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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Lummix am 19. Dezember 2012, 14:52:42

Titel: Dringend Hilfe! - Pflegepflichtversicherung
Beitrag von: Lummix am 19. Dezember 2012, 14:52:42
Kann mir wer sagen wie lange ich Zeit habe nach eintritt in das Dienstverhältniss bis ich eine Pflegepflichtversicherung brauche ?!

lg Lummix
Titel: Antw:Dringend Hilfe! - Pflegepflichtversicherung
Beitrag von: reppesiz am 19. Dezember 2012, 14:54:37
Das wird dir nach Dienstantritt gesagt. Du kannst aber auch jetzt schon eine abschließen und dir noch die günstige Versicherungsprämie sichern.
Titel: Antw:Dringend Hilfe! - Pflegepflichtversicherung
Beitrag von: Lumi am 19. Dezember 2012, 15:10:01
Bei mir ist es so bin am 01.10 eingezogen worden bin jetzt durch mit der AGA und habe es versäumt eine abzuschließen fragen ist jetzt ob ich jezz Probleme kriege oder ob ich noch Zeit habe und es noch rechtzeitig ist ?!
Titel: Antw:Dringend Hilfe! - Pflegepflichtversicherung
Beitrag von: schlammtreiber am 19. Dezember 2012, 15:15:10
Hol´s nach, niemand wird Dich deswegen erschießen, einkerkern oder mit fauligen Früchten bewerfen.
Titel: Antw:Dringend Hilfe! - Pflegepflichtversicherung
Beitrag von: StOPfr am 19. Dezember 2012, 15:19:09
Wenn du (also Lumi) zum 1. Oktober noch eingezogen worden sein solltest müssten wir uns das mit dem

Zitat...erschießen, einkerkern oder mit fauligen Früchten bewerfen...

nochmal überlegen. Fällig wäre dann der Verantwortliche, und du, weil du dich nicht gewehrt hättest  :D!

Titel: Antw:Dringend Hilfe! - Pflegepflichtversicherung
Beitrag von: KlausP am 19. Dezember 2012, 16:58:23
Zitat von: Lumi am 19. Dezember 2012, 15:10:01
Bei mir ist es so bin am 01.10 eingezogen worden bin jetzt durch mit der AGA und habe es versäumt eine abzuschließen fragen ist jetzt ob ich jezz Probleme kriege oder ob ich noch Zeit habe und es noch rechtzeitig ist ?!

Und as ist in Ihrer Grundausbildungseinheit keinem aufgefallen? Keinem Perser? Niemandem bei der WBV?
Titel: Antw:Dringend Hilfe! - Pflegepflichtversicherung
Beitrag von: Lidius am 19. Dezember 2012, 18:04:36
Zitat von: KlausP am 19. Dezember 2012, 16:58:23
Zitat von: Lumi am 19. Dezember 2012, 15:10:01
Bei mir ist es so bin am 01.10 eingezogen worden bin jetzt durch mit der AGA und habe es versäumt eine abzuschließen fragen ist jetzt ob ich jezz Probleme kriege oder ob ich noch Zeit habe und es noch rechtzeitig ist ?!

Und as ist in Ihrer Grundausbildungseinheit keinem aufgefallen? Keinem Perser? Niemandem bei der WBV?

Das ist glaube ich kein Einzelfall. Bei mir kam die erste Nachfrage im 4. Dienstjahr, da bei Aktenüberprüfung auffiel das die Belehrung dazu fehlte.

Natürlich hab ich von Anfang an eine gehabt, aber es hat eben nie jemanden interesiert. Und was hat die WBV damit zu tun? Die Beiträge gehen ja vom eigenen Konto runter und werden nicht von der WBV vom Gehalt abgezogen (wie bspw. die Beiträge für die Versicherung Rahmenvertrag)
Titel: Antw:Dringend Hilfe! - Pflegepflichtversicherung
Beitrag von: KlausP am 19. Dezember 2012, 18:18:14
ZitatDie Beiträge gehen ja vom eigenen Konto runter und werden nicht von der WBV vom Gehalt abgezogen

Bei mir schon. Eben extra noch mal in der Bezüge-Abrechnung nachgesehen.
Titel: Antw:Dringend Hilfe! - Pflegepflichtversicherung
Beitrag von: Andi am 19. Dezember 2012, 20:01:28
Zitat von: Lummix am 19. Dezember 2012, 14:52:42
Kann mir wer sagen wie lange ich Zeit habe nach eintritt in das Dienstverhältniss bis ich eine Pflegepflichtversicherung brauche ?!

Am besten gestern. Die Pflegeversicherung muss ab dem ersten Tag im Dienstverhältnis bestehen, ansonsten begeht der Soldat eine Ordnungswidrigkeit die mit ganz empfindlichen Bußgeldern geahndet werden kann. Also: schnellstmöglich nachholen!

Zitat von: reppesiz am 19. Dezember 2012, 14:54:37
Das wird dir nach Dienstantritt gesagt. Du kannst aber auch jetzt schon eine abschließen und dir noch die günstige Versicherungsprämie sichern.

Den Unsinn hört man immer wieder. Das einzige was einem gesagt wird, ist, dass man eine zu haben hat. Das einzige, was die Bundeswehr interessiert ist der Nachweis über den Vertragsabschluss ab dem ersten Diensttag.
Und auch das Märchen, dass einem der Onkel vom Rahmenvertrag dazu etwas erzählen wird ist nicht richtig. Es darf innerhalb von Liegenschaften der Bundeswehr nicht für Versicherungen geworben werden oder innerhalb von Informationsveranstaltungen des Rahmenvertrages etwas anderes verkauft werden als Versicherungen des Rahmenvertrages!

Gruß Andi
Titel: Antw:Dringend Hilfe! - Pflegepflichtversicherung
Beitrag von: ulli76 am 19. Dezember 2012, 20:10:56
Ist der Beitrag für die Pflegeversicherung nicht eh festgelegt?

Ansonsten hat Andi recht: So schnell wie möglich. Ganz am Anfang wird keiner mit nem Bußgeldbescheid kommen, aber je länger man keine hat, desto größer die Wahrscheinlichkeit, dass mal jemand drüber stolpert.
Titel: Antw:Dringend Hilfe! - Pflegepflichtversicherung
Beitrag von: Lummix am 20. Dezember 2012, 11:16:59
Danke euch allen !