Hallo zusammen,
ich beginne ab 2.1.2013 meinen freiwilligen Wehrdienst aufgrund eines Studienabbruchs. Ich bin dieses Wintersemester noch eingeschrieben, also bis 31.3.2013. In dieser Zeit bin ich mit meinen Eltern mitversichert. Jetzt wollte ich meinen Exmatrikulationsantrag ausfüllen, aber in dem Vordruck kann ich mich nur mit Ablauf dieses Wintersemesters exmatrikulieren lassen. Aber wie läuft das dann ab 2.1? Kann ich mich auch ab einem gewissen Datum exmatrikulieren lassen, hat da jemand Erfahrung?
LG
Nach meiner Erfahrung nur zum Semesterende. Allerdings ist das schon einige Jahre her.
Am besten die Uni fragen, die müssen es ja am besten wissen.
Bei mir ging das auch vor Semesterende, kann aber von Uni zu Uni anders sein.
Aber wenn du die Semestergebühr bezahlt hast und das hast du ja offensichtlich, sollte ein exen zum 02.01. möglich sein.
Die Uni kann dir da aber sicherlich eine belastende Antwort geben.
Streiche: belastende
Setze: belastbare
::)