Leider ist mir jez zum ersten Mal passiert, das ich nen Punkt in Flensburg bekomme. (naja pendler halt :-\) Ich kann mich schwach dran erinnern, verpflichtet zu sein solche Dinge zu melden. Allerdings würd mich mal interessieren ab wann ich melden muss und wo ich dies zu tun habe. Ich weiß mir wird niemand den kopf abreißen ;D ärgerlich ist es aber trotzdem. Ist der Kompanietrupp auch für solche Dinge zuständig oder der Persfw ??
Muss nicht gemeldet werden.
ab wann muss ich sowas melden ? weil habe keine lust das die nen auszug anforden damit ich BCE machen kann und es denn dort entdeckt wird... ehrlich währt ja doch immer am längsten
Zitatab wann muss ich sowas melden ?
Wenn es Einfluss auf deinen dienstliche Tätigkeit hat, d.h. wenn du ein Fahrverbot bekommst oder deinen Führerschein dauerhaft abgeben musst.
1 Punkt ist absolut uninteressant.
Zitat von: DeltaEcho am 29. Dezember 2012, 21:25:30
1 Punkt ist absolut uninteressant.
Das ist so nicht ganz richtig. Wenn eine Dienstfahrerlaubnis erworben werden soll ist das durchaus relevant. Aber das muss nicht gemeldet werden, sondern im Zuge der Lehrgangszuweisung macht die ZMK eine Abfrage in Flensburg und entscheidet dann, ob der Lehrgang besucht werden darf oder nicht.
Gruß Andi