Hallo und einen schönen zweiten Feiertag wünsche ich euch Allen,
ich hätte nun eine Frage und hoffe jemand kann mir etwas dazu sagen.
Ich bin nun in den letzten 5 Monaten meiner ZAW und wurde nun Schwanger.
Natürlich ganz am Anfang der schwangerschaft aber würde das Kind gerne behalten.
Kann ich meine ZAW trotzdem fertig machen oder werde ich abgelöst sobald ich dieses Melde??
Mit Kameradschaftlichen Grüßen
Krisi
Zitat von: Molli am 26. Dezember 2012, 13:47:44
Natürlich ganz am Anfang der schwangerschaft aber würde das Kind gerne behalten.
Es wäre absolut unvertretbar und ungesetzlich dazu, wenn jemand etwas anderes von dir verlangen würde. Auch du hast aus dienstlichen Gründen natürlich keinen Grund für eine solche Entscheidung.
An dieser Stelle aber spätestens jetzt: Meine besten Wünsche für dich und den Vater, für eine unbeschwerte Schwangerschaft und für den demnächst ankommenden Nachwuchs!
Da du am Anfang der Schwangerschaft stehst, dürfte es zeitlich keine Probleme mit einem normalen Abschluss der Maßnahme geben. Du wirst nicht abgelöst nur weil du schwanger bist. Inwieweit du von Mutterschutzfristen usw. betroffen bist ergibt sich aus einem Blick in den Kalender und bei einer Beratung durch den Sozialdienst.
Zu den übrigen zu beachtenden Vorschriften (Meldung über TrArzt?) kann sicher ulli76 besser Auskunft geben.
super vielen Dank :)
ich werde das Natürlich auch mit dem Spieß besprechen im neuem Jahr :)
Natürlich kannst du die ZAW zu Ende machen.Die Frage ist nur,ob du die unterbrechen musst.
Also der Ablauf ist ganz einfach:Für die normale gynäkologische Betreuung der Schwangerschaft(und auch zur Feststellung derselben) bekommst du die Überweisungen vom Truppenarzt. Sobald der Frauenarzt den Geburtstermin errechnet hat,gehst du zu deinem Chef und der erstellt ein 90/5er. Vorrübergehend geht das auch auf Krankenmeldeschein.
Parallel sollte dich dein Chef zum Betriebsarzt schicken. Der mach mit dir nämlich eine Analyse des Arbeitplatzes und schaut,ob dein ungeborenes Kind und d irgedwelchen Gefahren ausgesetzt sind. Wenn du z.B. Krankenpflege machst,wirst du wahrscheinlich die Ausbildung unterbrechen müssen.Wenn du z.B. Bürokauffrau lernst,wird das weniger ein Problem sein.
Das mutterschutzgesetz gilt such für Soldatinnen.Kann man über das Bundesfamilienministerium bekommen-hat manchmal der Truppenarzt und meist die Gleichstellunhsbeauftragte.
Weitere Infos zur Schwangerschaft be Soldatinnen hab ich im Thread zur UTV zusammengestellt (Service für werdende Mütter:
Hier ist der Link ;o)).
Vielen Dank für die ganzen Infos.
Werde sobald Urlaub vorbei ist zur Truppenärztin gehen und mir eine Überweisung holen.
Meine Ausbildung geht noch bis Ende Mai.
Dann geht es zurück in die Stammeinheit, die jedoch geschlossen werden soll 2014.
In meiner Aubildung bin ich mehr am Sitzen.
Danke für die ganzen Infos :)
Na siehste- überwiegend sitzend ist ja schonmal gut. Das spricht dafür, dass du deine Ausbildung wie geplant zu Ende bringen kannst.
Rein zeitlich müsste da ja auch passen.
Solltest du Ausfallzeiten wegen Schwangerschaftsbeschwerden haben oder auch an Prüfungen nicht teilnehmen können, wird sich auch da ne Lösung finden.
Also nur wegen der Ausbildung entgegen einem Ratschlag der Ärzte weiterarbeiten zu wollen, oder deswegen bei Beschwerden nicht zum Arzt zu gehen ist keine gute Idee.
Und bevor ich es vergesse: Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!
Ebenfalls erstmal herzlichen Glückwunsch und alles Gute. Ansonsten werden bei der ZAW die Schutzansprüche angelegt, welche auch für eine vergleichbare Zivilistin in der Ausbildung gelten würden. Hier hält sich die Bundeswehr eins zu eins an die zivilen Bestimmungen. Wie Ulli76 schon schrieb bei überwiegend sitzenden Tätigkeiten sieht es ganz gut aus. Als Bürokauffrau könnten sie die Ausbildung auch im 7 oder 8 Monat noch abschließen. Aber in anderen Bereichen sieht dies anders aus und das müssen sie individuell betrachten.