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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Nutellaglas am 16. Januar 2013, 12:33:46

Titel: Austritt aus der BW als Reservist
Beitrag von: Nutellaglas am 16. Januar 2013, 12:33:46
Guten Tag,

ich habe eine Frage bezüglich des Austretens als ''passiver'' Reservist.
Ich habe seinerzeit während meines Wehrdienstes den Dienstgrad des Unteroffiziers der Reserve in Sonthofen erlangt und möchte unter Berücksichtigung der aktuellen politischen Lage und des Verhaltens der Bundesrepublik Deutschland auf internationaler Ebene nicht länger Soldat in der sich wandelnden Bundeswehr, welche nicht mehr den eigentlichen Wehrsinn erfüllt, sein.

Hat jemand, der hier Anwesenden, einen konkreten Weg, diesen Weg zu beschreiten?
Ich wäre für fundierte Lösungen sehr dankbar.

Gruß aus Kiel, Schleswig-Holstein.
Titel: Antw:Austritt aus der BW als Reservist
Beitrag von: KlausP am 16. Januar 2013, 12:38:25
Mit kommen die Tränen ...

Sie sind Reservist der Bundeswehr kraft Gesetzes - nämlich des nach wie vor gültigen Wehrpflichtgesetzes. Wenn Sie das nicht mehr wollen müssen Sie es ja nicht, Reservisten werden im Moment nicht gegen ihren Willen eingeplant oder gar einberufen. Wenn Sie nun so gar nichts mehr damit am Hut haben, stellen Sie einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer in dem Sie Ihre Gewissensgründe darlegen..
Titel: Antw:Austritt aus der BW als Reservist
Beitrag von: Tommie am 16. Januar 2013, 12:41:10
Gründen Sie doch Ihre eigene Wehrsportgruppe und trainieren Sie fleissig für den großen vaterländischen Krieg :D ! Sie müssen echt Probleme haben!
Titel: Antw:Austritt aus der BW als Reservist
Beitrag von: AriFuSchr am 16. Januar 2013, 12:41:17
Tja, Schokolade schmilzt halt in der Sonne.

Die Möglichkeit heißt KDV, da ist aber ein anderes Forum zuständig.

Wobei - Dein Einsatz, für dieses unser Land in einem bewaffneten Konflikt im Ausland eigentlich total unwahrscheinlich ist.

Und wenn die Wikinger an der Kieler Förde anlanden, biste eh wieder dabei.  ;)
Titel: Antw:Austritt aus der BW als Reservist
Beitrag von: schlammtreiber am 16. Januar 2013, 13:38:54
Zitat von: AriFuSchr am 16. Januar 2013, 12:41:17
Die Möglichkeit heißt KDV, da ist aber ein anderes Forum zuständig.

Damit ist alles gesagt, Hilfe bei den Gründen wird der TE nicht brauchen, da ja ganz offensichtlich diese Gewissensgründe ja schon an seiner Seele nagen.