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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: matze am 11. August 2005, 22:36:30

Titel: eignungsübung
Beitrag von: matze am 11. August 2005, 22:36:30
was versteht man unter eignungsübung?

sind das die 3 mon grundausbildung oder liege ich da falsch
Titel: Re:eignungsübung
Beitrag von: jessman am 13. August 2005, 09:35:39
Eignungsübung hast du wenn du SAZ machst! ISt so was wie Probezeit im Zivilleben. Kannst dann in den ersten Monaten ohne irgendeinen Grund wieder aufhören! Und ebenso können se dich auch rausschmeißen wenn du was verbockst!!!


;D
Titel: Re:eignungsübung
Beitrag von: matze am 13. August 2005, 10:19:03
achso
na dann hätten sie doch einfach probezeit schreiben können

:-*
Titel: Re:eignungsübung
Beitrag von: mailman am 13. August 2005, 11:03:46
langsam


Eignungsübunende sind leute die höhreren Dienstgrad eingstellt werden (neckermänner) diese können in den ersten 3 Monaten ohne Angabe von Gründen kündigen.


Saz Mannschaften oder UAs/FAs haben eine 6 monatige Probezeit in der sofern sie kein Widerrrufsrecht abgeschloßen haben ihnen nur die Bundeswehr kündigen kann.


Sieht man daran das die UAs in der AGA ihre Ernennungsurkunde am zweiten Tag erhalten haben und die Eüler erst in der Stammeinheit nach Ablauf der Eignunsübung.


So war es 2003/2004 vielleicht hat sich da was geändert.
Titel: Re:eignungsübung
Beitrag von: EtRieche am 02. September 2005, 17:00:55
Du hast recht! Bin FA, SaZ12 und wurde ohne DG eingestellt! War kein EÜ! Stand Oktober 2003 und meines Wissens keine Änderung