Moinsen,
ich hab da mal eine Frage:
Ich habe mit meinem aktuellen Arbeitgeber ziemlichen Stress und wollte einmal fragen, ob die Formulierung, in dem mir vorliegenden Text vom AG, so ok ist.
"gemäß, den Ihrem Dienstvertrag..... wird ihnen vom 02.01.2013 bis zum 31.3.2013 Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge gewährt.
Während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis mit allen seinen gegenseitigen Pflichten einschließlich der Zusatzversorgung in der ZVK."
Meine Frage ist halt, ob dieser Sonderurlaub gleichzustellen ist mit der Freistellung, oder ob die mir zum wiederholten Male versuchen ein Bein zu stellen.
Danke für die Hilfe,
Jan
Diese Formulierung des Arbeitgebers ist so unnötig wie ein Kropf am Hals :D ! Per Definition ruht das Arbeitsverhältnis bereits durch den § 1 , Absatz 1 des Eignungsübungsgesetzes!
Siehe auch hier:
http://www.buzer.de/gesetz/3350/a46734.htm
Und ... das Arbeitsverhältnis ruht nicht nur bis 31.03.2013, sondern bis zum Ende Ihrer Eignungsübung, welches (zunächst einmal!) für den 30.04.2013 festgelegt ist! Hier besteht definitiv kein zusätzlicher Regelungsbedarf durch den Arbeitgeber, weil das Eignungsübungsgesetz ganz klare Regeln vorgibt!
In welchem Kontext steht denn die obige Aussage? Was möchte Ihnen Ihr Arbeitgeber denn damit sagen? Was sollen Sie unterschreiben? Geben Sie mal ein bisschen "Butte rbei die Fische" ;) !
Ws meint Ihr Arbeitgeber mit "Dienstvertrag"? Sind Sie im öffentlichen Dienst beschäftigt? Dann wundert mich allerdings die Unkenntnis des AG über gesetzliche Festlegungen. (obwohl ... eigentlich wundert mich da nichts ...)
Ischia im Krankenhaus tätig und mein Arbeitgeber hat schon aufgrund meines Vorhabens zum Bud zu gehen meinen Arbeitsvertrag nicht verlängert, daher 31.3. Lange Geschichte - absolute Unfähigkeit - Aber gut zu wissen, dachte mir auch schon, dass das total überflüssig bin.
Entschuldigung, mein iPad schreibt wie es will. :o :o