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Fragen und Antworten => Familie und Angehörige => Thema gestartet von: freddy_111 am 14. Januar 2013, 10:32:51

Titel: Kinderzuschlag und Übergangsgebührnisse
Beitrag von: freddy_111 am 14. Januar 2013, 10:32:51
Leider kann ich keine Antwort auf meine Frage finden und mein WBV Verantwortlicher ist telefonisch nicht erreichbar.

Es geht um folgendes...ich war SAZ8 und befinde mich nun seit ende 2011 in einem Vollzeitstudium wo ich bis Sommer 2013 noch Übergangsgebührnisse erhalte.

Im Dezember 2012 bin ich nun Vater geworden...erhalte ich nun von diesem Zeitpunkt an auch noch zusätzlich bis Sommer 2013 den Kinderzuschlag bzw 90% davon?

MfG
Titel: Antw:Kinderzuschlag und Übergangsgebührnisse
Beitrag von: St... am 01. August 2013, 09:48:53
Hallo Freddy!

Ja, du bekommst auch während deiner Übergangsgebührnisphase für ein neugeborenes Kind Kindergeld.
Ich bin auch vor kurzem ausgeschieden und bekomme demnächst mein 1. Kind. Daraufhin habe ich bei meinem Sachbearbeiter Bezüge angerufen. Er sagte, es steht mir zu und schickt mir gleich einen Antrag, den ich dann nur zurückschicken muss, wenn das Kind auf der Welt ist. Natürlich muss man die Geburtsurkunde auch noch beifügen.

Also rufe einfach nochmal bei deinem Sachbearbeiter Bezüge an oder schau mal im Internet nach einem Kindergeldantrag Bw.

Gruss