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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: L.O'Brian am 18. Januar 2013, 17:05:03

Titel: Tauglichkeitsgrade - Geht heute, was damals nicht ging?
Beitrag von: L.O'Brian am 18. Januar 2013, 17:05:03
Hallo allerseits und willkommen im Freitag!

Meine Frage:
Ist es seit 2007 zu einem signifikanten und allgemeinen Herabsenken des Anforderungsniveaus bzgl. Erreichen der Tauglichkeitsgrade gekommen?
Oder mit anderen Worten:
Wird man mittlerweile in Einzelfällen auch dann noch als wehrdiensttauglich eingestuft, wenn dies unter gleichen Bedingungen vor einigen Jahren noch nicht der Fall gewesen ist.

Da seit dem Wegfall der Wehrpflicht die Abbrecherquote stetig ansteigt (Bericht zu Anfang 2012: rund 27%, Bericht Januar 2013: rund 30%), erscheint mir dies immerhin als zumindest nicht irrational.



So, und nun geh' ich ins Detail / DAMALS:

Ich hatte mich 2007 für einen 23 einmonatigen Wehrdienst verpflichtet gehabt.
Im Kreiswehrersatzamt  in Magdeburg wurde mir damals von den Mitarbeitern zwar gesagt, dass ich gar nicht mehr gezogen werden würde - ich also weder Wehr- noch Zivildienst würde leisten müssen.
Ich bot allerdings an, mich für 23 Monate zu verpflichten, sofern mir 3 Punkte garantiert würden:
-1- Die "AGA-Kaserne" müsse sein in: Rheinland-Pfalz, Hessen oder NRW
-2- Einsatz bei der Panzertruppe
-3- Möglichkeit, an einem Auslandseinsatz in Afghanistan teilzunehmen

Alle Punkte wurden mir garantiert, ich konnte zwischen 3 Kasernen wählen, entschied mich für die Generalfeldmarschall-Rommel-Kaserne in NRW, fing dort auch an und für 2 Wochen war auch alles super.
Dann gab's jedoch für alle diese extra Tauglichkeitsuntersuchung, mittels derer nochmal genau festgestellt werden sollte, ob auch wirklich jeder dem Anforderungsprofil entsprechend belastet werden könne oder - ob er eben doch raus muss, weil untauglich.

Und bei mir war genau Letzteres der Fall.
Grund: Diagnostiziert wurde eine Hörschwäche in einem bestimmten Frequenzbereich.
(In der Sani-Stelle der Kaserne merkten die, dass da was nicht stimme. Musste daher dann mit dem KvD in so ein extra Zentrum fahren, wo die Bundeswehr bessere Technik hatte, das genauer zu untersuchen.)

Dass ich so 'ne Hörschwäche hatte, wusste ich bis dato selbst nicht.
(Fairerweise muss ich allerdings anmerken, dass ich gelegentlich  mal was akustisch nicht verstand, wenn der jeweiligeVorgesetzte zu uns sprach und wir im Kasernengang entlang standen.
Jedoch stand der jeweilige Vorgesetzte relativ weit entfernt von mir, denn mein Zug war der Größe nach aufgereiht. Mit 1,74 Metern stand ich bei den kleineren und das ziemlich weit hinten.
Die Vorgesetzten standen hingegen immer am anderen Ende der Reihe, wenn sie uns etwas sagten.
)

Begründung seitens der Mediziner dafür, dass ich untauglich geschrieben wurde, war, dass das Risiko, dass ich durch meine Hörschwäche ein Knalltrauma erleiden könne, höher sei als normal - und im Falle des Falles könne ich ja am Ende dann gar die Bundeswehr verklagen und auf jenes Risiko wolle man sich nicht einlassen, usw., usf.

Ich habe war mit dem Schein,ich sei untauglich, dann nochmal beim Hauptmann, inwieweit da noch was zu machen wäre. Er schaute sich den Wisch interessiert an und sagte dann, nachdem er die Unterschrift des verantwortlichen Arztes sah:
,,Ach, dass war der Major (NameVergessen) ... hmm... also da sieht es schlecht aus ... der macht sein Sache eigentlich immer sehr ordentlich und gewissenhaft."

Der Oberleutnant erwähnte mir gegenüber 2x, dass es sehr bedauerlich sei und er es sehr schade finde, dass ich sie verlassen müsse.
Und der bei meiner Ausrüstungsrückgabe anwesende Uffz sagte mir, dass mich der OFw eigentlich nach der AGA zum stellv. Gruppenführer hatte machen wollen. (Wegen eines best. Vorfalls, den es da gegeben hatte.)
Tja, aber das hatte nun alles keinen Wert mehr.




Und nun ein Sprung zur jetzigen Situation / HEUTE:

Nun sind aber einige Jahre ins Land gegangen seit 2007.
Und wenn wegen des Bedarfs an Rekruten nach Wegfall der Wehrpflicht nun bei kontinuierlich steigender Abbrecherquote ggf. die Anforderungsgrenze zum Erreichen eines 'wehrdiensttauglich' nach unten korrigiert wurde, würde mir dies eventuell meinen Plänen entsprechend zum Vorteil gereichen.

Ich las wo (ungesicherte Quelle), dass die Bundeswehr Hörgeräte für Soldaten ausgeben würde.
Ich nehme aber mal an, dass dies eher für Soldaten zum Tragen kommt, deren Hörleistung während und aufgrund des Dienstes abgenommen hat.
Aber wer weiß. Wo eine Nachfrage, da ein Wille. Und wo ein Wille, da auch ein...




Zur Person:
Ich bin jetzt 28, Industriekaufmann und studiere derzeit Philosophie und Soziologie auf Bachelor.
Vorschweben tut mir 4 Jahre SaZ, Mannschaftsdienstgrad, Infanterie (wenn möglich Fallschirmjäger).

Altersgrenze liegt ja bei 32. ...wenngleich mir klar ist, dass nicht zu Hauf Anfang-Dreißiger' in die Mannschaftslaufbahn aufgenommen werden dürften.
Im Umkehrschluss dürfte die Bewerberzahl aus eben dieser Altersgruppe für den Mannschaftsdienstgrad jedoch auch recht überschaubar ausfallen und damit ohnehin nicht gerade groß sein.
Von daher...


Beste Grüße,
L.O'Brian
Titel: Antw:Tauglichkeitsgrade - Geht heute, was damals nicht ging?
Beitrag von: ulli76 am 18. Januar 2013, 17:09:23
Mal davon abgesehen, dass in deinem Bericht einige Punkte sind, die so nicht passen können,haben sich die Gesundheitsziffern beim Gehör nicht geändert. In anderen Punkten wurde die Musterungsvorschrift sogar verschärft.
Titel: Antw:Tauglichkeitsgrade - Geht heute, was damals nicht ging?
Beitrag von: Ralf am 18. Januar 2013, 17:09:35
Mit der Qualifikation würdest du die Msch-Laufbahn machen??? Das taugt mal garnichts, du wärst hoffnungslos überqulifiziert und nach dem Ausscheiden 4 Jahre älter...merh nicht.

DieEinstellungsvoraussetzungen haben sich nicht gelockert, im Gegenteil.
Ein Rekrutenmangel (wieso haben wir zuwenig Leute in der Grundausbildung?) gibt es nicht und steigende Abrrecherquoten auch nicht.
Die Altersgrenzen, die du aufzählst, stimmen nicht; in der Msch-Lfb gibts keine und bei Einstellung mit nutzbarem Beruf auch nicht.
Aber das ist eigentlich nicht relevant, weil du nicht tauglich bist und somit keine Einstellung für dich in frage kommt.
Titel: Antw:Tauglichkeitsgrade - Geht heute, was damals nicht ging?
Beitrag von: Tommie am 18. Januar 2013, 17:26:21
Um von der Ihnen im Entlassungsverfahren mitgegebenen Tauglichkeitsstufe "T 5" (= untauglich!) überhaupt weg kommen zu können, sollten Sie unter Vorlage eines ärztlichen Attestes, dass sich Ihr Hörproblem gebessert hat, eine Nachmusterung beantragen! Hat sich Ihr Hörproblem allerdings nicht gebessert gibt es keine Nachmusterung und auch keine Änderungs des Tauglichkeitsgrade! Damit bleibt es bei "untauglich" und der Rest hat sich, wie von "Ralf" bereits angemerkt, komplett erledigt!
Titel: Antw:Tauglichkeitsgrade - Geht heute, was damals nicht ging?
Beitrag von: Ein_Schwabe am 18. Januar 2013, 17:50:59
Abend,

Bin aus meinem  Grundwehrdienst vor 5 Jahren auch mit T5 Dank Knalltrauma mit leichtem Tinitus auf dem rechten Ohr raus. Als ich meine Bewerbung für die Feldwebellaufbahn im allg. Fachdienst vor ein paar Monaten im KWES eingereicht hab, habe ich ein Atest vom Facharzt beigefügt das mir bescheinigt das meine Hörleistung Normal ist und ich nicht unter den Folgen des Knalltraumas leide (Musst halt selber zahlen). Hab eine Einladung zur Vorstellung in München bekommen. Lass ein Attest anfertigen, wichtig ist es das die Hördiagramme dabei sind und bewerbe dich einfach. Im schlimmsten Fall bekommst du eine Absage.

Gruß Ben

Titel: Antw:Tauglichkeitsgrade - Geht heute, was damals nicht ging?
Beitrag von: Tommie am 18. Januar 2013, 18:05:50
@ Ein_Schwabe:

Wir sind uns aber schon einig über die Tatsache, dass es durchaus Unterschiede gibt zwischen einem (reversiblen!) "Knalltrauma mit Tinitus" und einer eventuell angeborenen Hörschwäche in einem bestimmten Frequenzbereich, oder? Und nachdem so etwas im Rahmen einer Einstellungsuntersuchung leicht nachzuprüfen ist, würde ich darauf keine allzu großen Hoffnungen setzen!
Titel: Antw:Tauglichkeitsgrade - Geht heute, was damals nicht ging?
Beitrag von: L.O'Brian am 18. Januar 2013, 18:10:27
@ ulli76

ZitatMal davon abgesehen, dass in deinem Bericht einige Punkte sind, die so nicht passen können

Alles, was ich geschrieben habe, ist so gewesen, wie ich es geschrieben habe.  ;)
Aber was erscheint denn umstimmig?
Würde gern aufklären helfen.

Zitat(...)haben sich die Gesundheitsziffern beim Gehör nicht geändert. In anderen Punkten wurde die Musterungsvorschrift sogar verschärft.
Wow, das hatte ich nicht Erwartet.
Ist aber doch mal eine Aussage!
Danke!



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@ Ralf:

ZitatMit der Qualifikation würdest du die Msch-Laufbahn machen??? Das taugt mal garnichts, du wärst hoffnungslos überqulifiziert und nach dem Ausscheiden 4 Jahre älter...merh nicht. (...)

Soso, 'mehr nicht', sagst du.
Frage mich, wie du dir da so sicher sein kannst.
Als könntest du in die Köpfe anderer schauen und wüsstest ganz, was sie sich dabei gedacht haben oder nimmst du viell. sogar an, andere denken sich sogar gar nichts dabei?

Zur Erklärung:
Es gibt Unternehmen (im In- und Ausland) bei denen die Bewerberqualifikation u.a. aus dem Punkt besteht, mindestenz 4 Jahre (bei einigen auch änger) beim Militär eines Nato-Partners gedient zu haben, und das nicht unbedingt am Schreibtisch...
Dass sich mit der 4 jährigen Msch-Laufbahn (auch (aber nicht nur) in Hinblick auf o.g. Option) die Möglichkeiten multipliziert, ist sicher nachvollziehbar.

Ein ander Punkt ist der, dass ich ganz einfach eben auch diese Erfahrung gern machen wollte, an einem Ausandseinsatz der Bundeswehr teilzunehmen und das Interesse hält nach wie vor an.
Nicht aber daran, als Feldwebel oder Offizier dann deren Laufbahnen einzuschlagen.
6 oder 12 Jahre, das wäre zu lange.
Nach 4 Jahren dürfte man ohnehin das meiste gesehen haben, was es zu sehen gibt - und was die Lukrativiät betrifft, gibt es andernorts bessere Anstellungsmöglichkeiten als beim Bund.
Für des Lebenslauf reichten 4 Jahre jedenfalls aus, um bestimmte Stellenprofile zu erfüllen, falls es dann mal in diese Richtung gehen sollte.

Wenn es also bei meinen Interesse und dem "Interesse der Bundeswehr" eine gewisse "Schnittmenge" gibt, wodurch man voneinander profitierte und 'nen Synergiergieeffekt erzielt, dann gibt es keinen vernüftigen Grund, warum man diesen Weh nicht einschlagen sollte, denn dann ist es keinesfalls so, dass man hinterher lediglich 4 Jahre älter ist und mehr nicht...


ZitatEin Rekrutenmangel (wieso haben wir zuwenig Leute in der Grundausbildung?) gibt es nicht und steigende Abrrecherquoten auch nicht.
Du magst das ja so sehen, diverse Nachrichtenportale sehen das jedenfalls ganz anders als du.
Und so ist es nicht nur der Kölner Stadtanzeiger, der am 04.01.2013 genau das schreibt, was ich bzgl. Abbrecherquote angemerkt habe.
Siehe Link:
Kölner Stadt-Anzeiger: SPD gibt Ministerium Schuld an hoher Quote von Abbrechern bei der der Bundeswehr



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@ Tommie:

Haben Sie vielen Dank für diese ausführliche Antwort!!
Denn da bei der Wehrdienstberatung hier in Kassel bereits Feierabend war, hatte ich gehofft, vor Montag bereits schon ein paar brauchbare Infos zu bekommen.



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@ Ein_Schwabe:
Danke!!
Sowas motivierendes wollte ich lesen! ;)
Nein, mir ist schon klar, dass deine Story kein Garant dafür ist, dass es jedem so gehen wird wie dir.

-Was hatte das eigtl. gekostet, wenn du es noch weißt?
-War der Tinnitus auf deinem rechten Ohr mit der Zeit von allein abgeklungen?
-Von ner etwaigen Schwerhörigkeit (wenn auch nur in nem best. Frequenzbereich) war dein rechtes Ohr aber nie betroffen gewesen, seh ich das recht so? Das heißt: Es gab mal  ne Zeit lang ein Pfeifen im Ohr und als das dann weg war, war halt einfach alles wieder normal, ne? Denn ich denk mal, 'n Pfeifen hört evtl. eher auf als ne Schwerhörigkeit auf einem Ohr...

Egal, vielen Dank für deine Info!  :D

Titel: Antw:Tauglichkeitsgrade - Geht heute, was damals nicht ging?
Beitrag von: L.O'Brian am 18. Januar 2013, 18:11:57
@ Ein_Schwabe


ZitatWir sind uns aber schon einig über die Tatsache, dass es durchaus Unterschiede gibt zwischen einem (reversiblen!) "Knalltrauma mit Tinitus" und einer eventuell angeborenen Hörschwäche in einem bestimmten Frequenzbereich, oder?

Absolut!
Titel: Antw:Tauglichkeitsgrade - Geht heute, was damals nicht ging?
Beitrag von: Tommie am 18. Januar 2013, 18:18:38
Na dann ist ja gut ;) !

@ L.O´Brian:

Gehen Sie zu Ihrem Hausarzt, schildern Sie ihm Ihr Hör-Problem und bitten Sie ihn, dass er Sie an einen HNO-Arzt überweist! Das zahlt schon mal die Krankenkasse!

Der HNO-Arzt wird Sie dann untersuchen und einen aktuellen Befund erstellen. Ist der Befund deckungsgleich mit dem, was die Bundeswehr damals festgestellt hat, brauchen Sie sowieso nichts zu machen, weil sich eben nichts geändert hat. Stellt der Arzt fest, dass Sie über alle Frequenzbänder wieder einwandfrei hören, lassen Sie sich dies attestieren und beschreiten den von mir oben geschilderten Weg (Antrag auf Nachmusterung unter Vorlage des Attestes). Die Kosten für das Attest sollten sich in einem überschaubaren Rahmen halten, also weniger als € 50,-- betragen!
Titel: Antw:Tauglichkeitsgrade - Geht heute, was damals nicht ging?
Beitrag von: mailman am 18. Januar 2013, 18:21:58
Kann er nicht direkt zu einem HNO Arzt?
Titel: Antw:Tauglichkeitsgrade - Geht heute, was damals nicht ging?
Beitrag von: Tommie am 18. Januar 2013, 18:25:29
OK, die 10 Hupen Praxisgebühr gibt es ja nicht mehr ;) ! Ja, dann könnte er auch direkt zum HNO-Arzt gehen! Hier bei uns im "Ländle" wird allerdings auch von Seiten der Krankenkassen Wert darauf gelegt, dass man sich zuerst bei seinem Hausarzt vorstellt und von diesem überwiesen wird zu den entsprechenden Fachärzten, sofern notwendig.
Titel: Antw:Tauglichkeitsgrade - Geht heute, was damals nicht ging?
Beitrag von: Ralf am 18. Januar 2013, 18:35:50
Oh weia L.O'Brian, wenn du meinst, es hilft dir, mach das. Mach 4 Jahre Msch-Soldat auf Hilfsarbeiterniveau (!) Dass Firmen daraus Pluspunkte ableiten in Abwägung des höheren Lebensalters und darüber hinaus einen Studierten, der als "herausforderung" Hilfsarbeiterniveau annimmt, mag ich schwer glauben. Wenn du 3 Jahre ROA machen würdest o.k., aber du willst ja Msch-Sold machen, viel Spaß.
Wenn du "Glück" hast, kommst du damit in den Auslandseinsatz, die überwiegende Masse der Msch-Soldaten muss da jedenfalls nicht hin bzw. hat keine Chance.
Ich frag mich nur, warum du hier fragst, wenn du deine Meinung schon so verinnerlichst hast, dass Ratschläge von Leuten, die sich mit dre Materie auskennen (die das beruflich machen und nicht erst seit 3 Monaten), für dich nicht beachtenswert sind.

Zu deinem Artikel mit den Abbrecher-Zahlen, auch das ist schlecht recherchiert. Zu diesem topic habe ich bereits einiges geschrieben und du hast nicht von hohen sondern steigenden Abbrecherzahlen geschrieben. Bitte sauber in der Argumentation bleiben, wenn du über Dinge versuchst zu argumentieren, von denen du wenig Ahnung hast. Darüber hinaus brauchen wir keine rekruten, sondern Soldaten, die auf den entsprechenden Dienstposten verwendet werden. Um es zu vereinfachen, was nützen 1.000.000 Rekruten, wenn diese nur die allg. Schulpflicht erfüllt haben und somit nicht auf höherwertigen Dienstposten eingesetzt werden. Es fehlen Fachkräfte, z.B. in der IT.
Titel: Antw:Tauglichkeitsgrade - Geht heute, was damals nicht ging?
Beitrag von: Firli am 18. Januar 2013, 19:01:47
Viel interessanter an dem Artikel ist, dass er sich auf FWDL bezieht. Nicht auf SaZ!
Titel: Antw:Tauglichkeitsgrade - Geht heute, was damals nicht ging?
Beitrag von: ulli76 am 18. Januar 2013, 19:05:47
Dann fangen wir doch mal an:
- alle drei Punkte kann dir der WDB gar nicht garantiert haben- vor allem nicht den Einsatz in Afghanistan
- die Einstellungsuntersuchung findet nicht erst nach 2 Wochen, sondern in den ersten Tagen statt
- du warst wahrscheinlich nicht nur in nem Zentrum, wo es bessere Technik gab, sondern vor allem der passende Facharzt, der eine entsprechende GZ vorgeschlagen hat.
- es gibt bei einer Hörstörung keine Begründung "erhöhtes Knalltraumarisiko"- die Begründung dürfte eher gewesen sein, dass auch das gesunde Ohr durch ein Knalltrauma geschädigt werden würde und du damit Einschränkungen im weiteren Leben hättest. Bzw. dass sich durch Lärmeinwirkung die Höreinschränkung weiter verschlechtert.
- "Das war der Major..." wird der Hptm auch nicht gesagt haben- der Dienstgrad wäre Oberstabsarzt.
- Nach nichtmal 2 Wochen gibt man normalerweise noch keine Prognose über stv.GrpFhr ab

Dass es wenige Ü30iger in der Mannschaftslaufbahn gibt, liegt weniger daran, dass die Bundeswehr diese nicht haben will, sondern dass die meisten Ü30er nicht wollen.

Wo du das mit den 32 Jahren her hast weiss ich auch nicht- wie Ralf schon schrieb, gibt es diese Grenze nicht.

Titel: Antw:Tauglichkeitsgrade - Geht heute, was damals nicht ging?
Beitrag von: DeltaEcho am 18. Januar 2013, 19:10:21
ZitatEs gibt Unternehmen (im In- und Ausland) bei denen die Bewerberqualifikation u.a. aus dem Punkt besteht, mindestenz 4 Jahre (bei einigen auch änger) beim Militär eines Nato-Partners gedient zu haben, und das nicht unbedingt am Schreibtisch...

Ich frage mich gerade von welchen Unternehmen du sprichts, meinst du etwa private Sicherheitsunternehmen, die einigen Ländern Sicherheits- und Schutzaufgaben wahrnehmen?

ZitatEin ander Punkt ist der, dass ich ganz einfach eben auch diese Erfahrung gern machen wollte, an einem Ausandseinsatz der Bundeswehr teilzunehmen und das Interesse hält nach wie vor an.
Es kann auch bei den Fallschirmjägern sein, dass du in vier Jahren an keinen einzigen Einsatz teilnimmst, genauso kannst du auf einem Dienstposten landen an dem du als Mannschaftssoldat Büroarbeit erledigen musst oder Kraftfahrer bist.

ZitatNach 4 Jahren dürfte man ohnehin das meiste gesehen haben, was es zu sehen gibt
Genau, da du in den höhren Laufbahnen auch nicht ganz andere Möglichkeiten, alleine von den Dienstposten und Verwendungen hast, als in der Mannschaftslaufbahn.

Zitat- und was die Lukrativiät betrifft, gibt es andernorts bessere Anstellungsmöglichkeiten als beim Bund.

Sprach der Philosophie und Soziologie Student, tut mir leid aber den konnte ich mir nicht verkneifen.
Titel: Antw:Tauglichkeitsgrade - Geht heute, was damals nicht ging?
Beitrag von: KlausP am 18. Januar 2013, 19:46:16
@ L.O´Brian:

Für einen Studenten haben Sie

- erschreckend wenig recherchiert, was die Einstellungsvoraussetzungen bei der Bundeswehr angeht
- auf einem erschreckend nirdrigem Niveau recherchiert, was Abbrecher und ihre Gründe angeht. Das, was Sie hier zum Besten geben, hat allenfalls "BLÖD"-Niveau, also noch nicht mal die Stammtisch-Ebene erreicht.
Das, was Sie über Ihre ehemalige AGA-Einheit schreiben und besonders zu dem, was Ihnen angeblich beim KWEA "versprochen" wurde, kann ich als langjähriger Spieß einer AGA-Kompanie nur sagen: bullshit. So hat z.B. das KWEA auf die Stellenbesetzung eines Auslandseinsatz-Kontingents genau NULL !! Einfluss. Aber wir sind ja hier alle doof und nur Sie haben den Durchblick. Wenn Sie hier nur Beiträge lesen wollen, die Ihnen in den Kram passen, dann schreiben Sie das doch gleich, dann muss sich von denen, die in Ihren Augen sowieso keine Ahnung haben, keiner abmühen. Damit von mir Ende der Durchsage und Tschüß!
Titel: Antw:Tauglichkeitsgrade - Geht heute, was damals nicht ging?
Beitrag von: Tommie am 18. Januar 2013, 19:50:52
Jetzt schnauffe mal locker durch die Hose, alter Mann ;D ! Must ihm ja nicht gleich dermaßen den Rost herunter machen ... ;) !
Titel: Antw:Tauglichkeitsgrade - Geht heute, was damals nicht ging?
Beitrag von: KlausP am 18. Januar 2013, 19:51:48
Zitat von: Tommie am 18. Januar 2013, 19:50:52
Jetzt schnauffe mal locker durch die Hose, alter Mann ;D ! Must ihm ja nicht gleich dermaßen den Rost herunter machen ... ;) !

Das war die "zahme" Variante!  :D
Titel: Antw:Tauglichkeitsgrade - Geht heute, was damals nicht ging?
Beitrag von: linus4 am 19. Januar 2013, 00:00:53
Zitat von: KlausP am 18. Januar 2013, 19:46:16
- auf einem erschreckend nirdrigem Niveau recherchiert, was Abbrecher und ihre Gründe angeht.

Mit Verlaub, ich muss dem Themensteller in der Hinsicht stützen, dass dahingehend nur weniges publik wird. Wo, wenn nicht auf einschlägigen (Presse) Quellen, soll man sich denn ferner informieren? Wissenschaftliche Fachliteratur kann auch der engagierteste Student nicht finden, weil es sie schlicht nicht gibt. Jedenfalls keine Tagesaktuelle.

Und was die Abbrecherzahlen und das vermeintliche Niveau von Rekruten anbelangt; da ist weder die Truppe noch sind es einige hier im Forum ehrlich zu sich selbst.
Titel: Antw:Tauglichkeitsgrade - Geht heute, was damals nicht ging?
Beitrag von: Tommie am 19. Januar 2013, 13:42:15
Was nichts an der Tatsache ändert, dass es sich bei dem verlinkten Artikel, den der TE vermutlich selbst nicht aufmerksam genug gelsen hat, um ein Statement zu den FWDLern handelt und nicht um eine Aussage zu den SaZ-Bewerbern!
Titel: Antw:Tauglichkeitsgrade - Geht heute, was damals nicht ging?
Beitrag von: linus4 am 20. Januar 2013, 13:31:30
Zitat von: Tommie am 19. Januar 2013, 13:42:15
Was nichts an der Tatsache ändert, dass es sich bei dem verlinkten Artikel, den der TE vermutlich selbst nicht aufmerksam genug gelsen hat, um ein Statement zu den FWDLern handelt und nicht um eine Aussage zu den SaZ-Bewerbern!

Das ist korrekt.