Hallo und guten Tag!
Ich hoffe, jemand kann mir helfen.
Ich habe während meiner gesamten bisherigen Dienstzeit noch nie eine Beschwerde eingereicht, doch das wird sich in Zukunft sicher ändern.
Ich habe Probleme mit meinem Disziplinarvorgesetzten und dazu jetzt noch mit meinem Kommandeur. Ich möchte mir die Art und Weise, wie diese Vorgesetzten mit anderen Kameraden und mir umgehen, nicht mehr bieten lassen. (Ich gehe hier absichtlich nicht auf Details ein.)
Mein direkter Vorgesetzter, mit dem ich schon darüber gesprochen habe, sieht das genauso wie ich, scheut sich aber offensichtlich, die Probleme anzugehen und mich zu unterstützen, trotz Fürsorgepflicht.
Ich weiß, es gibt da noch die Vertrauensperson, der ich mich anvertrauen sollte. Diese wiederum ist ganz dicke mit dem Chef und ich möchte mich nicht von dieser Person beraten lassen.
Deshalb versuche ich hier in diesem Forum die Chance zu nutzen, anonym um Hilfe zu bitten.
Ich habe vor, mich bei dem nächsten Vorfall zu beschweren und mir nichts mehr gefallen zu lassen. Jemand muss anscheinend den Anfang machen. Überall wird hinter vorgehaltener Hand geschimpft und sich beklagt, doch keiner traute sich bisher - Vorgesetzte und mich eingeschlossen.
Die Fragen nun also:
Bei wem und auf welche Weise beschwere ich mich über meinen Chef? Bei wem und auf welche Weise beschwere ich mich über meinen Kommandeur?
Kann ich mich auch beschweren, wenn ich Fälle mitbekomme, die andere Kameraden betreffen aufgrund von Kameradschaft?
Ist eine parallel geschriebene Eingabe sinnvoll?
Ich bitte dringend um konstruktive Ratschläge, denn mir ist das Thema sehr ernst.
Noch sind wir bei der Bundeswehr und das Thema "Innere Führung" wird doch immer so hoch gehalten. Deshalb bin ich der Meinung, dass wir in der Truppe selbstgerechte Despoten stoppen und ihnen nicht noch die Chance geben sollten, mit unkameradschaftlichem Verhalten, die Karriereleiter weiter zu erklimmen.
Vielen Dank im voraus für Eure Mühe!
Noosinus
ZitatBei wem und auf welche Weise beschwere ich mich über meinen Chef?
Schriftlich oder zur Niederschrift - gerne beim Chef, geht auch beim Spieß.
ZitatBei wem und auf welche Weise beschwere ich mich über meinen Kommandeur?
Siehe oben - liess doch mal die WBO.
ZitatKann ich mich auch beschweren, wenn ich Fälle mitbekomme, die andere Kameraden betreffen aufgrund von Kameradschaft?
NEIN - bei Beschwerden benötigst Du eine EIGENE Beschwer - andere Vorgänge kannst Du melden oder eine Dienstaufsichtsbeschwerde schreiben.
ZitatIst eine parallel geschriebene Eingabe sinnvoll?
Nein.
ZitatBei wem und auf welche Weise beschwere ich mich über meinen Chef?
Mündlich zur Niederschrift oder schriftlich bei Ihrem Kommandeur.
ZitatBei wem und auf welche Weise beschwere ich mich über meinen Kommandeur?
Mündlich zur Niederschrift oder schriftlich bei dessen truppendienstlichen Vorgesetzten (z.B. BrigKdr)
ZitatKann ich mich auch beschweren, wenn ich Fälle mitbekomme, die andere Kameraden betreffen aufgrund von Kameradschaft?
Nein, Sie können sich nur in eigener Sache beschweren.
ZitatIst eine parallel geschriebene Eingabe sinnvoll?
Kann, muss aber nicht. Ich würde erst den Beschwerdeweg einschlagen.
Na, das ging ja schnell!
Danke!
Noch ein Tipp: Falls Mitglied im DBwV, empfiehlt es sich immer mal die Berater des Verbandes (oft Juristen) zu konsultieren. Offensichtlich handelt es sich schließlich um ein größeres Problem. zum Thema WBO:
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/wbo/gesamt.pdf
Ich schließe mich dem Gesagten an.
Für eine Beschwerde gegen den Chef ist der kommandeur zuständig. Für eine Beschwerde gegen den kommandeur ist dessen Disziplinarvorgesetzter zuständig. Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn man eine eigene Beschwer vorträgt.
Trotzdem ein paar Anmerkungen:
1. Ich bin nachdem, was ich bisher gehört habe, skeptisch. Es macht auf mich den Anschein, als seien Sie mit der Gesamtsituation unzufrieden, und monieren weniger ein ganz konkretes greifbares Fehlverhalten. Vielleicht hätten Sie mal ein Beispiel, dann kann man auch sagen, ob Sie hier in Ihren Rechten verletzt wurden oder nicht.
2. Es ist ungewöhnlich, dass ein Kommandeur etwas tut, was Sie konkret in Ihren Rechten verletzen soll. Auch hier wäre ein Beispiel hilfreich.
3. Sie sollten im Falle einer Beschwerde eingehend die WBO studieren (ZDv 14/3), damit Sie nichts falsch machen.
4. Eine Eingabe ist meines Erachtens nur dann sinnvoll, wenn die Vorgesetzten an dem Problem nichts ändern können und man deswegen "ganz nach oben" melden will. Oder aber, wenn man den Vorgesetzten und deren Ermittlungen nicht traut. Letzteres kann man aber ganz gut selbst steuern, wenn man den Rechtsweg konsequent weitergeht, notfalls bis zum Truppendienstgericht. Daher würde ich eher den Beschwerdeweg als den Weg der Eingabe gehen.
Wie gesagt: Eine Beschwerde ist begründet, wenn Sie von Vorgesetzten, Kameraden oder Dienststellen konkret (!) in Ihren Rechten verletzt wurden. Bisher haben Sie dazu noch nichts gesagt.
Zitat von: justice005 am 20. Januar 2013, 13:37:57... als seien Sie mit der Gesamtsituation unzufrieden, ...
Das kenne ich irgendwo her ;D !
Hallo,
dass Sie skeptisch sind, justice005, kann ich gut verstehen, jedoch werde ich hier kein konkretes Beispiel nennen!
Sie haben recht, ich bin mit der Gesamtsituation seit längerem unzufrieden. Dies ist unter anderem dem Auftreten der besagten Kameraden geschuldet, welchen ofensichtlich nicht klar ist, dass sie MENSCHEN führen. Denen nicht bewusst und anscheinend auch egal ist, dass sie auch zur Kameradschaft "nach unten" verpflichtet sind. Haben Sie noch nie einen solchen Fall erlebt, bei dem die Mehrheit gekuscht hat und doch alle wussten, dass die Handlung des Vorgesetzten nicht korrekt war? Ich kann ja zum Teil die Soldaten verstehen, die Bedenken haben, sich als "Quertreiber" zu outen und somit ihre Beurteilung auf's Spiel setzen könnten. Bei mir ist es anders. Ich werde, wenn ich mich ungerecht behandelt fühle, in Zukunft wehren.
Trotzdem Danke für alle Tipps und Anmerkungen - das hätte ich nicht gedacht an einem Sonntag nachmittag!
Noosinus
Ohne konkretes Beispiel wird es hier wohl kaum weitere Hilfe geben - mir scheint es hier eher ein difuses Zufriedenheitsproblem zu sein:
Zitatdass sie MENSCHEN führen.
Na, ich habe immer SOLDATEN geführt (die natürlich auch Menschen sind - ist aber ein Unterschied).
ZitatDenen nicht bewusst und anscheinend auch egal ist, dass sie auch zur Kameradschaft "nach unten" verpflichtet sind.
Es gibt keine "Kameradschaft in Richtungen" - und im Frieden, für einen Kdr, gilt wohl eher die Fürsorgepflicht gegenüber unterstellten Soldaten.
Ich schließe mich Justice Einschätzung an, dass Kdr sehr selten Dinge tun, die gegenüber einem Soldaten einer unterstellten Einheit beschwerdefähig sind.
Hallo,
gut, dann gibt es eben keine weitere Hilfe dazu. Die Fragen wurden ja auch schon beantwortet.
Ich glaube, F_K, dass Sie entäuscht sind, dass sie von mir nichts detailliertes lesen können. Und wenn Sie meinen, mein Problem sei diffus, dann ist das natürlich Ihre Meinung. Davon auszugehen, dass Konnandeure so gut wie keine Dinge tun, die beschwerdefähig sind, dann entspricht das wohl der Wahrheit und ich stimme Ihnen auch zu. Sie erwähnten aber auch "selten". Mich aber zu verbessern, indem Sie mir schreiben, es gäbe keine "Kameradschaft in Richtungen"........ das ist für mich bla bla ... das hätten Sie sich nun wirklich sparen können - Sie wussten schon, was gemeint ist. Wenn es denn unter Ihrer Würde ist, dann ignorieren Sie doch einfach "dumme" Fragen.
Nichts für ungut.
Ohne konkrete Schilderungen kann es logischerweise auch keine Tips geben. Das hat auch nichts mit "enttäuscht" zu tun, denn es wird ja niemand gezwungen, sich helfen zu lassen.
Abschließend kann ich nur noch den guten Rat geben, in einer Beschwerde etwas substantiierter zu schreiben als hier. Sonst ist die Beschwerde nicht nur unbegründet, sondern sogar schon unzulässig. Außerdem sind nur Vorfälle beschwerdefähig, die maximal einen Monat alt sind.
@ Noosinus:
Zitat.... das ist für mich bla bla ... das hätten Sie sich nun wirklich sparen können - Sie wussten schon, was gemeint ist.
Im Gegenteil - Sie haben überhaupt NICHT verstanden, was Kameradschaft ist - sonst hätten Sie so einen Begriff nicht gewählt.
Es reicht, F_K!
@ justice005
Danke für Ihre Mühe.
Ihre Ratschläge nehme ich gerne an. NATÜRLICH werde ich, wenn es drauf ankommt, konkret werden müssen.
Noosinus
In §5, Abs.1, WBO steht
"Die Beschwerde ist bei dem nächsten Disziplinarvorgesetzten des Beschwerdeführers einzulegen. Ist für die Entscheidung eine andere Stelle zuständig, kann die Beschwerde auch dort eingelegt werden."
Wie ist das jetzt mit einer Beschwerde gegen einen Disziplinarvorgesetzten? Logisch wäre es ja, dass diese bei dessen Disziplinarvorgesetzten eingelegt wird. Das geht aber nicht eindeutig aus diesem Absatz hervor, oder? Gibt es dafür noch einen anderen Paragraphen?
Sie kann trotzdem beim Diszipllinarvorgesetzten eingelegt werden. Dieser muss sie dann weiterleiten.
Zitat von: Gast12321 am 20. Februar 2013, 14:17:50
Logisch wäre es ja, dass diese bei dessen Disziplinarvorgesetzten eingelegt wird. Das geht aber nicht eindeutig aus diesem Absatz hervor, oder?
Logisch ist erst einmal, dass sie beim nächsten Disziplinarvorgesetzten des Beschwerdeführers eingelegt wird - so wie es der Paragraph sagt ;)
Denn auch in Fällen der fehlenden Entscheidungskompetenz normiert § 5 Abs. 3 WBO eine Weiterleitungspflicht:
ZitatIst der nächste Disziplinarvorgesetzte oder sind die in Absatz 2 genannten Stellen nicht selbst zur Entscheidung über eine bei ihnen eingelegte Beschwerde zuständig, haben sie diese unverzüglich der zuständigen Stelle unmittelbar zuzuleiten
Damit ist sichergestellt, dass die Beschwerde den richtigen Weg findet.
Die Zuständigkeit für die Entscheidung über die Beschwerde ist in § 9 Abs. 1 WBO geregelt. Daraus ergibt sich regelmäßig eine Entscheidungskompetenz die der truppendienstlichen Unterstellung des Betroffenen entspricht. Sonderfälle können aber z.B. aufgrund eines besonderen Aufgabenbereiches vorliegen, etwa Beschwerde gegen eine Anordnung des Kasernenkommandanten zur Verkehrsregelung - zuständig ist dann der Standortälteste.
Kurz gesagt: Die Beschwerde kann dort eingelegt werden, wo die Zuständigkeit vermutet wird, also natürlich auch beim nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten. Irrt man sich über die Zuständigkeit, so darf dadurch kein Nachteil entstehen (§ 2 WBO). Am einfachsten und auf jedenfall fristwahrend geschieht es beim Disziplinarvorgesetzten des Soldaten. Von der Beschwerde über seine Person wird er letztlich ja so oder so erfahren ;)
Für den Ausgangsbeitrag sollte die Beschwerdefrist spätestens heute ablaufen.
Das steht doch ganz klar in § 5 Abs. 1 WBO drin. Ich kann die Beschwerde entweder beim nächsten Disziplinarvorgesetzten einlegen, oder bei dem, der für die Beschwerde zuständig ist.
Wenn ich mich gegen den Chef beschwere, dann ist der Kdr für die Beschwerde zuständig. Also kann ich die Beschwerde entweder beim Chef oder beim Kdr einlegen.
Ich wundere mich doch wirklich sehr das hier unter den vielen Antworten nicht einmal der Begriff "Wehrbeauftragter" fällt. Zu meiner Zeit wurden Soldaten bereits in den ersten AGA Tagen ausführlich über dieses Thema belehrt.
Dafür muss man noch nicht einmal Soldat sein um zu wissen das eine Beschwerde eingereicht bei einer Person über die man sich beschwert den ganzen Sachverhalt absurd werden lässt. Natürlich ist dieser Vorgesetzte verpflichtet die Beschwerde weiter zu leiten, allerdings kann er ja direkt dem Sachverhalt entgegenwirken in dem er den Vorgang im Wortlaut damit kennt (Beweise vernichtet, Verhalten explizit gegen diese Person ändert etc.)
An diverse Nachteile im alltäglichen Dienst wie Mobbing oder einer entsprechend ausfallenden Beurteilung des sich beschwerenden Soldaten gar nicht erst zu denken. Die Einhaltung des ersten Dienstweges in so einem Vorgang ist weder Sinnvoll für den Soldaten noch von dem Dienstherren so gewollt.
http://www.bundestag.de/bundestag/wehrbeauftragter/In diesem Fall wäre das hier die geeignete Stelle an die man sich wenden sollte.
Zitat:
ZitatJeder Soldat der Bundeswehr hat das Recht, sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Wehrbeauftragten zu wenden.
Aus meiner Zeit bei der Bundeswehr ist mir auch noch kein Kommandeur begegnet der sich entsprechend verhalten hat. Nichts desto trotz habe ich festgestellt das oftmals gerade lang Gediente Soldaten zu der Einstellung neigen "Das war schon immer so, das habe ich schon immer so gemacht" was auch mal in der Tendenz dazu führen kann das Grundrechte, Vorschriften oder Gesetze verletzt werden. Gerade aus diesem oder ähnlichen Gründen gibt es diese Institution Wehrbeauftragter.
Sollte der Sachverhalt wirklich auf Unzufriedenheit oder Unkenntnis des sich beschwerenden Soldaten beruhen, wird diese natürlich auch dort mit großer Sicherheit so behandelt.
Sie wissen, wie eine Ermittlung des WBdBT aussieht und welchen Weg sie geht? Und Sie wissen, dass der WBdBT keine Entscheidung in der Sache trifft sondern lediglich festgestellte Missstände in seinem Bericht darstellt? Und jetzt: War das so ein guter Rat?
ZitatBeweise vernichtet
Lieber Wolverine:
Amenophis ist der "Vollprofi" - Du wirst doch nicht an seinen Statements zweifeln?
Ich dachte, ich könnte etwas lernen...
Zitat von: Amenophis am 09. April 2013, 12:56:17
Ich wundere mich doch wirklich sehr das hier unter den vielen Antworten nicht einmal der Begriff "Wehrbeauftragter" fällt. ...
@wolverine: du hast eine Eingabe unterdrückt!
Also bei F_K kann man wirklich vermehrt den Eindruck bekommen, dass er nur zum Anpöbeln von Leuten mit Problemen in diesem Forum weilt. Das nervt langsam wirklich.
Wolverine:
Deine vorherigen Fragen sind schon geschlossene Fragen die deutlich in eine Richtung zeigen - ich hatte auch kurz überlegt auf Amenophis zu antworten im Tenor "Keine Ahnung, aber davon eine Menge .... " - und dann einen Thread nach zwei Monaten ausgraben ...
@ Niederbayer:
Hast Du etwas zum Thema beigetragen?
http://www.bundestag.de/bundestag/wehrbeauftragter/recht.htmlLesen Sie bitte zuerst einmal die Fakten Lage bevor sie so abwertend über meinen Post reden. Der Wehrbeauftragte stellt natürlich auch einen jährlichen Bericht vor. In aller erster Linie ist dieser aber dafür zuständig Beschwerden zu bearbeiten. Explizit im Falle der Ermittlungen gegen einen Disziplinarvorgesetzten.
Hier ein paar Auszüge welche Aufgaben und Rechte der Wehrbeauftragte hat, falls jemand nicht bereit ist sich umfassender zu Informieren:
ZitatJeder Soldat hat das Recht, sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Wehrbeauftragten zu wenden. Wegen der Tatsache der Anrufung des Wehrbeauftragten darf er nicht dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden.
Zitat(3) Der Wehrbeauftragte wird nach pflichtgemäßem Ermessen auf Grund eigener Entscheidung tätig, wenn ihm bei Wahrnehmung seines Rechts aus § 3 Nr. 4, durch Mitteilung von Mitgliedern des Bundestages, durch Eingaben nach § 7 oder auf andere Weise Umstände bekannt werden, die auf eine Verletzung der Grundrechte der Soldaten oder der Grundsätze der Inneren Führung schließen lassen. Ein Tätigwerden des Wehrbeauftragten nach Satz 1 unterbleibt, soweit der Verteidigungsausschuss den Vorgang zum Gegenstand seiner eigenen Beratung gemacht hat.
Wenn besagte Person wirklich nur Dinge schreibt, die so nicht der Wahrheit entsprechen, ist dies trotzdem kein Grund den Sachverhalt hier nicht korrekt zu behandeln.
8)
[gelöscht durch Administrator]
@ Amenophis:
... und, der Wehrbeauftragte "geht" dann selber in die Einheiten bzw. schickt sein "CSI Team" um den Sachverhalt aufzuklären?
(Ich kenne die Sachlage, habe schon selber Eingaben gemacht, ein paar Beschwerden geschrieben bzw. in Aussicht gestellt und bin ausgebildet, solche zu bearbeiten - was kannst Du an Erfahrungen bieten?)
Zitat von: Amenophis am 09. April 2013, 13:23:18
http://www.bundestag.de/bundestag/wehrbeauftragter/recht.html
In aller erster Linie ist dieser aber dafür zuständig Beschwerden zu bearbeiten.
Nein, genau dafür gibt es die Wehrbeschwerdeordnung für .... Trommelwirbel..... Tusch ....."Beschwerden"
An den Wehrbeauftragten richtet man "Eingaben" und das ist ein "informeller Rechtsbehelf" - darum auch keine Frist, Form oder Dienstweg. Dafür gibt es auch keine Entscheidung sondern lediglich ein "Abschlussschreiben". Und wie kommt das zustande? Der WBdBT beauftragt das BMVg mit der Untersuchung, die den unterstellten Bereich (auf dem Dienstweg!) bis - hier - zur Einheit und zum Disziplinarvorgesetzten. Wäre der tatsächlich so, wie beschrieben, würde "Beweise verbichten" und andere Straftaten begehen, dann könnte er das auch im Fall der Eingabe. Ermittelt er ordentlich, schickt eine Stellungnahme wieder auf dem Dienstweg nach oben bis zum WBdBT.
Woher ich das weiß? Raten Sie mal!
Zitat von: wolverine am 09. April 2013, 13:33:00
Woher ich das weiß? Raten Sie mal!
a) "Welt der Wunder"
b) BILD-Zeitung
c) "Galileo Extrem"
d) Kleine Anfrage der Linksfraktion
???
Ich würde Sie bitten unter folgendem Link den Bereich "Befugnisse" durch zu lesen. Dann würde ihnen klar werden wie unangebracht ihr letzter Post war (F_K).
http://www.bundestag.de/bundestag/wehrbeauftragter/recht.htmlDer Wehrbeauftragte hat umfangreiche Befugnisse hinsichtlich Einsicht in Akten und Unterlagen oder Zugang zu Liegenschaften. Zudem hat er ein 50 köpfigen Stab.
Die Art und Weise wie hier ein Thema angegangen wird von etlichen Personen zielt nur darauf ab einen Sachverhalt oder einen Poster ins lächerliche zu ziehen. "Trommelwirbel.... Tusch...". Posten von entsprechenden Bildern usw.
Eine ernsthafte auseinandersetzung mit dem Thema scheint weder gewollt noch aufgrund mangelnder Kompetenz möglich zu sein.
Sie haben recht...
ach nein, nicht ganz: das "entsprechende Bild" hat Schlammi nur eingefügt, um Sie vor weiteren Verbalen Ohrfeigen zu schützen (was natürlich niemand hier je tun würde!!!).
Aber sonst, ... haben Sie recht!
Wohin darf ich die nächsten Eingaben zur Bearbeitung schicken? Haben Sie eine Adresse oder ein Postfach?
@ Schlammtreiber:
Ich würde e) ergänzen - Als Jurist bei S1/G1 in der Eingaben / Beschwerdebearbeitung eingesetzt.
Ansonsten: (Damit auch Tipps dabei sind):
- Wenn man selber betroffen ist, und die Voraussetzungen einer Beschwerde gegeben sind - ist die Beschwerde das Mittel der Wahl (schneller als eine Eingabe - insgesamt besser).
- Lediglich wenn man eine Beschwerde nicht schreiben kann (z. B. nicht selber beschwert) aber einen Umstand geklärt haben möchte, kommt die Eingabe (neben einer Meldung bzw. Dienstaufsichtsbeschwerde) in Betracht.
@ Amenophis:
Nochmal: Ich kann nicht nur das Internet "auswerten", sondern habe auch schon mit den Mitarbeitern des Stabes des Wehrbeauftragten kommuniziert.
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass dieser auf einzelne Beschwerden selber "ermittelt"?
Wenn doch, fehlt Dir wirklich die Kompetenz hier mitzudiskutieren.
Das "Thema" des TE kann wegen fehlender Informationen eh nicht diskutiert werden - DU hast einen alten Thread mit einem "schlechten Ratschlag" wieder aufgewärmt.
Zitat von: F_K am 09. April 2013, 13:45:06
@ Schlammtreiber:
Ich würde e) ergänzen - Als Jurist bei S1/G1 in der Eingaben / Beschwerdebearbeitung eingesetzt.
Lieber F_K, tiefgelbrote Karte!
Die Foren-Netiquette verbieten eindeutig, User zu beleidigen.
Du kannst nicht einfach so einen unbescholtenen User, aber auch nicht wolverine, als "Jurist" bezeichnen.
Solltest Du weiterhin andere User beschuldigen, in unehrenhaftem Gewerbe tätig zu sein, müssen wir Deinen Account sperren, desinfizieren und verbrennen, denn auch Sprache kann unrein sein ;D ;D ;D ;D ;D
Hauptsache ich darf weiter die Münzen für den Geldspielautomaten aus dem Spucknapf fischen und mich für ein halbes Bier prostituieren...
hey :)
Ich hatte mal das selbe Problem mit einem Disziplinarvorgesetzten :) du bist also nicht alleine :) Dein fall ist aber etwas anders als meiner, bei dir ist der Kommandeur auch mit involviert. Ich habe mich damals über den Kommandeur hinweg direkt an den Wehrbeauftragen des Bundestages gewandt, wie du weist ist er die höchste Instanz mit dem Verteidigungsminister.
Du schreibst einen Brief mit deinen Problemen, Wer ist betroffen; um was ging es; wie du dich selbst fühlst; und ganz wichtig nenne Zeugen die deine Aussagen bestätigen können. Du bekommst dann baldige Antwort das dein Brief beim Wehrbeauftragen eingegangen ist und bearbeitet wird. Danach werden die Betroffenen Personen und Zeugen durch eine "unabhängige Partei" vernommen und dann werden entsprechene Maßnahmen getroffen (Das kann von Diszi's bis zur Versetzung, Degradierung, Beförderungsstop, Geldstrafen oder Entlassung von SaZ oder BS reichen) anhand der schwere der Verstöße. Mit der unabhängigen Partei ist gemeint das die nächsthöhere Vorgesetzte dem das Betrifft die Verhöre durchführt) Das du an den Wehrbeauftragen geschrieben hast wird nicht an die große Glocke gehängt denn alle Beteiligen und Zeugen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch bekommst du keinen entsprechenenden Vermerk in deine Akte. Hab also keine Angst das du dadurch benachteiligt wirst :)
Ich hoffe ich habe dir damit geholfen :)
Gruß Lehjäx
PS: es gibt noch eine andere Person die dir helfen könnte. Der standortpfarrer könnte dir da vielleicht helfen, denn der ist auch zur verschwiegenheit verpflichtet :)
Einfach versuchen :)
Außerdem wurde das Thema "Eingabe" durch den TE bereits in seinem Eröffnungs-Post thematisiert:
Zitat von: KlausP am 20. Januar 2013, 12:50:21
ZitatBei wem und auf welche Weise beschwere ich mich über meinen Chef?
Mündlich zur Niederschrift oder schriftlich bei Ihrem Kommandeur.
ZitatBei wem und auf welche Weise beschwere ich mich über meinen Kommandeur?
Mündlich zur Niederschrift oder schriftlich bei dessen truppendienstlichen Vorgesetzten (z.B. BrigKdr)
ZitatKann ich mich auch beschweren, wenn ich Fälle mitbekomme, die andere Kameraden betreffen aufgrund von Kameradschaft?
Nein, Sie können sich nur in eigener Sache beschweren.
ZitatIst eine parallel geschriebene Eingabe sinnvoll?
Kann, muss aber nicht. Ich würde erst den Beschwerdeweg einschlagen.
Wenn der WBdBT in jedem Fall selbst ermitteln müsste, wofür braucht er denn einen Stab von 50 Mitarbeitern? ;) :-X
Bei fehlender bzw. mangelnder Dienstaufsicht über den direkten Disziplinarvorgesetzten, werden dienstjüngere Soldaten sicherlich eher den Weg über den WBdBT gehen, als eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Brigade- oder Regimentskommandeur zu richten.
Bei diffusen Gefühlen der "Beschwer" wird die Beschwerde i. S. der WBO wohl schon an der Zulässigkeit scheitern und die Petition an den Wehrbeauftragten macht zumindest erstmal Luft.
Ansonsten ist das Thema "Beschwerderecht und Wehrbeauftragter" sicherlich interessant aber auch heikel. Da mag der Erste eine "Beschwer" erkennen, da sieht der Zweite nur "harte" Umgangsformen und der Dritte meint "Es kommt drauf an und es fehlen Informationen."
Der Wehrbeauftragte gibt Empfehlungen ab. Die betroffenen Stellen geben sich bei einem erkannten Mangel oder Missständen in der Regel alle Mühe die Missstände zu beseitigen. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.
Einen durchsetzbaren Anspruch hat der Petent durch die Empfehlung des WbdBT nicht.
Zitat... direkt an den Wehrbeauftragen des Bundestages gewandt, wie du weist ist er die höchste Instanz mit dem Verteidigungsminister.
Können Sie das bitte mal etwas näher erläutern?
Jesus, das kann man so nicht stehen lassen!
Zitat von: Lehjäx am 09. April 2013, 13:55:02
wie du weist ist er die höchste Instanz mit dem Verteidigungsminister.
Der Wehrbeauftragte ist ein parlarmentarisches Organ und hat mit der Bundeswehrhierarchie genau gar nichts zu tun. Er ist kein Vorgesetzter und kann genau nichts befehlen.
Zitat von: Lehjäx am 09. April 2013, 13:55:02
Danach werden die Betroffenen Personen und Zeugen durch eine "unabhängige Partei" vernommen
Es werden Ermittlungen aufgenommen und es werden Stellungnahmen abgegeben. Das kann auch die Vernehmung von Zeugen beinhalten, muss es aber nicht.
Zitat von: Lehjäx am 09. April 2013, 13:55:02
und dann werden entsprechene Maßnahmen getroffen (Das kann von Diszi's bis zur Versetzung, Degradierung, Beförderungsstop, Geldstrafen oder Entlassung von SaZ oder BS reichen) anhand der schwere der Verstöße.
Himmel, wir leben in einem Rechtsstaat und man bekommt nicht "von irgendwoher etwas aufgebrummt". Wenn im Rahmen der Ermittlungen Sachverhalte aufkommen, die Dienstvergehen beinhalten könnten, dann werden die im ganz normalen Diszipinarverfahren von den dafür Zuständigen behandelt.
Zitat von: Lehjäx am 09. April 2013, 13:55:02
Mit der unabhängigen Partei ist gemeint das die nächsthöhere Vorgesetzte dem das Betrifft die Verhöre durchführt)
Muss nicht sein.
Zitat von: Lehjäx am 09. April 2013, 13:55:02
Das du an den Wehrbeauftragen geschrieben hast wird nicht an die große Glocke gehängt denn alle Beteiligen und Zeugen sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch bekommst du keinen entsprechenenden Vermerk in deine Akte. Hab also keine Angst das du dadurch benachteiligt wirst :)
Das ist bei einer Beschwerde ganz genau so; auch die kommt nicht in die PersAkte (wozu auch?!).
Oh entschuldigung ich gebe zu das war falsch formuliert. Ich wollte damit nur ausdrücken das der Wehrbeauftragte, selbst wenn man sich über den Generalinspekteur beschweren möchte, gegen diese Personen Maßnahmen ergreifen kann :)
ZitatIch wollte damit nur ausdrücken das der Wehrbeauftragte, selbst wenn man sich über den Generalinspekteur beschweren möchte, gegen diese Personen Maßnahmen ergreifen kann
@ Lehjäx:
Nochmal für Dich:
- "Beschweren" kann man sich nicht beim Wehrbeauftragten.
- Der Wehrbeauftrage kann überhaupt keine Maßnahmen gegen Soldaten einleiten - also auch keine Maßnahmen gegen den Generalinspekteur.
Nun verstanden?
Die Beschwerde (sofern Beschwer vorhanden) ist immer schneller und effektiver als eine Eingabe.
Zitat von: Lehjäx am 09. April 2013, 14:18:04
Oh entschuldigung ich gebe zu das war falsch formuliert. Ich wollte damit nur ausdrücken das der Wehrbeauftragte, selbst wenn man sich über den Generalinspekteur beschweren möchte, gegen diese Personen Maßnahmen ergreifen kann :)
Nein, kann er nicht. Welche "Maßnahmen" sollten das auch sein, von der "lobenden" Erwähnung im Jahresbericht mal abgesehen?
Zitat von: wolverine am 09. April 2013, 14:14:42
Jesus, das kann man so nicht stehen lassen!
Ich dachte immer, der Spieß sei Gott!?
Jetzt weiß ich, warum die Altersgrenze bei Wiedereinstellern z. T. aufgehoben wurde. Die Kameradinnen und Kameraden bringen hoffentlich so viel (Lebens-) Erfahrung und Wissen mit, dass die jüngeren Kameraden vor man unüberlegter Dummheit geschützt werden.
Um meine Deutschlehrerin zu zitieren: "Herr schmeiß Hirn vom Himmel und lasse es die Richtigen treffen!".
In den KC und im AC bekommen die PrüferInnen bestimmt manchmal das Grauen, was da an Antworten kommt.
Und ich dachte immer, es könnte nicht noch schlimmer kommen ....
Auch ich sehe mich gezwungen, hier einiges klarzustellen.
1. Der Wehrbeauftragte ist vergleichbar mit dem Papst. Er ist quasi eine moralische Instanz ohne jegliche direkte Eingriffsrechte. Der Wehrbauftrage kann nicht (!) entscheiden, sondern nur versuchen, durch ein freundliches "bitte" zu intervenieren und ggf. Missstände in seinem Jahresbericht öffentlich zu machen. Das ist alles. Er kann im Einzelfall nichts (!) tun.
2. Wenn eine Eingabe erfolgt, dann bittet der Wehrbeauftragte das zuständige Führungskommando um Aufklärung des Sachverhalts und um Stellungnahme. Dieses gibt den Sachverhalt weiter an die Division, diese an die Brigade, diese an das Bataillon und und dieses ggf. an die kompanie. Dann wird streng nach Zuständigket ermittelt. Richtet sich die Eingabe gegen einen Angehörigen der Kompanie, ermittelt der Chef. Richtet sich die Eingabe gegen den Chef, ermittelt der kommandeur. Im Anschluss wird eine Stellungnahme geschrieben und diese nach oben nach weitergeleitet. Dann geht die Stellungnahme auf dem Dienstweg wieder ganz nach oben (jeweils ergänzt um eine eigene Stellungnahme auf jeder Ebene), bis das Ergebnis wieder beim Wehrbeaftragen ist. Dieser teilt dann dem Petenten mit, was los ist.
3. Die Wehrbeschwerde nach der WBO ist zehnmal effektiver. Denn hier hat man selbst eigene Mitwirkungsrechte und kann beispielsweise - wenn einem das Ergebnis nicht passt - sein Anliegen vor das Truppendienstgericht tragen, wo dann ein Richter über die Sache entscheidet. Nur durch diesen Weg kann man rechtsstaatlich um sein Recht kämpfen und sein Anliegen notfalls vor die Justiz bringen.
4. Entsprechende Maßnahmen werden auch bei einer erfolgreichen Wehrbeschwerde getroffen, denn die Vorgesetzten sind gesetzlich verpflichtet, tätig zu werden und Fehlverhalten zu ahnden. Das macht auch nicht etwa der Wehrbeauftragte, sondern die jeweils zuständigen Vorgesetzten.
5. Soldaten sind immer (!) verpflichtet, verschwiegen zu sein, vergl. § 14 SG. Bei einer Eingabe gibt es hier keinerlei Unterschiede.
Noch so einer!
Zitat von: Amenophis am 09. April 2013, 13:39:33
Eine ernsthafte auseinandersetzung mit dem Thema scheint weder gewollt noch aufgrund mangelnder Kompetenz möglich zu sein.
Zitat von: justice005 am 09. April 2013, 20:00:48
1. Der Wehrbeauftragte ist vergleichbar mit dem Papst. Er ist quasi eine moralische Instanz ohne jegliche direkte Eingriffsrechte.
oha
da gibts nen kleinen unterschied
der papst ist unfehlbar und hat IMMER recht - und könnte sogar in de kleinsten pfarrei direkt eingreifen ;)
der kann sogar den kanon ändern - wenn er will ;)
Naja, unfehlbar ist der Papst nur, wenn er "ex cathedra" spricht. Das ist mit etwas Phantasie vergleichbar mit dem Jahresbericht... ;D
Zitatund könnte sogar in de kleinsten pfarrei direkt eingreifen
Das müsste ich nochmal prüfen. Soweit ich weiß, sind die Bistümer in weltlich organisatorischer Hinsicht recht autonom. ;)
Zitat von: justice005 am 09. April 2013, 20:40:27
Naja, unfehlbar ist der Papst nur, wenn er "ex cathedra" spricht. Das ist mit etwas Phantasie vergleichbar mit dem Jahresbericht... ;D
Der Jahresbericht erscheint regelmäßiger ;)! Seit der Verkündigung des Unfehlbarkeitsdogmas 1870 hat ein Papst (Pius XII.) erst einmal eine unfehlbare Entscheidung getroffen, 1950 zur leiblichen Aufnahme Mariens in den Himmel. Allenfalls eine weitere Verkündigung durch Pius IX. von 1854 zur Unbefleckten Empfängnis Mariens erfüllt gleichfalls die Kriterien. Man könnte die Aufregung um die päpstliche Unfehlbarkeit im Rückblick für ziemlich konstruiert halten.
Was das hineinregieren bis in die kleinste Pfarrei angeht, kann der Papst als Oberhaupt der Kirche zwar so handeln, hat wesentliche Aufgaben aber an die Ortsbischöfe delegiert (entsprechende Regelungen auch in Konkordaten) und überlässt diesen die Entscheidungen, so lange sie im Einklang mit dem Codex Iuris Canonici stehen.
Amen
Danke, das hatte ich vergessen ;)!
Nix zu danken, Hochwuerden :D
@ StOPfr:
Danke für die Aufklärung! Allerdings wusste ich das tatsächlich schon... Ich war mal ein paar Jahre PGR-Vorsitzender. Dann hat man mich aber wegen meiner weltlichen Rechtskenntnisse für den Verw-Rat überredet, weil man mich da für besser aufgehoben fand ;)
Zitat von: justice005 am 09. April 2013, 20:00:48
Der Wehrbeauftragte ist vergleichbar mit dem Papst.
Und wenn das mit den Bundeswehrreformen so weitergeht, ist die Bw auch bald durchaus vergleichbar mit der Schweizer Garde, was den Personalumfang angeht.
Zitat von: schlammtreiber am 10. April 2013, 08:20:53
Zitat von: justice005 am 09. April 2013, 20:00:48
Der Wehrbeauftragte ist vergleichbar mit dem Papst.
Und wenn das mit den Bundeswehrreformen so weitergeht, ist die Bw auch bald durchaus vergleichbar mit der Schweizer Garde, was den Personalumfang angeht.
Rein aus Spaß an der Freude sollte man vielleicht mal die Soldatendichte pro Einwohner und alternativ pro km² Staatsgebiet vergleichen. Ich weiß nicht, ob die Schweizer Garde da nicht schon vorn liegt.
So farbenfrohe Uniformen wie die Schweizer Garde, das würde den Dienst ungemein aufwerten :o
Für die Farbenfreude stellen wir doch jetzt die RSU auf.
@ Wolverine:
Das Statement bezüglich RSU Kräfte ist nicht wirklich fair - auf den bisher stattgefundenen Aufstellungsappellen wurde immer Feldanzug Grundform (ohne Barett, also mit Feldmütze) getragen - die ggf. vorliegenden Unterschiede in der "Farbe" beschränkten sich also auf die kaum sichtbaren Litzen (kaum sichtbar bezogen auf eine 4 mm breite Litze bei einem Bild der Kp - da ist dies nicht mehr zu erkennen).
Zitat von: F_K am 10. April 2013, 10:26:13
@ Wolverine:
Das Statement bezüglich RSU Kräfte ist nicht wirklich fair
Ich weiß. Aber wenn ich mich immer nur auf die Luftwaffe beschränke, ist es doch weniger unterhaltsam. Also schaffe ich mir einen neuen Stereotyp mit einem über weit über das Wehrdienstalter Lebenserfahrenen in schlechter Verfassung und einem Mix aus drei verschiedenen Anzugsarten, mit Gummistiefeln und einheitlichem Südwester. ;D
Zitat von: wolverine am 10. April 2013, 10:30:31
Zitat von: F_K am 10. April 2013, 10:26:13
@ Wolverine:
Das Statement bezüglich RSU Kräfte ist nicht wirklich fair
Ich weiß. Aber wenn ich mich immer nur auf die Luftwaffe beschränke, ist es doch weniger unterhaltsam. Also schaffe ich mir einen neuen Stereotyp mit einem über weit über das Wehrdienstalter Lebenserfahrenen in schlechter Verfassung und einem Mix aus drei verschiedenen Anzugsarten, mit Gummistiefeln und einheitlichem Südwester. ;D
Die in den RSUKr beorderten Marinesoldaten müssen wohl dann Ihre Grummistiefel gegen "Landschuhwerk" tauschen und den Südwester abgeben. Allerdings wäre ein Bild der RSUKrKp mit dem UTB-typischen Kopfbedeckungen wohl sicher sehr farbenfroh.
Oder wechseln in die RUSKr beorderte Luftwaffen- und Marinesoldaten in das Heer? ???
ZitatOder wechseln in die RUSKr beorderte Luftwaffen- und Marinesoldaten in das Heer?
Das fehlte noch. Wir nehmen doch nicht Jeden! 8)
@ christoph1972:
RSU Kp gehören zu den LKdo - diese zur SKB - also alle UTB (Uniformträgerbereiche) vertreten.
Die Seestiefel und Südwester sind wohl im Ausstattungssoll von Soldaten, die auf Schiffen / Booten / seegehenden Einheiten eingesetzt sind.
Sprich: Mit der Beorderung von MUT in die RSU Kp haben diese ein neues Ausstattungssoll - Seestiefel und Südwester sind abzugeben.
Zitat von: KlausP am 10. April 2013, 10:50:55
ZitatOder wechseln in die RUSKr beorderte Luftwaffen- und Marinesoldaten in das Heer?
Das fehlte noch. Wir nehmen doch nicht Jeden! 8)
Jetzt werden auch noch Ansprüche durch das Heer geltend gemacht ;D Finde ich ja gut ;D
Hallo an alle Kameradinnen und Kameraden,
Ich weiß das dieser thread schon paar tage alt ist habe aber dazu dennoch eine frage in meiner Situation und wollte kein neues Thema aufmachen. Zu meiner Situation:
Bin im Oktober als Wiedereinsteller wider zum Bund gegangen und bin noch FWDL'er W20. Im Oktober ist mir nach 2 Wochen bereits das erste Missgeschick mit einem Dienst-Kfz passiert (keine Belehrung vom Spieß oder anderweitig gehabt bis dato) -> Schaden War das ein reifen kaputt War und das Unterfahrblech getauscht werden musste. Dann gab es vernehmung, unfallbericht usw. Ich habe und hatte zu dem zeitpunkt keinen Bw-Führerschein. Soweit zu der Vorgeschichte
Jetzt will/wollte ich meinen FWD um 3 Monate auf 23 verlängern und im gleichen Zug einen SaZ 8 Uffz-Laufbahn mit ZAW im IT Bereich stellen. Heute hat er PersFw angerufen und sagte ich solle mal zu ihm kommen. So geschehen bin ich hin, da hat er mir die Stellungnahme vom KpChef hingelegt welche eine weiterverpflichtung oder Verlängerung der Dienstzeit ausdrücklich abrät. Ich wollte daraufhin zum KpChef welcher mich auch Empfang, nach dem ich allerdings das Thema bezüglich seiner Stellungnahme ansprach hatte er mich nach draußen gebeten und ein schönes Wochenende gewünscht und ist auf und davon. Bin anschließend wider zu meiner Einheit. Dort mit den TE-Führer gesprochen und mit unseren Offzen. Bei keinem hat sich der KpChef gemeldet oder angerufen um meine bisherige Leistung beurteilen zu können.
Was soll ich jetzt machen? Ich hab noch bis 15.8.17 Dienst.
soll ich am Montag nochmal zu ihm und es nochmal probieren oder soll ich am Montag gleich zum Kommandeur welcher ja sein Vorgesetzter ist um Beschwerde einzureichen -> wenn ja schriftlich denke ich mal?
Spieß ist nicht da der ist aber auch dicke mit unserem Chef heisst das wäre keine Option für mich ebenso wie die VP bei uns leider...
Bitte um Hilfe und Vorschläge
Wer hat Ihnen befohlen, ein Dienst-Kfz ohne Dienstführerschein zu bewegen?
Frage:
- Was gab es noch an Missgeschicken?
- Wegen was möchtest Du Dich beschweren?
Anmerkung: Der Antrag wird doch bearbeitet und es wird seinen Weg gehen ...
Keiner, ich War die erste Zeit im GeZi und wir hatten die Postrunde immer mit dem KFZ gemacht aufgrund der Menge der Pakete bzw Zeitschriften. Schlüssel lag auch bei uns. Befohlen hat es keiner allerdings auch keiner verhindert da ein Kamerad (HG) mit im GeZi saß und auch gesehen hat das ich den Schlüssel nahm (soll keine Schuldzuweisung sein, lediglich eine ergänzung)
Es gab keinerlei weiterer Missgeschicke oder verfehlnisse welche auf so eine Beurteilung schließen lässt -> deshalb würde ich eine Beschwerde über die Stellungnahme gerne in die Wege leiten. Oder doch gleich am besten mit einem versetzungsantrag kombinieren?
Die Stellungnahme ist nicht beschwerdefähig, oder gibt es dazu eine Rechtsbehelfbelehrung? Haben Sie die Stellungnahme ausgehändigt bekommen? Vermutlich nicht.
Sie können meiner Meinung nach lediglich eine Gegendarstellung dazu abgeben.
Wenn es das GeZi der Einheit war, hat der KpChef ggf. auch einen eigenen Eindruck Deiner Person - inklusive der Erkenntnisse aus den Vernehmungen.
Der Kernbereich einer Beurteilung / Stellungnahme (sofern es nicht um falsche Tatsachenbehauptungen geht) ist nicht per Beschwerde angreifbar.
(Was war denn das Ergebnis nach der Vernehmung? Eine Gehorsamsverweigerung mit Schadensfolge ist zweifelsohne ein Anlass, eine schlechtere Beurteilung abzugeben).
Es gibt keine "Kombination" Beschwerde / Versetzungsantrag. Das sind zwei unabhängige Vorgänge.
Unabhängig davon wird ein FWDL mit weniger als 8 Monaten Restdienstzeit eher nicht versetzt.
Wie gesagt, Dein Laufbahnwechselantrag läuft und wird offensichtlich bearbeitet.
Das Originale nicht, allerdings habe ich mir eine Kopie vom Pers machen lassen welche in meinem Besitz ist, da die originale ja mitgeschickt wird.
Finde diese nicht gerechtfertigt da alle anderen wirklich mit meiner Leistung mehr als zufrieden sind und sonst wie gesagt auch keinerlei Vorkommnisse waren. Es muss doch einen weg geben sich über so ein Verhalten eines Vorgesetzten zu beschweren bzw diese auch einzureichen
Beschweren können Sie sich immer, eventuell wird sie halt als unzulässig beschieden, wenn der Beschwerdegegenstand nicht beschwerdefähig ist.
Stellungnahmen sind ja gerade dazu da, den Eindruck des Erstellers wiederzugeben: das ist eben seine Meinung dazu! Und hier können Sie nur eine Gegendarstellung angeben, wenn Sie meinen, dass diese Sicht unberechtigt ist. Aber Sie können doch keinen Vorgesetzten dazu zwingen, Sie toll zu finden, wenn der das nun einmal anders sieht.
Dann beschwere Dich halt - wenn der Beitrag nicht mal eröffnet wurde, kannst Du auch keine Gegendarstellung abgeben.
Du beantwortest auch die Fragen nicht (bezüglich Deines Fehlverhaltens).
Wie ein DV zu seiner Beurteilung kommt, ist seine Entscheidung - und der Kernbereich einer Beurteilung ist nicht angreifbar.
Mit dem Lesen und Verstehen haben Sie es nicht so? Ich schrieb doch, dass Sie maximal eine Gegendarstellung abgeben könnewn. Wurden Sie aufgefordert, zu der Stellungnahme eine Erklärung abzugeben (müsste dann auf dem Vordruck stehen)? Wenn ja, was haben Sie angegeben?
Das Ergebnis War das ich nach Abschluss eine gelbe Karte bekommen habe sonst gab es dafür nichts. Hatte eigentlich mit mehr gerechnet ist aber nichts weiter gekommen. Der KpChef hat mich ein paar mal gesehen aber a immer beim arbeiten und b wurde ich nicht mal 1 Woche später (nach dem vorfall) in meine jetzige TE beordert.
Nein ich musste nur eine Kenntnisnahme der Stellungnahme unterschreiben sonst gab es dazu nichts.
Die Antwort auf mein Fehlverhalten ist doch schon beantwortet.
- Bewegen eines Dienst-KFZ ohne Fahrerlaubniss
Die Gegendarstellung schicke ich dann auch an die zuständige Stelle an die der Antrag ging gehe ich mal davon aus?
Wo ist denn jetzt das Problem?
Dir wurde heute die Stellungnahme eröffnet und der Chef hat dir einen Gesprächstermin für Montag gegeben. Bis dahin hast ausreichend Zeit dir Gedanken über die Stellungnahme zu machen und dich damit auf das Gespräch vorzubereiten.
Warum willst du dich dann gleich Montag beim Kdr beschweren?
Ihre Frage wurde ebenfalls schon (mehrfach) beantwortet und begründet:
Nein, sie können sich gegen die Stellungnahme Ihres Disziplinarvorgesetzten nicht beschweren - jedenfalls nicht mit Aussicht auf Erfolg.
Ulli76 könnten Sie bitte mal richtig lesen bevor Sie antworten? Würde in manchen Situationen unnütze antworten sparen
Zitat von: Blinki am 27. Januar 2017, 15:22:33
Ulli76 könnten Sie bitte mal richtig lesen bevor Sie antworten? Würde in manchen Situationen unnütze antworten sparen
Kein Grund, pampig zu werden.
Ich werde am Montag nochmal versuchen mit ihm zu reden und trotz dessen eine Gegenstellung schreiben. Mehr wie probieren kann man es nicht. Danke trotzdem für eure Meinung und antworten
Sollte nicht pampig rüberkommen. Da fehlt der ;) smiley. Entschuldigung dafür. Trotzdem ein herzliches danke an alle und ein schönes Wochenende
Wenn du immer so zickig reagierst kann ich mir vorstellen, wie die Stellungnahme zustande kam.
ich hatte den Satz tatsächlich falsch gelesen. Nämlich so, als ob du am Montag nochmal zum Chef solltest.
Ja, versuch Montag nochmal mitm Chef zu sprechen.
Wenn die Stellungnahme erst heute "eröffnet" a.k.a zur Kenntnis gebracht wurde, kann ich sehr gut verstehen, das der DV das Gespräch abgebrochen hat.
Haben Sie Unterricht über Beschwerden gehabt? Schon mal was von einer "militärischen Nacht" gehört?
Atmen Sie erstmal durch, machen Sie das am Wochenende so lange, bis Sie sich beruhigt haben.
Dann schreiben Sie sich auf, was Sie Ihren DV am Montag fragen möchten. Nehmen Sie sich evtl jemanden mit, dem Sie vertrauen (Alternativ einen Offz, der sagt dass Sie sich als Uffz bewerben sollten und haben ein gemeinsames Gespräch). Dabei RUHIG und SACHLICH bleiben.
Sie schreiben in Ihrem ersten Post, dass Sie Wiedereinsteller sind? Also haben Sie vor den 23 Mon. schon einmal gedient?
Welchen Dienstgrad hatten Sie zum Zeitpunkt des Unfalls?
Sie können auch die Anhörung der Vertrauensperson ihrer Laufbahngruppe beantragen.....