diensthaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung und was man ja machen muss die Pflegepflichtversicherung .
Die Pflegepflichtversicherung habe ich abgeschlossen, was mich 16 € im Monat kosten wird. Die anderen 2 lasse ich mir nochmals durch den Kopf gehen. Jedoch so wie es erklärt wurde ( was auch Sinn macht ), werde ich diese auch diesen Monat abschließen.
Was anderes an Versicherungen, braucht man denke ich nicht zwingend.. ( Falls man sich ne Wohnung Mieten möchte, dann evt. noch Hausratsversicherung )
Wie alt bist du? Wohnst du noch zu Hause?
Richtet sich Ihre Frage an mich?
Ich bin 25 Jahre jung und habe meine eigene Wohnung aufgelöst. Ich bin seit ein paar Monaten Wohnhaft bei meiner Verlobten.
Die 3 Versicherungen finde ich gut, richtig und wichtig.
Pflegeversicherung: Muss man sowieso gesetzlich haben, daher gibts keine Diskussionen.
Privathaftpflicht: Die sollte auch grundsätzlich jeder haben. Es kann immermal ein Missgeschick passieren, davor ist keiner gefeit. Wenn durch irgendein dummes Missgeschick jemand schwer verletzt wird, dann ist man im schlimmsten Fall bis ans Lebensende verschuldet. Ähnliches gilt bei einem hohen Sachschaden.
Diensthaftpflicht: Die ist auch wichtig, aber nach meiner ganz persönlichen Einschätzung nicht sooooo wichtig, wie die private Haftpflicht. Bei der Bundeswehr muss man nämlich nicht für jedes Missgeschick haften, sondern nur bei sogenannter "grober Fahrlässigkeit".
Was ich persönlich auch jedem Bürger immer empfehlen würde, wäre eine Rechtschutzversicherung.
ZitatWas ich persönlich auch jedem Bürger immer empfehlen würde, wäre eine Rechtschutzversicherung.
Klientelratschlag?
Demgegenüber wäre eine Berufsunfähigkeitsversicherung gerade bei Berufsanfänger DEUTLICH wichtiger - Rechtsschutz ist eher eine "Luxusversicherung", weil es in diesem Bereich kaum ein existientielles Risiko gibt.
(man kann sich immer noch aussuchen, ob man selber klagt - und wenn man gewinnt, kostet es in der Regel nichts - außerdem sind Prozeßkosten idR überschaubar).
ZitatDemgegenüber wäre eine Berufsunfähigkeitsversicherung gerade bei Berufsanfänger DEUTLICH wichtiger - Rechtsschutz ist eher eine "Luxusversicherung", weil es in diesem Bereich kaum ein existientielles Risiko gibt.
(man kann sich immer noch aussuchen, ob man selber klagt - und wenn man gewinnt, kostet es in der Regel nichts - außerdem sind Prozeßkosten idR überschaubar).
Also das ist gelinde gesagt dummes Zeug.
Selbst bei überschaubaren Streitwerten beträgt das Prozessrisiko ganz schnell mehrere tausend Euro. Ohne eine Rechtschutzversicherung lohnt sich in den meisten Fällen auch ein gerichtlicher Vergleich nicht, weil dann jeder seine eigene Kosten tragen muss. Und zu guter letzt ist vielen nicht klar, was alleine ein Gutachten kosten kann. Ich selbst habe - trotz eigenen Fachwissens - eine Rechtschutzversicherung. Ich weiß nämlich, was Sachverständigengutachten kosten, wenn man mal eines braucht.
Ich hatte mal einen unverschuldeten Verkehrsunfall, bei dem die gegnerische Versicherung mir eine Mitschuld geben wollte. Die Konsequenzen wären gewesen, dass meine eigene Versicherung einen Teil hätte bezahlen müssen, mit allen Konsequenzen, also Selbstbeteiligung und Rückstufung. Ohne Rechtschutzversicherung hätte ich das zähneknirschend hinnehmen müssen. Aber Dank Rechtschutz konnte ich die gegnerische Versicherung verklagen und habe auch natürlich gewonnen. Damit es aber soweit kam, musste ich - da ich Kläger war - sämtliche Beweise, einschließlich von Gutachten, vorfinanzieren.
Der Prozess hat am Ende knapp 8000,- Euro gekostet (zwei Anwälte, 4 Zeugen nebst Reisekosten, Sachverständigengutachten und Gerichtskosten), von denen ich etwa 5000,- Euro vorlegen musste (hat aber die RSV übernommen). Klar musste am Ende der Gegner bezahlen, aber man musste erstmal vorlegen. Es hat sich aber gelohnt.
Aber auch wenn man im Bereich der Bundeswehr bleibt, dann sieht man deutlich, wie wertvoll es sein kann, ohne Kostenrisiko zu einem Anwalt gehen zu können. Die regelmäßig wilden Geschichten hier aus dem Forum belegen das eindrucksvoll.
Zitat von: justice005 am 11. Dezember 2012, 15:20:05
Aber auch wenn man im Bereich der Bundeswehr bleibt, dann sieht man deutlich, wie wertvoll es sein kann, ohne Kostenrisiko zu einem Anwalt gehen zu können.
Vor allem, wenn so hört, dass selbst Mitglieder im Bundeswehrverband regelmäßig nicht den erwarteten Rechtsschutz vom Verband bekommen, der eigentlich Teil der Mitgliedschaft ist.
Ich kenne mich mit den Konditionen im BW-Verband nicht aus. Soweit ich weiß, ist aber in der Standard-Mitgliedschaft nur eine Erstberatung bei einem Vertragsanwalt umsonst. Will man mehr, braucht man eine extra-Police.
Grundsätzlich kann man sich gegen alles versichern und zahlt sich letztlich tot an überflüssigen Versicherungen. Daher muss jeder selbst entscheiden, was für ihn wichtig ist.
Ich selbst habe, soweit ich nichts vergessen habe,:
- Kranken- und Pflegeversicherung (logisch)
- Zahnersatzversicherung (sowas brauchen natürlich Soldaten nicht.... )
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- private Unfallversicherung
- KFZ-Vollkaskoversicherung
- Hausratversicherung
- Rechtschutzversicherung
- Private Haftpflicht
- Renten- und Lebensversicherung
Füe einen Soldaten, der regelmäßig Dienst-Kfz bewegt kann darüber hinaus noch eine Dienst-Kfz Haftpflichtversicherung sinnvoll sein. Ansonsten deckt sich das was du hast mit dem was ich hab. ;)
@ Hallo Zieher,
da für Dich die neuen Regelungen des Soldatenversorgungsgesetztes (SVG) gelten werden - auf Grund der Einstellung zum 01.04.13 -,
wirst Du als SaZ 04 Anspruch auf Übergangsgebührnisse (ÜG) nach dem DZE haben. 12 Monate lang. Siehe § 11 des aktuellen SVG.
In der Zeit des Bezuges von ÜG hast Du Anspruch auf die sog. "Beihilfe" des Bundes.
Diese übernimmt für Soldaten 70 % der Behandlungskosten.
Die restlichen 30 % muss der Soldat selbst versichern !
Und hier kommt die Anwartschaftsversicherung ins Spiel !!
Wer vor der Bw in der GKV war und nicht - wie in der Bröschüre beschrieben - innerhalb von 3 Monaten nach
Ernennung zum SaZ seiner Krankenkasse mitteilt, dass er für die Zeit des Wehrdienstes freiwilliges Miglied bleiben will...
...Benötigt ab dem Beginn der ÜG eine "Restkostenversicherung" von einer privaten Krankenversicherung.
(Es sei denn, wie auch in der Broschüre genannt, er nimmt sofort nach DZE eine versicherungspflichtige Tätigkeit auf...)
Um sicherzustellen das Dich diese PKV auch auf jeden Fall aufnimmt - selbst wenn Du in der Zeit des Wehrdienstes erkrankst -
gibt es die Anwartschaftsversicherung. Denn diese bestimmt, dass der Versicherungsschutz ab dem Beginn der ÜG auflebt,
ohne das eine Gesundheitsprüfung erfolgt.
Für einen SaZ 04 ist dabei eine "kleine" Anwartschaft ausreichend. Denn diese garantiert den Wegfall der Gesundheitsprüfung.
Die "große" Anwartschaft ist nur für Berufssoldaten sinnvoll. Diese legt den Beitrag bei Aufleben der Versicherung (Eintritt in die
Pension) auf das Lebensjahr bei Abschluss der großen Anwartschaft fest.
Beispiel :
Ein StFw geht mit 54 in Pension, hat die große Anwartschaft aber mit 33 abgeschlossen.
Bei Beginn der Versicherung mit 54 erfolgt keine Gesundheitsprüfung und er zahlt die Beiträge eines 33-Jährigen.
Zum Thema Pflegeversicherung...
Diese ist eine Pflichtversicherung für jeden SaZ/BS ab Beginn des Dienstverhältnisses !
Alles weiteres dazu steht klar in der Broschüre :
Hinsichtlich der Frage, bei welcher Pflegekasse diese Versicherung abgeschlossen werden muss,
gilt der Grundsatz: ,,Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung".
Damit soll erreicht werden, dass die Versorgung bei Krankheit und Pflege in ,,einer Hand" liegt.
Für Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit bedeutet dies:
a) während der Dienstzeit bei der Bundeswehr:
bei freiwilliger Fortsetzung der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (siehe Kapitel 1.1):
>>> Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung
bei Bestehen einer privaten Krankenversicherung (siehe Kapitel1.2), auch als Ruhens- oder Anwartschaftsversicherung:
>>> Pflicht zum Abschluss und zur Aufrechterhaltung einer privaten Pflegeversicherung
Was macht denn eine "Diensthaftpflicht-KFZ-Versicherung"? (nie gehört...)
Deckt die ab, wenn man grob fahrlässig einen Unfall gebaut hat? Und wenn ja, was fällt darunter? Betrunken oder im Drogenrausch ein Dienst-KFZ schrotten, kann wohl kaum versichert werden... ;D
Mir fällt allenfalls ein Unfall bei deutlich überhöhter Geschwindigkeit ein, oder einen LKW ohne Einweiser rückwärts gegen die Wand fahren. Bei allen anderen "Standard-Situationen" handelt es sich ja in aller Regel nur um einfache Fahrlässigkeit.
Aber trotzdem ist das interessant. Ich hätte gedacht, dass das in der allgemeinen Diensthaftpflicht mit drin ist, zumal ich früher Transportsoldat war...
ZitatIch hätte gedacht, dass das in der allgemeinen Diensthaftpflicht mit drin ist, zumal ich früher Transportsoldat war...
Jaaaa, als GWDL/FWDL. Die wurden ja auch jedes Quartal mit der "Fahrerliste Wehrpflichtige" über den Bund (nach)versichert.
Meldetermin immer bis zum 5. des auf das Quartal folgenden Monats an die Truppenverwaltung gemäß Dauerterminkalender. ;D
tja.. diese Einblicke habe ich damals noch nicht gehabt, als kleiner GWDL ;) ... danke für die Info!
Zitat von: justice005 am 11. Dezember 2012, 18:18:11
Was macht denn eine "Diensthaftpflicht-KFZ-Versicherung"? (nie gehört...)
Deckt die ab, wenn man grob fahrlässig einen Unfall gebaut hat? Und wenn ja, was fällt darunter?
Richtig,eine Dienst-Kfz Haftpflicht kommt dann ins Spiel,wenn ein Soldat grob fahrlässig beim Fahren eines Dienstfahrzeuges einen Schaden verursacht. Wobei diese Haftpflicht Versicherung eigentlich den Vollkaskoschaden,also den am Dienstfahrzeug oder an sonstigem Bundeswehrmaterial entstandenen Schaden abdeckt,denn für den normalen Haftpflichtschaden nach außen hin haftet der Bund und darf den Soldaten dafür auch nicht in Regress nehmen. Und bei der Bewertung war fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich gemacht wurde gibt es eigentlich keine Unterschiede zu zivilen Unfällen. ;)
Gruß Andi
@ Justice:
Ja, es können auch hohe Gerichtskosten anfallen - aber es sind in der Regel keine Risiken, die die Existenz bedrohen (und Dein Fall zeigt ja, es wäre auch ohne Rechtsschutzversicherung gegangen - Du hast gewonnen).
Eine Berufsunfähigkeit (bei Eintritt) erreicht aber schnell Werte von Millionen Euro - und da man dann eben kein Einkommen mehr hat, wäre man dann Sozialfall.
Unterschied in der Wichtigkeit erkannt? (Ist übrigens nicht nur meine Meinung, sondern sagen alle unabhängigen Verbraucherportale, Stiftung Warentest und alle Fachleute).
Was wichtig ist und was unwichtig ist, das muss jeder ganz für sich entscheiden. Darüber kann man auch lange und breit philosophieren und ich will niemandem eine Meinung aufzwingen. Allerdings teile ich Deine Meinung nicht, dass eine RSV nicht existentiell sein kann.
Verklage mal in der freien Wirtschaft eine große Firma im Rahmen einer Kündigungsschutzklage und einige Dich dann auf eine hohe Abfindung, um vielleicht ein kreditfinanziertes Haus zu retten. Da hast du nur mit einer RSV Chancen, denn kein normaler Mensch kann die Kosten vorfinanzieren. Da gibt es auch jede Menge anderer Beispiele. Die Liste der unterschiedlichsten existentiellen Rechtsstreitigkeiten würde wohl eindeutig das Forum sprengen. Die Bundeswehr vor dem Verwaltungsgericht zu verklagen, kann im Einzelfall durchaus auch existentiell sein.
Aber wie gesagt. Das muss jeder ganz alleine für sich ausmachen. Ich wollte nur meine Ansicht zum besten geben und ganz bestimmt niemandem etwas aufzwingen.
@ Justice005:
Die Bewertung von Risiken kann man wissenschaftlich belegen, und "wichtig" ist halt die Frage der Existens.
http://www.capital.de/finanzen/versicherung-vorsorge/:Notwendige-Versicherungen--Wie-ein-Insider-seinen-Risikoschutz-strukturiert/100029701.htmlZitatAnstatt sich auf das Wesentliche zu konzentrieren, setzen die meisten Deutschen jedoch auf die falschen Policen: Sie schützen sich gegen Kleinrisiken.
Zu diesen Kleinrisiken gehört halt eine Rechtschutzversicherung - kann man machen, richtig notwendig ist es nicht. Die meisten Menschen führen eben keine Prozesse, die Kosten sind in aller Regel überschaubar.
So sagen es halt alle Versicherungsfachleute.
Wenn Du mir einen link bringst, wo Rechtschutz vor z. B. BUZ / Privathaftpflicht angeraten wird, können wir weiterdiskutieren (Du wird so einen fachlichen Ratschlag aber nirgendwo finden).
ZitatWenn Du mir einen link bringst, wo Rechtschutz vor z. B. BUZ / Privathaftpflicht angeraten wird, können wir weiterdiskutieren
Nö. Wie ich oben schon sagte, will ich weder diskutieren, noch Dich von meiner Meinung überzeugen. Ich wollte meine (abweichende) Meinung nur darstellen und ggf. kurz begründen, und das habe ich getan.
@ Justice005:
Deine Begründung kann ich sachlich nicht nachvollziehen.
Ich akzeptiere aber Deine (abweichende) Meinung - allerdings solltest Du, da Deine Meinung im Widerspruch zu allen Fachleuten steht, diese nicht als Ratschlag kommunizieren, sondern als dass was es ist - eine persönliche Einzelmeinung im Widerspruch zur sachlich begründeten Fachmeinung.
(Ich habe z. B. auch eine Hausratversicherung, obwohl dies kein großes Risiko ist und ich den Schaden tragen könnte - man schläft halt besser. Ich würde aber niemanden eine Hausratversicherungen anraten, wenn er noch nicht Haftpflicht und BUZ hat).
Wieso vergeudet ihr eigentlich eure wertvolle Zeit mit solchen Dingen? Ändert doch eh nichts an der Situation :-)