Als (gelegentliches) MedEvac-Personal bin ich nach dem Impfschema für mehrere Einsatzoptionen geimpft.
Dieses umfasst im einzelnen folgende Impfungen:
1. Diphterie, Tetanuns, Polio (DTP)
2. Pertussis
3. Hepatitis A und B
4. Masern, Mumps Röteln (MMR)
5. Gelbfieber
6. Tollwut
7. Typhus
8. Japanische Enzephalitis (JE)
9. Influenza
10. FSME
Nun wurde meine letzte Meningokokkenimpfung mit dem Wirkstoff "Mencevax" durchgeführt und ist bald drei Jahre her, muss also aufgefrischt werden. Ich habe gerüchteweise vernommen, dass es da was neues als Impfstoff geben soll.
Weiß jemand zufällig, welcher Impfstoff da jetzt verwendet wird und wie lange die Frist bis zur Auffrischung ist? Weiterhin interessiert mich, ob die neue Meningokokkenimpfung wieder nur einen "One-Shot-Impfung" ist, oder ab da eine Immunisierung in mehreren Impfungen erfolgt?
Der neue heisst Menveo. Das ist auch eine Einmalimpfung.
Laut Impfweisung halten bei Meningokokken Konjugatimpfstoffe 5 Jahre und Menveo zählt dazu.
@ Ulli76:
Danke für den Impfstoffnamen und die Hinweise zur Auffrischung!
@F_K:
Danke für den Link! Ich hatte schon etwas zu dem Thema gefunden, aber ohne den Namen des tatsächlich bei der BW verwendeten Impfstoffes wäre mir das alles zu spekulativ gewesen! Jetzt werde ich mich bei meinem nächsten Besuch im SanZ in Stetten gleich auffrischen lassen!
Mein Tip an die Kameraden, die in den letzten beiden Jahren gegen Meningokokken geimpft wurden:
Vor der nächsten Auffrischung prüfen lassen, ob ihr wirklich schon fällig seid.
Oft wird ja mit vermerkt, wie lange die Impfung hält und manchmal wird verbaselt, die neuen Impfabstände zu nehmen.
Gleiches gilt für Hepatitis A- letzte Info aus dem SanAmt: Auch bei Twinrix hält der Hep A-Anteil 25 Jahre, genauso wie bei den Einzelimpfstoffen (z.B. HAVRIX)
@ Ulli76:Kannst Du mal gegen-checken, ob meine Zeiten so korrekt sind?
Zitat von: Tommie am 18. Januar 2013, 12:41:39
1. Diphterie, Tetanuns, Polio (DTP) Auffrischung nach 10 Jahren!
2. Pertussis Vollschutz!
3. Hepatitis A und B Auffrischung nach 25 Jahren bei Hepatitis A und nach 10 Jahren bei Hepatitis B!
4. Masern, Mumps Röteln (MMR) Vollschutz!
5. Gelbfieber Auffrischung nach 10 Jahren!
6. Tollwut Auffrischung nach 5 Jahren!
7. Typhus Auffrischung nach 3 Jahren!
8. Japanische Enzephalitis (JE) Auffrischung nach 4 Jahren!
9. Influenza Auffrischung jährlich!
10. FSME Auffrischung nach 5 Jahren!
Ach ja, ich wurde "damals
(TM)" noch zuerst gegen Hepatitis B mit "Engerix B" geimpft und erst 10 Jahre danach zusätzlich mit "Havrix" gegen Hepatitis A!
Ergänzung für Ulli76:
Sowohl bei Tollwut ("Rabipur"), als auch bei FSME ("Encepur Erw.") und bei JE ("Ixiaro") liegt eine komplette Grundimmunisierung vor, die jeweils auch schon einmal aufgefrischt wurde!
@ Tommie:
Sachlich ist Influenza eine Erstimmunizierung - weil ja immer nur gegen bestimmte Stämme (neu) geimpft wird.
Vollschutz bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch eigentlich nur, dass die Grundimmunisierung abgeschlossen wurde.
Bei den beiden Impfungen, die Lebenslang halten, schreiben wir VS LL oder LL dran.
Eigentlich ist Vollschutz auch nicht 100%ig korrekt, aber man weiss, was gemeint ist.
Ja, deine Zeiten passen, wobei ich es bei Ixiaro nicht auswendig weiss. An meinem Standort ist das nicht mehr so häufig und die meisten brauchen nur die Grundimmunisierung.
Und eine kleine Anmerkung für die Influenza: Auch wenn gemeinhin gesagt wird, dass die ein Jahr hält, nicht warten, bis das Jahr seit der letzten Impfung rum ist, sondern zur neuen Saison wieder impfen lassen.
Zitat von: F_K am 18. Januar 2013, 14:23:55Sachlich ist Influenza eine Erstimmunizierung - weil ja immer nur gegen bestimmte Stämme (neu) geimpft wird.
Das sehe ich genauso, aber es ändert nichts an der Tatsache, dass einmal jährlich (zu Beginn der Grippe-Saison, wenn der Impfstoff verfügbar ist!) der "Flu-Shot" fällig wird!
Zitat von: ulli76 am 18. Januar 2013, 14:25:44
Ja, deine Zeiten passen...
Sind das bei FSME nicht sogar zehn Jahre oder hängt das vom Impfstoff ab?
Nein, sind 5 Jahre nach der ersten Auffrischung
Es gibt bei FSME aber die Besonderheit, dass nicht jede Impfung zählt.
Je nach dem, wie lange die letzte her ist, muss man nicht nur mit einer, sondern mit 2 oder 3 Auffrischen. Die genauen Schemata bringen aber die Hersteller heraus und variieren immer ein bischen.
Aha. Danke für die Info. Bei mir ist das so getaktet: 2006 I, 2006 II, 2007 III, 2017 die 1. Auffrischung. Demnach wäre dann 2022 die nächste Auffrischung fällig (einfach oder mehrfach je nach Produkt). Korrekt?
Komisch- an sich hättest du die Auffrischung 2012 gebraucht.
Kann aber sein, dass du die Imfpung an sich nicht brauchst, weil du nicht in nem Endemiegebiet wohnst und auch nicht in FSME-Gebieten Urlaub machst. Kann aber sein, dass man dir trotzde meine Auffrischung nach 10 Jahren empfohlen hat, damit man nur mit einer auffrischen muss, statt mit 2.
Da muss dann wohl mal nachhaken, denn ich wohne in einem FSME-Risikogebiet (unmittelbar neben Hochrisikogebieten) und bin auch noch draußen aktiv.
Das würde ich auch dringend anraten, StOPfr ;) !
Ich habe gerade einmal nachgeschaut bei mir:
1. Impfung 12/2003, 2. Impfung 01/2004, 3. Impfung 06/2004 allesamt mit "FSME-Immun"!
1. Auffrischung nach 3 Jahren (!!!) in 06/2007 ebenfalls mit "FSME-Immun"
2. Auffrischung nach 5 Jahren in 06/2012 mit "Encepur (Erw.)"
Ich chatte gerade mit einem Kameraden OSA, der meint auch, dass nach den drei Impfungen für den kompletten Impfschutz mit "FSME-Immun" die erste Auffrischung nach drei Jahren notwendig war. Solltest Du mit dem gleichen Impfstoff geimpft worden sein, wäre das dann schon im Jahre 2010 gewesen! Und die 2. Auffrischung hätte dann 5 Jahre Zeit gehabt.
Daher mein erneuter Rat zum Termin beim Hausarzt ;) !
Danke für die Tipps. Ich habe das in meiner Liste nochmal überprüft und mit dem Impfpass (und meiner Erinnerung) abgeglichen. Der Arzt hat in seinem Diagnose-Resümee einen Eintrag vergessen, bleibt aber bei der 10-Jahres-Frist:
1. Impfung 5/2006, 2. Impfung7/2006, 3. Impfung 5/2007;
1. Auffrischung 4/2010;
2. Auffrischung terminiert für 4/2020
Der Schutz ist auf jeden Fall intakt. Wegen der Frist muss ich nachfragen.
OK, so wie das Schema sich jetzt darstellt, würde ich daraus ein "2. Auffrischung 04/2015" machen und alles wird gut ;) !
Jap-
FSME: 1. Auffrischung nach Abschluss der Grundimmunisierung nach 3 Jahren, 2. Auffrischung 5 Jahre nach der ersten (verspätete erste Auffrischungen werden dann nicht vom geplanten Termin aus gerechnet, sondern vom tatsächlichen). Alle weiteren 5 Jahre nach der vorhergehenden.
Nach dem letzten Anruf bei unserer Bw-Impfhotline ist das unabhängig vom Impfstoff.
Tollwut: 1. Auffrischung nach Abschluss der Grundimmunosierung nach 2 Jahren, 2. Auffrischung 5 Jahre nach der ersten. Gilt für beide "deutschen" Impfstoffe. Für den französischen, der mal zwischenzeitlich genutzt wurde, gibt es andere Abstände.
Wir haben manchmal das Problem mit unterschiedlichen Impfstoffen- da müssen auch wir immer wieder nachfragen. Bei gleichen Abständen scheint das aber kein Problem darzustellen, auch wenn es nicht empfohlen ist.
Genauso gibt es oft Probleme, wenn eine Hep A-Grundimmunisierung nicht richtig abgeschlossen wurde- z.B. 1. Impfung mit einem Einzelimpfstoff und 2. mit der Kombi. Wann soll man dann die Auffrischung geben? In der Kombi ist nämlich weniger Impfstoff drin- deswegen gibt man da ja auch 3 Impfdosen für die Grundimmunisierung, mit dem Einzelimpfstoff nur 2.
@StoPfr: Also die Auffrischung wurde 2010 durchgeführt? Dann wäre die nächste tatsächlich 2015.
Edit: Wir machen hier natürlich keine medizinischen Onlineberatungen. Im Zweifel den Hausarzt fragen.
Zitat von: ulli76 am 18. Januar 2013, 16:22:22
Edit: Wir machen hier natürlich keine medizinischen Onlineberatungen. Im Zweifel den Hausarzt fragen.
Ist klar! Wie schon geschrieben:
ZitatWegen der Frist muss ich nachfragen.
Den Hausarzt natürlich. Der muss mich zu gegebener Zeit ja auch impfen ;)!
ZitatDen Hausarzt natürlich. Der muss mich zu gegebener Zeit ja auch impfen !
Wie beantworte ich immer die Frage bei der Blutspende nach dem Hausarzt: "Hab ich nicht, brauch ich nicht ...".
Die Anzahl / Häufigkeit meiner Wehrübungen ist deutlich größer als die Impfabstände ..
(Die letzte Grippeimpfung habe ich "privat" gemacht - durfte mir also den Impfstoff besorgen, der war gerade schwierig zu besorgen - hat mich also 4 Telefonate und Rennerei gekostet - da ist SanZentrum schon die bessere Option.)
Zitat von: F_K am 19. Januar 2013, 19:32:45Die Anzahl / Häufigkeit meiner Wehrübungen ist deutlich größer als die Impfabstände ..
Geht mir so ähnlich, aber für den einen oder anderen Arztbesuch "zwischendrin" leiste ich mir trotzdem einen Hausarzt ;) ! Sehr oft ist das alleridings wirklich nicht der Fall.
Zitat von: Tommie am 20. Januar 2013, 11:50:57
Zitat von: F_K am 19. Januar 2013, 19:32:45Die Anzahl / Häufigkeit meiner Wehrübungen ist deutlich größer als die Impfabstände ..
Geht mir so ähnlich, aber für den einen oder anderen Arztbesuch "zwischendrin" leiste ich mir trotzdem einen Hausarzt ;) ! Sehr oft ist das alleridings wirklich nicht der Fall.
woher kenn ich das ??? ;D
OK, der Termin im SanZ Stetten am kalten ... Markt ist vereinbart und wenn ich dort meine G-Karte abgebe, die ich für einen Nachuntersuchung nach dem Einsatz am BWK Ulm mit hatte, werde ich auch gleich mit Menveo gegen Meningokokken geimpft! Ich habe nachgefragt, welcher Impfstoff verwendet wird und ob dieser vorrätig ist und erhielt als Antwort: "Menveo haben wir mehr als genug da!" ;) !
Mal ne Frage nebenbei. Bin ich als Soldat verpflichtet, mich impfen zu lassen? Oder kann ich eine Impfung auch ablehnen?
Ja, es gibt hier auch irgendwo im Forum einen Thread, der die Grundlage dazu nennt.
Siehe hier >
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=40491.30Mein Beitrag vom 30. November 2012
Es gibt zu diesem Thema 2 juristisch korrekte Antworten :
1. Kein Soldat unterliegt einer
generellen Impfpflicht / Duldungspflicht
ABER
2. Unter
bestimmten Voraussetzungen - z.B. geplanter ISAF-Einsatz - unterliegt der Soldat einer Impfpflicht / Duldungspflicht
Es muss also immer durch die zuständigen Vorgesetzten der konkrete Einzelfall geprüft werden.
Halt, die Impfung gegen Tetanus ist meines Wissens nach aber schon duldungspflichtig.
Hallo miguhamburg,
dies dachte ich auch einmal...
Aber die aktuelle Impf-Weisung führt dazu aus:
"1.7 Duldungspflicht
Soldatinnen und Soldaten, Wehrübender, Beamte / Beamtinnen, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die
zu einer Wehrübung zu den Einsatzkräften zugeordnet wurden, haben die entsprechenden Prophylaxemaßnahmen
und Impfungen gemäß § 17 Abs. 4 Satz 3 Soldatengesetz als Maßnahme zur Verhütung übertragbarer Krankheiten zu dulden,
soweit nach Feststellung des Truppenarztes / der Truppenärztin in der Person der jeweiligen Soldatinnen und Soldaten keine
Kontraindikation vorliegt."
Die Ausführung "Soldatinnen und Soldaten" schließt alle Statusgruppen ein - FWD, SaZ und BS.
Zum Punkt Tetanus folgt dann :
"GWDL stehen grundsätzlich nicht für Einsätze zur Verfügung. Damit entfällt die rechtfertigende Indikation für
einsatzbezogene duldungspflichtige Impfungen. Für GWDL ist lediglich eine Immunisierung gegen Tetanus
verpflichtend vorgegeben, sofern kein hinreichender Impfstatus vorliegt. Weitere Schutzimpfungen sind
GWDL auf Basis der jeweils aktuellen STIKO Empfehlung anzubieten.
Hierbei ist Kombinationsimpfstoffen der Vorzug zu geben.
Ist ein Statuswechsel zum FWDL beantragt, können die Impfungen bereits vor Entscheidung über den Antrag
begonnen werden, sofern die Soldaten den Einsatzkräften (siehe 1.3) zugeordnet werden. Abweichend
hiervon sind GWDL der Marine, die für eine Bordverwendung vorgesehen sind, bereits im Rahmen der
Grundausbildung gemäß Basisimpfschema (siehe Nr. 2) zu immunisieren, wenn eine hinreichende Wahrscheinlichkeit
für die Teilnahme an einem Einsatz besteht. Dieses Verfahren wird sinngemäß bei Bedarf für GWDL anderer TSK
ebenfalls zur Anwendung gebracht."
Da wir keine GWDL mehr haben ... gibt es diese Impfpflicht Tetanus auch nicht mehr...
Weiter aus der Weisung :
"1.8.2 Andere
Die in dieser Weisung aufgeführten Impf- und Prophylaxemaßnahmen stellen für alle nicht erfassten Personen
eine Empfehlung dar. Es besteht keine Duldungspflicht. Die Impfungen sind vom zuständigen Betriebsarzt/
Betriebsärztin durchzuführen."
Alle "nicht erfassten Personen" sind alle Soldaten, für die nicht die hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Einsatzes
schriftlich festgelegt wurde, bzw. für die es Sonderregelungen gibt (z.B. Piloten).
"2.10.1 Impfungen
Folgende Impfungen sind für alle Einsatzkräfte vorgegeben:
Tetanus
Diphtherie
Polio
Influenza
Mumps/Masern/Röteln
Hepatitis A
Hepatitis B
oder
Hepatitis A/B (Twinrix®)"
Dies ist der sogenannte "Basisimpfschutz"
Ergänzt wird dieser dann durch spezielle weitere Impfungen nach Einsatzbedarf.
Ich denke, dass unsere Forumsärztin dazu mehr sagen kann. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es zu Zeiten der GWDL eine Duldungspflichtig für Tetanusimpfungen nur für diese, aber nicht für alle anderen Soldsten gab. Das wäre ja auch vollkommen sinnwidrig gewesen.
Dass die restlichen Impfungen nur für die durchgeführt werden und duldungspflichtig sind, die in den Einsatz gegen werden und sollen, steht ja außer Frage.
Das mit der Tetanusimpfung steht oder stand wohl mal im Wehrpflichtgesetz.Ich konnte aber bisher keine Primärliteratur dazu finden.
Die Impfweisung gilt übrigens nur für Einsatzkräfte inclusive des Basisimpfschutzes.
Bei Verweigerung einer Impfung entscheidet der DV nach Beratung durch den TrA über das weitere Vorgehen.
Ich vergewaltige mal diesen uralten Thread, um auf einen aktuellen Fall hinzuweisen:
https://www.freiepresse.de/frankenberg-impfgegner-zu-geldstrafe-verurteilt-artikel10711849
Gesendet von meinem Mobilgerät
Zitat von: FoxtrotUniform am 24. Januar 2020, 22:43:23
Ich vergewaltige mal diesen uralten Thread, um auf einen aktuellen Fall hinzuweisen:
https://www.freiepresse.de/frankenberg-impfgegner-zu-geldstrafe-verurteilt-artikel10711849
Gesendet von meinem Mobilgerät
Richtig so.
Damit man die Beiträge von 2020 im richtigen Kontext mit den alten Beiträgen liest...
Grundlage für das Impfen ... und damit die Duldungspflicht, ist immer noch die Einsatzoption.
Damit ich alle Soldaten zum Basisimpfschutz verpflichten kann, wurde deshalb vor einigen Jahren die Einsatzoption Katastrophenschutz im Inland geschaffen. Hier können ja alle Soldaten, jederzeit ggf. zum Einsatz kommen.
Auf diesen rechtlichen Grundlagen ist jeder Soldat zum Basisimpfschutz verpflichtet.
.. und zwar zum Gesundheitsschutz der Soldaten - nach wissenschaftlichen Erkenntnissen höchsten Evidenzlevels.
Zwischenzeitlich gibt es ja auch eine gesetzliche Masernimpfpflicht für "zivile" Deutsche.
Zitat von: F_K am 25. Januar 2020, 16:21:03
Zwischenzeitlich gibt es ja auch eine gesetzliche Masernimpfpflicht für "zivile" Deutsche.
Übertreib mal nicht. Die gilt längst nicht für alle "zivilen".
Von "alle" Deutschen hatte ich nichts geschrieben - sondern von einer Pflicht (für manche) zivile Deutsche.