Hi Leute!
Ich war erfolgreich im Nachwuchszentrum und wurde eingeteilt.
Denn habe ich eine Anzeige bekommen (wegen Helerei) und habe es natürlich sofort gemeldet.
Ich musste alles zurückschicken über den Dienstantritt und mir wurde gesagt bis das Verfahren nicht durch ist können die nichts machen.
Jetzt hatte ich ende November Post vom Staatsanwalt bekommen dass alles Eingestellt wurde.
Diesen Brief habe ich natürlich auch direkt an das Zentrum weitergeleitet.
Heute habe ich mal angerufen um zu fragen wie der stand der Dinge so ist.
Mir wurde gesagt dass mein Ordner noch beim Bundeswehrrechtsanwalt ist und dies sich auch noch mehrere Monate ziehen kann.
Hat irgendjemand schon Erfahrung damit gemacht?
mfg
@ Mr. Unglück:
WARUM wurde eingestellt? (Erwiesene Unschuld, geringe Schuld, gegen Auflage)?
Ist der Strafvorwurf ansonsten haltbar?
Die Frage ist berechtigt.
Bei einer Einstellung nach § 170 II oder § 153 StPO sehe ich keine Bedenken. Dann müsste die Einstellung ziemlich schnell gehen.
Wenn es aber eine Einstellung nach § 153a StPO war, dann kann es durchaus dauern, weil dann erst die Akten von der Staatsanwaltschaft angefordert und geprüft werden.
Wenn der TE wirklich unschuldig war und sich die Unschuld auch herausgestellt hat, dann ist das hier ein ganz hervorragendes Beispiel dafür, dass diese obskure Meldepflicht in dieser Form schlichtweg ein Skandal ist. Ich bin nach wie vor nicht sicher, ob diese Meldepflicht tatsächlich einer ernsthaften verwaltungsgerichtlichen Prüfung standhalten würde.
Aber wo kein Kläger, da kein Richter...
Hi!
Danke für die schnellen Antworten!
Also was ich vergessen hatte zu erwähnen: Die Bundeswehr hatte schon vor Monaten Akteneinsicht gefordert.
Ich habe da einen Zettel zugeschickt bekommen & auch ausgefüllt. Also die Akten müssten schon seit ca 3 Monaten bei der Bundeswehr sein.
Das Verfahren wurde wegen mangelnder Beweise eingestellt.
mfg
Zitat von: Mr.Unglück am 16. Januar 2013, 14:54:17
Also die Akten müssten schon seit ca 3 Monaten bei der Bundeswehr sein
Und woher wissen Sie das?
Die Akten müssen ja erstmal von der entsprechenden Staatsanwaltschaft angefordert werden und wann diese dann übersandt werden/worden sind wissen Sie doch gar nicht.
Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, das die Übersendung von Akten durch eine Staatsanwaltschaft im Regelfall recht viel Zeit in Anspruch nimmt, zumindest wenn man als Behörde so etwas von denen Anfordert.
In meinem Fall hat die Bearbeitung meiner "Jugendsünde" 4 Monate gedauert. Ich denke auf diesen Zeitraum solltest du dich auch einstellen.
bEI mir war es folgender fall : privat kfz zu hause in der hofeinfahrt stehen gehabt und abgemeldet weil er verkauft wurde.... im gesetz steht man darf keine abgemeldeten fahrzeuge auf frei zugänglichen flächen stehen haben.. tja so dumm eh so ein mist,, wäre das hoftor geschlossen gewesen wäre es kein problem gewesen.. naja einstellung verzögerte sich somit um ein quartal und fast jeden tag bei der staatsanwaltschaft angerufen das es dringent ist und die spielten da echt auf zeit mit dem schreiben das es eingestellz wurde.. und die sachbearbeiterin von der bw räumte mir noch mal zwei wochen extra ein um das schreiben zu besorgen... auf dem letzten tag, faxte es denn die staatsanwaltschaft zur bw
Zitat von: stefan@16 am 19. Januar 2013, 13:48:57
und fast jeden tag bei der staatsanwaltschaft angerufen das es dringent ist
Und genau das ist das Falsche. Wenn das jeder macht, dann kommt der Bearbeiter gar nicht dazu den Vorgang zu bearbeiten, da er nichts anderes zu tun hat als zu Telefonieren.
Kenne ich aus leidvoller eigener Erfahrung.
Spätestens Mitte März fangen die Steuerpflichtigen an an zu rufen und zu Fragen, wann den endlich ihren Steuerbescheid bekommen. Da kommt man an manchen Tagen gar nicht dazu einen Vorgang, geschweige denn eine komplexe Steuererklärung zu bearbeiten.
Hi!
Danke für eure zahlreichen Antworten.
Ich wurde vom Einplaner angerufen und zum 1.4 ist alles geregelt.
War wohl doch nur ne sache von Tagen. Ich freue mich schon. :)
Machts gut.
bye