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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: HSchn0001 am 02. Januar 2013, 11:04:20

Titel: SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: HSchn0001 am 02. Januar 2013, 11:04:20
Sevus,
ich bin moment Uffz, SaZ13 (nicht festgesetzt) als FschJg, mein Diensteintritt war der 01.07.09 (Mannschaftslaufbahn) im Truppendienst.
Ich möchte aus mehreren Gründen keinen Dienst mehr leisten, deshalb die Frage was kann man tun? Ich dachte eine Möglichkeit wäre die Sprungunwilligkeiteit zusammen mit einem Antrag auf Verkürzung. Allerdings hab ich im Juli meine 4 Jahre voll.
Kündigung funktioniert nur in Gegenseitigem einvernehmen oder? Hat man bei einem KDV Ansprüche auf Abfindung?

danke für die Antworten!
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: Rollo83 am 02. Januar 2013, 11:07:00
Kündigung ?!
Ja bei KDV verlieren sie alle Ansprüche. Einzige Möglichkeit Antrag auf Verkürzung der Dienstzeit stellen und hoffen das dieser positiv beschieden wird. Wenn nicht sind sie die nächsten 9 Jahre weiterhin Soldat.
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: HSchn0001 am 02. Januar 2013, 11:21:22
Nein, das werd ich nicht sein =)
Mir ist die Abfindung auch egal, ich will nur raus. Nichts für ungut
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: F_K am 02. Januar 2013, 11:30:07
Im Falle KDV gibt es weder:
- Übergangsgebührnisse
- Berufsförderungsdienst
- Einmalzahlungen

Der "einwandfreie" Weg ist sicherlich der Antrag auf Verkürzung.

(Was ich persönlich von Menschen halte, die eine Verpflichtung eingehen und sich dieser dann entziehen, brauche ich wohl nicht zu sagen ...)
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: HSchn0001 am 02. Januar 2013, 11:48:17
das interessiert mich auch nicht, was du davon hälst. Nur soviel:  Ich war als Fallschirmjäger zwei mal in Afghanistan und werd mich nicht in einem Internetforum rechtfertigen, das ist mein Leben.
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: Tommie am 02. Januar 2013, 11:51:53
Warum fragen Sie dann überhaupt hier nach, wenn Sie letztendlich doch schon wissen, was Sie machen werden?

Und, bitte, tun Sie uns einen Gefallen: Verschonen Sie uns in einem halben Jahr, wenn Sie "draussen" von Hartz IV leben müssen von Geschichten a la "Die Zeit beim Bund war so schön. Ich habe den größten fehler meines Lebens gemacht! Wie komme ich da wiedr rein? Die müssen mich doch wieder nehmen, ich war so gern Soldat!" etc. ...
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: Ralf am 02. Januar 2013, 11:52:52
Das verlangt ja auch keiner, genauso wenig wie du andere davon abhalten kannst, hier ihre Meinung zu deiner Trickserei abzugeben Aber du bist ja auch nicht gezwungen hier zu fragen, sondern hast Personalbearbeiter.
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: HSchn0001 am 02. Januar 2013, 11:56:36
Richtig. Dann mach doch einen Thread auf in dem die Frage geklärt wird: Was halte ich von Menschen, die ihrer Verpflichtung nicht mehr entsprechen wollen? Hier geht es wie der Betreff sagt um etwas anderes. Freie Meinungsäußerung hin oder her, was interessiert das hier?

Und was hat das mit Trickserei zu tun?
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: HSchn0001 am 02. Januar 2013, 11:58:29
Zitat von: Tommie am 02. Januar 2013, 11:51:53
Warum fragen Sie dann überhaupt hier nach, wenn Sie letztendlich doch schon wissen, was Sie machen werden?

Und, bitte, tun Sie uns einen Gefallen: Verschonen Sie uns in einem halben Jahr, wenn Sie "draussen" von Hartz IV leben müssen von Geschichten a la "Die Zeit beim Bund war so schön. Ich habe den größten fehler meines Lebens gemacht! Wie komme ich da wiedr rein? Die müssen mich doch wieder nehmen, ich war so gern Soldat!" etc. ...


Was unterstellst du mir denn, das ich in einem halben Jahr von Hartz IV lebe? Noch ganz dicht?
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: Tommie am 02. Januar 2013, 12:01:17
Was das mit Trickserei zu tiun haben soll? Na ja, denken Sie mal drüber nach! Außer einem Antrag auf Dienstzeitverklürzung, dem definitiv nur dann entsprochen werden wird, wenn bei Ihnen entweder ein Härtefall vorliegt oder Sie wirklich gute Argumente haben, bleibt Ihnen keine wirklich "saubere" Möglichkeit des Ausscheidens aus dem Vertrag, die Sie mit der Bundeswehr geschlossen haben! Und wenn dann noch die drei Buchstaben "KDV" in einem Posting von Ihnen vorkommen, weiß doch sofort jeder, wessen Geistes Kind Sie sind!

Ansonsten ... warum belästigen Sie uns überhaupt mit Ihrem Schicksal, wenn Sie genau wissen, was Sie machen müssen? Ob Sie Ihren Vertrag erfüllen oder sich rausmogeln interessiert uns in etwa so viel, wie wenn in Peking ein Fahrrad umfällt ;) !
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: Rollo83 am 02. Januar 2013, 12:05:21
Ist ja schön das man jetzt plötzlich merk das man Gewissensgründe hat den Dienst an der Waffe abzuleisten. Am besten den KDV an dem Tag ein reichen wenn man vom Schießen kommt mit der Begründung das man keine Waffen mehr in die Hand nehmen möchte.
Oder sind es wohl ehr gewisse Gründe. Aber ihnen ist sicherlich klar das dafür kein KDV zählt und auch nicht dazu da ist weil man kein Bock mehr hat. Naja just my 2 cents.
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: erdpichel am 02. Januar 2013, 12:08:36
Jeder ist seines Glückes Schmied. Wenn er raus will - tschau! Was will man mit so einem unmotivierten Soldaten denn dann auch machen?! Hat sich mit zwei Einsätzen die Taschen vollgemacht und jetzt keine Lust mehr. Soll man ihm jetzt befehlen, Lust zu haben?
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: miguhamburg1 am 02. Januar 2013, 12:15:26
Sie haben sich entschlossen, Ihre eingegangene Verpflichtung gegenüber der Bundeswehr einseitig aufzulösen. Das ist Ihr gutes Recht. Ihre Frage, was Sie dafür tun müssen, bekamen Sie vollständig beantwortet: Der einzige, für diesen Fall vorgesehene korrekte Weg ist, einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung an das BAPersBw auf dem Dienstweg zu stellen. Alle Informationen hierzu erhalten Sie vom PersUffz/Fw oder Spieß Ihrer Einheit - nur dafür müssten Sie denen Ihr Anliegen vortragen.

Weiterhin stellen Sie hier dar, dass Sie "nur raus" wollten - und bringen selbst einen Antrag auf KDV zur Sprache und fragen nach, welche Ansprüche mit dieser Option verloren gingen. Darauf angesprochen, wundern Sie sich wirklich ernsthaft, dass Ihnen für diesen Fall Trickserei unterstellt wird? Dann haben Sie sich entweder nie ernsthaft mit dem Artikel 4(3) GG und dem entsprechenden Gesetzeswerk beschäftigt haben - denn Gewissensgründe dafür haben Sie bislang nicht vorgetragen. Daraus zu schließen, dass Sie - um Ihr Ziel der Entlassung - zu erreichen, auch "gewisse Gründe" für KDV vorschieben, darf zu Recht als "Trickserei" ausgelegt werden.

So, nun haben Sie auch noch zwei Optionen: Mit geradem Rücken und offenem Visier den Antrag auf Dienstzeitverkürzung zu stellen und ihn nachvollziehbar und glaubhaft zu begründen. Oder irgendwelche Gründe für einen KDV-Antrag vorbringen und hoffen, dass Sie damit durchkommen.
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: Rollo83 am 02. Januar 2013, 12:21:31
Ich kenn da schon Möglichkeiten Soldaten zu motivieren die nicht wollen. Da gib es ja sowas tolles wie den "Erlass Erzieherische Maßnahme" den ich ganz besonders toll finde. Wenn ich einen Soldaten habe der mir unmotiviert erscheint und damit noch den Ablauf stört oder andere mit runter ziehn wende ich diesen Erlass immer ganz gerne an.
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: HSchn0001 am 02. Januar 2013, 12:27:50
Zitat von: miguhamburg1 am 02. Januar 2013, 12:15:26
Sie haben sich entschlossen, Ihre eingegangene Verpflichtung gegenüber der Bundeswehr einseitig aufzulösen. Das ist Ihr gutes Recht. Ihre Frage, was Sie dafür tun müssen, bekamen Sie vollständig beantwortet: Der einzige, für diesen Fall vorgesehene korrekte Weg ist, einen Antrag auf Dienstzeitverkürzung an das BAPersBw auf dem Dienstweg zu stellen. Alle Informationen hierzu erhalten Sie vom PersUffz/Fw oder Spieß Ihrer Einheit - nur dafür müssten Sie denen Ihr Anliegen vortragen.

Weiterhin stellen Sie hier dar, dass Sie "nur raus" wollten - und bringen selbst einen Antrag auf KDV zur Sprache und fragen nach, welche Ansprüche mit dieser Option verloren gingen. Darauf angesprochen, wundern Sie sich wirklich ernsthaft, dass Ihnen für diesen Fall Trickserei unterstellt wird? Dann haben Sie sich entweder nie ernsthaft mit dem Artikel 4(3) GG und dem entsprechenden Gesetzeswerk beschäftigt haben - denn Gewissensgründe dafür haben Sie bislang nicht vorgetragen. Daraus zu schließen, dass Sie - um Ihr Ziel der Entlassung - zu erreichen, auch "gewisse Gründe" für KDV vorschieben, darf zu Recht als "Trickserei" ausgelegt werden.

So, nun haben Sie auch noch zwei Optionen: Mit geradem Rücken und offenem Visier den Antrag auf Dienstzeitverkürzung zu stellen und ihn nachvollziehbar und glaubhaft zu begründen. Oder irgendwelche Gründe für einen KDV-Antrag vorbringen und hoffen, dass Sie damit durchkommen.

Danke, das war doch mal eine adäquate Antwort.
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: Rollo83 am 02. Januar 2013, 12:44:17
Lol diese Antwort gabs auch schon vonmmir beim 2. Beitrag.
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: Exorzivilist am 02. Januar 2013, 12:46:57
Schliesst ein Antrag auf Dienstzeitverlängerung einen KDV Antrag praktisch aus ?
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: Rollo83 am 02. Januar 2013, 12:50:25
Nö aber gleichzeitig macht das keinen Sinn.
Erst die Dienstzeitverkürzung danach naja sollte man dann wenn erst den KDV stellen den man eigentlich gar nicht stellen sollte. Der KDV wird auch recht zügig entschieden.
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 02. Januar 2013, 13:01:03
Ein KDV-Antrag wirkt auch nach fast 4 Jahren i aktiven Dienst auch reichlich unglaubwürdig. Der umgekehrte Fall ist dagegen hin und wieder gegeben, wo ehem. KDVler sich nach Jahren besinnen und plötzlich zur Bw wollen, offenbar nur, weil ihnen der Arbeitsmarkt zu diesem Zeitpunkt wenig Möglichkeiten bietet.
KDV war zur Zeit der Wehrpflicht durchaus ein Thema, aber heute, wo sich vertraglich nur bindet, wer es auch will und die Konsequenzen genau kennt, scheint sich nicht im Klaren darübe zu sein, in welchem Dienstverhältnis er sich befindet.
Nachdem die Bw in Ausbildung usw. eine Menge investiert hat, will der Soldat plötzlich die Bw verlassen, bevor die Bw ihren Nutzen für die vereinbarte Zeit aus ihm gezogen hat, so kann man nur auf eine Entlassung aus dem Dienst ohne weitere Bezüge plädieren, zumindest, wenn mit solchen Trickserein, wie im geschilderten Fall begonnen wird.
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: KlausP am 02. Januar 2013, 14:27:47
mal ne blöde Frage dazu:

Zitatich bin moment Uffz, SaZ13 (nicht festgesetzt)

Für wie lange ist Ihre Dienstzeit denn inzwischen festgesetzt worden?
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: Andi am 02. Januar 2013, 15:59:04
Zitat von: InstUffzSEAKlima am 02. Januar 2013, 13:01:03
Ein KDV-Antrag wirkt auch nach fast 4 Jahren i aktiven Dienst auch reichlich unglaubwürdig.

Wer so etwas von sich gibt wirkt auf mich geistig etwas beschränkt.
Gewissensgründe für eine Kriegsdienstverweigerung sind etwas sehr persönliches. Und ganz ehrlich: Wenn ich einer Bevölkerungsgruppe zugestehe wirklich mit Bedacht und Gewissen einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung stellen zu können, dann Soldaten, die bereits eben solchen Dienst im scharfen Gefecht geleistet haben und tatsächlich bereits vor der Entscheidung standen zu mittelbar oder unmittelbar töten oder Untergebene einer tödlichen Gefahr auszusetzen.

Und wenn der TE schreibt, dass er bereits 2 mal als Infanterist in Afghanistan war, dann hat er einen Erlebnishorizont, den wahrscheinlich keiner hier gerne hätte. Und er hat für diesen Einsatz genau den Respekt und die Anerkennung verdient, die jedem Kameraden zukommt. Wenn er aus seinen persönlichen Erlebnissen seine persönlichen Schlüsse zieht steht es wohl kaum jemandem zu ihn dafür pauschal zu kritisieren.

Ein klein wenig Demut würde dem ein oder anderen hier durchaus gut tun.

Zitat von: InstUffzSEAKlima am 02. Januar 2013, 13:01:03
KDV war zur Zeit der Wehrpflicht durchaus ein Thema, aber heute, wo sich vertraglich nur bindet, wer es auch will und die Konsequenzen genau kennt, scheint sich nicht im Klaren darübe zu sein, in welchem Dienstverhältnis er sich befindet.

Da eine Dienstverpflichtung kein Vertrag ist scheinst du hier derjenige zu sein, der ein wenig im Unklaren über so einiges ist...

Gruß Andi
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: Rollo83 am 02. Januar 2013, 16:08:21
Also wenn er den KDV stellt aus Gewissensgründen ist das ja auch völlig OK, denn dazu ist die Geschichte ja da. Ich denke mal das sieht wohl jeder andere hier auch so.
Wenn er diesen aber wegen gewisser Gründe stellt ist das nun mal was anderes. Gibt es Dinge aus dem Einsatz die er nicht verkraftet hat und hat dadurch einen Gewissensgrund ist für mich alles in Butter aber nicht weil er nun Streit mit seiner Freundin hat weil er so oft weg ist.
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: F_K am 02. Januar 2013, 17:49:50
@ Andi:

Netter Vortrag, aber

ZitatIch möchte aus mehreren Gründen keinen Dienst mehr leisten,

ist nunmal die stehende Umschreibung von GEWISSEN GRÜNDEN, aber eben kein Gewissensgrund.

Und eine moralische Wertung der Ausnutzung eines Rechtes ist nunmal auch Teil unserer Freiheit.
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: Andi am 02. Januar 2013, 18:10:25
Und solange uns F_K nicht verraten hat woher er weiß, dass sich unter den "mehreren Gründen" keine Gewissensgründe verstecken schlage ich vor, dass wir uns mal genauso eingehend mit seinem IQ beschäftigen, wie es hier vom pöbelnden Mob gegenüber dem TE getan wurde...
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 02. Januar 2013, 19:07:19
Du musst hier nicht den NetCop mimen, nur wenn deine Ansichten nicht mit denen anderer Personen korrelieren, da jeder für seine Meinungsbildung verschiedene Quellen, Erfahrungen und Sichtweisen einbezieht. Daher verbitte ich mir an dieser Stelle auch Beleidigungen und Unterstellung geistiger Beschränkungen, ebenso anderer Personen. Es steht jedem frei, seine Meinung zu äußern und hier sachlich zu diskutieren, aber oberlehrerhafte Aufführungen sind hier reichlich deplaziert und machen nur lächerlich. Von einem erfahrenen Offizier erwartet man auf alle Fälle nicht solche Entgleisungen, sondern den nötigen Anstand und Respekt gegenüber anderen, auch wenn man deren Meinung nicht teilt.
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: Andi am 02. Januar 2013, 19:15:06
Nen Keks? ;)
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: F_K am 02. Januar 2013, 19:45:26
@ Andi:

... ist Dir schon aufgefallen, dass dies hier kein Gerichtssaal (mit Beweisen und Wissen), sondern ein Internetforum ist?

Daher nutze ich hier hauptsächlich die Äußerungen der TEs selber und gelange damit zu Erkenntnissen (eben nicht zu Wissen) - hier ist meine Einschätzung halt "gewisse Gründe".

Ich respektiere Deine andere Einschätzung - wir werden nie wissen, ob es den TE wirklich gibt, dieser Soldat ist, whatever ....
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: Andi am 02. Januar 2013, 20:16:05
Dann nimm zur Kenntnis, dass du dir dafür zukünftig in dieser Form entweder eine andere Plattform suchen oder damit leben musst, dass die Lebenszeit deiner Beiträge auf wenige Sekunden verkürzt sein wird. Mir reicht es mittlerweile mit dir und anderen.
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: bayern bazi am 02. Januar 2013, 20:38:29
sind wir hier jetzt im Kindergarten ???

tommie hat hier genau das selbe recht zu schreiben wie andi

und

Zitatdamit leben musst, dass die Lebenszeit deiner Beiträge auf wenige Sekunden verkürzt sein wird. Mir reicht es mittlerweile mit dir und anderen.

geht hier schoin mal gar nicht   >:(
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: KlausP am 02. Januar 2013, 20:40:34
Och, mir hat sowas schon mal 'ne Schreibsperre eingebracht.  ::)
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: Ralf am 02. Januar 2013, 20:41:05
Es erstaunt mich @Andi, dass das gerade von dir kommt, da gerade du einer bist, der sehr schnell und sehr scharf Posts auseinander nimmt und einige auch unbefangen fragende TEs gehörig in der Nähe der verbalen Gürtellinie aburteilst.

@edit: wieso wurde tommies Beitrag gelöscht?
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: Tommie am 02. Januar 2013, 20:42:33
Frag mal Andi :D !
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: Andi am 02. Januar 2013, 20:43:13
Dann lieber Bazi müssen wir die Forenregeln ändern. Und solange unsere speziellen Freunde dauerhaft dagegen verstoßen werden ihre Beiträge kommentarlos gelöscht.
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: KlausP am 02. Januar 2013, 20:43:46
Manche sind eben gleicher als Andere ...

Tritt immer mal sporadisch auf.  ::)
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: Tommie am 02. Januar 2013, 20:44:27
Und jetzt hätte ich einmal eine sachlich-nüchterne Begründung gegen welche Forenregeln "F-K" und ich in diesem Post vertsoßen haben?
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: Andi am 02. Januar 2013, 20:46:10
Du hast die Regeln entweder noch nie gelesen,oder aber du hast Probleme mit dem Leseverstehen.  ;)
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: wolverine am 02. Januar 2013, 20:46:50
Leutz, macht doch nicht so einen Sturm im Wasserglas. Zensur ist eine staatliche Maßnahme und kann schon begrifflich im privaten Bereich nicht vorkommen. Und Klaus, Du hattest eine Verwarnung und keine Schreibsperre.

Und inhaltlich: es hat zu allen Zeiten in allen Berufen Leute gegeben, die irgendwann aus was weiß ich für Gründen ihren Dienst nicht mehr leisten konnten oder wollten. Ich kenne unseren Abbrecher nicht und weiß nichts über seine Beweggründe. Der korrekte Weg ist der Antrag auf Dienstzeitverkürzung/ Entlassung. Wenn Gewissensgründe vorliegen, auch KDV.

Und jetzt streiten wir uns hier über irgendwelche Hypothesen, wo er vielleicht irgendwen anlügen wird?!
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: KlausP am 02. Januar 2013, 20:48:14
Ich werde mich jetzt nicht mit dir streiten.
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: wolverine am 02. Januar 2013, 20:50:31
Dazu habe ich auch gar keine Zeit ... ;)
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 02. Januar 2013, 20:54:13
Es kann aber auch nicht sein, dass ohne Hinweis auf einen Beitrag dieser entfernt wird, ohne dass dazu zwingend Anlass bestand (stafbare Äußerungen usw.). Das führt dazu, dass jeder Bezug der nachfolgenden Beiträge teilweise verlorengeht bzw. die ganze Diskussion komplett entgleist. In diesen/solchen Fälle wäre es daher ratsam, entweder auf das unkommentierte Löschen von Beiträgen zu verzichten, wenn dies mit den Gesetzen der BRD vereinbar ist oder das ganze Thema schließen.
Das ist meine Meinung zu dieser Vorgensweise und sollte nicht als Handlungsanweisung/Bevormundung der Admins/Moderatoren verstanden werden.
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: Andi am 02. Januar 2013, 20:56:32
Auch der Hinweis an dich bevor du hier wieder mal teuren Webspace verbrauchst: lies die Forenregeln.
Titel: Antw:SaZ Antrag auf Verkürzung / Kündigung
Beitrag von: wolverine am 02. Januar 2013, 20:59:25
Mir wird das für den Feierabend zu blöd; hier ist erst einmal Schluss.