Hallo hab paar fragen.
Meine aktuelle Situation
Bin HptFw A8.
Und bin gerade dabei mich für den öffentlichen dienst zu bewerben.
Da ich dann als A6 neu durchstarten müßte
bin ich am überlegen den E-SChein zu nehmen?
um mein "gehalt" 10 Jahre zu sichern?
was haltet ihr davon?
oder ist doch der Z SChein besser ?
beim Z Schein hätte ich ja mehr abfindung ca. 3500 € mehr
und übergangsgebührnisse.
hätte ich dann also nach der " BFD zeit" gehalt von der behörde + 3 jahre lang mein volles soldaten gehalt?
also die A8 vom bund + A6 von der behörde?
weiss das einer?
Und noch ne frage.
wenn ich halbtags gerne arbeiten möchte
zb von 7 bis 13 uhr. 5 tage woche
also 75%
würde das dann gehen? mit dem E SChein? hat da einer erfahrung?
weil hätte man ja knapp 350€ weniger im monat
dafür aber nur bis 13 uhr :)
was ich noch gerne wissen würde
wenn ich nun doch den Z schein nehmen würde
würde ich erfahrungsstufe 1 anfangen?
also A6 Stufe 1 ?
oder werden die bundeswehr jahre angerechnet
Zitat von: airforce83 am 16. Januar 2013, 19:10:24
was ich noch gerne wissen würde
wenn ich nun doch den Z schein nehmen würde
würde ich erfahrungsstufe 1 anfangen?
also A6 Stufe 1 ?
oder werden die bundeswehr jahre angerechnet
Dazu schau mal in die Bundesbesoldungsordnung, § 28 Abs. 1 Nr. 3
http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__28.htmlDemnach scheint zumindest eine Anerkennung und Anrechnung stattzufinden. Ich weiß allerdings nicht ob es bei Landesbeamten auch so ist.
Zitat von: airforce83 am 16. Januar 2013, 16:21:30
was haltet ihr davon?
oder ist doch der Z SChein besser ?
Sprich das am besten mal mit deinem BFD-Berater durch und rechne es mal durch. Die Entscheidung kann dir eh niemand abnehmen.
Zitat von: airforce83 am 16. Januar 2013, 16:21:30
wenn ich halbtags gerne arbeiten möchte
zb von 7 bis 13 uhr. 5 tage woche
also 75%
würde das dann gehen? mit dem E SChein? hat da einer erfahrung?
E-/Z-Schein sind für eine bevorzugte Bewerberauswahl (plus entsprechende "Nebenwirkungen" des entsprechenden Scheins) da - nicht mehr, nicht weniger. Wenn du Teilzeitdienst machen willst musst du das wie jeder Beamte auch auf dem Dienstweg beantragen, dazu muss der Dienstposten aber logischer Weise teilzeitfähig sein. Das ist aber alles etwas, das du mit deinem künftigen Dienstherren ausmachen musst. Das dürfte wegen anstehender Laufbahnausbildungen in den ersten 2-3 Dienstjahren aber ausgeschlossen sein. Inwieweit die Übergangsgebührnisse dann die gekürzten Bezüge auffangen oder nicht musst du mal mit deinem BFD-berater klären.
Gruß Andi
Zitatund rechne es mal durch.
So sehe ich das auch. Da muss man sich mal mit einem Taschenrechner und der Besoldungstabelle hinsetzen und ausrechnen, was besser ist.
Ich denke, es hängt vor allem auch mit der Differenz des Gehalts zusammen.
Ein guter Freund von mir (Hauptmann A 11) hat den E-Schein genommen, weil die Zahlung der Gehaltsdifferenz für ihn deutlich effektiver war. Das kann bei der Differenz A6 zu A8 aber auch anders aussehen.
Zitat von: airforce83 am 16. Januar 2013, 19:10:24
was ich noch gerne wissen würde
wenn ich nun doch den Z schein nehmen würde
würde ich erfahrungsstufe 1 anfangen?
also A6 Stufe 1 ?
oder werden die bundeswehr jahre angerechnet
Deine Vordienstzeit wird auf deine spätere Pension angerechnet. Die Besoldungsstufe richtet sich nach den Lebensjahren. Stufe 2 beginnt in NRW z.B. mit 21 Jahren. Du beginnst mit dem Anwärtergrundbetrag deiner entsprechenden Laufbahn dazu kommt im Strafvollzug NRW noch ein Anwärtersonderzuschlag dazu.
so nun wird es ernst
hab ne stelle im mittleren dienst ergattern können.
hab noch mal eine frage vielleicht weiss einer rat.
ich habe 3 jahre zivile ausbildung bei der stadt gemacht (öffentlicher dienst) , und dann immo halt saz 12.
zählen diese jahre später für die pension dazu? man muss ja 40 jahre voll machen um mit 67 dann die voll pension zu bekommen?
Das muss dir die Gebührnisstelle deines zukünftigen Dienstherren ausrechnen. Dadurch dass die Länder seit einigen Jahren frei im Bereich des Beamtentums auf Kaperfahrt gehen können gibt es da leider keine allgemeingültigen Antworten, was anerkannt wird und was nicht. Im Zweifelsfall klagen. ;)
Gruß Andi
oki dann nur eine frage
stimmt es das man bei den übergangsbeihilfe wenn man arbeitet bzw ja schon andere gehalt hat
dann 60% bekommt fü+r 3 jahre und das mit steuerklasse 6 versteuern muss??
würde dann als A8 Stufe 4 was ich ja dann bin also 1150 € netto rausbekommen?
kann einer das so alt fakt ca. bestätigen?
weil wenn dem so wäre
würde der Z schein definitiv mehr lohnen :)
Du musst mal ausrechnen, was für dich die bessere Option ist. Du wirst, sofern du in deiner Laufbahngruppe bleibst,die Erfahrungsstufe behalten, erhälst aber die Einstiegsbesoldung für das jeweilige Amt. Kommune A6 mD/A9 gD, Landes- oder Bundesbehörden A7 mD/A9 gD. Mach dich vorher über die Dauer der Probezeit und Beförderungszeiten schlau, dann kannst du dir ausrechnen, wann du welche Besoldung erhälst. In der Regel lohnt sich der E-Schein erst ab Offizier. Da geht man mit viel Glück in der Besoldungsgruppe A11/A12 raus und die Differenz wäre zu A9 zu groß. Bei A8 zu A 6 ist es nicht ganz so wild. Sobald du zwei Gehälter aus dem öffentlichen Dienst beziehst, greift die Ruhensregelung. Es wird ein persönlicher Höchstbetrag ausgerechnet, den du max. beziehen kannst (waren bei mir netto 2.800 €) Das heißt, volles Gehalt vom neuen Dienstherrn, Rest vom Bund-Lohnsteuerklasse 6 aber nur bis zum individuellen Höchstbetrag.
Wie soll man das verstehen?
Ich dachte, der E-Schein waere eher was fuer ausscheidende Unteroffiziere.
Werden dann Offiziere in den gehobenen Dienst eingegliedert oder im Sinne eines Aufstiegs in den hoeheren Dienst?
Sie werden in den gehobenen Dienst eingegliedert, da sie als SaZ 12/13 maximal Hauptmann sind.
Liebe Eingliederungsberechtigen,
in diesem Thema gibt es einige Aussagen die klargestellt werden müssen. Die notwendigen Infos erhalten sie immer über den BFD und / oder den Vormerkstellen!!!!!! Das wäre die erste Anlaufstelle für diese Thematik.
E- oder Z-Schein?
Das muss sich der Betroffene schon selbst ausrechnen! In der Regel wird abschließend zum Verfahren ein Z-Schein für Unteroffiziere mit und ohne Portepee die bessere Wahl sein.
Stellenvorbehalt gibt es für den höheren Dienst NICHT! Deshalb können Offiziere als Beamte auch nur in den m. D. oder g. D. oder als Tarifbeschäftigte eingegliedert werde. Offiziere mit einer schon höheren Eingruppierung (Dienstgrad) sollten da wohl eher den E-Schein nehmen, da damit tatsächlich das letzte Einkommen für die nächsten 10 Jahre garantiert wird.
Dabei ist zu beachten: Tarifbeschäftigte brauchen ZWINGEND den Z-Schein!
Zu Bedenken wäre:
Der Schein - egal welcher - kann während der Dienstzeit getauscht werden, auch mehrmals!
Der E-Schein berechtigt zur Dienstzeitverlängerung von 18 Monaten!
....
Etwas Asbach Uralt, aber habe gerade über dieses Thema nachdenken müssen. Angenommen, man wählt den E-Schein, wird aber dann von keiner Behörde eingestellt: Verfallen dann die Leistungen wie Berufsförderung, etc.? Oder ist der Schein erst mit Dienstantritt beim neuen Dienstherrn "scharf"?
Entschuldigung, aber das ist eine Frage, die ausführlich im Pflichtunterricht vom BFD beantwortet wird!
Zum einen kann E- und Z-Schein bei Nichtnutzung innerhalb der gesetzlichen Fristen zurückgegeben werden (womit man wieder dir ursprünglichen Förderungsansprüche hat), zum anderen ist es eigentlich unmöglich keine Behörde zu finden, die einen einstellt.
Gruß Andi
Auch wenn man nach DZE schon Ü40 ist? Da stellen ja viele Behörden keine Beamten mehr ein (Bayern ist glaub ich mit 43 oder so Schluß) Oder zählen die Altersgrenzen für ehemalgie SaZ nich?
Polizei dürfte mit Ü40 im m.D nicht mehr gehen das ist kalr.
§10 SVGErgänzung zur Verdeutlichung: Eingliederungs- und Zulassungsschein gelten explizit nicht nur für Beamtenstellen.
Von einem Pflichtunterricht habe ich bisher nix mitbekommen, Kamerad Andi.
Zitat von: Niederbayer am 09. Mai 2017, 12:08:30
Von einem Pflichtunterricht habe ich bisher nix mitbekommen, Kamerad Andi.
Man kann es auch "Erstberatuing" durch den BfD nennen, die ist Pflicht - jedenfalls für den BfD.
Schon zu diesem Termin muss man manchen SaZ regelrecht hinprüügeln, damit der den wahrnimmtr, schließlich steht ja da nur "Einladung" drauf und nicht "Befehl", weil der BfD nix befehlen kann. Gab es so aber auich Anfang/Mitte der 90er schon, als Spieß oft genug erlebt. An den BfD erinnert(e) sich so mancher SaZ erst kurz vor DZE wieder, wenn man feststellt, dass die eigene Berufsausbildung (wenn man denn eine hat) ja auch schon etliche Jahre zurückliegt und der Beruf einen nie interessiert hat und man deshalb Soldat geworden ist. Dann kann das mit dem Termin nicht schnell genug gehen, selber hat man sichj keine Gedanken gemacht, was nach 8/12/.../25 Jahren werden soll und dann hat eben der Berater keine Ahnung und überhaupt ist der BfD nur Sch*** ...
Es gibt einmal die Erstberatung und dann noch einen Unterricht (unter anderem zu E- und Z-Schein). Nimmt ein Soldat beide Termine wiederholt nicht wahr kann der BFD jegliche Förderung ablehnen.
Man möge mir verzeihen, wenn ich auf dem Gebiet nicht sattelfest bin. Wenn es mit dem BS nicht klappt, liegt mein Dienstzeitende dennoch noch mehr als 8 Jahre in der Zukunft.
Die Erstberatung solltest du aber schon hinter dir haben. ;)
Dann ist das auch alles nicht so dramatisch, weil du dann noch Zeit hast. Du wirst vermutlich demnächst die erste Einladung für das Erstberatungsgespräch beim BFD bekommen (wenn nicht schon erfolgt) und circa 2 Jahre vor Beginn deines BFD-Freistellungsanspruches/deines Dienstzeitendes die Einladung zu dem angesprochenen Unterricht.
Wenn du allerdings wirklich schon Fragen hast - und das ist ja offenbar so -, dann solltest du einfach jetzt schon mal einen Termin beim BFD machen, denn auch du kannst ja bereits jetzt mindestens an internen Maßnahmen teilnehmen.
Gruß Andi
Ja, informieren werde ich mich kommendes Jahr. Erstmal muss der OL3 noch fertig absolviert werden ;)
Aber man kann sich nie früh genug ein Lagebild verschaffen.