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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: ener am 19. Januar 2013, 18:41:26

Titel: RO nach Studium
Beitrag von: ener am 19. Januar 2013, 18:41:26
Hi,

nach meinem Abitur 2008 habe ich 9 Monate GWDL absolviert, dabei nach der AGA noch eine SGA im Tastfunk bekommen(-> EloKa) und war dementsprechend OG.
Derzeit studiere ich Informatik an einer Fachhochschule mit dem Ziel Bachelor of Science, welches ich vorraussichtlich Ende des Jahres bzw. Anfang nächsten Jahres erreichen werde.
Gibt es jemand, der zufällig weiß, wie tendentiell die Bedarfslage in der dem Bereich der Bundeswehr aussieht?

Nachhttp://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK94uyk-KLU4sSiJD0glZ-WVqWXWFqclJmTUgpn6BdkOyoCAGai6Ek!/] § 43 Abs. 3 SLV[/url] bildet die Bundeswehr bei Bedarf Akademiker als Reserveoffiziere aus, allerdings findet man da doch sehr wenig Informationen, sowohl von offizieller Seite, als auch Dokumentationen auf YouTube oder ähnliches.
Ich hatte auch schon nach Abschluß des GWDLs Interesse Reservist zu werden, würde aber, sofern dafür Verwendung ist, auch ein meine zivilen Fähigkeiten einbringen wollen und das wäre eben die RO Laufbahn.
So wie ich das verstanden habe, gibt es dann Wehrübungen(24 Tage) und irgendwann wird einem der temporär verliehene Dienstgrad dann bestätigt? Bei den anderen RO-Laufbahnen steht, dass man mehrmonatige Lehrgänge durchlaufen muss...Dann wäre ja die Zeit nach dem Studium die Einzige in der das möglich ist, ohne dass der Beruf drunter leidet.

Angenommen ich wäre dann RO und würde mich im Laufe meines Lebens dazu entscheiden auszuwandern oder für längere Zeit zumindest ins Ausland zu gehen, ist das so ohne weiteres möglich? Oder ich würde mich irgendwann, aus was für einem Grund auch immer, entscheiden nicht mehr an Wehrübungen oder Auslandseinsätzen teilnehmen zu wollen?
Ich kann mich erinnern, dass ich mich bei meinem Work&Travel Aufenthalt abmelden musste, weil ich länger als einen bestimmten Zeitraum im Ausland war. Ich weiß aber nicht mehr, ob das an meiner Verwendung oder an der allgm. Wehrpflicht lag. Gerade dann könnte man ja nicht mehr an Wehrübungen teilnehmen, außer man wohnt nahe genug an Deutschland dran(gibt es internationale Wehrübungen?). Kann man gezwungen werden, an einer Wehrübung oder sogar einem Auslandseinsatz teilzunehmen, wenn z.B. der Bedarf nicht anders gedeckt werden kann?
Ich hab zwar nächster Zeit nicht vor Deutschland länger zu verlassen, aber manchmal ändern sich Zukunftspläne doch schneller als man denkt.

Besten Dank
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Mario-Res am 20. Januar 2013, 01:12:23
Hallo "ener"

Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, was genau Du willst. Du willst Reserveoffizier werden. Im Wehrdienst, oder außerhalb des Wehrdienstes?
Außerhalb des Wehrdienst gibt es die Möglichkeit in mehreren Modulen eine Ausbildung zum Reserveoffizier zu durchlaufen. Dafür mußt Du dich aber ganz normal über die OPZ qualifizieren.
Wenn Du diese Hürde überstanden hast, geht deine Akte in eine Auswahlkonferenz. Es werden pro Jahr nur 40 ROA adw zugelassen. Eine Eignungswehrübung bei einem Truppenteil vor dem Gang zur OPZ ist allerdings von Nutzen.
Einfacher ist dann aber doch die Laufbahn ROA im Wehrdienst. Hier verpflichtest Du dich noch einmal für zwei oder drei Jahre. Auch im FWDL 23 ist diese Laufbahn möglich, wenn sich nicht wieder etwas geändert hat bis ich diese Zeilen schreibe.

Die Laufbahn nach 43/3 ist natürlich die einfachste Variante Offizier zu werden. Das geht allerdings tatsächlich erst mit abgeschlossenem Studium. Mit Bacheler wirst Du wohl als Leutnant oder Oberleutnant (Marinedienstgrade entsprechend) eingestellt. Mit dem Master ab 26 Jahren als Hauptmann.

Eine Ausbildung im herkömmlichen Sinne findet nicht statt. Die Ausbildung gilt durch das Studium als abgeschlossen.
Allerdings reicht es nicht einfach nur seine Unterlagen zum Bundesamt für Personalmanagement zu schicken. Bedarf und Eignung ist auch hier Voraussetzung für eine Zulassung in die Laufbahn der Offiziere.
Am besten also auch hier schon einmal einen Truppenteil suchen, der Bedarf an dir beim Bundesamt anmelden kann.
Inwieweit die Bundeswehr aber Bedarf an einem ResOffz mit Bachelor Informatik in der Reserveoffizierlaufbahn hat, kann ich nicht sagen.
Auch hier gibt es wieder eine Auswahlkonferenz. Die Erfolgsquote ist gering. Man spricht von einer Handvoll Reserveoffiziere pro Jahr, die nach 43/3 Offizier geworden sind.

Solltest Du es aber geschafft haben und genommen werden, so wird dir der vorläufige Dienstgrad nicht "irgendwann" endgültig verliehen.
Nach 24 Wehrübungstagen (davon 12 zusammenhängend) wird dein Beorderungstruppenteil eine Beurteilung über dich schreiben. Hier wird dann erfasst, ob Du für den Offizierberuf geeignet bist.
Ist die Beurteilung positiv, so wird dir der Dienstgrad endgültig verliehen.

Zu deiner Frage, ob Du dich bei einem längeren Aufenthalt im Ausland abmelden mußt: Ja.

Besten Gruß

Mario
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Seraph am 20. Januar 2013, 03:33:17
Hallo zusammen,
ich klinke mich hier einfach mal mit meiner Frage ein.

Wie genau läuft es nach einer Einstellung nach 43/3 ab? Kann man sich für eine bestimmte Anzahl an Jahren am Stück verpflichten um die ergänzende militärische Ausbildung etc. zu absolvieren oder geschieht dies ähnlich wie beim a.d.W. ausschließlich in Wehrübungen?

Mit besten Grüßen
Seraph
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: DK am 20. Januar 2013, 09:39:46
Die Ausbildung ist im wesentlichen AAP (Ausbildung am Arbeitsplatz). Lehrgänge sind schon möglich aber man kommt nicht ganz so einfach (heisst es dauert) an entsprechende Lehrgänge. Ansonsten wird wie gesagt der endgültige DG nach 24 WÜ Tagen und entsprechender Beurteilung vergeben.
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Mario-Res am 20. Januar 2013, 10:18:53
Um Lehrgänge muß man sich kümmern. Aber welcher Art sollen diese sein? Willst Du erst den Dienstgrad und dann die Lehrgänge? So geht das nicht. Verpflichte dich dann lieber als "echter" ROA für zwei oder drei Jahre.
Du wirst bei 43/3 als Spezialist geholt und nur deinem Posten entsprechend verwendet. Daran mußt Du immer denken.

Gruß, Mario
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: HCRenegade am 20. Januar 2013, 10:57:35
Auch bei den Kameraden nach 43.3 sind Laufbahnlehrgänge zu absolvieren, und zwar VOR der entgültigen Verleihung des DG (also ZUSÄTZLICH zu den 24 WÜ-Tagen).
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Mario-Res am 20. Januar 2013, 12:13:56
Die ATN nach der der vorläufige Dienstgrad verliehen wird, ist mit dem abgeschlossenen Studium zuzuerkennen. Danach fallen keine Pflichtlehrgänge an.
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Ralf am 20. Januar 2013, 12:21:30
Laufbahnlehrgang ist trotzdem zu durchlaufen.
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Tommie am 20. Januar 2013, 12:25:06
Zitat von: Mario-Res am 20. Januar 2013, 12:13:56Danach fallen keine Pflichtlehrgänge an.

Je steiler die Behauptung aus der Kurve kommt, desto falscher ist sie meist:D ! Und diese Behauptung kommt maximal steil aus der Kurve ;D !

Quelle für meinen Gegenbeweis ist die ZDv 20/7, Ziffer 222:

Zitat"Unabhängig von der rechtlichen Grundlage, die zur Verleihung eines vorläufigen höheren Dienstgrades führte, müssen für die endgültige Verleihung folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
– Beorderung in der Verwendung, für die der vorläufige höhere Dienstgrad verliehen worden ist,
– Wehrdienstleistungen von mindestens 24 Tagen im vorläufigen höheren Dienstgrad und in der Verwendung, für die er verliehen worden ist. Davon sind wenigstens zwölf Tage als zusammenhängender Wehrdienst zu leisten,
– Nachweis der Eignung durch eine Beurteilung,
erfolgreiche Teilnahme an einer der Verwendungs- und Dienstgradhöhe entsprechenden allgemeinmilitärischen Ausbildung (ohne Laufbahnprüfung) nach Maßgabe der Fü TSK/MilOrgBer,– Zuerkennung der für die Beorderungsverwendung erforderlichen ATN."

Der von mir im Fettdruck markierte Teil bezieht sich genau auf diese Laufbahlehrgänge, ohne die definitiv kein Dienstgrad endgültig verliehen wird!
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Mario-Res am 20. Januar 2013, 13:15:19
Tja, die allgemeinmilitärische Ausbildung beinhaltet sicher nicht die Lehrgänge, die für die allgemeine Offizierlaufnbahn nötig sind. Scheinbar scheint die allgemeinmilitärische Ausbildung durch den Grundwehrdienst bei den meisten Kameraden schon vorhanden zu sein.
Ansonsten hätte ich doch gern einmal die Erfahrung eines nach §43/3 "ausgebildeten" Reserveoffiziers gehört, der nun nicht unbedingt der Sanitätstruppe angehört.
Welche Lehrgänge sind wohl für einen Informatiker oder Politologen zu durchlaufen, damit er den endgültigen Dienstgradd mit Bachelor "Leutnant" oder "Oberleutnant" verliehen bekommt?!
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: HCRenegade am 20. Januar 2013, 13:22:32
So wie ich die Vorschrift interpretiere, müsste ein solcher RO den ROL 1 und 2 besuchen (Dauer 2x2 Wochen).
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Mario-Res am 20. Januar 2013, 13:24:27
Hierzu aus einem anderen Beitrag:

Zitat von: Tommie am 20. Januar 2013, 11:34:57
Zitat von: Tommie am 13. Januar 2013, 12:08:31Ich werde im Laufe der nächsten Woche einen guten Freund im BAPersBw anrufen und ihn auch das fragen, genauso wie ich den Vorschlag von "MMG" aufgreife und die Anrechnung abkläre!
[...]

2. Für die Kameraden, die mit einem zunächst vorläufigen höheren Dienstgradbeordert wurden, hat man sich darauf geeinigt, dass die trotzdem zu absolvierenden Laufbahnlehrgänge nicht auf die 24 notwendigen WÜb-Tage zur endgültigen Zuerkennung des Dienstgrades angerechnet werden. Man möchte sich ein möglichst genaues Bild von den Bewerbern machen und diese so oft wier möglich in der Truppe haben! In der Vergangenheit wurde dies nicht immer einheitlich umgesetzt, was sich aber jetzt "per order mufti" ändern soll ;) ! Eine einheitliche Richtlinie für alle Abteilungen des BAPersBw existiert bereits!

Damit muss ich feststellen, dass unsere beiden Kameraden wohl Glück gehabtr haben ;) !

Dennoch stellt sich mir die Frage, welche Laufbahnlehrgänge das wohl sein sollen.

@ HCRenegade: Und wie soll das dann bei den Marinekameraden aussehen?
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Tommie am 20. Januar 2013, 13:27:49
Zitat von: Mario-Res am 20. Januar 2013, 13:24:27Dennoch stellt sich mir die Frage, welche Laufbahnlehrgänge das wohl sein sollen.

Das ist relativ einfach ;) : Ein UA macht die Unrteroffizierslehrgänge, ein FA macht die Feldwebellehrgänge und ein Offizier macht die Offizierlehrgänge ;) ! Das genau sind nämlich die Laufbahnlehrgänge!
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Mario-Res am 20. Januar 2013, 13:47:15
Wunderbar Tommie. Und wofür braucht die ein nach §43/3 eingestellter Reserve-Offz? Wie schon gesagt, wird er ja als Spezialist eingestellt. Die Marine z.B. macht nicht einmal den ROA a.d.W. aber doch wohl den ROA nach §43/3.
Wie sollen also die Laufbahnlehrgänge für ROA 43/3 bei der Marine aussehen?
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Aliki am 20. Januar 2013, 13:51:28
Wir haben hier am OL1 Hauptleute, die nach 43/3 eingestellt wurden und machen wie ich als OG den OL1 und im Anschluss daran gleich den OL2.
Wie es dann mit dem OL 3 aussieht, das weiß ich nicht
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Tommie am 20. Januar 2013, 13:52:20
Auch die nach § 43 Abs. 3 SLV eingestellten Soldaten sind Vorgesetzte für andere Soldaten! Und damit sollten Sie schon ein wenig mehr beherrschen als die unfallfreie Teilnahme an der Truppenverpflegung! Nähere Fragen sollten Sie allerdings an das BAPersBw richten, denn mein "Latein" ist hier am Ende, ich weiß es nicht, was die Marine da macht!
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Mario-Res am 20. Januar 2013, 14:02:18
Und das sind Lehrgänge ROA adW?
Sehr interessant. Aber scheinbar nur im Heer und der Luftwaffe umsetzbar, wenn es sich um die Module nach neuer Art ROA adW handelt.
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: HCRenegade am 20. Januar 2013, 14:03:17
So sieht es zumindest beim heer aus - wie es bei der Marine ist, weiß ich nicht, da die Marine ja keine ROA adW ausbildet.
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Mario-Res am 20. Januar 2013, 14:18:01
Eben. Die Kameraden der Marine werden also nicht in den Genuss der Laufbahnlehrgänge kommen.
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: HCRenegade am 20. Januar 2013, 14:50:48
Das glaube ich nicht - ich denke eher, dass es bei der Marine eine Sonderregelung geben wird (vllt Teilnahme an Heereslehrgängen).
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Mario-Res am 20. Januar 2013, 14:54:57
Das glaubst Du doch nicht wirklich? Die Marine braucht doch keine Lehrgänge, die sie im Schlamm robben lässt, oder?!
Ein Grundlehrgang vielleicht. Das andere aber ist doch nun wirklich utopisch. Ein in Marineuniform gesteckter Heeresoffizier würde dabei herauskommen. Nicht sehr vorteilhaft und sicher auch nicht gewollt.
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: DeltaEcho am 20. Januar 2013, 15:01:24
ZitatDas glaubst Du doch nicht wirklich? Die Marine braucht doch keine Lehrgänge, die sie im Schlamm robben lässt, oder?!

Vielleicht solltest du dich mal ein bisschen mit den Inhalten des OL 1 und OL 2 des Heeres beschäftigen, bevor du solche Kommentare hier von der gibts.
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: HCRenegade am 20. Januar 2013, 15:01:51
Warum sollte das nicht denkbar sein? wenn di Marine keine eigenen LG anbietet, macht das doch Sinn, außerdem kann man z.B. als SU des Heeres auch am Btsm-Lg teilnehmen (habe ich selber gemacht). Da die ResOffz nach 43.3 bei der Marine pro Jahr an einer Hand abzählbar sein dürften, ist diese Variante mMn am wahrscheinlichsten.

Zumal ROL 1 und 2 sowieso nur die Basics des militärischen Führers vermitteln - also wird auch wohl kaum dadurch ein "ResOffz des Heeres in Marineuniform" entstehen.
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Mario-Res am 20. Januar 2013, 15:12:46
Eben. Die Marine bietet den Heereskameraden an nach Plön zu kommen um dort einen Marinelehrgang zu absolvieren. Umgekehrt ist es ja nicht.
Ich habe keine Ahnung, wie die Lehrgänge für ROA adW beim Heer sind. Deshalb frage ich ja, was das für Lehrgänge sind.
Wie gesagt: Für die Verwendung als Spezialist ist eine weitere Ausbildung wohl kaum notwendig.

Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: KlausP am 20. Januar 2013, 15:16:12
ZitatWie gesagt: Für die Verwendung als Spezialist ist eine weitere Ausbildung wohl kaum notwendig.

Haben Sie die Beiträge Anderer überhaupt gelesen? Und wenn: Haben Sie sie auch verstanden?
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Ralf am 20. Januar 2013, 15:20:37
Ich glaube nicht wirklich, KlausP; er verwechselt/wirft durcheinander die fachlichen Lehrgänge und die Laufbahnlehrgänge. Das eine hat mit dem anderen garnichts zu tun.
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Mario-Res am 20. Januar 2013, 15:24:58
Dann sagt mir doch einfach mal, was das für ein Laufbahnlehrgang bei der Marine sein soll.
Aber stattdessen wird gepöbelt.
Danke.
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Ralf am 20. Januar 2013, 16:05:43
Da die Marine keine ROA adW einstellt, könnte ich mir gut vorstellen, dass sie deswegen keinen nach 43/3 einstellt und wenn doch, er dann den Lfb-Lehrg der Aktiven zu durchlaufen hat.
Fakt ist nunmal, dass die SLV einen Laufbahnlehrgang vorschreibt und die SLV kann auch nicht durch die Marine ausgehebelt werden.
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Mario-Res am 20. Januar 2013, 16:18:55
Klingt plausibel. Ich habe aber schon mit Marinierten gesprochen, die nach § 43/3 eingestellt wurden. Die hatten allesamt keinen Laufbahnlehrgang.
Ich kann mir auch nicht vorstellen, wie die Lehrgänge für Aktive von Reservisten durchlaufen werden sollen. Hierbei denke ich an den Zeitraum, den sich ein Reservist wohl kaum erlauben kann.
Schade eigentlich, denn die Lehrgänge wären sicherlich hilfreich.
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: DeltaEcho am 20. Januar 2013, 16:49:22
ZitatWie gesagt: Für die Verwendung als Spezialist ist eine weitere Ausbildung wohl kaum notwendig.

Deswegen machen diese Kameraden (ich meine jetzt die Seiteneinsteiger) zumindestens beim Heer auch keinen OL 3, wo man zum Offizier seine jeweiligen Truppengattung ausgebildet wird (Dauer 12-15 Monate).

Jedoch besuchen sie den OL 1 und 2, Inhalte dort Wehrrecht bis zur Ebene Kp-Chef, Militärgeschichte, Politische Bildung und Taktik (Führungsprozess). Also alles das, was der Offizier beherrschen sollte.

Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Mario-Res am 20. Januar 2013, 16:52:56
Finde ich gut. Aber wie gesagt: Ich würde gern wissen, wie das bei der Marine von statten geht.
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: KlausP am 20. Januar 2013, 16:57:30
Fragen Sie doch mal da nach:

http://www.marine.de/portal/a/marine/!ut/p/c4/04_SB8K8xLLM9MSSzPy8xBz9CP3I5EyrpHK93MQivezEoqLM1KJUvaLU4tSislT9gmxHRQAoXOhq/
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Spiritus am 20. Januar 2013, 17:05:53
Auch die Marine stellt je nach Bedarf nach §43 Abs. 3 SLV ein. Beispiel hierfür sind etwa zivile nautische Offiziere. Bedingung ist aber hier die Teilnahme an einer "Grundwehrübung", nämlich einem Lehrgang an der Marineschule Mürwik. (Link hierzu von 2011)

Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Ralf am 20. Januar 2013, 17:48:46
Also gibts doch einen Laufbahn-Lehrgang!
ZitatIm ,,Reserveoffizierlehrgang für nautische und technische Offiziere auf Handelsschiffen" (HSOGrundwehrübung)
werden den Reserveoffizieren in der Ausbildung zum militärischen Vorgesetzten die allgemeinmilitärischen
und fachlichen Kenntnisse und Fertigkeiten (einschl. Handwaffen- und Schießausbildung) vermittelt, die
sie befähigen
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Mario-Res am 20. Januar 2013, 17:54:07
Ich denke, daß MUT auch in anderer Verwendung eingestellt werden nach § 43/3.
Aber von einer Ausbildung dieser Herren und Damen habe ich noch nie gehört. Bislang sind auch alles mehr oder weniger Vermutungen, die hier zum Laufbahnlehrgang für ROA 43/3 der Marine geführt werden.
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Tommie am 20. Januar 2013, 17:57:10
Sie wissen aber schon, dass nicht jeder MUT auch bei der Marine Dienst tut ;) ?

Sie sollten den Herrn Fregattenkapitän anrufen am Montag und diesem diese Fragen stellen, denn -wie bereits erwähnt ;) !- sind die meisten Forumsteilnehmer nicht wirklich die Marine-Spezialisten ;) !
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Mario-Res am 20. Januar 2013, 18:19:12
Tja... Sie wohl auch nicht Tommie. Es gibt sehr wohl Angehörige der Marine in der Reserve, die nach 43/3 eingestellt wurden und eben nicht aus der Handelsschiffahrt kommen. In meiner MRK sind es zwei und die haben keine Ausbildung durchlaufen und dennoch den Dienstgrad endgültig verliehen bekommen.
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Tommie am 20. Januar 2013, 18:22:20
Es gab in letzter Zeit ein paar Änderungen in den entsprechenden Vorschriften, z. B. in der für Reservisten maßgeblichen ZDv 20/3!

Ich weiß nicht, wann die Kameraden aus Ihrer RK den DG endgültig verliehen bekommen haben! Ich kenne aus meiner RK auch einen SanFw/GuKP, der seien DG ohne Feldwebelprüfung und ohne Laufbahnlehrgang bekommen hat, aber das war "damals(TM)" ;) ! Die aktuelle Vorschriftenlage gibt dies allerdings nicht mehr her und sie differenziert auch nicht nach TSK/OrgBer der Bewerber!
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: KlausP am 20. Januar 2013, 18:24:57
Zitat... aber das war "damals(TM)"

Das muss schon deutlich vor 2006 gewesen sein, als das in der 20/3 geändert wurde.
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Tommie am 20. Januar 2013, 18:28:27
Ich weiß nicht exakt, wann die erwähnte Änderung war, aber der Kamerad wurde im Jahre 2002 Feldwebel endgültig! Und das ohne jedwedes "Galama" ;D !
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Mario-Res am 20. Januar 2013, 18:30:06
Zitat von: Tommie am 20. Januar 2013, 18:22:20
Es gab in letzter Zeit ein paar Änderungen in den entsprechenden Vorschriften, z. B. in der für Reservisten maßgeblichen ZDv 20/3!

Ich weiß nicht, wann die Kameraden aus Ihrer RK den DG endgültig verliehen bekommen haben! Ich kenne aus meiner RK auch einen SanFw/GuKP, der seien DG ohne Feldwebelprüfung und ohne Laufbahnlehrgang bekommen hat, aber das war "damals(TM)" ;) ! Die aktuelle Vorschriftenlage gibt dies allerdings nicht mehr her und sie differenziert auch nicht nach TSK/OrgBer der Bewerber!

Nun, bei einem weiß ich, daß er im letzten Dezember seinen Dienstgrad endgültig verliehen bekommen hat.
Ich halte es ja vernünftig, wenn die Kameraden ausgebildet werden, kenne allerdings keinen Fall.

Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: KlausP am 20. Januar 2013, 18:31:35
Zitat von: Tommie am 20. Januar 2013, 18:28:27
Ich weiß nicht exakt, wann die erwähnte Änderung war, aber der Kamerad wurde im Jahre 2002 Feldwebel endgültig! Und das ohne jedwedes "Galama" ;D !

Und 2005 hatte ich einen StUffz (alter Art, PzGrenUffz), der als RFA auf den Lehrgang Fw d.Res. in Munster musste, um die Laufbahnprüfung zu bestehen.
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: ulli76 am 20. Januar 2013, 18:32:48
@Tommie: Waren die GuKs Zivilangestellte, die über einen Auslandseinsatz ihren Dienstgrad bekommen haben?
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Tommie am 20. Januar 2013, 18:34:07
Nein, war er nicht! Abgegangen als OG bei den Grennies, dann GuKP gelernt und irgendwann als solcher beordert mit vorläufigem DG, der dann im Jahre 2002 endgültig verliehen wurde!
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Mario-Res am 20. Januar 2013, 18:41:58
Also ich war 2001 auf dem 2-wöchigen Maaten-Lehrgang. Weiß gar nicht, ob es den heute so noch gibt. Ein Jahr später war ich dann Hilfsausbilder und danach Obermaat.
So finde ich das eigentlich ganz gut :)
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Tommie am 20. Januar 2013, 18:45:17
Zwei Wochen? Das erscheint mir ein wenig kurz!

Ich habe im letzten Jahrtausend einen SanUffz Res-Lehrgang mitgemacht, der mich vom FschJgUffz zum SanUffz "umgesetzt" hat. Dieser Lehrgang dauerte "damals(TM)" allerdings 4 Wochen. Ach ja, ich war schon StUffz aus meiner aktiven Dienstzeit, als ich den Lehrgang besucht habe.
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: KlausP am 20. Januar 2013, 18:46:46
Zitat von: Mario-Res am 20. Januar 2013, 18:41:58
Also ich war 2001 auf dem 2-wöchigen Maaten-Lehrgang. Weiß gar nicht, ob es den heute so noch gibt. Ein Jahr später war ich dann Hilfsausbilder und danach Obermaat.
So finde ich das eigentlich ganz gut :)

Da ging der ResUffz-Lehrgang beim Heer schon 4 Wochen.
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Spiritus am 20. Januar 2013, 18:48:46
Die ZDv 20/7 betont ja gerade, dass für die "43/3er" keine Laufbahnprüfung erforderlich ist ("Reservistinnen und Reservisten mit vorläufigem höherem Offizieroder
Unteroffizierdienstgrad legen abweichend von Nr. 205 keine Laufbahnprüfung ab", Nr. 221).

Und was genau unter einer "der Verwendungs- und Dienstgradhöhe entsprechenden allgemeinmilitärischen Ausbildung" zu verstehen ist, unterscheidet sich dann halt nach TSK. Mir selbst als RO der Marine ist jedenfalls bisher kein marineinterner Lehrgang für alle "43/3er" begegnet.

Und wenn wir schon Beispiele aufzählen: Letztes Jahr während einer WÜ begegnete mir ein in der SKB beorderter KptLt d.R., der noch kurz zuvor OMt d.R. war und -wenn ich mich recht erinnere- auch keinen gesonderten Lehrgang absolvieren musste.

Die zweiwöchigen Maatenlehrgänge für Reservisten gab es tatsächlich - z.B. zu einer Zeit als auch der Lehrgang für die Aktiven (UL1 an der MUS) nur 4 Wochen dauerte.
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: HCRenegade am 20. Januar 2013, 19:19:06
Bis einschließlich 2009 dauerte der Maaten- bzw. Btsm-LG 2 Wochen, seit 2010 sind es 3 Wochen LG plus 3 Monate Fernausbildung.

@ spiritus:

Ist doch normal, er hat eben der vorläufigen Dienstgrad verliehen bekommen - ob jmd den DG vorläufig oder entgültig trägt, lässt sich äußerlich nicht erkennen.
Titel: Antw:RO nach Studium
Beitrag von: Mario-Res am 20. Januar 2013, 20:00:24
Zitat von: Spiritus am 20. Januar 2013, 18:48:46
Die ZDv 20/7 betont ja gerade, dass für die "43/3er" keine Laufbahnprüfung erforderlich ist ("Reservistinnen und Reservisten mit vorläufigem höherem Offizieroder
Unteroffizierdienstgrad legen abweichend von Nr. 205 keine Laufbahnprüfung ab", Nr. 221).

Und was genau unter einer "der Verwendungs- und Dienstgradhöhe entsprechenden allgemeinmilitärischen Ausbildung" zu verstehen ist, unterscheidet sich dann halt nach TSK. Mir selbst als RO der Marine ist jedenfalls bisher kein marineinterner Lehrgang für alle "43/3er" begegnet.

Und wenn wir schon Beispiele aufzählen: Letztes Jahr während einer WÜ begegnete mir ein in der SKB beorderter KptLt d.R., der noch kurz zuvor OMt d.R. war und -wenn ich mich recht erinnere- auch keinen gesonderten Lehrgang absolvieren musste.

Die zweiwöchigen Maatenlehrgänge für Reservisten gab es tatsächlich - z.B. zu einer Zeit als auch der Lehrgang für die Aktiven (UL1 an der MUS) nur 4 Wochen dauerte.

Vielleicht ändert sich ja was und auch die Marine wird in Zukunft Lehrgänge anbieten und zwar nicht nur für Reserveoffiziere die aus der Handelsmarine kommen.

Ich habe jedenfalls den zweiwöchigen Lehrgang gemacht :)