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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Arneburg am 12. Januar 2013, 13:57:11

Titel: Rückfahrt
Beitrag von: Arneburg am 12. Januar 2013, 13:57:11
Hallo,

mein Sohn hat demnächst seine Eignungsfeststellung. Für diese hat er er eine Fahrkarte bekommen.
Ist die Rückfahrt auf eigene Kosten anzutreten oder erhält er dort einen entsprechenden Fahrschein etc.

Gruß, S.
Titel: Antw:Rückfahrt
Beitrag von: Tommie am 12. Januar 2013, 14:02:20
Die Rückfahrt ist definitiv nicht auf eigene Kosten anzutreten. Er wird bei der Eignungsfeststellung entweder einen weiteren Gutschein zum "Selbst-Einlösen" erhalten, oder aber gleich einen Fahrkarte. Keine Angst, das klappt schon ;) !
Titel: Antw:Rückfahrt
Beitrag von: Arneburg am 12. Januar 2013, 15:12:15
Hallo,

schon mal vielen Dank für die freundliche Antwort.
Vielleicht kann ich noch etwas weiter nerven. Muss aber vorne weg sagen, daß ich mich mit den
Laufbahnen bei der Bundeswehr nicht auskenne.
Grundsätzlich ist eine Laufbahn als Feldwebel ( mit Berufsausbildung ) angestrebt. Sollte er diese
Eignung nicht erreichen, bekommt er dann eventuell in den unteren Laufbahnen etwas angeboten
und könnte in diesen eine Berufsausbildung enthalten sein ?

Gruß, S.
Titel: Antw:Rückfahrt
Beitrag von: Tommie am 12. Januar 2013, 15:22:33
Ok, Feldwebel-Laufbahn mit Berufsausbildung heisst automatisch Feldwebel im Fachdienst und nicht im Truppendienst. Sollte dafür die Eignung nicht gegeben sein, wird man ihm eventuell den Unteroffizier im Fachdienst mit Berufsausbildung anbieten, sofern er dafür geeignet ist. Sollte er alledings lediglich die Laufbahn der Mannschafter angeboten bekommen, ist darin keinen Berufsausbildung enthalten! Hier geht er dann nach seiner Verpflichtungszeit, üblicherweise 4 Jahre, in manchen Fällen auch 8 Jahre, ohne Beruf, aber mit entsprechenden Ansprüchen an den Berufsförderungsdienst (BFD) ab!
Titel: Antw:Rückfahrt
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 12. Januar 2013, 19:46:12
Ist denn Abrechnung der Reisekosten mit den üblichen Formblättern nach der Reise üblich? Dieses Verfahren findet doch auch bei Bewerbern für ziviele Stellen und den nötigen Fahrten für Bewerbung, Untersuchungen usw. Anwendung.
Titel: Antw:Rückfahrt
Beitrag von: Tommie am 12. Januar 2013, 19:49:43
Nein, wenn man nicht mit der Bahn hin fährt, rechnet man dort die Hin- und Rückreise zusammen ab und gibt eben nur den einen Gutschein, den man erhalten hat, ab!