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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: kevin1 am 15. Januar 2013, 14:46:21

Titel: Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: kevin1 am 15. Januar 2013, 14:46:21
Hallo,
Ich bin 18 jahre alt und mache mein abitur.
Ich interessiere mich für die offizierslaufbahn bei der bundeswehr.
Nur habe ich seit längerer zeit eine frage:

Besteht mit einer körpergröße von 204cm die möglichkeit als fallschirmsprung tauglich gemustert zu werden?


Ich bin mir bewusst, dass man sich zu hause nicht selber mustern kann.
Es interessiert mich aber, ob es dafür eine regelung gibt oder ob das individuell zum bewerber entschieden wird.

Mit freundlichen grüßen
      Kevin
Titel: Antw:Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: Tommie am 15. Januar 2013, 14:51:46
Mit Ihrer Körpergröße von 2,04 m erhalten Sie nach TDv 46/1, GNr. , eine Gradation III und werden damit in die gleiche Schublade gesteckt wie jemand, der zwischen 1,55 und 1,60 m groß ist! Generell untauglich mit Gradation VI wären Sie bei einer Körpergröße von unter 1,55 m und bei einer Größe von über 2,06m!
In wie weit die Gesundheitsziffer 1III einen Ausschluß für die Fallschirmsprungverwendungsfähigkeit beinhaltet, kann sicherlich die Ulli in Erfahrung bringen ;) !
Titel: Antw:Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: Tommie am 15. Januar 2013, 14:59:42
OK, ich habs gefunden ;) ! Die Gesundheitsziffer, die richtig III1 heisst, schließt eine Verwendung A500 (Fallschirmjäger) nicht aus! Somit werden Sie also alleine wegen der Körpergröße nicht von den Fallschirmjägern fern gehalten ;) !
Titel: Antw:Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: kevin1 am 15. Januar 2013, 15:05:14
danke für die schnelle antwort, sie haben meinen tag gerettet.
darf ich fragen, wo sie ihr ergenbnis gefunden haben?
Titel: Antw:Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: F_K am 15. Januar 2013, 15:09:20
.. dann mache ich den Tag mal gleich wieder "kaputt".

"Gemustert" wird NIEMAND Fallschrimsprungtauglich, weil dies eine Entscheidung ist, die die Truppenärzte für Soldaten treffen.
Während der Musterung wird lediglich erstmal die grundsätzliche Tauglichkeit festgestellt.

Sprich: Man kann tauglich gemustert sein, zu den FschJg eingeplant werden, und dann fallschirmsprungUNtauglich sein.

However: Es gibt soviele Gründe, warum jemand nichtmal tauglich ist, dass die Größe alleine keine Aussagekraft hat (notwendig versus hinreichend).

Also erstmal MUSTERN lassen und dann erfolgreich bewerben und dann weitersehen ....
Titel: Antw:Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: Firli am 15. Januar 2013, 15:14:53
Zitat von: F_K am 15. Januar 2013, 15:09:20
Sprich: Man kann tauglich gemustert sein, zu den FschJg eingeplant werden, und dann fallschirmsprungUNtauglich sein.

Um dem TE den Tag nicht komplett zu vermiesen könnte man Ihm vielleicht erläutern WANN diese Fallschirmsprunguntauglichkeit festgestellt wird?

Spätestens wenn das grüne Licht leuchtet und man kneift oder eher? ;)

So könnte sich der TE auf eventuelle Hürden vorbereiten um diese zu dann zu meistern :)
Titel: Antw:Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: KHM am 15. Januar 2013, 15:15:08
Vermutlich in der ZDv 46/1. Da gibt's ne Anlage mit den Gesundheitsziffern (Ausschlussgründen, Einschränkungen).

Ich weiß nicht, wie viel davon öffentlich ist, oder wie zuverlässig/zulässig der folgende Link ist.
Gefunden über Google und Wikipedia.

http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=153

F_K hat Recht. Schriften und Verzeichnisse sind da auch immer fragwürdig. Müssen die Ärzte entscheiden.

Grüße und viel Erfolg.  :)
Titel: Antw:Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: Tommie am 15. Januar 2013, 15:19:06
Tja, da muss ich dann wieder reingrätschen, F_K ;) ! Die Tauglichkeit für die Verwendung A500 unterliegt den gleichen Kriterien, wie die Fallschirmsprungverwendungsfähigkeit! Sollte also genau das passieren, was Du oben schilderst, tauglich für A500 und dann keine FSSVV, dann hat entweder der Musterungsarzt einen Fehler gemacht, oder aber der Gesundheitszustand hat sich zwischen diesen beiden Untersuchungen verändert, was natürlich beides passieren kann. Außerdem wissen wir alle nicht, welche weiteren Gesundheitsziffern dem Fragesteller eingetragen werden! Und genau deswegen schrieb ich ja auch alleine die Körpergröße bringt keinen Ausschluß für A500! Den bringen vielleicht andere Faktoren, die wir hier nicht beurteilen können!
Titel: Antw:Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: Tommie am 15. Januar 2013, 15:22:06
Weiterhin zeugt für mich die Art der Fragestellung in der Ausgangsfrage

Zitat von: kevin1 am 15. Januar 2013, 14:46:21Besteht mit einer körpergröße von 204cm die möglichkeit als fallschirmsprung tauglich gemustert zu werden?

durchaus davon, dass der TE hier keine "Online-Musterung" haben wollte, sondern nur wissen wollte, ob seine doch recht beachtliche Körpergröße ihn pauschal vom Fallschirmspringen ausschließt. Und das ist genau nicht der Fall!
Titel: Antw:Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: kevin1 am 15. Januar 2013, 15:38:38
danke für die antwort (kurz und knapp)


DANKE an tommi


Titel: Antw:Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: F_K am 15. Januar 2013, 15:49:20
ZitatDie Tauglichkeit für die Verwendung A500 unterliegt den gleichen Kriterien, wie die Fallschirmsprungverwendungsfähigkeit!

Quelle? Die Tauglichkeit wird nämlich "lediglich" nach der 46/1 festgestellt, insoweit führen gewisse Gesundheitsziffern zu einem Ausschluß der Verwendung A500 (notwendiges Kriterium).

Allerdings wird die FSSV nach einer Fachanweisung San (Ziffer habe ich Zuhause) untersucht, unter anderem z. B. mit Belastungs EKG (nach Gewicht, nicht nur pauschal), der Forderung DOSA usw. - so dass es sehr wohl Kameraden gibt, deren Gesundheitszustand sich seit der Musterung nicht geändert hat, aber die nicht FSSV sind.

Ist komisch - ist aber so.
Titel: Antw:Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: ulli76 am 15. Januar 2013, 15:56:14
Die ausschließenden GZ für FSSV,FFSV und A500 sind identisch. Quelle müsste ich raussuchen.
Ergometrie ist nicht zwingend erforderlich und zumindest bei uns prüft der SanBereich nicht die DSA-Leistungen. Bisher hatte der DivArzt an dem Vorgehen nix zu meckern.
Titel: Antw:Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: miguhamburg1 am 15. Januar 2013, 16:00:13
Ist nicht komisch, sondern stimmt so. Im Rahmen der Musterung wird der angehende Soldat einmal von Scheitel bis Sohle untersucht. Hierbei werden dann (u.a. wie von Tommie beschrieben) gemäß der ZDv 46/1 ggf. Fehlerziffern erhoben, die dann zu einem Tauglichkeitsgrad und Verwendungsausschlüssen führen.

Der Kamerad Tommie hat hier richtig dargestellt, dass gem. 46/1 die Körperlänge des Fragenstellers allein keinen Ausschluss für den Fallschirmsprung darstellt. Was ja nicht heißt, dass andere Gesundheitsziffern (Rücken, Gelenke etc.) bei der Musterung doch zu einem Verwendungsausschluss für Fallschirmspringen führen.

Fest steht allerdings auch, dass vor einer Kommandierung zum Fallschirmspringerlehrgang beim zuständigen Truppenarzt ZUSÄTZLICH die Untersuchung auf Fallschirmsprungtauglichkeit durchgeführt werden muss und dass der Soldat dafür dann auch verwendungsfähig erklärt werden muss. Neben einer erneuten Untersuchung der maßgeblichen Faktoren steht dann auch noch eine Röntgenaufnahme des Brustkorbes, besagtes EKG etc. an Sonderuntersuchung an, die NICHT bei der Musterung durchgeführt werden). Richtig ist auch, dass diese VERWENDUNGSuntersuchungen gemäß der fachlichen Anweisungen des Sanitätsdienstes erfolgen.
Titel: Antw:Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: Tommie am 15. Januar 2013, 16:00:34
OK, ich habe mich ein wenig "wischi-waschi" ausgedrückt!

Wir sind uns im Klaren, dass die Untersuchung auf Fallschirmsprungverwendungsfähigkeit ein wenig genauer ist, als eine Musterung! Allerdings sind die relevanten Gesundheitsziffern die gleichen, was im Klartext heisst, dass zwar jemand, der A500 nicht als Verwendungsausschluß hat, letztendlich doch keine FSSVV bekommen kann, wie Du richtig gesagt hast, aber es wird nie dazu führen, dass jemand der für den Fallschirmjäger nicht tauglich ist, also A500 als Ausschluß hat, hinterher eine FSSVV bekommt! Und außerdem ist das bei der Frage, ob die Körpergröße von 2,04 m eine FSSVV ausschließt auch vollkommen unrelevant ;D ! Das tut sie nämlich immer noch nicht!

Und sein Problem liegt ja mal zunächst da drin, dass dann, wenn die zu vergebende Gesundheitsziffer III1 zum Ausschluß von A500 führen würde, erst gar nicht weiter über eine mögliche FSSVV diskutiert werden muss.
Titel: Antw:Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: miguhamburg1 am 15. Januar 2013, 16:01:29
Ach ja ... die Prüfung, ob das DSA abgelegt wurde, hat der Disziplinarvorgesetzte zu prüfen und zu bestätigen. Damit hat der Truppenarzt nichts am Hut.
Titel: Antw:Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: Firli am 15. Januar 2013, 16:01:49
Für mich wäre eine Info, welche Hürden noch auf angehende Fallschirmjäger zukommen, ebenfalls interessant da ich für die 1./FschJgBtl 261 eingeplant bin.

Sportabzeichen als Zulassung für den Springerlehrgang ist klar.

Aber was aus medizinischer Sicht kommt da noch?

Sorry wenn Ihnen die Frage jetzt vielleicht doof vorkommt aber bin gerade ein wenig verunsichert.
Titel: Antw:Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: F_K am 15. Januar 2013, 16:02:59
Ulli76,

die GZ sind gleich, ich habe da nichts anderes behauptet.

Allerdings gibt es da eine FA San (Kopie habe ich Zuhause im Aktenordner), die (Belastungs-) Ergonometrie ist vom Alter abhängig, ich meine ein (Ruhe-) EKG ist aber immer gefordert - müßte ich auch nachschauen.

However: Glaube mir, es gibt genug A500, die eben nicht FSSV sind (ohne Veränderung des Gesundheitszustandes seit Musterung).
Auch umgekehrt gibt es GZ, die im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung dann doch eine FSSV "möglich machen", eigentlich aber eine A500 Untauglichkeit sind.
Titel: Antw:Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: Tommie am 15. Januar 2013, 16:07:08
Firli, das ist jetzt einen Aufgabe, die sich "Reverse Engineering" nennt ;) !

Man nehme die ZDv 46/1, genauer gesagt das Kapitel 3 der Verwendungsausschlüsse, und suche dort nach A500! Die zu den Fundstellen gehörigen GNrn schreibt man sich auf und eruiert anschließend in der Anlage 3.2. zur ZDv 46/1, was man alles nicht haben sollte, vergleicht das eventuell (sofern vorhandne!) mit den GNrn, die bei einem selbst fetsgestellt wurden und schon weiß man, ob die FSSVV alleine aufgrund der vergebenen GNrn. zwingend ausgeschlossen werden muss!

Oder aber man hat seinen Verwendungsausweis noch und darauf ist A500 nicht angekreuzt ;) ! Dann muss man nur noch die Untersuchungen "überstehen", die mit einem gemacht werden und gut isses ;) !
Titel: Antw:Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: Firli am 15. Januar 2013, 16:08:39
A500 ist nicht angekreuzt ;) Nur A400 und X100
Titel: Antw:Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: ulli76 am 15. Januar 2013, 16:10:34
Ausnahmegenehmigungen simd ja auch nochmal was anderes.
Aber man kann davon ausgehen,dass man keine ausschließenden GZ hat wenn man als A500 eingestellt ist und sich der Gesundheitszustand nicht geändert hat. Klar kann der begutachtende TrA auch noch mal was finden,aber dann vergibt er auch eine entsprechede GZ. Ebenso kann man sich nachuntersuchen lassen,mit der Fragr ob eine ausschließende GZ gheruntergestuft oder gestrichen werden kann.

Untersuchungen:Körpergröße,Gewicht,Hörtest,Sehtest,Labor,Urin,Blutdruck,Puls,körperliche Untersuchung.
Titel: Antw:Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: Firli am 15. Januar 2013, 16:15:07
Vielen Dank, die Untersuchung sollte , sofern ich mich bis dahin nicht gravierend verstümmel, kein Problem darstellen.

Wünsche schönen Feierabend :)
Titel: Antw:Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: MMG am 15. Januar 2013, 16:28:51
Wo liegen denn die Unterschiede zwischen A500, A501, A502, A503 und A504 ?
Titel: Antw:Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: Kevin204 am 07. Februar 2017, 15:02:49
So, meine Musterung ist jetzt schon ein Jahr her, aber ich muss mitteilen, dass ich aufgrund meiner Körpergröße von allen infanteristischen Verwendungen ausgeschlossen wurde (Eig generell von allem was sich irgendwie bewegt).
Der Ausschluss beginnt ab einer Körpergröße von 1,96 (bei wenigen Zentimetern können bei beachtlichen Leistung Ausnahmen gemacht werden/Bei mir wurde es versucht, aber 10cm waren dann den Entscheidungsträgern doch zu viel). Mein Einspruch beim Wehrbeauftragten wurde nach einer längeren Untersuchung abgelehnt, aber die Richtlinien sollen "eventuell" in der Zukunft überarbeitet werden.
Titel: Antw:Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: Tommie am 07. Februar 2017, 15:19:58
@ Kevin204:

Sie sollten natürlich auch berücksichtigen, dass bei einer Körpergröße von mehr als 2,06 m der Bereich der absoluten Wehrdienstuntauglichkeit beginnt! Und je näher Sie diesem Bereich kommen, desto weniger wird man zu Zugeständnissen in Form von Ausnahmegenehmigungen bereit sein.
Titel: Antw:Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: ulli76 am 07. Februar 2017, 15:26:28
Da stimmt einiges nicht- die III1- die ab einer Körpergröße von 196cm vergeben wird, ist kein Ausschluss für A500=Fallschirmjäger.
Die nächste Gradation ist die VI1- ab einer Größe von 206cm. Die führt aber komplett zur Untauglichkeit.

Die Vergabe der GZ und die Ausschlüsse haben rein gar nichts mit der sonstigen Leistungsfähigkeit zu tun. Eine Ausnahmegenehmigung ist dann auch wieder was anderes.

Du wurdest also nicht von allen infanteristischen Verwendungen ausgeschlossen, sondern du warst komplett untauglich. Und zwar nicht wegen 196cm, sondern 206.
Titel: Antw:Körpergröße Fallschirmjäger
Beitrag von: Tommie am 07. Februar 2017, 15:35:02
Ein Blick in die zugrunde liegende Vorschrift A1-831/0-4000 bestätigt die Aussage von "ulli76"!