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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Jack Moss am 27. Dezember 2012, 17:03:08

Titel: Erneute Einstellung als OA nach Widerruf möglich?
Beitrag von: Jack Moss am 27. Dezember 2012, 17:03:08
Hallo erstmal,

Folgendes Problem:

Ich war im September 2011 an der OPZ und wurde nach der Eignungsfeststellung als OA/Heer mit Studium eingestellt.
Aufgrund meiner sehr guten Testergebnisse kam ich ihn die Auswahl für die Einstellung als Berufsoffizieranwärter.
Im Juni 2012 bekam ich den schriftlichen Bescheid, dass ich als BOA eingestellt werde.
Daraufhin trat ich im Juli 2012 meinen Dienst an, allerdings erfolgte in den ersten Tagen ein persönlicher/familiärer Zwischenfall, der mich zwang meine Verpflichtungserklärung zu widerrufen.
Damals hatte ich aufgrund des Vorfalls, auf den ich eigentlich nicht näher eingehen will, sprichwörtlich Scheuklappen auf und wollte nur noch nachhause um meine Angelegenheiten zu regeln und meiner Familie beizustehen.
Zwischenzeitlich hat sich wieder alles eingespielt, ich hab einen guten Teilzeitjob und studiere in der geisteswissenschaftlichen Richtung (diesselbe die an der Uni BW vorgesehen war).
Allerdings habe ich mittlerweile festgestellt, dass mein Widerruf ein Fehler war. Aus dem unbedingten Wunsch auf diesen Vorfall daheim zu reagieren hab ich mir meine Karrierechance versaut - natürlich steh ich auch jetzt mit dem Job und dem zivilen Studium gut da, aber ich merke, dass es für mich nicht dasselbe wie die Offz-Laufbahn ist.
Mir wurde damals vom Kp Chef gesagt, dass ich doch nachdenken soll, ob es in dieser Situation so sinnig ist, zu widerrufen und nachhause zu fahren, stattdessen soll ich doch da bleiben und mein Zeug erledigen.
Ich wollte das damals in meinem emotionalen Zustand nicht hören aber er hatte wahrscheinlich Recht.

Lange Rede kurzer Sinn: Gibt es eine Möglichkeit im Juli 2013 im neuen OAJ zu starten?
Wie sieht es aus, ist es grundsätzlich möglich?
Bedarf es eines neuen Tests in Köln, oder reichen meine im September 2011 erbrachten guten Ergebnisse?
Ich hab bereits meinem WDB geschrieben, hoffe aber hier auch noch hilfreiche Antworten und Tipps zu bekommen.

P.S. Und ich bitte darum, aufgrund meiner Entscheidung damals nicht an den Pranger gestellt zu werden. Ich leide denke ich am meisten darunter, damals so entschieden zu haben, statt erstmal zwei Wochen in der Einheit zu bleiben und am Wochenende meine Angelegenheiten zu erledigen.

MFG,

Jack
Titel: Antw:Erneute Einstellung als OA nach Widerruf möglich?
Beitrag von: StOPfr am 27. Dezember 2012, 17:44:45
Zitat von: Jack Moss am 27. Dezember 2012, 17:03:08
Lange Rede kurzer Sinn: Gibt es eine Möglichkeit im Juli 2013 im neuen OAJ zu starten?
Wie sieht es aus, ist es grundsätzlich möglich?
Bedarf es eines neuen Tests in Köln, oder reichen meine im September 2011 erbrachten guten Ergebnisse?
Ich hab bereits meinem WDB geschrieben, hoffe aber hier auch noch hilfreiche Antworten und Tipps zu bekommen.
Einfach "neu starten" geht nicht. Du wirst dich bewerben und das Verfahren oder Teile des Verfahrens erneut durchlaufen müssen. Dies mit der Möglichkeit, nicht wieder eingestellt zu werden, - wie bei jeder anderen Bewerbung auch. Deine damalige Entscheidung wird sicher Gegenstand ausführlicher Erörterung beim Psychologen sein. Wer sagt denn, dass so etwas - ein familiärer Ernstfall - nicht wieder passiert und du erneut ausfällst.
Im Gespräch im Karriere- bzw. Assessmentcenter (?  ;)) sollte alles geklärt werden können. Welche Ursprungsdaten noch Bestand haben wirst du dort auch erfahren (oder in Kürze hier)! 
Titel: Antw:Erneute Einstellung als OA nach Widerruf möglich?
Beitrag von: Jack Moss am 27. Dezember 2012, 17:47:47
Mhm okay, ich hatte halt etwas von drei Jahren Gültigkeit der Testergebnisse gehört - kann aber auch sein, dass das nur ein Gerücht ist.
Ja klar ist da eine Rechtfertigung notwendig, das verstehe ich auch.
Titel: Antw:Erneute Einstellung als OA nach Widerruf möglich?
Beitrag von: ulli76 am 27. Dezember 2012, 17:56:34
Ja, die Ergebnisse sind an sich 3 Jahre gültig. Bei dir hat sich aber in sofern eine Änderung ergeben, dass du ja schon da warst und dann gekündigt hast.
Deswegen KANN es sein, dass du nochmal zur OPZ musst. Und wie unser Pastor schon schrieb, wird man dir dann auch sagen können, welche Teile du wiederholen musst.
Titel: Antw:Erneute Einstellung als OA nach Widerruf möglich?
Beitrag von: Jack Moss am 27. Dezember 2012, 17:58:27
In Ordnung, okay.

Und meine Anlaufstelle ist dann - der WDB? Der Perser der OPZ? Oder der S1 meines OA-Btl.?
(Der KpChef meinte ich soll mich im Btl. melden, wenn sich die Lage geändert hat?)

Titel: Antw:Erneute Einstellung als OA nach Widerruf möglich?
Beitrag von: KlausP am 27. Dezember 2012, 18:01:09
Der Wehrdienstberater - wie bei jedem anderen Bewerber auch. Den PersOffz des OA-Btl brauchen Sie nicht zu kontaktieren, der hat von Ihnen keine Unterlagen mehr. Eigentlich sollte das der KpChef auch wissen ...
Titel: Antw:Erneute Einstellung als OA nach Widerruf möglich?
Beitrag von: Jack Moss am 28. Dezember 2012, 14:34:05
In Ordnung.
Wie meint ihr sehen da erfahrungsgemäß die Chancen aus?
Werden Leute in vergleichbaren Fällen erneut eingestellt?
Wie sieht es mit dem Status aus? Wäre ich dann Wiedereinsteller (bei einer Woche Dienstzeit?!)?
Titel: Antw:Erneute Einstellung als OA nach Widerruf möglich?
Beitrag von: mailman am 28. Dezember 2012, 14:37:20
Eine Wiedereinstellung ist sicher möglich. Konkrete Zahlen über Einstellungen oder Chancen liegen uns aber nicht vor.

Man sollte auch nicht unbedingt davon ausgehen, das es zu 100% klappt.
Titel: Antw:Erneute Einstellung als OA nach Widerruf möglich?
Beitrag von: apollo98 am 28. Dezember 2012, 21:04:41
Hallo Jack,

wende dich bitte direkt an die OPZ (ich meine ACFüKrBw). Einplaner Heer hat die Nummer: 022031052481. Schildere dein Anliegen. Du musst nichts wiederholen, wahrscheinlich nicht mal die medizinische Untersuchung, da die Entlassungsuntersuchung am erneuten Einstellungstermin noch kein Jahr alt ist. Falls du nicht den Einplaner anrufen möchtest, kannst du dich auch an den zuständigen Bearbeiter vom Sachgebiet Heer wenden: 022031052485. Keine Sorge, du bist nicht der erste, den wir nach einem Rücktritt wieder einstellen. Wenn das Heer dich nicht nimmt, kommst einfach zur Marine.
Titel: Antw:Erneute Einstellung als OA nach Widerruf möglich?
Beitrag von: Ralf am 28. Dezember 2012, 21:14:03
Nunja apollo98, vllcht ein wenig optimistisch geschrieben.
Er wird sich bei seiner erneuten Bewerbung in die Eignungsreihenfolge für den GEWET 2013 ganz normal einreihen müssen und sich somit mit allen anderen Bewerbern messen lassen müssen und ich kann mir gut vorstellen, dass auch bei ihm ein erneutes Gespräch stattfinden wird, ob die Entscheidung eine Einmalige war oder ggf. sich wiederholen könnte.
Titel: Antw:Erneute Einstellung als OA nach Widerruf möglich?
Beitrag von: apollo98 am 28. Dezember 2012, 22:53:53
Wenn er letztes Jahr als BOA eingestellt wurde, wird er keine Probleme haben, sich in der Eignungsreihenfolge durchzusetzen. Da seine Prüfergebnisse noch Gültigkeit haben und lediglich der CAT-Test umgerechnet werden muss (er dadurch aber wahrscheinlich einen besseren GIND erhält), ist vollkommen irrelevant was seine Gründe für den Rücktritt waren. Es wird wieder zur Einstellung kommen. Das ist die traurige Realität......
Titel: Antw:Erneute Einstellung als OA nach Widerruf möglich?
Beitrag von: Jack Moss am 29. Dezember 2012, 12:06:45
Mhm okay, das klingt ja schonmal ganz positiv, dass zumindest die Möglichkeit besteht. Dann werd ich mal nach den Feiertagen mit dem Einplaner/Sachbearbeiter in Verbindung setzten und schauen, was möglich ist.
Titel: Antw:Erneute Einstellung als OA nach Widerruf möglich?
Beitrag von: Rollo83 am 29. Dezember 2012, 13:13:17
Also ich hab ja in meiner Dienstzeitauch schon den ein oder andere Kameraden verschiedenster Verwendung und Laufbahn kennen gelernt, aber da war KEINER dabei der schon mal selber gekündigt hat und danach wiedereingestellt wurde.
Titel: Antw:Erneute Einstellung als OA nach Widerruf möglich?
Beitrag von: Ralf am 29. Dezember 2012, 15:24:00
Kommt schon vor und ich halte das auch nicht unbedingt für schlimm. Kommt halt immer auch auf den Grund an. Und der wird auch hinterfragt, gerade um Abschätzen zu können, ob so etwas nochmal vorkommt, also, ob es eine leichtfertige Entscheidung war.

Danke apollo98 für den Hinweis mit dem BOA, das hatte ich überlesen. Mit dem Testergebnis wird es ihm bei Plausibilität nicht schwer fallen, erneut eine Zusage zu bekommen.
Titel: Antw:Erneute Einstellung als OA nach Widerruf möglich?
Beitrag von: Jack Moss am 31. Dezember 2012, 11:34:43
Eine weitere Frage, falls sie für euch beantwortbar ist:
Sind bei einer erneuten Wiedereinstellung dann Einschränkungen bei der Verwendungs-, sowie Studienwahl gegeben (aufgrund der Vorgeschichte, quasi als Sanktion) oder könnte ich bei erfolgreicher Wiedereinstellung (denn das Testergebnis ist ja dasselbe) annährend frei wählen, wie beim ersten Mal (freie Wahl bei TSK sowie Verwendung - bis auf zwei Studiengänge auch freie Studienwahl)?
Titel: Antw:Erneute Einstellung als OA nach Widerruf möglich?
Beitrag von: miguhamburg1 am 31. Dezember 2012, 12:23:45
Grundsätzlich ja, es kommt allerdings in erster Linie auf den Bedarf der Streitkräfte an, der sich aus den weiteren Zusagen für Einstellungen ergibt, sprich: Aus den Ergebnissen der anderen Bewerber.
Titel: Antw:Erneute Einstellung als OA nach Widerruf möglich?
Beitrag von: Jack Moss am 31. Dezember 2012, 12:26:59
Sprich sollten meine Ergebnisse erneut wieder weit vorne im ersten Drittel sein, bleibt die Wahl bei Berücksichtigung des Bedarfs relativ frei?

P.S.:
Ich will mich hier schonmal bei euch allen für die netten und kompetenten Antworten bedanken!
Titel: Antw:Erneute Einstellung als OA nach Widerruf möglich?
Beitrag von: apollo98 am 31. Dezember 2012, 13:15:27
Ja.
Titel: Antw:Erneute Einstellung als OA nach Widerruf möglich?
Beitrag von: Jack Moss am 01. Januar 2013, 13:00:59
Noch eine weitere Frage:
Wäre auch eine erneute Einstellung als BOA möglich (bei entsprechender Plazierung meines Testergebnisses in der Eignungsreihenfolge) oder ist das nicht möglich, weil bereits ein Widerruf erfolgt ist?
Titel: Antw:Erneute Einstellung als OA nach Widerruf möglich?
Beitrag von: Ralf am 01. Januar 2013, 14:19:25
Auch das wäre wieder möglich.