Hallo liebes Forum
Ich habe eine kleine Frage bevor ich mich einem Wehrdienstberater stelle :D
Und zwar bin ich 24 Jahre alt und habe eine Ausbildung als Gesundheits und Krankenpflegeassistent dazu 3 1/2 Jahre Berufserfahrung, und dazu einen Hauptschulabschluss, und wollte fragen, unter welchem Dienstgrad ich eingestellt werden könnte, bzw ob ich eine Laufbahn einschlagen kann also ob dort z.b
der Feldwebel im Sanitätsdienst in Frage kommen würde.
Ich danke für die Antworten und wünsche noch einen schönen Abend , danke :)
M.E. ist deine Ausbildung kein Beruf auf Gesellenebene (also eine 3jährige Berufsausbildung).
Von daher wäre er nicht nutzbar für die Einstellung mit einem höheren Dienstgrad.
Sehe ich genauso- kein verwertbarer Beruf für den ZSanDst.
Also laut eines Beitrags aus eurem Forum von 2009 ist der Beruf von der Bundeswehr anerkannt, ob das geändert wurde?
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=21317.0
In dem verlinkten Thread war eben nicht so klar, ob der jetzt verwertbar ist oder nicht.
Es reicht zumindest auf keinen Fall für den Feldwebel.
Ob es als Berufsausbildung im Sinne der Qualifikation als Feldwebelanwärter reicht (Hautpschulabschluss plus Berufsausbildung) müsstest du nachfragen.
Ich sehe das von der Qualifkationsebene allerdings vergleichbar wie einen Rettungssanitäter- ist auch ein Beruf den man ausüben kann, aber eben keine Berufsausbildung im engeren Sinne.
Alles klar,
vielen dank für die Auskunft
"Leider" derzeit im Urlaub ;D, kann also nicht nachschauen, aber wenn es kein 3jähriger Beruf ist, sollte er nicht anerkannt sein. Vllcht kann ja Cherryblossom mal morgen im AVK SK nachschauen.
Zitat von: Ralf am 12. Dezember 2012, 21:04:53
"Leider" derzeit im Urlaub ;D, kann also nicht nachschauen, aber wenn es kein 3jähriger Beruf ist, sollte er nicht anerkannt sein. Vllcht kann ja Cherryblossom mal morgen im AVK SK nachschauen.
Entschuldigung was bitte :D?
Abwarten. ;)
Der User "cherryblossom" (oder jeder andere mit Intranet-Zugang) könnte morgen mal im "Katalog" nachschauen, ob der Assistentenberuf für eine Einstellung verwertbar ist. Das sollte mein Beitrag aussagen.
Zitat von: Ralf am 12. Dezember 2012, 21:20:30
Abwarten. ;)
Der User "cherryblossom" (oder jeder andere mit Intranet-Zugang) könnte morgen mal im "Katalog" nachschauen, ob der Assistentenberuf für eine Einstellung verwertbar ist. Das sollte mein Beitrag aussagen.
Ah das wäre natürlich toll :)
Ich würde auch mal behaupten, das die nicht anerkannt wird von der Bw.
Scheint eine rein schulische Ausbildung zu sein (das wäre ja noch ok), die aber dazu noch landesrechtlich anders geregelt ist. Somit scheint es keine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgsetz zu sein.
Ich meite mal irgendwo gehört zu haben, das solche Berufe die nicht dem BBiG entsprechen grundsätzlich für die Bw nicht in Frage kommen. Aber das ist nur eine Vermutung.
Zitat von: mailman am 12. Dezember 2012, 21:54:21
Ich würde auch mal behaupten, das die nicht anerkannt wird von der Bw.
Scheint eine rein schulische Ausbildung zu sein (das wäre ja noch ok), die aber dazu noch landesrechtlich anders geregelt ist. Somit scheint es keine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgsetz zu sein.
Ich meite mal irgendwo gehört zu haben, das solche Berufe die nicht dem BBiG entsprechen grundsätzlich für die Bw nicht in Frage kommen. Aber das ist nur eine Vermutung.
Nein nein :) es ist keine rein schulische Ausbildung, Die Ausbildung umfasst in der Regel über 500 Stunden theoretische Ausbildung und über 1.100 Stunden praktische Ausbildung in einer Klinik. Am Ende der Ausbildung findet eine praktische, schriftliche und mündliche Abschlussprüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss statt. Diese ich mit 1x Sehr gut und 2x gut bestanden habe.
Kann mir den ggfs jemand sagen was den in Frage kommen könnte ? Oder ob ich quasi als " sogenannte Schulterglatze" anfangen werde :D
Also es ist so, wie schon geahnt, der Assistent ist nicht nuthbar für eine Einstellung mit höherem Dienstgrad, nur der vollwertige Gesundheits- und Krankenpfleger.
Einsteigen würdest du somit mit dem untersten Dienstgrad. Je nach Schulbildung kommt z.B. die Uffz (mit HS) oder Fw-Laufbahn (mit RS) in Frage.
Sorry, hätte gestern auch schon direkt hier geantwortet, aber irgendwie hat Tapatalk bei mir was durcheinander geschmissen.
Wie Ralf schreibt; ich hatte heute morgen direkt nachgeschaut; leider nicht verwertbar, somit der Einstieg als "Schulterglatze".
Du hattest geschrieben, dass du den HS-Abschluss hast und die besagte Ausbildung, richtig?! Damit wäre die Mannschafts- oder die Uffz.-Laufbahn möglich.
Hast du durch deine Ausbildung einen höherwertigen Schulabschluss erworben (bei manchen ist dies so); bringst nun also die mittlere Reife mit, könntest Du in die Fw-Laufbahn einsteigen.
Aktuell haben die Sanis auch einen enorm hohen Bedarf in allen Laufbahnen (Msch/Uffz/Fw), das der aktuelle Stand vom November. :)
Zitat von: Cherryblossom am 13. Dezember 2012, 08:45:08
Sorry, hätte gestern auch schon direkt hier geantwortet, aber irgendwie hat Tapatalk bei mir was durcheinander geschmissen.
Wie Ralf schreibt; ich hatte heute morgen direkt nachgeschaut; leider nicht verwertbar, somit der Einstieg als "Schulterglatze".
Du hattest geschrieben, dass du den HS-Abschluss hast und die besagte Ausbildung, richtig?! Damit wäre die Mannschafts- oder die Uffz.-Laufbahn möglich.
Hast du durch deine Ausbildung einen höherwertigen Schulabschluss erworben (bei manchen ist dies so); bringst nun also die mittlere Reife mit, könntest Du in die Fw-Laufbahn einsteigen.
Aktuell haben die Sanis auch einen enorm hohen Bedarf in allen Laufbahnen (Msch/Uffz/Fw), das der aktuelle Stand vom November. :)
Hey , vielen dank für die Mühe :)
Gibts für die Uffz.- Laufbahn irgendwas besonderes was ich beachten muss, damit dies auch passiert ?
Ich weiß nicht ob ich durch die Ausbildung einen höherwertigen Abschluss bekommen habe, dies hat uns nie jemand mitgeteilt, und ehrlich gesagt habe ich mich auch nie darüber Informiert, weiß vllt jemand wie ich mich kundig machen kann?
Wäre schön wenn alles klappt, aber leider hat mein Wehrdienstberater erst einen Termin für Februar.
Das Kultusministerium deines Bundeslandes ist zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen. Die müsstest du anschreiben. Steht denn nichts auf deinem Berufsabschlusszeugnis drauf?
Wenn du deinen Beratungstermin hast, dann kannst du deine Wunschlaufbahn äußern, wäre natürlich gut, wenn du bis dahin schön wüsstest, welchen Abschluss du hast.
Bei mir steht das auf dem Berufsschulabschlusszeugnis drauf.
Im Bereich der Gesamtnote müsste das vermerkt sein.
Zitat von: Ralf am 13. Dezember 2012, 12:46:27
Das Kultusministerium deines Bundeslandes ist zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen. Die müsstest du anschreiben. Steht denn nichts auf deinem Berufsabschlusszeugnis drauf?
Wenn du deinen Beratungstermin hast, dann kannst du deine Wunschlaufbahn äußern, wäre natürlich gut, wenn du bis dahin schön wüsstest, welchen Abschluss du hast.
Ich war ja nicht wirklich in einer "Berufsschule" dies war eine normale Krankenpflege Schule, wie gesagt ich habe 3 Prüfungen gemacht - Mündlich - Schriftlich und Praktisch diese mit Sehr gut bis gut bestanden.
Und auf dem Zeugnis steht nur das ich mich " Gesundheits und Krankenpflegeassistent" nennen darf bzw diese Bezeichnung führen darf.
Und die Ausbildung bzw das Examen vor einem Staatlichen Prüfungsausschuss gemacht habe, was evtl auch daran liegt das diese nicht von der Bundeswehr anerkannt wird, da es die Ausbildung nur in Hessen und in meinem Land ( Nordrhein-Westfalen) gibt.
http://berufenet.arbeitsagentur.de/berufe/start?dest=profession&prof-id=30191@ Grayfox123:
Es handelt sich beim Assistenten um eine "Kurzausbildung", die nunmal nicht den Kriterien einer "Vollausbildung" entspricht und daher von der Bundeswehr nicht als "Anerkennungsberuf" berücksichtigt wird.
Zitat von: Grayfox123 am 12. Dezember 2012, 22:14:58
Zitat von: mailman am 12. Dezember 2012, 21:54:21
Ich würde auch mal behaupten, das die nicht anerkannt wird von der Bw.
Scheint eine rein schulische Ausbildung zu sein (das wäre ja noch ok), die aber dazu noch landesrechtlich anders geregelt ist. Somit scheint es keine Berufsausbildung nach dem Berufsbildungsgsetz zu sein.
Ich meite mal irgendwo gehört zu haben, das solche Berufe die nicht dem BBiG entsprechen grundsätzlich für die Bw nicht in Frage kommen. Aber das ist nur eine Vermutung.
Nein nein :) es ist keine rein schulische Ausbildung, Die Ausbildung umfasst in der Regel über 500 Stunden theoretische Ausbildung und über 1.100 Stunden praktische Ausbildung in einer Klinik. Am Ende der Ausbildung findet eine praktische, schriftliche und mündliche Abschlussprüfung vor einem staatlichen Prüfungsausschuss statt. Diese ich mit 1x Sehr gut und 2x gut bestanden habe.
Kann mir den ggfs jemand sagen was den in Frage kommen könnte ? Oder ob ich quasi als " sogenannte Schulterglatze" anfangen werde :D
So so, da sagt berufe.net abr was anderes:
ZitatGesundheits- und Krankenpflegehelfer/in ist eine landesrechtlich geregelte schulische Ausbildung an Schulen des Gesundheitswesens und anderen Bildungseinrichtungen.
Je nach Bundesland führt die Ausbildung zu unterschiedlichen Abschlussbezeichnungen.
Eine schulische Ausbildung hat auch nix mit Berufsschule oder Praktika, oder einer Krankenpflegeschule zu tun. Die Unterscheidung ist meist ganz einfach. Eine betriebliche Ausbildung z.B. findet im dualen System statt und man erählt ene Ausbildungsvergütung und bezahlt auch Beiträge zur SV. Und Berufssfachschuel ist nicht gleich Berufsschule.
Ein gutes Beispiel für eine schulische Ausbildung ist der RA, wie er an vielen Schulen angeboten wird. Das ist trotz Praktika eigentlihc immer noch eine schulische Ausbildung.
Hieß das nicht früher Krankenpflegehelfer?
So heißt es auch in Berufe.net auch noch. Also Gesudnheits und Krankenpflegehelfer. Aber das kann ja jedes BL nennen wie es will, denke ich mal.
.. nochmal: Der "Assistent" bzw. "Helfer" macht nur eine Kurzausbildung (von z. b. einem Jahr), die Bundeswehr verlangt aber eine VOLLausbildung (in der Regel drei Jahre) in einem entsprechenden Beruf um eine Anerkennung möglich zu machen.
Ein "Helfer" wird also, wenn überhaupt, als "Schulterglatze" einsteigen.
Es hat ja auch nie jemand was anderes behauptet. Ich wollte nur darstellen, das die Ausbildung des TE eben doch eine schulische ist, und er wollte das nicht glauben.
Zitat von: mailman am 13. Dezember 2012, 16:24:23
Ein gutes Beispiel für eine schulische Ausbildung ist der RA,
Ne, das bin ich. :D
Ich will Dich wirklich nicht enttäuschen, "wolverine", aber der Kamerad "mailman" spricht hier nicht von einem am Existenzminimum herum krauternden Rechtsanwalt, sondern in Anlehnung an die Ausgangsqualifikation des TE wohl eher vom Rettungsassistenten, auch "RettAss" oder eben "RA" abgekürzt ;) !
Zitat von: mailman am 13. Dezember 2012, 17:27:10
Es hat ja auch nie jemand was anderes behauptet. Ich wollte nur darstellen, das die Ausbildung des TE eben doch eine schulische ist, und er wollte das nicht glauben.
Da muss ich dich leider enttäuschen, ich weiß ja wohl am besten wo ich gearbeitet habe und was ich gelernt habe :D
Kurz und Knapp , Berufe.net labbert Bullshit! Ich weiß nicht wie es in anderen Bundesländern ist, aber bei mir in NRW ist es so.
Fakt ist, das ich an die 500 Std in der Berufsschule bzw Pflegeschule sahs und rund 1100 Std im Krankenhaus gearbeitet habe dort u.a in der Neurologie, SAS ( Schlag Anfall Station), Innere, Notaufnahme und Chirugie.
Ich habe eine Monatlichevergütung von knapp 800 € bekommen und habe ganz normale meine SL wie Arbeitslosengeld Rente usw gezahlt.
Und nein, hier in NRW heißst es Gesundheits und Krankenpflegeassistent :)
Ich glaube Sie labern Bullshit. Auch bei schulischen Ausbildungen kann es Zusatzverträge für Praktika u. ähnliches geben. Oder es läuft wie eine EQJ.
Aber wenn sie glauben das der Schnee schwarz ist dann ist er eben schwarz.
Ist ja auch egal die Ausbildung ohnehin nicht für die Bundeswehr nutzbar ist.
Ich glaube sie hängen sich zu sehr an dieser Schulgesichte auf.
Nochmal, die Ausbildung ist in anderen Berufsländern anders strukturiert.
Seit Januar 2004 unterliegt die Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer dem Landesrecht, d. h., jedes Bundesland entscheidet, ob die Ausbildung angeboten wird und wie sie strukturiert ist. Das heißst das sie in einigen Bundesländern vllt nur Schulisch ist wie z.B der Rettungsassistent, was ich aber nicht glaube, da man die Arbeit am Menschen völlig vernachlässigen würde. Daher verfügt jedes Bundesland über eine eigene Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Bereich der Krankenpflegehilfe, in den meisten Bundesländern wurden zudem neue Ausbildungskonzepte und Berufsbezeichnungen eingeführt.
Aber wie dem aus sei, die Frage wurde mehrfach beantwortet, und dafür danke ich euch.
Sie scheinen da ein paar Sachen ein wenig durcheinander zu werfen ;) !
Der Rettungsassisitent ist zwar "nur" eine zweijährige Berufsausbildung, aber der Beruf ist eben bundesweit geregelt und anerkannt! Siehe auch Rettungsassisitentengesetz bei Google ;) !
Und z. B. der Rettungssanitäter, der Rettungshelfer und Ihre Ausbildung sind keine einheitlich geregelten Ausbildungen (siehe auch Ihr obiges Posting!) und deswegen auch nicht bundesweit entsprechend anerkannt! Und genau deswegen hilft Ihre Ausbildung beim Einstieg in die Bundeswehr auch nicht für einen höheren Dienstgrad!
Zitat von: Tommie am 13. Dezember 2012, 18:09:50
am Existenzminimum herum krauternden Rechtsanwalt,
Mache Dich noch lustig über die "working poor", die sich gleich in drei und mehr Jobs verdingen müssen damit es reicht. Allein im letzten Monat kamen bei mir zwei dazu.
OK, verstanden ;) ! Bei mir gibt allerdings der "First Job" schon ein solches Einkommen her, das es unnötig macht, micht nebenher zu "prostituieren" ;) !
Angeber; sag´ doch gleich, dass Du Peer heißt.
Zitat von: wolverine am 13. Dezember 2012, 18:55:55
Zitat von: Tommie am 13. Dezember 2012, 18:09:50
am Existenzminimum herum krauternden Rechtsanwalt,
Mache Dich noch lustig über die "working poor", die sich gleich in drei und mehr Jobs verdingen müssen damit es reicht. Allein im letzten Monat kamen bei mir zwei dazu.
Ich kenne dieses Elend, direkt neben dem Justizpalast kann man den Anwaltsstraßenstrich sehen, wo völlig abgemagerte Justitiajünger jeden Passanten anquatschen "Hey Süßer wie wär´s mit uns? Ich mach auch Zivilklagen und alle anderen Sauereien..." ;D
Wenn ich das hier so lese, dann kommen Rechtsanwälte in der nach unten offenen Armutsskala ja gleich hinter Zahnärzten. :D
Während der Wehrübungen bekomme ich wenigstens noch eine warme Mahlzeit am Tag. :-X
Also wenn ich hier in nem anderen Thread gucke, sehe ich ganz viel Arbeit für unsere armen Justiziare... :P ;)
Zitat von: schlammtreiber am 14. Dezember 2012, 09:16:31
Ich kenne dieses Elend, direkt neben dem Justizpalast kann man den Anwaltsstraßenstrich sehen, wo völlig abgemagerte Justitiajünger* jeden Passanten anquatschen "Hey Süßer wie wär´s mit uns? Ich mach auch Zivilklagen und alle anderen Sauereien..." ;D
* - mit dem von der Anwaltskammer geliehenen Talar überm Arm -
Deswegen müssen sich ja auch besagte RAs mit zwielichtigen Gestalten in irgenwelchen Spelunken rumtreiben ;)
Zitat von: ulli76 am 14. Dezember 2012, 15:44:51
Deswegen müssen sich ja auch besagte RAs mit zwielichtigen Gestalten in irgenwelchen Spelunken rumtreiben ;)
GANZ zwielichtige Gestalten und GANZ üble Spelunken ;D