Ich fliege am bald in den Einsatz nach Afgahnistan, bekomme ich AVZ im vorraus? Wenn ja, wann ung.?
Nein.
Ich hab mal das genaue Abflugdatum entfernt. Das ist keine Info, die in´s Netz gehört (ist ja auch für die Beantwortung der Frage nicht relevant)
Ulli, es steht auch noch im Thread-Titel ;)
Wenn das Flugdatum, das im Threat-Titel steht, stimmt, fliegen Sie an diesem Tag genau bis Termiz in Uzbekistan! Am nächsten tag geht es dann von dort aus weiter an Ihren endgültigen betsimmungsort in Afghanistan, wenn alles wie geplant klapp!
Die Zahlung von AVZ wird komplett von der Einsatzwehrverwaltung im Einsatzland übernommen, d.h. dass Ihr BwDLZ im Inland gar nichts damit zu tun hat! Recht zeitnah nach Erledigung aller bürokratischen Formalitäten erhalten Sie einen Abschlag von 15 Tagessätzen AVZ, in Ihrem Falle also in Höhe von € 1.650,-- auf das angegegbene Konto überwiesen. Damit werden dann die nächsten AVZ-Zahlungen verrechnet. Das heisst in Ihrem Falle, dass Sie für Januar keinen AVZ mehr erhalten und die restlichen Tage des Abschlages mit dem Februar-AVZ verreechnet werden, den Sie dann Anfang März auf Ihrem Konto finden sollten. Anfang April kommt dann der März-AVZ, der in Ihrem Falle wohl komplett gezahlt werden wird. Der AVZ des letzten Monats im Einsatz wird nach Ihrem OUT tagesgenau berechnet und zeitnah angewiesen werden!
Danke für die schnelle Antwort.
Um die Frage aus der Email hier zu beantworten, dass zukünftige Fragesteller auch was davon haben ;) :
Wenn Sie an Ihrem Bestimmungsort in Afghanistan gelandet sind, dann haben Sie dort zeitnah, spätestens aber am dritten Arbeitstag, das sogenannte "IN-Briefing", auch "Belehrungsmarathon" genannt! Dort ist auch ein Zeitfenster für den Rechnungsführer vorgesehen. In dieser Belehrung durch den Rechnungsführer aus der Einsatzwehrverwaltung im Einsatzland erhalten Sie auch die Formulare für den AVZ, in die Sie u. a. Ihre Kontonummer eintragen müssen und denen Sie eine Kopie der Kommandierungsverfügung für den Einsatz beilegen müssen! Diese Formulare sind dann zahlungsbegründende Unterlagen für den AVZ! Merke: Keine Kommandierung, kein AVZ ;) ! Weiterhin ist für die Gewährung des Abschlages in Höhe von 15 Tagessätzen des AVZs Ihre körperliche Anwesenheit im Einsatzland notwendig! So lange Sie zu hause sind, haben Sie auf AVZ keinerlei Anspruch!
Rechnen Sie also mit dem Abschlag von 15 Tagessätzen, den oben angekündigten € 1.650,-- nicht vor Anfang Februar 2013 auf Ihrem Konto! Wenn das urspünglich angegebene Flugdatum stimmt und Sie dann am nächsten Tag in Afghanistan aufschlagen, bekommen Sie für den Monat Januar noch genau 5 Tage AVZ, die mit dem Abschlag verrechnet werden. Der Rest des Abschlages wird Ihnen dann vom Februar-AVZ abgezogen, so dass Anfang März, wenn alles so klappt, nur noch 18 Tagessätze, also € 1.980,-- gezahlt werden! Vor Anfang Februar 2013 sehen Sie vom AVZ jedoch nichts!
Während der ZA EAKK wird dieses Thema auch abgefrühstückt.
Und nicht den BMW vor dem Einsatz kaufen! Wenn man dann doch nicht im Flieger sitzt hat man vielleicht ein Problem.
Man hat nicht nur ein Problem, so lange man Geld ausgegeben hat, das noch nicht auf dem Konto eingetroffen ist, wenn man dann nicht im Flieger sitzt ;) !
Für alle Einsatzländer wird für "Kurzaufenthlate" von bis zu 14 Tagen ein niedrigerer AVZ gezahlt! Üblicherweise ist der Satz um eine Stufe reduziert, also bei ISAF dann Stufe 5 oder € 94,-- am Tag. Diese Regelung kommt zum beispiel auch dann zum Tragen, wenn man innerhalb der ersten zwei Wochen im Einsatzland aus welchen Gründen auch immer, wieder repatriiert wird!
Wir hatten da bei KFOR so einen "Pflegefall" ;) : Reservist in einem Stabsoffiziersrang, ca. 50 Jahre alt, sollte als Mentor bei einer Special Forces Einheit der KSF eingesetzt werden. Sprach leider nur Schulenglisch und hatte dies seit über 20 Jahren nicht benutzt, konnte weder mit der Pistole P8, noch mit einem PC umgehen, hatte aber für alles mögliche eine Sondergenhemigung! Wurde vom Chief LEGAD dabei erwischt, wie er seine Pistole P8 neben ein wenig Obst in einer Jute-Einkaufstasche spazieren getragen hat :D !Wir hatten richtig gut zu tun, um diese "Geisel" innerhalb der 14-Tages-Frist wieder zu repatriieren ... aber wir haben es geschafft :D !
Den hab ich schon, aber danke für den Hinweis ;)
und drann denken - avz afg wird erst gezahtl wenn du afg erreicht hast
wenn du 10 tage in termez vergammlst - weil kein flieger geht - ofenrohr ;)
Grundlage für die Zahlung des Auslandsverwendungszuschlages (AVZ) ist die "Auslandsverwendungszuschlagsverordnung (AuslVZV)":
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/auslvzv_1995/gesamt.pdfUnd der AVZ wird demnach nur für das Land bezahlt, in das man kommandiert wurde! Wenn Sie also z. B. nach Kunduz in Afghanistan kommandiert wurden und in Termiz "abhängen" (müssen), weil aus welchen Gründen auch immer von dort kein Flieger weg kann, dann steht Ihnen auch kein AVZ für Termiz (immerhin Stufe 3 = € 62,--!) zu! Diesen AVZ bekommen nur diejenigen Kameraden, die nach Termiz kommandiert wurden. Und deswegen wird ISAF am "Startegischen Luftumschlagspunkt Termiz" auch gerne als "ISAF light" bezeichnet, was mir aber in dieser Pauschalität ein wenig zu krass ist ;) !
Bei mir war man anscheinend bzgl. AVZ AFG und Termez immer kulant. ;D
Kulant? Eher hat man einen Berechnungsfehler gemacht.
Richtig "witzig" war, als man uns in AFG sagte, wir könnten ja zum ausspannen mal 2-3 Tage nach Termez fliegen. Aber AVZ hätte es nicht gegeben, obwohl dein Nebenmann dort stationiert war und AVZ für T. bekam.
@ Ralf:
Der "Nebenman" dient dort ja gemäß Kommandierung - während Du dort "ausspannst" - eigentlich hätte man neben der Nichtzahlung des AVZ auch noch Urlaub abziehen müssen - denn dort nimmt man ja sicher nicht seinen Dienstposten war.
@ Alle:
Die ursprüngliche Frage, ob der Kamerad vor "IN" einen Abschlag bekommt, hatte ich in aller Kürze richtig beantwortet.
Deswegen sind wir immer nur für zwei Tage nach Termiz geflogen ;) ! Heute hin und morgen wieder zurü+ck! Und immer so, dass wir (glücklicherweise!) noch ein wenig vom Tag in Afghanistan hatten!
Aber Termiz war deswegen interessant, weil man mit Zivilkleidung aus dem Stützpunkt raus konnte, wenn man ein Visum für Uzbekistan hat (oder einen Diplomatenpass :D !) und sich in der Stadt ein wenig amüsieren konnte!
Warte es doch einfach ab mit deiner Bezahlung. Manchmal bekomme ich den Eindruck, dass manche Leute nur wegen dem Geld dorthin gehen..
Zitat von: Statham am 17. Dezember 2012, 19:44:01
Warte es doch einfach ab mit deiner Bezahlung. Manchmal bekomme ich den Eindruck, dass manche Leute nur wegen dem Geld dorthin gehen..
Machen manche ja auch. :o
Zitat von: Statham am 17. Dezember 2012, 19:44:01
Warte es doch einfach ab mit deiner Bezahlung. Manchmal bekomme ich den Eindruck, dass manche Leute nur wegen dem Geld dorthin gehen..
Wieso? Die Frage ist ziemlich berechtigt, denn bis vor knapp 3 Jahren gab es einen AVZ-Vorschuss (schließlich bekommen Soldaten ihre Bezüge ja im Voraus, also auch den AVZ!), der dann aber ersatzlos gestrichen wurde.
Gruß Andi
Also ich hab 2003 und 2005 keinen Vorschuss bekommen.
Den Vorschuß gab es auch nur auf Antrag, der eigentlich im Rahmen der Vorausbildung hätte erklärt und ausgeteilt werden sollen ;) ! Mir wurde erklärt, dass ich einen Vorschuß haben könne, ich habe ihn jedoch nie beantragt!
@ Andi:
... nur um fair zu sein: Es gab Kameraden, die sich wegen BERECHTIGTER Rückzahlungen beschwert haben - nunmehr haben wir eine Regelung, die Rückzahlung weitgehend vermeidet.
Der Grund ist eher der,dass die Bundeswehr das Geld nicht in jedem Fall wiederbekommen hat. ;)
Moin.
Mal einfach´gefragt.
Stimmt es dass man für 4 - 6 Monate Einsatz ca 30.000Euro bekommt?
Oder sind ca 20.000Euro realistischer? Mir hat mal einer erzählt, Soldaten
Bekommen 34.000euro etc für ein Einsatz.
Gruß
Multiplizieren Siedoch einfach die Einsatztage und den jeweiligen AVZ-Satz für den jeweiligen Einsatz.
Na ja, man muss das Ganze schon ein wenig relativieren ;) :
1. Die regulären Bezüge laufen natürlich weiter! Also bekommt ein Soldat, der im Inland € 2.000,-- netto hat in dieser Zeit (4 Monate) schon mal € 8.000,-- bzw. (6 Monate) € 12.000,--
2. Auch ein Einsatz mit einer Dauer von 180 Tagen in Afghanistan, welches aktuell den Höchsten AVZ-Tagessatz von € 110,-- (Stufe 6) hat, ergibt keine € 30.000,--, sondern "nur" € 19.800,--. Für 4 Monate oder 120 Tage gibt es gar "nur" € 13.200,--
3. Damit sind die Angaben des Fragestellers mit € 20.000,-- für 4 und € 30.000,-- für 6 Monate wohl bezogen auf die regulären Bezüge plus AVZ!
4. Was man natürlich auch berücksichtigen sollte, ist die Tatsache, dass während dieser Zeit auch Kosten weiter laufen, z. B. Miete der Wohnung, Strom, Internet, Auto-Kosten, etc. ! Es sei denn, man legt alles still und zieht au seiner Wohnung aus, was meines Erachtens bei der kurzen Zeit wenig Sinn macht ;) !
Moin.
Danke für die Antwort. :)
Hat man denn im Einsatz kosten die man Zahlen muss?
Weil ich immer wieder lese, dass Leute sich Geld im Einsatz
auszahlen lassen. Oder eher für Private Sachen? Zeitungen,
etc?
Also, zuerst entstehen natürlich Kosten für Kommunikation! Also z. B. für den Erwerb und die Aufladung einer lokalen Prepaid-Handykarte oder eine Connect-D-Karte. Dann möchte der eine oder andere vielleicht ein wenig im Internet surfen, was im Einsatz auch nicht umsonst ist ;) ! Dann schlagen natürlich die Einkäufe in den PX (Zollfreie Läden verschiedener Nationen) zu Buche und die Kosten für die Bierchen oder die Softdrinks in den Betreuungseinrichtungen. Der Morgen-Cappuccino in der Betreuungseinrichtung ist auch nicht für lau und ab und an möchte man vielleicht am Abend einmal eine Pizza essen oder ein Steak, z. B. in der Oase. Kommt ab und an ganz gut als Abwechslung zur Truppenverpflegung ;) !
Das eine oder andere Mitbringsel aus dem "local market" kommt dann noch dazu ... und schon haben wir ein monatliches Taschengeld von ca. 100 bis 200 Euro und das bis jetzt noch ohne Zigaretten ;) ! Von "Schnaps, Nutten und Black Jack" brauchen wir erst gar nicht anfangen, denn das gibt es im Einsatz nur versehentlich ;D !
Nabend.
Hehe verstehe, also wie im normalen Leben auch. ;)
In dem Zusammenhang mal eine Verständnisfrage: Ist AVZ Bestandteil des normalen Gehalts oder ist das eine Sonderzahlung?
Es geht mir dabei darum, ob das in der Bescheinigung der Dienstbezüge für die Beantragung von AlbSZ aufgeführt wird oder gibt es da eine gesonderte Bescheinigung?
Der AVZ ist eine Sonderzahlung, das sagt ja bereits der Bestandteil "Zuschlag". Und, ja, diese Zahlungen werden genauso wie jede andere Zahlung an Soldaten, nachgewiesen und dokumentiert, wovon auch Sie eine Ausfertigung ausgehändigt bekommen.
Okay, dann warte ich mal ab, was der junge Mann mir da mitbringt ;). Ich sitze nämlich auf der anderen Seite des Schreibtisches und muss den Antrag auf AlbSZ demnächst bearbeiten. Das ist der erste Fall dieser Art, der hier so aufgetaucht ist und kein Mensch weiß, ob der AVZ mit in die Berechnung einfließt.
Frage: Was ist AlbSZ?
AVZ ist steuerbefreit, aber progressionserhöhend.
Zitat von: F_K am 13. Januar 2014, 12:27:08
Frage: Was ist AlbSZ?
Die Lokalbeilage der
Süddeutschen
Zeitung für die Schwäbische
Alboder etwas ganz ganz anderes...
das hört sich ganz gefährlich nach dem modernem Raubrittertum (FA) an ;)
Zitat von: F_K am 13. Januar 2014, 12:27:08
Frage: Was ist AlbSZ?
ArbeitsLosenBeihilfe für Soldaten auf Zeit
Für was braucht ein Zeitsoldat eine Arbeitslosenbeihilfe?
Zitat von: ulli76 am 13. Januar 2014, 12:46:11
Für was braucht ein Zeitsoldat eine Arbeitslosenbeihilfe?
Da wolverine nicht da ist, vertrete ich ihn mal:
"Er ist bei der Luftwaffe, das ist staatlich verordnete Arbeitslosigkeit"
i.V. schlammtreiber
@ Ulli:
.. es geht wohl um die Zeit "nach dem Soldat sein".
@ Gast77:
ZitatFür die Berechnung der Höhe der Arbeitslosenbeihilfe werden die Dienstbezüge der letzten 12 Monate herangezogen
Selbst wenn AVZ gezahlt worden sein sollte - es ist kein Bestandteil der Dienstbezüge, sondern ein Zuschlag.
Dieser wird natürlich nicht für die Berechnung der Höhe des (monatlichen, "normalen") Einkommens genutzt.
Eine Bescheinigung für Zwecke von Alb-SZ ist also entberlich.
Richtig. AlbSZ bezieht sich auf Ehemalige mit einer Dienstzeit von mehr als zwei aber weniger als sechs Jahren.
@F_K
Danke! Das wollte ich wissen. :)
.. die Bundeswehr erstellt extra eine Bescheinigung für die Zwecke Alb-SZ - da ist dann alles drauf.
... und AVZ wird da nicht bescheinigt, weil es die Pension nicht erhöht, und dafür auch (ggf. nachträglich) keine Sozialabgaben gezahlt werden.
Es ist ein reiner Zuschlag während der damit verbundenen Belastung.