Hallo,
mein Sohn hat demnächst seine Eignungsfeststellung. Für diese hat er er eine Fahrkarte bekommen.
Ist die Rückfahrt auf eigene Kosten anzutreten oder erhält er dort einen entsprechenden Fahrschein etc.
Gruß, S.
Die Rückfahrt ist definitiv nicht auf eigene Kosten anzutreten. Er wird bei der Eignungsfeststellung entweder einen weiteren Gutschein zum "Selbst-Einlösen" erhalten, oder aber gleich einen Fahrkarte. Keine Angst, das klappt schon ;) !
Hallo,
schon mal vielen Dank für die freundliche Antwort.
Vielleicht kann ich noch etwas weiter nerven. Muss aber vorne weg sagen, daß ich mich mit den
Laufbahnen bei der Bundeswehr nicht auskenne.
Grundsätzlich ist eine Laufbahn als Feldwebel ( mit Berufsausbildung ) angestrebt. Sollte er diese
Eignung nicht erreichen, bekommt er dann eventuell in den unteren Laufbahnen etwas angeboten
und könnte in diesen eine Berufsausbildung enthalten sein ?
Gruß, S.
Ok, Feldwebel-Laufbahn mit Berufsausbildung heisst automatisch Feldwebel im Fachdienst und nicht im Truppendienst. Sollte dafür die Eignung nicht gegeben sein, wird man ihm eventuell den Unteroffizier im Fachdienst mit Berufsausbildung anbieten, sofern er dafür geeignet ist. Sollte er alledings lediglich die Laufbahn der Mannschafter angeboten bekommen, ist darin keinen Berufsausbildung enthalten! Hier geht er dann nach seiner Verpflichtungszeit, üblicherweise 4 Jahre, in manchen Fällen auch 8 Jahre, ohne Beruf, aber mit entsprechenden Ansprüchen an den Berufsförderungsdienst (BFD) ab!
Ist denn Abrechnung der Reisekosten mit den üblichen Formblättern nach der Reise üblich? Dieses Verfahren findet doch auch bei Bewerbern für ziviele Stellen und den nötigen Fahrten für Bewerbung, Untersuchungen usw. Anwendung.
Nein, wenn man nicht mit der Bahn hin fährt, rechnet man dort die Hin- und Rückreise zusammen ab und gibt eben nur den einen Gutschein, den man erhalten hat, ab!