Guten Abend,
die Frage passt vielleicht nicht so ins Bundeswehr Forum, möchte mich aber bei der Bundeswehr bewerben.
Ich habe eine Handwerks Berufsausbildung gemacht und auch dementsprechend ein Abschlusszeugnis.
Ist das jetzt die mittlere Reife? Weil habe mal gehört das es nur die mittlere Reife wäre, wenn Englisch mit dabei ist, was es nicht ist.
Liebe Grüße
Mittlere Reife durch Berufsschulabschluss
Rechtsgrundlage:
Verordnung - Schulordnung - über den Einschluss der Berechtigungen eines mittleren Bildungsabschlusses durch das Abschlusszeugnis der Berufsschule vom 20. Mai 1994 (Amtsbl. S. 790) - geändert durch VO vom 10. April 1996 (Amtsbl. S. 359) - und vom 15. Juli 2002 (Amtsbl. S. 1493 [1501])
Der Inhalt hier in gekürzter Form:
"Mittlere Reife durch erfolgreichen Berufsschulabschluss"
Der erfolgreiche Abschluss der Berufsschule (Berufsschulabschluss) schließt die Berechtigungen eines mittleren Bildungsabschlusses ein, wenn folgende drei Bedingungen erfüllt sind:
1. Eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf wurde erfolgreich abgeschlossen
2. Im Abschlusszeugnis der Berufsschule wurde ein Notendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht und
3. Es wird eine insgesamt mindestens fünfjährige Teilnahme am Fremdsprachenunterricht einer öffentlichen Schule nachgewiesen und die in der Fremdsprache zuletzt erteilte Fachnote lautet mindestens ,,ausreichend" (Die insgesamt mindestens fünfjährige Unterrichtsteilnahme kann sich auf eine oder mehrere Fremdsprachen beziehen.)
@LotharZ
Ist das Bundesrecht?
Der Text klingt nämlich verdächtig nach Landesrecht
ouh, das weiss ich jetzt gar nicht, hatte es gegoogelt gehabt. Da stand jetzt auch nicht Bundes oder Landrecht bei... Wie ist denn beim Bundesrecht die Grundlage?
Zitat von: LotharZ am 17. Januar 2013, 22:08:48
ouh, das weiss ich jetzt gar nicht, hatte es gegoogelt gehabt. Da stand jetzt auch nicht Bundes oder Landrecht bei... Wie ist denn beim Bundesrecht die Grundlage?
Das ist halt das Problem. Bildung ist halt Ländersache und jedes Bundesland kocht da ein wenig sein eigenes Süppchen und hat andere Vorschriften. Zumindest hab ich beim googlen gerade diverse Versionen gefunden, die sich zwar alle ähneln, aber eben anders sind.
Bayern verlangt beispielsweise nen Schnitt von 2,5, der Text von dir 3,0 (deiner ist glaube ich ausm Saarland).
Ich kann den Fragesteller nur empfehlen sich an das Kultusministerium seines Bundeslandes zu wenden, die können da am besten Auskunft geben.
OK vielen Dank für eure Antworten, werde sogar evtl mal in der Berufsschule oder VHS anrufen, vielleicht können die mir ja dazu was sagen LG
Das verrät einem die Schule, an der man sein Abschlusszeugnis bekommen hat.
Gruß Andi
Wenn du zum Bund willst und zb die Feldwebel Laufbahn anstrebst, ist es doch eh egal ob du Realabschluss hast oder Hauptschule mit Gesellenbrief...
Wie kommst du auf die Idee? Das dürfte bereits bei der Bewerbervorauswahl ein absolutes Auswahlkriterium sein.
ja, aber mit beide Varianten ist es möglich sich als Feldwebelanwärter zu bewerben
Genau, es ist möglich sich zu bewerben. Und der Hauptschulabsolvent wird dann regelmäßig den Kürzeren gegenüber dem realschulabsolventen ziehen. Willkommen im Leben. ;)
Und der Einstellungsdienstgrad bei berufsnaher Einstellung ist ein anderer:
HS=Unteroffizier
RS=Stabsunteroffizier
in bayern zählt die regelung des
Quabi =qualifizierender Bildungsabschluß - wobei hier nur schüler zugelassen werden die den
Quali (=Qualifizierender Hauptschulabschluss) erfolgreich absolviert haben.
Zitat von: Andi am 17. Januar 2013, 22:39:31
Genau, es ist möglich sich zu bewerben. Und der Hauptschulabsolvent wird dann regelmäßig den Kürzeren gegenüber dem realschulabsolventen ziehen. Willkommen im Leben. ;)
ist nicht ganz richtig andi - der Quabi ist voll als mittlere reife anerkannt - bzw bei guten noten (Quali undAusbildung unter 2,0) teilweise höher besertet wie der reine schulabschluß da die absolventen ja bei der ausbildung auch schon was leisten mussten.
Das Zeugnis über den Quabi muss man bei seiner Berufschule nach erhalten des Beruflichen Abshlußzeugnis extra unter vorlage des Zeugins über den Quali beantragen
Zitatist nicht ganz richtig andi -
Andi sagt doch nur, dass jemand mit Quabi / Quali besser dran ist, als ohne.
Oder Allgemein: Je höher qualifiziert, umso höher sind die Chancen.