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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Artem am 31. Dezember 2012, 05:07:28

Titel: Ausbildung bei der Bundeswehr
Beitrag von: Artem am 31. Dezember 2012, 05:07:28
Guten Abend,
Ich hätte ein paar fragen bezüglich der Ausbildung bei der Bundeswehr.
Ich bin zurzeit 17 Jahre alt und hab meine AGA im IV Quartal diesen Jahres gemacht und jetzt komme ich am 1.1 auf meine neue Einheit.
Die Grundausbildung hat mir viel Freunde bereitet und ich könnte mir vorstellen länger bei der Bundeswehr zu bleiben.
Da ich zurzeit FWDL 12 bin würde ich gerne nach den 12 Monaten mich dann einfach nochmal im Kreiswehrersatzamt für eine Ausbildungsstelle bewerben oder länger
Verpflichten lassen.
Muss man SAZ werden für eine Lehrstelle ? Und eine Frage wäre noch nach dem Gehalt während und nach der Ausbildung bei der Bundeswehr,hängt das von dem
jeweiligem Beruf , Dienstgrad und Alter ab ? Und was erhält man Netto im Monat.
Ich habe einen Realschulabschluss mit recht guten Zensuren , wäre es möglich nach meinem 12 Monatigen Wehrdienst die Schule aufzusuchen um Abitur zu machen und
danach als OA zu versuchen?



Titel: Antw:Ausbildung bei der Bundeswehr
Beitrag von: Ralf am 31. Dezember 2012, 07:23:23
Du kannst dich auch bereits während deiner FWDL als SaZ bewerben. Dazu müsstest du aber auch einen Unterricht gehabt haben. Dazu solltest du das Gespräch mit deinem Chef/Spieß suchen.

Mit Realschulabschluss stünde dir u.a. die Uffz (SaZ9) oder Fw-Laufbahn (SaZ13) offen, hier ist in der Laufbahn des allg. Fachdienstes eine Berufsausbildung im Ausbildung integriert. Was und welche hängt mit der jeweiligen zukünftigen Verwendung ab.
SaZ werden werden nach der Bundesbesoldungstabelle besoldet. Gib das mal in eine Suchmaschine ein, dort wirst sie finden. Je nach Dienstgrad und Erfahrungsstufe (quasi das Dienstalter) steigt die Besoldung an.
Wenn du nach deinen 12 Monaten FWD abgehst und dein Abitur machst, kannst du dich auch als OA bewerben.
Titel: Antw:Ausbildung bei der Bundeswehr
Beitrag von: Domenic am 31. Dezember 2012, 08:53:48
Guten Morgen.

Versuch ein Termin beim Berufsförderungsdienst vom Bund zu machen, dort wird dir alles erklärt. Falls du eine Ausbildung neben dem Bund machst und bekommst wird diese dir bezahlt.
Titel: Antw:Ausbildung bei der Bundeswehr
Beitrag von: KlausP am 31. Dezember 2012, 09:04:13
Im Soldatenversorgungsgesetz haben Sie aber den § 3 (3) schon gelesen?

Zitat
(3) Als Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst nach Abschnitt 7 des Wehrpflichtgesetzes Leistenden können die Teilnahme an dienstzeitbegleitenden Bildungs- und Eingliederungsmaßnahmen (§§ 4 und 7 Absatz 2) sowie Hilfen zur Eingliederung in das zivile Erwerbsleben (§ 7 Absatz 1 und 5) gewährt werden. § 3a Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend.