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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Detti am 02. Januar 2013, 17:45:59

Titel: Öffentliches Gelöbnis in Neustadt am Rübenwalde
Beitrag von: Detti am 02. Januar 2013, 17:45:59
Hallo Kameraden,

in welchem zeitlichen Umfang läuft das Gelöbnis und sind dort üblicherweise auch Angehörige gern gesehene Gäste?

Netten Gruß  :D

Detti
Titel: Antw:Öffentliches Gelöbnis in Neustadt am Rübenwalde
Beitrag von: Andi am 02. Januar 2013, 18:12:13
Meinst du Neustadt am Rübenberge? Bzw. die Kaserne des PzBtl 33 und des LogBtl 141 im Kuhkaff Luttmersen?
Titel: Antw:Öffentliches Gelöbnis in Neustadt am Rübenwalde
Beitrag von: Detti am 02. Januar 2013, 19:22:34
Ja, sorry, sollte Rübenberge heißen  :-\
Titel: Antw:Öffentliches Gelöbnis in Neustadt am Rübenwalde
Beitrag von: StieWei am 02. Januar 2013, 19:43:39
Personen die keine Soldaten sind, werden in der Kaserne nicht gern gesehen  ;)

Du kannst deine Angehörigen dazu immer gern einladen. Dazu kannst du dir dann extra ein Schriftstück erstellen lassen, das der oder die Angehörige dann beim Arbeitgeber vorlegt und dementsprechend für den Tag freigestellt ist.
Titel: Antw:Öffentliches Gelöbnis in Neustadt am Rübenwalde
Beitrag von: Tommie am 02. Januar 2013, 19:46:35
Langsam, langsam! Wenn ein Gelöbnis innerhalb der Kaserne stattfindet, dann sind die Angehörigen der Rekruten selbstverständlich dort gerne gesehen und sogar explizit eingeladen!

Ob dazu eine schriftliche Einladung erfolgt, ist Sache der Grundausbildungseinheit, aber eine Freistellung an diesem Tag ist einzig un alleine das Problem des Arbeitnehmers, der dazu entweder Urlaub oder aber Überzeit einrecihen kann. In keinem Tarifvertrag dieses Landes steht etwas von Freistellingspflicht für das Gelöbnis des Sohnes oder der Tochter!
Titel: Antw:Öffentliches Gelöbnis in Neustadt am Rübenwalde
Beitrag von: Detti am 02. Januar 2013, 19:54:50
@ Tommi: Danke für die Info  ;D

Die Frage war eher, ob ich gern gesehener Gast bin --> Das mit der Freistellung muss jeder seber mit seinem Arbeitgeber lösen und sollte nicht das Problem sein.
Danke und Gruß.
Detti
Titel: Antw:Öffentliches Gelöbnis in Neustadt am Rübenwalde
Beitrag von: bayern bazi am 02. Januar 2013, 19:55:08
und gelöbnisse sind im regelfall in deutschland öffentlich - das heist JEDER darf als besucher drann teilnehmen - solang noch platz da ist
Titel: Antw:Öffentliches Gelöbnis in Neustadt am Rübenwalde
Beitrag von: StieWei am 02. Januar 2013, 20:11:37
Zitat von: Tommie am 02. Januar 2013, 19:46:35
Ob dazu eine schriftliche Einladung erfolgt, ist Sache der Grundausbildungseinheit, aber eine Freistellung an diesem Tag ist einzig un alleine das Problem des Arbeitnehmers, der dazu entweder Urlaub oder aber Überzeit einrecihen kann. In keinem Tarifvertrag dieses Landes steht etwas von Freistellingspflicht für das Gelöbnis des Sohnes oder der Tochter!

Mir wurde das vor kurzem noch von einem Kollegen der SaZ ist so mitgeteilt, das man z.B. für den Vater ein Schreiben bekommt, aufgrund dessen dieser vom Arbeitgeber frei bekommen "muss". Oder ist dies dann nur der Fall, wenn die Konstellation sein sollte, großer Bruder ist bei der Bundeswehr, kleiner Bruder hat Gelöbnis, dafür wird der große Bruder auf jeden fall freigestellt? Oder ist egal in welchem Fall, der Urlaubsantrag die einzige Möglichkeit?
Titel: Antw:Öffentliches Gelöbnis in Neustadt am Rübenwalde
Beitrag von: Tommie am 02. Januar 2013, 20:15:20
Ich habe von einem solchen Schreiben noch nie etwas gehört! Und ich habe ein paar AGAs ausgebildet! Und Gelöbnis als Grund für Sonderurlaub? Gelächter :D !

Fakt ist wohl, dass es für den Fall, dass das Gelöbnis des Kindes oder Geschwisterteils ansteht, mit Sicherheit einen Weg gibt, dass der betreffende SaZ/BS daran teilnehmen kann.
Titel: Antw:Öffentliches Gelöbnis in Neustadt am Rübenwalde
Beitrag von: StieWei am 02. Januar 2013, 20:21:56
Vielen Dank dafür.

Dann werd ich dem Kollegen, wenn er Freitag vom Dienst kommt darauf noch mal ansprechen.
Titel: Antw:Öffentliches Gelöbnis in Neustadt am Rübenwalde
Beitrag von: KlausP am 02. Januar 2013, 20:24:04
Als mein Sohn im März 1998 sein Gelöbnis hatte, habe ich einen Tag Ausgleich für mehrgeleisteten Dienst dafür genommen. Nix Sonderurlaub.
Titel: Antw:Öffentliches Gelöbnis in Neustadt am Rübenwalde
Beitrag von: alter Geist am 03. Januar 2013, 06:22:10
Und ich dachte das man so ein Gelöbnis aus Mangel an "Gelobenen" jetzt im Vorzimmer beim Kdr macht um Masse vorzutäuschen :-D