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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Frank76 am 17. Januar 2013, 09:10:25

Titel: Fragen zum Dienstzeitausgleich bei Schichtbetrieb
Beitrag von: Frank76 am 17. Januar 2013, 09:10:25
Moin zusammen...

Ich habe da mal ne Frage zum Dienstzeitausgleich bei Schichtbetrieb

Im Dienstzeitausgleich ist geregelt, wie Soldaten in Wechselschicht FvD erlangen.
(5x45=250 Stunden.. alles was darüber hinaus geht ist als Überstunden dem Soldaten zu gewähren)

Seit Anfang diesen Jahres zählen die Disziplinarvorgesetzten unseres Verbandes auch Wach- und Wochenend-dienste dazu.

Beispiel...
Wache von Mo auf Di + Di Dienst bis 16:15
Tagesdienst = würde dafür 2 Tage FvD errhalten (Mo 16 Stunden + Di 16 Stunden) solange er am Ende über 46 Stunden Dienst in der Woche kommt.

Wechselschicht = würde für das selbe nur 5 Stunden erhalten
Berechnung:
Woche mit Wache = 24+9+9+9+5 = 56 Stunden , Folgewoche 9+9+9+9+5 = 41 Stunden
Macht zusammen 97 Stunden
nun zieht man die Rahmendienstzeit von 46 Stunden ab
97 Std - 92 Std = 5 Std FvD

Es kann doch nicht sein, das mir der Disziplinarvorgesetzte für den selben Dienst gute 1.5 Tage weniger Dienstzeitausgleich gibt,
mit der Begründung, Ich würde ja schon eine Wechselschicht Zulage erhalten.

Ich lese den Dienstzeitausgleich Erlass da eher so...
Der Punkt, Ausgleich bei Wechselschicht Diensttuer, ist nur für den Aufbau von FvD bei eben dieser Schicht gilt...
und Wachdieste davon ausgenommen sind.

oder verstehe ich hier etwas grundlegend falsch?

Frank
Titel: Antw:Fragen zum Dienstzeitausgleich bei Schichtbetrieb
Beitrag von: Andi am 21. Januar 2013, 11:30:41
Zitat von: Frank76 am 17. Januar 2013, 09:10:25
Seit Anfang diesen Jahres zählen die Disziplinarvorgesetzten unseres Verbandes auch Wach- und Wochenend-dienste dazu.

Das würde nur gehen, wenn dieser Wachdienst in einem Schichtplan gemäß §20 EZulV auftaucht - also quasi in den normalen Schichtdienstplan integriert wird - allerdings wäre bereits das eine sehr großzügige Auslegung des DZAE, denn der besagt ganz klar, dass Sonderdienste nach ZDv 10/5 (z.B. UvD) und ZDv 10/6 (Wache) anrechenbar sind.

Aber auch dann muss für eine Anrechenbarkeit des Wach-/Sonderdienstes die durchschnittliche Wochendienstzeit in der Schichtperiode 46 Stunden übersteigen!

Gruß Andi
Titel: Antw:Fragen zum Dienstzeitausgleich bei Schichtbetrieb
Beitrag von: Frank76 am 22. Januar 2013, 18:57:20
Hallo Andi...
Danke für deine Antwort...

Hier die Antwort, welche ich vom DBWV erhalten habe...

ZitatIhre Anfrage zeigt  - wie viele vergleichbare auch - , dass es offenbar urplötzlich Probleme mit dem Freizeitausgleich im Schichtdienst gibt, obwohl sich an der Grundregel "Schichtdienst ist nur eingeschränkt anrechenbarer Dienst" nichts geändert hat.

Alle Tätigkeiten, die der Schichtplan in einer Schichtperiode (das ist der Zeitraum bis zur Wiederholung des Schichtrhythmus) vorsieht, werden stundenweise aufaddiert. Hiervon werden z.B. bei einem 5-wöchigen Schichtrhythmus 230 Std abgezogen (5 x 46 Wochenstunden). Alles, was nun über 230 Std an Dienst geleistet wurde, wird in Form von FvD 1:1 abgegolten. Die Gewährung der Vergütung für bes. zeitliche Belastung ist ausgeschlossen.

Leisten Sie nun zusätzlich zu dem festen Schichtplan noch weitere Dienste, so werden diese Stunden den im regulären Schichtdienst geleisteten Stunden hinzugerechnet und bei Überschreiten der o.a. Stundenzahl entsprechend ausgeglichen. Eine gesonderte Betrachtung der zusätzlich zum Schichtdienst geleisteten Stunden ist ausgeschlossen.

Beispiel:
Ein Schichtdienst in 5 Wochen führt im Normalfall zu einer Stundenzahl von 220 Std. Sie leisten in der Schichtperiode einen Wachdienst von 24 Std, was zu einer Erhöhung der Stundenzahl von 220 Std auf 244 Std führt. Bei 244 Std in 5 Wochen haben Sie dann Anspruch auf 14 einzelne FvD-Stunden.

Angenommen, Ihr Schichtplan sieht in einer Kalenderwoche (Mo, 00:00 Uhr bis So 24:00 Uhr) nur 20 Std. Schichtdienst vor und Sie leisten zusätzlich einen Wachdienst von 24 Std. Rechnerisch kommen Sie in dieser Woche dann nur auf 44 Std mit der Folge, dass Sie keinen Anspruch auf FvD haben.
Dieser von mir aufgezeigte Umstand zeigt, dass es zu Ungerechtigkeiten führen kann, wenn man den Schichtdienst wochenweise betrachtet.

Die Berechnung, die in Ihrem Verband erfolgt, ist daher nicht zu beanstanden.

Ich hoffe, meine Ausführungen waren für Sie nachvollziehbar.


Sprich.. ich habe unrecht.. und Sonderdienste sind auch an die Schichtregelung gebunden

Ich hoffe mal, das die Antwort auch anderen weiterhilft...
Auch wenn sie mich nicht zufrieden stimmt.

Frank