Die Frage ist schon einige Male gestellt und (vor allem von Ralf) beantwortet worden. Ich versuche mal eine Zusammenstellung und bitte ggf. um Korrektur:
Ursprünglicher Dienstbeginn vor dem 1.7.2011 - also noch zur Zeit der Wehrpflicht:
- Nur GWD geleistet (12/9/6 Monate): Einstellung möglich, maximale Dauer 23 Monate, mit Probezeit
- FWD i. V. mit GWD geleistet: Einstellung möglich, aber nur noch für "Restdauer", 23 Monate dürfen insgesamt nicht überschritten werden
Ursprünglicher Dienstbeginn ab dem 1.7.2011 - also ab Aussetzung der Wehrpflicht:
- Beendigung des Dienstes während der Probezeit: Keine Wiedereinstellung als FWDL möglich.
- Reguläres Ausscheiden aus dem FWD ab 7 Monate Dienstzeit: Einstellung möglich, aber nur noch für die "Restdauer", 23 Monate dürfen insgesamt nicht überschritten werden. - Keine neue Probezeit!
Der bisher erreichte Dienstgrad bleibt erhalten.
Die AGA muss wiederholt werden, wenn mehr als 5 Jahre überschritten sind bzw. auf Verlangen des künftigen Einheitsführers.
Die Besoldung richtet sich nach dem Dienstmonat des Wiedereintritts.
Ist das so korrekt? Sonst bitte ich um Korrektur.
Danke zunächst.
Nach dem Absegnen könnte das angepinnt werden.
- Nur GWD geleistet (12/9/6 Monate): Einstellung möglich, maximale Dauer 23 Monate, mit Probezeit ja
- FWD i. V. mit GWD geleistet: Einstellung möglich, aber nur noch für "Restdauer", 23 Monate dürfen insgesamt nicht überschritten werden nein, kompletter 23monatiger FWD noch möglich
Ursprünglicher Dienstbeginn ab dem 1.7.2011 - also ab Aussetzung der Wehrpflicht:
- Beendigung des Dienstes während der Probezeit: Keine Wiedereinstellung als FWDL möglich. ja
- Reguläres Ausscheiden aus dem FWD ab 7 Monate Dienstzeit: Einstellung möglich, aber nur noch für die "Restdauer", 23 Monate dürfen insgesamt nicht überschritten werden. - Keine neue Probezeit! ja
Der bisher erreichte Dienstgrad bleibt erhalten. ja
Die AGA muss wiederholt werden, wenn mehr als 5 Jahre überschritten diese Regelung kenne ich nicht, wir hatten auch schon WE, deren AGA 9 Jahre her war und die diese nicht mehr wiederholen mussten sind bzw. auf Verlangen des künftigen Einheitsführers. ja und wenn man die AGA vorher nicht bestanden hat oder z.B. zur Marine wiedereingestellt wird (kombinierte AGA mit SGA)
Die Besoldung richtet sich nach dem Dienstmonat des Wiedereintritts. ja
In rot mal mein Kenntnisstand.
Vielen Dank, Ralf. Ich werde heute ab end meine Dastellung so ueberarbeiten, dass dieser Beitrag sich dann zum Anpinnen eignet.
Nur mal so aus eher akademischen Interesse, ist der WE FWD auf die Mannschaftslaufbahn beschränkt?
Theoretisch könnten ja die o.g. Voraussetzungen bestehen, aber ein höherer (Reserve) Dienstgrad vorliegen. Und so ein HptFw als FWDL wäre doch mal was...
Nein, FWDL ist nur auf Msch-Ebene und bei WE behält man den alten Dienstgrad.
Aber ehem. SaZ dürfen nicht als FWD eingestellt werden.
Zitat von: Ralf am 10. Januar 2013, 13:09:03Nein, FWDL ist nur auf Msch-Ebene und ...
Gibtr es für diese Aussage eine Quelle ;) ?
Konstruieren wir mal ein Beispiel: Ein Grundwehrdienstleistender zu Zeiten des kalten Krieges, der in allen Ehren seinen W15 hinter sich gebracht hat und als Obergefreiter entlassen wurde, hat sich danach durch Wehrübungen bis zum Hauptfeldwebel hochgedient und möchte jetzt FWDL machen. Fragen: a) Würde er heute Alter > 40!) überhaupt genommen werden? b) Wenn ja, mit welchem Dienstgrad?
BTW: Das Beispiel passt nicht auf mich, weil ich erstens keinen FWDL machen möchte und zweitens SaZ war ;) !
Der würde als HptFw eigenstellt (als was denn sonst?) und eine Altersgrenze gibt es nicht. Das hatten wir doch letztens erst. Wenn also Bedarf besteht und er tauglich ist ....
Zitat von: Tommie am 10. Januar 2013, 13:44:14
Zitat von: Ralf am 10. Januar 2013, 13:09:03Nein, FWDL ist nur auf Msch-Ebene und ...
Gibtr es für diese Aussage eine Quelle ;) ?...
Ja BMVg WV I 5 vom 01.07.2011:
ZitatEbenfalls nicht zum FWD herangezogen werden Bewerber, die - z.B. durch Absolvierung von Wehrübungen - einen Unteroffizier- oder Offizierdienstgrad erreicht haben. FWD-Stellen sind ausschließlich Stellen für Mannschaften.
Somit lautet die Antwort auf meine Frage a) "Nein!" und damit ist wohl Frage b) hinfällig geworden! danke für die Quellenangabe!
Das Resümee ist nach der Korrektur weiter oben unter "Bewerbung und Einstellung" fixiert.
Hallo!
Und wie steht es da bei FWDL 23 der aber im 11. Monat auf eigenen Wunsch entlassen wurde? Das wäre dann ja nicht die Probezeit die das dann wieder ausschließt. Würde da eine WE für Restzeit möglich sein?
Mfg Chris
Du hast dir deine Frage selbst beantwortet ;)
Um da mal auf meinen Fall einzugehen,bisschen Ausführlicher:
Bin am 01.05.11 in Dienst getreten für 12 Monate,hab so im 8. Monat die Verlängerung auf 23.Monate eingereicht und bekommen um dann im 11.Monat auf eigenen Wunsch wegen einen Jobangebot freiwillig zu gehen.
Das heist ja ich war vor dem 01.07.2011 im Dienst und könnte nochmals 23Monate FWDL machen???? Wäre ja komisch oder?
Mfg
Da es der FWDL alter Art war, ja, könntest du nochmal 23 Monate machen.
Uhhh das wäre ja schön,denn so begeistert war ich damals von meiner Verwendung auch nicht (Stabsdiener) und überleg jetzt mal die Marine in betracht zu ziehen. Und dann noch die Chance als FWDL dort zu Schnuppern anstatt gleich vier Jahre. Das eröffnet ja völlig neue Möglichkeiten!
Ich bin Begeistert!!!! Sowas könnte die BW von sich aus mal öffentlich machen das sowas noch geht!
Soll sie denn auf Werbeplakaten erst den Unterschied zwischen altem und neune FWD erklären? Nonsens.
Dafür gibts ja Berater, die darüber aufklären. Fragen muss man aber schon selbst, ist ja eigentlich auch nicht zu viel verlangt. Du hast ja auch gefragt.
Das ist auch richtig. Aber auf die Frage nach sein Fwdl nochmal Fwdl machen zu können ist nicht so leicht zu kommen ???
Aber gut ich werde auch ein Wehrdienstberater kontaktieren,die Möglichkeit mit dem FWD möchte ich vll nutzen
Hatte gerade einen Chat mir der Karriereberatung in Düsseldorf.
Die Beraterin war nicht davon abzubringen, dass ich als ehemaliger w12 nur noch 11 Monate FWD leisten könne.
Wie gesagt: Reiner GWD 1995, freiwillig verlängern existierte damals nicht.
Die Dame lag nicht richtig, oder?
Das Thema fiel eher am Rande, ich glaube nicht, dass FWD für mich sinnvoll wäre, das mal außen vor gelassen.
Zitat von: Elvis am 05. Juli 2013, 17:59:30
Hatte gerade einen Chat mir der Karriereberatung in Düsseldorf.
Die Beraterin war nicht davon abzubringen, dass ich als ehemaliger w12 nur noch 11 Monate FWD leisten könne.
Wie gesagt: Reiner GWD 1995, freiwillig verlängern existierte damals nicht.
Die Dame lag nicht richtig, oder?
Das Thema fiel eher am Rande, ich glaube nicht, dass FWD für mich sinnvoll wäre, das mal außen vor gelassen.
Ich hatte 99 meinen Grundwehrdienst. Mir sagte im Mai der Karriereberater, ich könne auf Grund meines "alten" Wehrdienstes nochmal volle 23 Monate als FWDL meinen Dienst leisten..
mfg
Zitat von: Matze 78 am 05. Juli 2013, 18:32:41[...]
Ich hatte 99 meinen Grundwehrdienst. Mir sagte im Mai der Karriereberater, ich könne auf Grund meines "alten" Wehrdienstes nochmal volle 23 Monate als FWDL meinen Dienst leisten..
mfg
Und was bringts? Als 35 jähriger Knopf nochmal 23 Monate als HG rumlaufen?
Zitat von: Elvis am 05. Juli 2013, 17:59:30
Hatte gerade einen Chat mir der Karriereberatung in Düsseldorf.
Die Beraterin war nicht davon abzubringen, dass ich als ehemaliger w12 nur noch 11 Monate FWD leisten könne.
Wie gesagt: Reiner GWD 1995, freiwillig verlängern existierte damals nicht.
Die Dame lag nicht richtig, oder?
Das Thema fiel eher am Rande, ich glaube nicht, dass FWD für mich sinnvoll wäre, das mal außen vor gelassen.
Die Aussage der Beraterin ist falsch.