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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Mischa-86 am 11. Dezember 2012, 13:16:53

Titel: Ernennungsurkunde SaZ
Beitrag von: Mischa-86 am 11. Dezember 2012, 13:16:53
Hallo zusammen,

habe heute meinen Dienstantrittsbescheid erhalten.

Darin steht: Nach Ihrem Dienstantritt erhalten Sie die Ernennungsurkunde, durch die das Dienstverhältnis eines SaZ berufen werden und die Mitteilung über die Dauer Ihres Dienstverhältnisses entsprechend der von Ihnen abgegebenen Verpflichtungserklärung.

Wann genau gibt es denn die Urkunde? Direkt zum Dienstantritt oder nach der AGA? Oder wann anders?  :D

Liebe Grüße Mischa
Titel: Antw:Ernennungsurkunde SaZ
Beitrag von: KlausP am 11. Dezember 2012, 13:22:06
Die "Berufung in das Dienstverhältnis eines SaZ" mit der Übergabe der Ernennungsurkunde soll inerhalb der ersten 4 (oder 5 ?) Tage nach Dienstantritt erfolgen.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde SaZ
Beitrag von: Mischa-86 am 11. Dezember 2012, 17:02:26
Ok danke. Auf dem beiblatt steht noch das zu der ernennungsurkunde eine Mitteilung über die Dauer der Dienstzeit von zunächst 6 Monaten beigefügt wird...

Das ist Ja die probezeit...

Ist es mir also nicht möglich in der ersten zeit z.b. ein Auto auf pump zu kaufen weil das Erst auf 6 Monate begrenzt ist schriftlich?
Titel: Antw:Ernennungsurkunde SaZ
Beitrag von: wolverine am 11. Dezember 2012, 17:28:18
Zitat von: Mischa-86 am 11. Dezember 2012, 17:02:26
Ist es mir also nicht möglich in der ersten zeit z.b. ein Auto auf pump zu kaufen weil das Erst auf 6 Monate begrenzt ist schriftlich?
Das ist doch eine Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Verkäufer/ Finanzierer. D. h.: Woher sollen wir das wissen?! Wenn dieser eine Beschäftigungsgarantie von 6 + X Monaten verlangt, dann wohl nicht.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde SaZ
Beitrag von: Mischa-86 am 11. Dezember 2012, 17:31:33
Meine damit ob ich anfangs nichts schriftliches bekomme woraus zu lesen ist das ich 4 Jahre dort bin. Weil ich denke wenn ich nur schriftlich was für die 6 Monate Probezeit habe, werde ich nichts kaufen können anfangs...
Titel: Antw:Ernennungsurkunde SaZ
Beitrag von: wolverine am 11. Dezember 2012, 17:39:35
Sie lesen aber hier auch die "Ich halt das nicht mehr aus und möchte umgehend die Bw verlassen"-Threats?! Die KFZ-Finanzierung bliebe Ihnen dann nämlich erhalten.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde SaZ
Beitrag von: Mischa-86 am 11. Dezember 2012, 17:50:33
Darum geht's nicht... Und ein weichei bin ich ebenfalls nicht  ;)
Titel: Antw:Ernennungsurkunde SaZ
Beitrag von: wolverine am 11. Dezember 2012, 19:41:28
Das haben ca. 100% der späteren Abbrecher auch von sich behauptet. Es ist auch gar nicht schlimm ein Weichei zu sein. Nicht jeder ist für den Job geboren. Es ist aber schon schlimmer ein hochverschuldetes Weichei ohne Job und Einkommen zu sein.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde SaZ
Beitrag von: KlausP am 11. Dezember 2012, 19:48:10
Zitat von: Mischa-86 am 11. Dezember 2012, 17:31:33
Meine damit ob ich anfangs nichts schriftliches bekomme woraus zu lesen ist das ich 4 Jahre dort bin. Weil ich denke wenn ich nur schriftlich was für die 6 Monate Probezeit habe, werde ich nichts kaufen können anfangs...

Doch, Sie haben doch eine Ausfertigung Ihrer Verpflichtungserklärung bekommen, aus der hervorgeht, dass Sie sich für 4 Jahre verpflichtet haben. (was für'n grausliger Satz!  ::)).
Die Festsetzung der Dienstzeit auf 6 Monate hat nichts mit Ihrer Kündigungsmöglichkeit innerhalb dieser Frist zu tun, das gab es schon, als an die Kündigungsfrist für Alle noch nicht zu denken war. Diese 6 Monate sind die "Rückversicherung" des Dienstherrn, wenn der feststellt, dass der Kamerad SaZ doch nicht so der Super-Duper-Schpeschel-Sniper-TopGun-Falli ist, sondern 'ne ausgesprochene Hupe. Dann wird die Dienstzeit nämlich nicht auf die vollen 4 Jahre festgesetzt und man ist nach 6 Monaten wieder draußen - ob man will oder nicht.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde SaZ
Beitrag von: schlammtreiber am 12. Dezember 2012, 08:58:23
Zitat von: wolverine am 11. Dezember 2012, 19:41:28
Es ist auch gar nicht schlimm ein Weichei zu sein.

Doch, ich finde man sollte Weicheiern das Wahlrecht und die Hoden entziehen, sie dann erschießen, häuten, vierteilen und anschließend mit Katzendreck bewerfen.
Zwingend in dieser Reihenfolge.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde SaZ
Beitrag von: StieWei am 02. Januar 2013, 15:49:33
Du wirst wohl warten müssen bis die 6 Monate rum sind.

Ich habe selbst für eine Bank und dort mit Autokrediten gearbeitet.
Die Probezeit war bei uns ein KO, das wir den Kredit abgelehnt haben. Ausnahmen sind, das Unterlagen eingereicht werden, die z.B. besagen, das die 6 Monate zwar im Vertrag festgehalten wurden, allerdings nicht wirksam sind. Das war ein Schreiben vom Arbeitgeber selbst.
Im Falle der Bundeswehr wird es also schlecht, bis gar nicht möglich sein, so ein schreiben zu erhalten und so lange die Probezeit besteht, ist es ein zu hohes Risiko dich als "Partner" zu akzeptieren.
Du kannst allerdings, sofern sich jemand anbietet, mit deinem Vater, Mutter, etc. einen gemeinsamen Kredit anfragen, in dem die andere Person Kreditnehmer 1 und du Kreditnehmer 2 bist. Beide Personen sind gleichgestellt und im Prinzip, könnte alles über dich laufen (Abbuchungen, Kontakt, etc.). Die Bank benötigt nur jemanden zur Sicherheit.
Allerdings sollte auch beachtet werden, das die Personen von der Schufa als Positiv bewertet werden und auch andere Kriterien geprüft werden.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde SaZ
Beitrag von: Rollo83 am 02. Januar 2013, 15:53:20
Bei der Citybank oder heute Targobank bekommt man doch sogar als Hartzer nen Kredit.
Titel: Antw:Ernennungsurkunde SaZ
Beitrag von: wolverine am 02. Januar 2013, 15:53:30
Und die Person würde dann im Fall der Ausstiegsoption des Soldaten den Kredit in voller Höhe zahlen ("Den Bürgen sollst Du würgen!" und hier wäre er sogar selbst Kreditnehmer!)