Hi also ich bin beim PzGrenBtl 152 in Schwarzenborn aber das tut ja nicht so viel zur sache ich wollte nur mal fragen ob es eine genaue "zdv" oder andere forschrift gibt bei was man kzh geschrieben werden muss oder so ???
...wenn Dein Gesundheitszustand laut Arzt so miserabel ist,daß es Dich oder andere im Dienst gefährdet.
Falls Du nicht aus der Nähe von Schwabo kommst und einen weiten Heimweg hast,kann der Arzt Dich auch Krank auf Stube schreiben!!!
In welcher Kp bist Du denn in Schwabo?
War mal Ausbilder in der 5./152 dort.
bei uns hieß es mal, ein gebrochenes bei oder ähnliches führt regelmäßig zu kzh, was auch logisch wäre, da ein kamerad mit gips oder gehhilfe auch für den innendienst untauglich ist.- ob's d auch ne zdv gibt?!- k.a.
PS: wieso eigentlich die frage: willst du es drauf anlegen?!? ;)
@richardt: wann ware das; bin selbst von 1.7. 2002 bis april 2003 in schwabo gewesen, aber nur als gwdl?!
@mathias:
In welcher Kp hast Du AGA gemacht?
War im Juli 2002 auf Wehrübung in der 4./PzGrenBtl 152 als Ausbilder.
Beste Grüße
Richhardt
Bin auch im Juli 2002 in der 4./ gewesen, 3. Zug bei Lt Wil**** zur AGA.
Gruß,matthias
Einen 'Anspruch' auf KzH hast Du nicht. Es ist auch nicht der Arzt, der Dich nach Hause entlässt, sondern Dein Disziplinarvorgesetzter. Der Arzt gibt ihm lediglich Hinweise/Empfehlungen zu dem, was der kranke Soldat nicht mehr in der Lage ist zu tun. Der Disziplinarvorgesetzte wird in aller Regel diesen Empfehlungen nachkommen, kann aber auch anders entscheiden.