Hallo Kameraden,
in welchem zeitlichen Umfang läuft das Gelöbnis und sind dort üblicherweise auch Angehörige gern gesehene Gäste?
Netten Gruß :D
Detti
Meinst du Neustadt am Rübenberge? Bzw. die Kaserne des PzBtl 33 und des LogBtl 141 im Kuhkaff Luttmersen?
Ja, sorry, sollte Rübenberge heißen :-\
Personen die keine Soldaten sind, werden in der Kaserne nicht gern gesehen ;)
Du kannst deine Angehörigen dazu immer gern einladen. Dazu kannst du dir dann extra ein Schriftstück erstellen lassen, das der oder die Angehörige dann beim Arbeitgeber vorlegt und dementsprechend für den Tag freigestellt ist.
Langsam, langsam! Wenn ein Gelöbnis innerhalb der Kaserne stattfindet, dann sind die Angehörigen der Rekruten selbstverständlich dort gerne gesehen und sogar explizit eingeladen!
Ob dazu eine schriftliche Einladung erfolgt, ist Sache der Grundausbildungseinheit, aber eine Freistellung an diesem Tag ist einzig un alleine das Problem des Arbeitnehmers, der dazu entweder Urlaub oder aber Überzeit einrecihen kann. In keinem Tarifvertrag dieses Landes steht etwas von Freistellingspflicht für das Gelöbnis des Sohnes oder der Tochter!
@ Tommi: Danke für die Info ;D
Die Frage war eher, ob ich gern gesehener Gast bin --> Das mit der Freistellung muss jeder seber mit seinem Arbeitgeber lösen und sollte nicht das Problem sein.
Danke und Gruß.
Detti
und gelöbnisse sind im regelfall in deutschland öffentlich - das heist JEDER darf als besucher drann teilnehmen - solang noch platz da ist
Zitat von: Tommie am 02. Januar 2013, 19:46:35
Ob dazu eine schriftliche Einladung erfolgt, ist Sache der Grundausbildungseinheit, aber eine Freistellung an diesem Tag ist einzig un alleine das Problem des Arbeitnehmers, der dazu entweder Urlaub oder aber Überzeit einrecihen kann. In keinem Tarifvertrag dieses Landes steht etwas von Freistellingspflicht für das Gelöbnis des Sohnes oder der Tochter!
Mir wurde das vor kurzem noch von einem Kollegen der SaZ ist so mitgeteilt, das man z.B. für den Vater ein Schreiben bekommt, aufgrund dessen dieser vom Arbeitgeber frei bekommen "muss". Oder ist dies dann nur der Fall, wenn die Konstellation sein sollte, großer Bruder ist bei der Bundeswehr, kleiner Bruder hat Gelöbnis, dafür wird der große Bruder auf jeden fall freigestellt? Oder ist egal in welchem Fall, der Urlaubsantrag die einzige Möglichkeit?
Ich habe von einem solchen Schreiben noch nie etwas gehört! Und ich habe ein paar AGAs ausgebildet! Und Gelöbnis als Grund für Sonderurlaub? Gelächter :D !
Fakt ist wohl, dass es für den Fall, dass das Gelöbnis des Kindes oder Geschwisterteils ansteht, mit Sicherheit einen Weg gibt, dass der betreffende SaZ/BS daran teilnehmen kann.
Vielen Dank dafür.
Dann werd ich dem Kollegen, wenn er Freitag vom Dienst kommt darauf noch mal ansprechen.
Als mein Sohn im März 1998 sein Gelöbnis hatte, habe ich einen Tag Ausgleich für mehrgeleisteten Dienst dafür genommen. Nix Sonderurlaub.
Und ich dachte das man so ein Gelöbnis aus Mangel an "Gelobenen" jetzt im Vorzimmer beim Kdr macht um Masse vorzutäuschen :-D