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Politik und Zeitgeschehen => Heute im Bundestag => Thema gestartet von: StOPfr am 17. Januar 2013, 18:05:06

Titel: hib-Meldung 030/2013 vom 17. Januar 2013
Beitrag von: StOPfr am 17. Januar 2013, 18:05:06
Im Bundestag notiert: Soldatengesetz
Verteidigung/Gesetzentwurf - 17.01.2013

Berlin: (hib/AW) Die Regelungen zum freiwilligen Wehrdienst in der Bundeswehr sollen in das Soldatengesetz integriert werden. Der entsprechende Entwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zur Änderung des Soldatengesetzes (17/12059) sieht unter anderem vor, dass der freiwillige Wehrdienst von sechs bis maximal 23 Monaten als ,,besonderes staatsbürgerliches Engagement" normiert wird. Eine Verwendung von Wehrdienstleistenden in Auslandseinsetzen bedarf einer gesonderten freiwilligen Verpflichtungserklärung. Bei einer Wehrdienstzeit von mehr als elf Monaten ist die Abgabe dieser Verpflichtungserklärung allerdings obligatorisch.

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